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IGNORED

Der ultimative Kaffeebecher, only for SF Operators


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Empfohlene Beiträge

Geschrieben
wenn das Dingens einen Deckel hätte.....

....hätte ich es mir auch nicht gekauft. :P

Echte SF Operators brauchen keine Deckel! Die trinken immer auf einen Zug aus!

.

Geschrieben

Dieses Hero-Gear-"Angebot" sieht nach meinem Eindruck aus wie eine riesengroße "Täktiggel"-Verarsche...

Wobei es sympathische Wesenszüge offenbart, wenn man sich selbst auf den Arm nimmt bzw. über sich selbst lachen kann.

Geschrieben
http://hero-gear.com/?p=565

Kostet auch nur lächerlicher 279$

Du bist kein SF und kannst ihn Dir auch nicht leisten, dann :heuldoch:

ACHTUNG - VORSICHT

Erwerb und Besitz in Deutschland seit 2008 verboten !!!

§26 a WaffG - der Besitz sowie das Führen (Ausübung der tatsächlichen Gewalt) von Kampfbechern (tactical combat mugs) ist verboten.

Es gibt jedoch die Möglichkeit, Deko Becher zu kaufen!

Folgende Abänderungen sind dafür nötig:

1. Der Henkel muss um 45 Grad abgeschliffen sein

2. Der Becherboden muss 6 Bohrungen in Zahngrösse haben

3. Der Becher muss in einer 60x80x10 cm grossen Betonplatte liegend zur Häfte eigegossen sein.

Geschrieben
ACHTUNG - VORSICHT

Erwerb und Besitz in Deutschland seit 2008 verboten !!!

§26 a WaffG - der Besitz sowie das Führen (Ausübung der tatsächlichen Gewalt) von Kampfbechern (tactical combat mugs) ist verboten.

Es gibt jedoch die Möglichkeit, Deko Becher zu kaufen!

Folgende Abänderungen sind dafür nötig:

1. Der Henkel muss um 45 Grad abgeschliffen sein

2. Der Becherboden muss 6 Bohrungen in Zahngrösse haben

3. Der Becher muss in einer 60x80x10 cm grossen Betonplatte liegend zur Häfte eigegossen sein.

So ein Mist aber auch

gibts wenigstens die Möglichkeit den Becher als Einzellader in Kleinkaliber auf die Gelbe Pappe zu bekommen?

Gast solideogloria
Geschrieben

Ich hab leider keine BBK, wo kann man denn ein Bedürfnis generieren? Bin Mitglied im DBB gibts die Dinger über die Liste B?

Gast sanngetall
Geschrieben
ACHTUNG - VORSICHT

Erwerb und Besitz in Deutschland seit 2008 verboten !!!

§26 a WaffG - der Besitz sowie das Führen (Ausübung der tatsächlichen Gewalt) von Kampfbechern (tactical combat mugs) ist verboten.

Es gibt jedoch die Möglichkeit, Deko Becher zu kaufen!

Folgende Abänderungen sind dafür nötig:

1. Der Henkel muss um 45 Grad abgeschliffen sein

2. Der Becherboden muss 6 Bohrungen in Zahngrösse haben

3. Der Becher muss in einer 60x80x10 cm grossen Betonplatte liegend zur Häfte eigegossen sein.

Ist Dir die grüne Farbe ausgegangen, oder ist das schon bittere Realität? Ich habe schon seit Wochen keine Nachrichten mehr geschaut und gelesen, weil mir die dauernden Kommentare unserer omnipräsenten Gutmenschen aus Politik und sonstwoher auf den Magen geschlagen sind....könnte ja sein...... <_<

Geschrieben
Ist Dir die grüne Farbe ausgegangen, oder ist das schon bittere Realität? Ich habe schon seit Wochen keine Nachrichten mehr geschaut und gelesen, weil mir die dauernden Kommentare unserer omnipräsenten Gutmenschen aus Politik und sonstwoher auf den Magen geschlagen sind....könnte ja sein...... <_<

Von der oberflächlichen Betrachtung her ist ein BKA Bescheid erforderlich. Der Begriff Tactical und die Befestigungsmöglichkeit für Zubehör legen die Verwendung als Waffe nahe. Der Wert von 0,5 Joule dürft beim Einsatz auch überschritten werden.

http://www.faqs.org/patents/app/20080197140 ein ähnliches Patent

Gast solideogloria
Geschrieben

Und auf keinen Fall zu nahe an einen Laserpointer oder ne Maglite legen!!! :lol:

Geschrieben

Ihr befindet euch im Irrtum!

