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IGNORED

RSB zu Verwaltungsgebühren f. NRW , 1. Dezember


AlexG

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo

da ist sicherlich nichts billiger geworden.

Mir fiel auf, daß der Austrag einer Schusswaffe aus einer WBK 15 Euro je Waffe kostet, der Austrag mehrerer Schusswaffen, die zur Vernichtung abgegeben werden aber lediglich 15 Euro für alle Waffen. Da die Vernichtung einer Schusswaffe Geld kostet, sehe ich da eine große Ungleichbehandlung. Es müsste der Austrag einer Schusswaffe, die zur Vernichtung abgegeben wird erheblich teurer sein, wie lediglich der Austrag einer verkauften Waffe.

Steven

Geschrieben

Es geht um die Gebühren für den Verwaltungsakt "Austragen von Schußwaffen aus einer WBK".

Das Vernichten samt Erfassen, Einlagern und kontrollierte Weitergabe zur Vernichtung ist davon nicht erfasst.

Gruß

Michael

Geschrieben

Auch das kann ich nachvollziehen.

Erstens entfällt bei einer endgültigen Abgabe zur Vernichtung jede weitere (kostenpflichtigen Aufwand generierende) Kommunikation mit der Behörde des Käufers.

Zweitens würde ich das auch so machen, wenn ich die Zahl der Waffen im Volk reduzieren wollte. Anreize schaffen ist da wohl das Stichwort. Aber ob eine Behörde so denkt?

Gruß

Michael

Geschrieben

Also wenn ich das in dem Papier richtig lese, kommen in NRW in Zukunft folgende Gebühren auf uns zu:

26.17

Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen nach

a) § 10 Absatz 1 i.V.m. § 14 Absatz 2 oder 3 WaffG einschließlich der Erwerbserlaubnis für

die erste Schusswaffe

Gebühr: Euro 45

B) § 10 Absatz 1 i.V.m. § 14 Absatz 4 WaffG

Gebühr: Euro 60

Eine grüne WBK incl. eines Voreintrags kostet für Sportschützen 45 Euro und die gelbe WBK 60 Euro.

26.11

Eintragung der Berechtigung zum Munitionserwerb in Form eines solchen Vermerks in der

Waffenbesitzkarte (§ 10 Absatz 3 Satz 1 WaffG), soweit nicht gleichzeitig die Erlaubnis zum

Besitz der Schusswaffe erteilt wird

Gebühr: Euro 15

Der Munitionseintrag in die grüne WBK kostet 15 Euro.

26.5

Eintragung einer Berechtigung zum Erwerb einer oder mehrerer Schusswaffen nach § 10

Absatz 1 Satz 1 WaffG in eine bereits ausgestellte Waffenbesitzkarte

Gebühr: Euro 70 v.H. der Gebühr für die jeweilige Waffenbesitzkarte

Weitere Voreinträge in die grüne WBK kosten pro Eintrag 31,50 Euro.

26.6

Eintragung nach § 10 Absatz 1 a WaffG

a) der Berechtigung zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt (Besitz) über eine Schusswaffe

in den Fällen § 13 Absatz 3, §14 Absatz 4, § 17 Absatz 2 oder § 18 Absatz 2 WaffG, soweit

die Eintragung nicht durch die bei der Ausstellung der Waffenbesitzkarte entrichtete Gebühr

abgegolten ist

c) des Erwerbs eines Wechsel - oder Austauchlaufes oder einer Wechseltrommel in die

Waffenbesitzkarte

Gebühr: Euro 40 v. H der Gebühr für die jeweilige Waffenbesitzkarte, bei mehreren Waffen

höchstens die Gebühr für die Waffenbesitzkarte

Die Erwerbsanzeige einer Waffe auf grüne WBK, sowie der Eintrag eines Wechselsystems kosten 18 Euro. Bei mehreren Waffen jedoch maximal bis zu einer Gebühr von 45 Euro.

26.7

Austragen einer Schusswaffe, eines Wechsel - oder Austauschlaufes oder einer

Wechseltrommel aus der Waffenbesitzkarte ( je Waffe/Lauf/Trommel)

Gebühr: Euro 15

Das Austragen einer Waffe kostet 15 Euro. Gibt man mehrere Waffen zur Vernichtung ab, so wird die Gebühr nur einmal und nicht für alle Waffen erhoben.

Was mir noch nicht ganz klar ist, was kostet der Eintrag einer Waffe in die gelbe WBK?

Geschrieben

Mit dieser Gebührenordnung müsste doch dann die WaffKostV für NRW außer Kraft treten.

Das würde dann auch bedeuten, dass in NRW keine Gebühren für die Regelüberprüfung erhoben werden können und auch nicht für die Aufbewahrungskontrollen. Ein entsprechender Posten ist dort jedenfalls nicht aufgeführt und einen Auffangtatbestand gibt es auch nicht.

