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IGNORED

Verdachtsunabhängige Kontrollen


WERWOLF79

Empfohlene Beiträge

Bei der Heizung kann ich den Zweck der Kontrolle nachvollziehen, da es hier darum geht, dass mein Abgase verursachendes Heizgerät korrekt funktioniert und die Nachbarn oder die Umwelt nicht zu sehr belastet wird. Ähnlich wie die HU beim Kfz.

Sehe ich auch so.

Bei der Heizungsanlage oder beim Auto (TÜV) kann allein durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch eine Gefahr für Andere entstehen dem durch Kontrolle vorgebeugt werden muß , wie aber durch die bestimmungsgemäße Lagerung und Benutzung von Waffen ?

Deshalb habe ich kein Problem wenn Schießstätten kontrolliert werden, denn hier besteht die Restgefahr weil die Waffen ja ausschließlich hier benutzt werden dürfen.

Welche Gefahr geht aber von lagernden Waffen aus die nicht benutzt werden - doch nicht mehr als von einer unbenutzen Feuerstätte oder einem in der Garage stehenden stillgelegten KfZ. ( letzteres muß eben auch nicht zum TÜV)

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Sehe ich auch so.

Welche Gefahr geht aber von lagernden Waffen aus die nicht benutzt werden - doch nicht mehr als von einer unbenutzen Feuerstätte oder einem in der Garage stehenden stillgelegten KfZ. ( letzteres muß eben auch nicht zum TÜV)

Wenn du dein Kfz nicht ordnungsgemäß abschliest und mit steckendem Zündschlüssel auf der Strasse stehen lässt geht davon auch eine Gefahr aus.

Und zwar indem ein Unbegfugter dies benutzen kann und damit auch Schaden anrichten kann.

Das gleiche gilt für Schusswaffen...

Mit den Kontrollen soll doch nur einem Mißbrauch vorgebeugt werden.

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Das gleiche gilt für Schusswaffen...

Mit den Kontrollen soll doch nur einem Mißbrauch vorgebeugt werden.

Du hast das Grün vergessen oder ?

a ) steckender Zündschlüssel ist nicht alleine strafbar. Falsche Waffenaufbewahrung neuerdings schon.

b ) Unfug mit geklautem Auto wird dem Fahrer angelastet, nicht dem Halter, bei Waffen umgekehrt

c ) Die Kontrolle ist UNTAUGLICH, einen Missbrauch zu verhindern. Das EINZIGE, was Kontrolle oder Androhung derselben bringen könnte, ist Reform bei den Unbelehr-(~ten, ~baren).

Sehr wohl taugen die Kontrolle zur Schikane der LWBs. Und zu reißerischen Schlagzeilen.

Sorry, Blutdruck steigt, je mehr ich mich mit dem Thema beschäftige.

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Für den Fall, dass ich meine Schußwaffen betriebsbetreit im öffentlichen Raum unverriegelt oder mit passendem Schlüssel stehen ließe, kann ich das auch voll nachvollziehen. :rolleyes:

So ist das ganz drastisch gesagt :icon14:

H.M:

Wenn du dein Kfz nicht ordnungsgemäß abschliest und mit steckendem Zündschlüssel auf der Strasse stehen lässt geht davon auch eine Gefahr aus.

Deswegen brachte ich ja auch das Beispiel vom Kfz das abgemeldet in der Garage steht und nicht kontrolliert wird.

Das Auto ist genauso gefährlich wie sonst, selbst Kinder könnten es noch entwenden und fahren, aber es kontrolliert kein TÜV , warum nicht ?

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a ) steckender Zündschlüssel ist nicht alleine strafbar. Falsche Waffenaufbewahrung neuerdings schon.

richtig ist nur eine Ordnugswidrigkeit.

b ) Unfug mit geklautem Auto wird dem Fahrer angelastet, nicht dem Halter, bei Waffen umgekehrt

was das Auto betrifft hast Du recht, aber zahlen muß am Ende für den Schaden der Halter, bzw. dessen Versicherung.

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Hallo!

--Vorbereitung zur Verfassungsbeschwerde - Klage

Zwei der vier angeschriebenen Kanzleien haben bereits geantwortet.

Die Hürde der direkten Rechtssatzverfassungsbeschwerde stellt der Subsidiaritätsgrundsatz dar.

Auch die Frage, ob eine Verfassungsbeschwerde in der Sache (Art. 13 Abs. 1 GG) aussichtsreich ist, bedarf der Prüfung.

Hier stellen sich einige schwierige verfassungsrechtliche Fragen, die anhand der Rechtsprechung des BVerfG analysiert und geklärt werden müssen.

Klärung hierüber muss ein zu fertigendes Gutachten erbringen.

Die Gesamtkosten, also Gutachten und Klageweg, werden sich auf ~~~ +/- 6.000,- Euronen belaufen.

Wir, die FvLW, werden die ausstehenden Anfragen abwarten, bewerten und das Ergebnis bekanntgeben.

