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IGNORED

Verfassungsbeschwerde


Gast

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in der "Frankfurter Rundschau" habe ich es nicht gefunden.........

...na, wäre in dem "Kommunistenblatt" auch eine Überraschung gewesen. Was nicht passt wird totgeschwiegen.

Gruß

Erik

PS: NNP auch Fehlanzeige, ist aber im Moment auch sommerlich dünn, die haben wohl nur eine Teilbesatzung in der Redaktion

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Ja, und da hat er Recht.

SGB VII

"§ 19

Befugnisse der Aufsichtspersonen

(1) Zur Überwachung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe sind die Aufsichtspersonen insbesondere befugt,

1. zu den Betriebs- und Geschäftszeiten Grundstücke und Betriebsstätten zu betreten, zu besichtigen und zu prüfen,

...

Der Unternehmer hat die Maßnahmen nach Satz 1 Nr. 1 und 3 bis 7 zu dulden. Zur Verhütung dringender Gefahren können die Maßnahmen nach Satz 1 auch in Wohnräumen und zu jeder Tages- und Nachtzeit getroffen werden. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. Die Eigentümer und Besitzer der Grundstücke, auf denen der Unternehmer tätig ist, haben das Betreten der Grundstücke zu gestatten.

....

Ja, aber das bezieht sich auf die Verhütung von Unfällen etc. bei Gewerbetreibenden.

Das bedeutet, wenn ich eine Baufirma mit Arbeiten beauftrage, dann muß ich die Baufsicht auch auf das Grundstück lassen, damit diese die Baustelle auf Unfallgefahren und sonstige Gefährdungen hin prüfen können.

Es werden dabei keine privaten Räumlichkeiten überprüft bzw. durchsucht, sondern nur die Bereiche, in denen gearbeitet wird.

Primät geht es auch darum, dass z.B. in der Rohbauphase eines Eigenheims, die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen getroffen wurden, um z.B. ein herunterfallen von Bauarbeitern verhindern sollen oder auch davor schützen sollen, dass sich Dritte unbefugte Zugang zur Baustelle verschaffen können und daurch Verletzungen erleiden können.

Bei der Nachschau im Waffenrecht, wird a) mein privater Wohnraum betreten und wenn ich das verweigere, zweimal, dann kann ich meine Waffenrechtliche Zuverlässigkeit aberkannt bekommen.

Das ist für mich ein vollkommen anderer rechtlicher Sachverhalt.

Denn immerhin geht es zu einen um die Unfallverhütung und der Abwendung dringender Gefahren, bei denen aussagekräftige Statistiken die Erforderlichkeit dafür nachweisen. Bei lden lagelen Waffenbesitzern, werden hingegen die bekannten und aussagekräftigen Statistiken nicht berücksichtigt.

Bearbeitet von Dan More
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....

Das ist für mich ein vollkommen anderer rechtlicher Sachverhalt.

Das interessiert doch aber Herrn Bosbach nicht. Er hat erstmal ne Behauptung in den Raum geworfen und kann diese scheinbar anhand eines Gesetzestextes untermauern. Jetzt darf sich die Gegenseite erstmal daran abarbeiten und ihre "Kräfte" dafür aufbrauchen....

Er selbst ist Jurist und wird die Untauglichkeit dieses Vergleiches sehr wahrscheinlich kennen...

Tja sowas nennt man dann wohl politische Auseinandersetzung.

gruß

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Hier noch ein weiterer Bericht, aber nicht wegen der Klage:

http://www.ad-hoc-news.de/csu-innenexperte...e/News/21500028

CSU-Innenexperte gegen weitere Verschärfung des Waffenrechts

24.07.10 | 06:29 Uhr

CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl lehnt eine weitere Verschärfung des Waffenrechts ab. «Gesetzestechnisch geht eigentlich nicht mehr», sagte Uhl der in Erfurt erscheinenden «Thüringer Allgemeinen» (Samstagausgabe) laut Vorabbericht. Er halte auch nichts von einem kompletten Aufbewahrungsverbot für Schusswaffen in Privatwohnungen.