Angesichts der Verteuerungen wenigstens ein kleiner Grund zur Freude.

Geschrieben

Diese Aussage ist mit Vorsicht zu genießen, denn

- zum Teil stehen in der GebührenVO selbst (also nicht im Gebührenverzeichnis dazu) weitere Details und

- manche Waffenbehörden erheben z.B. Zeitgebühren und führen nur die gängigsten Gebührentatbestände auf als Standardfälle sozusagen.

Im übrigen sind erkannte Lücken durch ÄnderungsVO schnell geschlossen und in regelmäßigen Abständen sind die Gebührensätze ohnehin auf Aktualität zu prüfen.

Geschrieben
... Gebühr Euro 70 v.H. der Gebühr für die jeweilige WBK.

...

Da die Sammler-WBK (§17) 240€ kostet, müsste ein Sammler also je Eintrag 168€ berappen müssen. Oder habe ich da irgendwas übersehen?

Das ist keine Gebühr mehr, sondern eine Strafsteuer! :icon13:

Geschrieben
Da die Sammler-WBK (§17) 240€ kostet, müsste ein Sammler also je Eintrag 168€ berappen müssen. Oder habe ich da irgendwas übersehen?

Das ist keine Gebühr mehr, sondern eine Strafsteuer! :icon13:

Könnte eventuell erfolgreich angefochten werdne, da eintragen, stempeln maximal 15 Minuten dauert und ein Stundelohn für einen A11-Beamten oder E8-Angestellten von 672 Euro einfach falsch ist.

Geschrieben

Hallo,

ich habe heute mit meiner Behörde gesprochen. Dort vertritt man derzeit die Auffassung, dass demnach die Eintragung einer Waffe auf rote WBK mit 40% von den 240.- Euro Gebühren, sprich also 96.- berechnet werden muss.

Wenn dem so ist, wäre dies tatsächlich ein austrocknen des Waffenbesitz durch die Hintertür, was sich ja auch in den moderaten Angeboten für die Waffenvernichtung ausdrückt.

Grüße

Geschrieben

Allerdings ! :o

Diese Geschichte mit den Prozenten ist totaler Nonsens. Die Gebühren müssen nach Aufwand, Sach- und Raumkosten berechnet und dann als Fest-, Rahmen- oder Zeitgebühr festgeschrieben werden !

Geschrieben

Mein Gruß in die Runde und Antwort auf die letzte Frage...............;

Innen- und Sportminister in NRW ist

Dr. Ingo Wolf

einer der gelben Punkte auf der schwarzen Binde.

Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen.

Der muss auch mit jedem Arsch klar kommen!

Geschrieben
Irgendwie beschleicht mich das Gefühl, dass in ein paar Bundesländern in Kürze einige

Gebührenbescheide angefochten werden und vor den Verwaltungsgerichten landen.

Hallo,

Du hast vollkommen Recht;

und es wird mir ein ganz besonderes Vergnügen sein.............!

Gruß vom

peashooter

Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen.

Der muss auch mit jedem Arsch klar kommen!

Geschrieben
Irgendwie beschleicht mich das Gefühl, dass in ein paar Bundesländern in Kürze einige

Gebührenbescheide angefochten werden und vor den Verwaltungsgerichten landen.

Ist denn die Kostenentscheidung zu einem VA gesondert anfechtbar?

Wäre nicht ein Normenkontrollverfahren einfacher?

Teddy

Geschrieben
Wer aus NRW hat schon Erfahrung mit der neuen Eintragungsgebühr gemacht (spez. Sammler)?

Kurzer Einwurf: 96€ für den Eintrag in Sammler-WBK sind mittlerweile per Erlass vorläufig korrigiert worden auf 20 €/Waffe.

Ansonsten sind die Gebühren

a) moderat angehoben worden

B) teilweise sogar billiger geworden (siehe insb. die kostenlose Eintragung der Munitionserwerbsberechtigung)

c) und kein Grund zum Meckern.

Soll sich jeder mal ausrechnen, was er nun zu bezahlen hat. Da wird man feststellen, dass es eigentlich oft nicht viel teurer aber manchmal viel billiger geworden ist. Es gibt

jetzt eine sog. Folge-WBK, wenn die erste WBK voll ist und die kostet nur 10€. Da musste früher der komplette Preis für bezahlt werden.

Geschrieben
Wie Sammler schon bemerkte, macht das klar den Eindruck einer "Strafsteuer".

Passend dazu, dass die ersten Klöpse aus NRW und SA kommen.

Wer wa da nochmal der IM ? :peinlich:

Quelle für die Strafsteuer in Sachsen-Anhalt bitte mal nachreichen, ich finde es nicht.

mfg

Harry

Archiviert

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