Reiner

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Benzin hat allerdings vollkommen Recht: Nach dem 26.07.2010 ist Schluss - dann könnte das Gesetz nur noch auf einem langen Weg durch alle Instanzen evtl. angegriffen werden: VG,OVG,BVG,BVerfG... sowas kostet Zeit, Geld und Nerven, die dann eh keiner mehr hat und auch nicht mehr braucht, weil die Grundrechtegrapscher dann schon ein paar Schritte weiter sind.

Grüße

Schwarzwälder

Hallo Melvin vom FvLW,,

für die Klage beim Bundesverfassungsgericht würde ich gerne 50 Euro geben, sollten hier keine zielführenten Anstrengungen unternommen werden wäre ich sehr enttäuscht.

Nur die Sprechstunde über die Rechte der Waffenbesitzer hilft nicht weiter.

Gruß

Benzin

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Hallo Melvin vom FvLW,,

für die Klage beim Bundesverfassungsgericht würde ich gerne 50 Euro geben, sollten hier keine zielführenten Anstrengungen unternommen werden wäre ich sehr enttäuscht.

Nur die Sprechstunde über die Rechte der Waffenbesitzer hilft nicht weiter.

Gruß

Benzin

Hallo Benzin,

wenn Du Dich bitte noch ein paar Tage gedulden würdest;

- grundlegende Dinge sind abzuhandeln

- Spendenkonto

- Kostenrisiko

- Mandatserteilung und so!

Das braucht ne gewisse Zeit - bitte um etwas Verständnis - wir werden die Klage betreiben - Bekanntgabe der Modalitäten wird erfolgen!

L.G. Reiner

Bearbeitet von Melvin
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Hallo Benzin,

wenn Du Dich bitte noch ein paar Tage gedulden würdest;

- grundlegende Dinge sind abzuhandeln

- Spendenkonto

- Kostenrisiko

- Mandatserteilung und so!

Das braucht ne gewisse Zeit - bitte um etwas Verständnis - wir werden die Klage betreiben - Bekanntgabe der Modalitäten wird erfolgen!

L.G. Reiner

Hallo Melvin,

ich finde es nach wie vor super, dass ihr vom FvLW hier einsteigen wollt.

Ein paar Anregungen:

1. Spendenkonto

Dieses sollte über den FvLW laufen - keine Privatkonten! Ein eingetragener Verein schafft erheblich mehr Vertrauen als Geld auf irgendwelche Privatkonton (und seien sie von noch so seriösen Mitmenschen) überweisen zu müssen.

2. Klägergruppe

Der FvLW kann zwar nicht direkt als Kläger auftreten, er kann aber sehr wohl das Ganze drumherum organisieren und eine Gruppe von geeigneten Klägern zusammenstellen. Dadurch bekommt der FvLW auch eine Riesen-Publicity: super Werbung für den FvLW!!!

Wichtig ist dennoch die strategisch richtige Auswahl von Klägern. Es ist m.E. deutlich weniger erfolgversprechend, wenn nur einer (z.B. Du allein) als Kläger auftritt. Wenn wir durch das Nadelöhr der direkten Betroffenheit gelangt sind, dann stehen hernach viele Prüfungsaspekte bezügl. Verfassungskonformität dieser verdachtsunabhängigen Hauskontrollen offen.

==> Nehmt mind. einen Mitkläger mit ins Boot, der nur wenn er sich auf sein Grundrecht auf Unverletzlichkeit beruft mit seiner Zuverlässigkeit dann auch seine berufliche Existenz verliert, also einen Berufsjäger oder bewaffneten Sicherheitsdienstler z.B.!

==> Nehmt einen Mitkläger ins Boot, der nur 4mmM20 Waffen (am besten originäre, keine Umbauten) besitzt und genauso von den Hauskontrollen betroffen ist, obwohl seine ÜPüster nicht mal 5 J Mündungsenergie bringen (lasst das gfgf. in einem kleinen Nebengutachte z.B. von Makalu ermitteln). Da der Gesetzgeber auch sonst Unterschiede zwischen 4mmM20 (bedürfnisfreier Erwerb) und allen übrigen erlaubnispflichtigen (KK,GK) Schusswaffen macht, sind solche Kontrollen unverhältnismäßig und verletzen den 4mmM20 Besitzer in seinen Grundrechten, allzumal Besitzer von deutlich stärkeren Lupis (7,5J) nicht betroffen sind.

==> Nehmt Leute mit ins Boot, die z.B. in einem 1-Zimmer Appartement leben und somit den Staatsorganen bei Kontrollen ihren gesamten Wohnbereich öffnen müssen.

==> Nehmt Leute ins Boot, die erwachsene Mitbewohner/Lebensgefährten haben, die selber nicht Schützen sind bzw. keine Legalwaffen besitzen, deren Wohnsphäre aber dann baulich bedingt dennoch den behördlichen Kontrollbesiuchen offenbart werden muss.