Bild: © ad-hoc-news.de

CSU-Innenexperte gegen weitere Verschärfung des Waffenrechts:

CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl lehnt eine weitere Verschärfung des Waffenrechts ab. «Gesetzestechnisch geht eigentlich nicht mehr», sagte Uhl der in Erfurt erscheinenden «Thüringer Allgemeinen» (Samstagausgabe) laut Vorabbericht. Er halte auch nichts von einem kompletten Aufbewahrungsverbot für Schusswaffen in Privatwohnungen. «Dann lagern die Waffen alle im Schützenverein, der dann quasi ein riesiges Waffendepot wird», sagte der CSU-Politiker. «Das ist doch Unfug.»

Uhl sagte, die Verschärfung des Waffenrechts habe bereits Früchte getragen. Die Waffenschrankhersteller hätten nach Inkrafttreten von einem Verkaufsboom gesprochen. «Zudem arbeiten wir an der Entwicklung neuer technischer Möglichkeiten, die es nur dem Waffenhalter ermöglichen, die Waffe zu betätigen», sage er. Biometrische Sicherungssysteme seien eine Möglichkeit. Diese Technik sei aber noch nicht ausgefeilt genug.

ddp

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Das ist für mich ein vollkommen anderer rechtlicher Sachverhalt.

Nicht wirklich.

Es geht um die Berechtigung des Betretens privaten Wohnraumes unter zwei Bedingungen:

1. es müssen dort Bauarbeiten stattfinden (das geht über Rohbau, Fliesenlegen bis hin zum Gebäudereinigen)

2. es muss Gefahr im Verzug sein.

Dann hast Du kein Recht den Zutritt zu verweigern, notfalls wird der mittels Amtshilfe durch die Polizei durchgesetzt.

Das ist fast deckungsgleich mit dem jetzt im WaffG verankerten Zusatz.

Der einzige Unterschied ist der Anlass, aber das ist von der Sache her belanglos.

Denn in beiden Fällen ist die im Grundgesetz geregelte Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt.

Der Rest ist subjektives Wunschdenken, interessiert den Juristen aber nicht wirklich.

Sorry.

Bearbeitet von Balder
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«Zudem arbeiten wir an der Entwicklung neuer technischer Möglichkeiten, die es nur dem Waffenhalter ermöglichen, die Waffe zu betätigen», sage er. Biometrische Sicherungssysteme seien eine Möglichkeit. Diese Technik sei aber noch nicht ausgefeilt genug.

Und wie soll man sein Sportgerät dann z.b. einem Neuschützen zum ausprobieren, auf dem Stand (unter Aufsicht) überlassen ?? :angry2:

Findet dieser Vorschlag in der Regierung immer noch so viel Gehör ??

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Nicht wirklich.

Es geht um die Berechtigung des Betretens privaten Wohnraumes unter zwei Bedingungen:

1. es müssen dort Bauarbeiten stattfinden (das geht über Rohbau, Fliesenlegen bis hin zum Gebäudereinigen)

2. es muss Gefahr im Verzug sein.

Dann hast Du kein Recht den Zutritt zu verweigern, notfalls wird der mittels Amtshilfe durch die Polizei durchgesetzt.

Das ist fast deckungsgleich mit dem jetzt im WaffG verankerten Zusatz.

Der einzige Unterschied ist der Anlass, aber das ist von der Sache her belanglos.

Denn in beiden Fällen ist die im Grundgesetz geregelte Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt.

Der Rest ist subjektives Wunschdenken, interessiert den Juristen aber nicht wirklich.

Sorry.

Du hast doch die entscheidenden Unterschiede schon selbst genannt. Hast du sie auch wahrgenommen?

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Nicht wirklich.