Solange das Ding nur mit löslichem gefüllt und maximal Lau mitgenommen wird, greifen weder der Anschein noch die Montagehilfen, auch liegt bei einer Temperatur unter 27 Grad KEIN Führen vor.

Aber - auch hier ist man auf die Auslegungen der schon lauernden SB angewiesen!

Der RP hat unbestätigten Gerüchten zufolge bereits klar gestelt, dass er generell von "führen" dieses Gegenstandes ausgeht da die Temperatur bei der Kontrolle mit 27 Grad oder darunter nahelegt, dass beim Befüllen die 27 Grad erheblich überschritten wurden. Damit sei die ZUverlässigkeit weg! Man muss es also auf die harte Tour durchboxen und sich einen RA (Röstanwalt) seines Vertrauens suchen.

Ob die RV das übernimmt, bleibt abzuklären.

Geschrieben

Gibt es eigentlich eine Frist zum Anmelden des Altbesitzes?

Denn ich habe noch ein französiches Kochgeschirr, bei dem

der Becher auch so einen Griff hat...

Nicht, daß dies ein Altbesitz ist, der hätte gemeldet werden müssen... :o

Habe ich schon seit 1988....

Und Jean-Pierre, der es mir "überlassen" hat, bewacht jetzt irgendwelche

komischen Raketen in Französisch Guayana, der kann Ermittlungen gar nicht gebrauchen...

Gast sanngetall
Geschrieben
Der Wert von 0,5 Joule dürft beim Einsatz auch überschritten werden.

Glaub mir, wenn mir jemand schlechten Kaffee kredenzt, dann entwickelt der geworfene Becher locker das 4 fache. Bei schlechtem Kaffee verstehe ich keinen Spaß, da wird Harry zum Saurier! :wacko:

*yechigittigitt*

Geschrieben

Sorry, aber da dieser Becher sowohl im Irak wie auch in Afganistan im Einsatz ist, handelt es sich ganz klar um einen KKB.

Der Erwerb und Besitz fällt somit unter dass KKBKG (Kriegskaffeebecherkontrollgesetz) und ist für alle verboten.

Aktive deutsche Soldaten im Afganistaneinsatz dürfen den Becher dienstlich benutzen, der Besitz und die Rückführung als Andenken sind aber verboten.

Tut mir leid, keinen besseren Bescheid geben zu können.

Geschrieben
Und auf keinen Fall zu nahe an einen Laserpointer oder ne Maglite legen!!! :lol:

Da fällt mir ein... Leuchten, die zur Befestigung an einer Waffe vorgesehen sind, sind verboten.

Aber wie sieht es mit Leuchten aus, die zur Befestigung an einem Becher vorgesehen sind?

Geschrieben

Das ist nicht nur ein Becher, das ist ein KAMPF-Becher! Deshalb ist es nicht erlaubt Lampen anzubringen. Eventuell könnte man den Anschein wegbekommen wenn man eine Schrankwand Eiche rustikal anbaut. Dann wäre es ein einfacher Sportbecher.

Geschrieben
Da fällt mir ein... Leuchten, die zur Befestigung an einer Waffe vorgesehen sind, sind verboten.

Aber wie sieht es mit Leuchten aus, die zur Befestigung an einem Becher vorgesehen sind?

geile idee, dass müsste man echt mal das bka fragen:-)

Geschrieben

Leute macht euch doch keine Gedanken, wenn ihr nicht zufällig Bechersammler mit Roter Becherbesitzkarte und eine Sondergenemigung für Kampfkaffeebecher habt dann könnt ihr es eh vergessen!

Denn mal ganz davon abgesehen, dass der Becher unter KKBKG fällt würde ihr als Becherjäger und Sportkaffeegenieser diesen Becher eh nicht bekommen, da ihr kein Bedürfnis für Becher über 0,5l bekommt. Der Becher hat nämlich gerundet 0,71l Fassungsvermögen.

Somit darf er nach §25 1 BKG (Becherkontrollgesetz) nicht mehr besessen werden

§25 Verbotene Trinkgefäße stellen insbesondere Becher dar die,

1) auf Grund ihrer Beschaffenheit mehr als 500ml Flüßigkeit fassen können

Also, aus der Traum vom Kampfbecher :s84:

Geschrieben

"Whether you are fighting drug lords deep inside the jungles of Colombia, stomping out Al Qaida terrorists in Falluja Iraq,

or eradicating no-good hippies in Berkeley, California…

Battle Mug is built to take the abuse and will be there to offer you a frosty 24oz. reward once the mission is complete."

:rotfl2: :rotfl2:

Geschrieben

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B)

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