3. Datensammlung / Zuarbeit:

Lasst die Anwälte nicht bloß ein Gutachten erstellen, sondern gebt ihnen Munition zum Ballern, z.B. Politiker-/Regierungsaussagen vom letzten Sommer, wonach jeder, der (unter Berufung auf sein Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung) die Kontrollen nicht zulasse, auf jeden Fall seine ZUverlässigkeit verliere oder die Anzeigen des Arbeitsamts nach 400EUR-Jobbern für die Waffenkontrollbesuche oder die Kostenbescheide über 155 EUR der Stadt Freiburg für jeden anlasslosen Hausbesuch usw.

4. Medienarbeit

Da bist Du eh spitze, aber trotzdem nochmals die Empfehlung, frühzeitig VISIER einzubinden. 40.000 Leser sind ein Wort und der Cheffe Dr. Schiller hat ja selber bei WO vor einigen Monaten mal geäußert, dass man da (bezügl. der Waffenkontrollen zuhause) wohl mal klagen müsse. Wenn ihr euer Spendenkonto im VISIER-Artikel erwähnt, kommt sicher sehr ordentlich was rein und d. FvLW bekommt so die Aufmerksamkeit, die ich ihr bei diesem Engagement von Herzen gönne!

Grüße, Danke und viel Erfolg!!

Schwarzwälder

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Hallo Schwarzwälder,

die Hürde des "Subsidiaritätsgrundsatzes" gilt es zu umschiffen.

Aussichtsreich ist nur die direkte Zulassung.

Bezüglich Konto ist es eine Selbstverständlichkeit - eigenes und offen geführtes Spendenkonto der FvLW.

Es wird eine der führensten Kanzleien im Bereich des Verfassungsrechtes tätig werden - die Frage des -einen- Klägers ist geklärt.

Alles weitere zur Grundlage der Klage ist bereits mit den Anwälten erläutert, wobei sicherlich noch ausreichend Gesprächsbedarf gegeben sein wird.

Die Medien werden mit eingebunden sein.

Alle weiteren Einzelheiten führen an dieser Stelle zu weit.

Zu dem hier geführten Themenkomplex benötigten wir dringend vorliegende Schriftsätze von Waffenbehörden = Postweg oder per Mail an: presse@fvlw.de

Reiner

Übrigens - weitere interessante Dinge sind in Bewegung und es wird zu geeigneter Zeit berichtet werden.

Bearbeitet von Melvin
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Ich hatte schon mitgeteilt, dass ich persönlich ebenfalls bereit bin 100 Euro zu spenden. Nun haben wir am 28.2. unsere Jahreshauptversammlung. Ich habe den Punkt "Spende für Unterstützung einer Verfassungsbeschwerde" in die Tagesordnung mit aufgenommen. Ich hoffe es kommt ebenfalls was zusammen. Selbst wenn jeder nur 5 Euro gibt, wären das etwa 300 Euro als Unterstützung. Wenns nicht klappt mit der Verfassungsklage, würde ich diesen Betrag dem FvLW spenden. Dies sage ich den Mitgliedern auch so.

Also: Kontonummer her

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  • 8 Jahre später...

Wie ist es abgelaufen? Nummern überprüft und sonst nix? Ein SB Typ Wichtigtuer meinte Mal, dass auch die Namen überprüft würden, die auf den Waffen stehen, und ähnliche Scherze.  

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Nö völlig entspannt. Anzahl, Nummern, nur Abgleich über Datenblatt. Der Hersteller muß auch stimmen!  Was in der WBK steht wird kontrolliert .

Hast aber gemerkt, das er auch auf die Aufbewahrung achtet.

Wenn´s ein Saustall gewesen wäre, hätte das auch länger gedauert............... Rohre im Schrank = Rohre eingetragen.

 

War ok. Wenn ich auch das geschnüffel nicht mag. Hab ich so auch mitgeteilt. Haben noch ein bischen geschnackt über die eine oder andere Gun :ohmy:.

 

War die erste Kontrolle in meiner Waka.

 

Bearbeitet von Valdez
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Spannend. Bei mir waren sie nach fünf Minuten schon wieder weg. Haben das Typenschild des Tresors eingehend inspiziert, die Verankerung kommentiert und die gelagerten Waffen in Anzahl und Typ mit den Einträgen in den WBKs abgeglichen. Da kam es dann auch zur einzigen Unstimmigkeit der Kontrolle, es waren zwei Langwaffen im Tresor aber nur eine in der WBK. War schnell aufgeklärt, Luftgewehr mit F im Fünfeck, kein Problem. Waffen rausnehmen, Hersteller/Modell/Seriennummernabgleich gab es nicht.

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vor 26 Minuten schrieb Valdez:

 Anzahl, Nummern, nur Abgleich über Datenblatt. Der Hersteller muß auch stimmen!  Was in der WBK steht wird kontrolliert .

 

 

 

 

Datenblatt heisst NWR Auszug?

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vor 2 Stunden schrieb chief wiggum:

War überhaupt schon mal bei jemandem eine zweite Kontrolle, wenn die erste ohne Beanstandung verlief?

Nicht bei mir, aber ich kenne mehrere Fälle aus LRA LB und Stadt MA. Beide greifen großzügig Kohle ab und brauchen wohl das Geld.

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