Es geht um die Berechtigung des Betretens privaten Wohnraumes unter zwei Bedingungen:

1. es müssen dort Bauarbeiten stattfinden (das geht über Rohbau, Fliesenlegen bis hin zum Gebäudereinigen)

2. es muss Gefahr im Verzug sein.

Dann hast Du kein Recht den Zutritt zu verweigern, notfalls wird der mittels Amtshilfe durch die Polizei durchgesetzt.

1. Bei mir finden keine Bauarbeiten statt (weder im Rohbau, noch werden Fliesen gelegt oder das Gebäude gereinigt)

2. Bei mir ist keine Gefahr im Verzug.

Also - was soll dieser Vergleich?

Zu Punkt 1 gibt es viele, viele Beispiele. Der wichtige Punkt ist der Punkt 2.

Bearbeitet von Lusumi
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Für "Gefahr im Verzug" war auch das alte Waffenrecht ausreichend!

Gefahr allein reicht nicht

Zur Verhütung dringender Gefahren.

Als Beispiel vielleicht: Es stehen Flaschen mit Chlorgas auf dem Hof und aus einer Flasche entwicht ein gelblich grüner "Nebel". Dann besteht ein dringender Handlungsbedarf, weil eine dringende Gefahr besteht. Die Flasche selbst stellt eigentlich nur eine potentielle Gefährdung dar.

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Also der SWR hat unsere Klage wohl komplett totgeschwiegen, kann nirgens was finden, die der Antis hat er groß rausgestellt.

Leider steht bei DWJ und Visier auch nichts auf der Webseite, da besteht noch Nachholbedarf bei der Aktualität.

Bearbeitet von Perser
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Ich habe extra für die Klage gespendet, soll ich Dir den Beleg faxen? ;-) Und ein gewisses Engagement werden mir meine Mitglieder sicherlich nicht absprechen.

Aber mal was völlig anderes, kann man eigentlich nichts mit dem § 130 Volksverhetzung machen? Ich denke in einigen Artikeln könnte das durchaus zutreffen.

Das erwähnt der DSB in seiner Erklärung zu der abstrusen Verfassungsbeschwerde des ABW - aber ob der DSB auch etwas in der Richtung unternimmt? Oder sollten wir (die Fördervereinigung) das tun?

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Eher nicht. Die Verfassungsbeschwerde verschlingt scon Geld genug.

Wenn allerdings eine größere Spende .... (ich meine jetzt nicht aus den Reihen der WO-User) ... Das ist aber mehr Wunschdenken.

Manfred

Abwarten, ich hab da noch ne leise Hoffnung.

Es könnte ja sein, das Kohlheim im Zuge der Bogen EM zu ganz neuen Erkenntnissen kam,... als er übers "Stadtfest" schlenderte.

....könnte ja sein ?

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Eher nicht. Die Verfassungsbeschwerde verschlingt schon Geld genug.

Wenn allerdings eine größere Spende .... (ich meine jetzt nicht aus den Reihen der WO-User) ...

Wieso? Eine SA kostet nichts. Und wenn Ihr´s unbedingt vom Fachmann formulieren lassen wollt: wie viel soll das kosten? Ich würde grad so wie zur Verfassungsbeschwerde hierfür sehr gerne was spenden, als Erziehung zu etwas mehr Höflichkeit. Ich bin nämlich über diese dauernden Unterstellungen und Beleidigungen von Leuten, dich mich nicht mal kennen (können), not amused.

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Wieso? Eine SA kostet nichts. Und wenn Ihr´s unbedingt vom Fachmann formulieren lassen wollt: wie viel soll das kosten?

So etwas muß vom Fachmann (Jurist) formuliert und vorher gründlich recherchiert werden. Ggf. ist hierzu zur Sicherheit sogar ein Rechtsgutachten erforderlich. Eine Anzeige wegen Volksverhetzung ist schon starker Tobak und nicht mit einer Anzeige wegen eins Nachbarschaftsstreites zu vergleichen.

Der DSB spricht in seiner Veröffentlichung nicht umsonst im Konjunktiv.

LG

Manfred

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