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IGNORED

Geerbte Waffe


Elke

Empfohlene Beiträge

Hallo Steven und alle anderen,

Ich habe nun eine Fristverlängerung bis zum 28.2.2010 bekommen, da angeblich passende Sperrsysteme in der Entwicklung sein sollen.

New Derringer Cal. 22 Smart.

Hallo Elke

ah, ein Nachbau von Colts Lord and Lady.

Sicherlich wird es die nächste Ewigkeit kein Sperrsystem dafür geben. Wer sollte für so eine wenig verbreitete Waffe was entwickeln?

Schreib einfach der Behörde, daß du eine Ausnahmegenehmigung beantragst bis ein zertifiziertes Sperrsystem entwickelt ist und du bis dahin die Waffe gesetzeskonform im (B/0/1) Schrank lagerst. Bestehe auf etwas schriftliches

Steven

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Hallo nochmal,

ich habe die Waffe jetzt mal fotografiert - falls jemand sie sehen möchte. Ich möchte sie hier nicht anbieten, bitte nicht falsch verstehen, aber vielleicht hat dann wenigstens das Rätselraten um den Typ ein Ende.

Ansonsten warte ich wohl wirklich erstmal bis Ende Februar ab, bis dahin will die Behörde sich nochmal bei mir melden.

Ach so, ich weiß nicht, ob ich die Links zu den Fotos hier einstellen darf, deshalb lasse ich es erstmal, bis ich es besser weiß. :)

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Klar, hier darf man fast alles verlinken. Stell mal rein. Wenn's ein Derringer ist (mit zwei Läufen), bräuchtest Du übrigens 2 Blockiersysteme. Eventuell könntest Du für den Preis des Blockiersystems die Waffe aber auch umbauen lassen, auf Luftdruck-Einzellader-Patrone. Das kannst Du ja dem Amt auch vorschlagen. Viel mehr Dampf hatte die Pistole mit der Original-Munition ja auch nicht.

Der Verkauf einer solchermaßen umgebauten Pistole ist übrigens genauso scharf reglementiert, wie der einer "Echten" Waffe. Und die Aufbewahrung hat genauso zu erfolgen.

Aber dann kämst Du um das Block-System herum, und könntest sogar zu Hause damit schießen. Fangkästen schonen dann die Kellertüren.

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Im allgemeinen lohnt sich ein Blick ins Gesetz. Im Paragraph 20 des WaffG findet sich:

(7) Die Waffenbehörde hat auf Antrag Ausnahmen von der Verpflichtung, alle Erbwaffen mit einem dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechenden Blockiersystem zu sichern, zuzulassen, wenn oder so lange für eine oder mehrere Erbwaffen ein entsprechendes Blockiersystem noch nicht vorhanden ist. Eine Ausnahme kann auch für Erbwaffen erteilt werden, die Bestandteil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung gemäß § 17 sind oder werden sollen.

Also: Antrag stellen, dass die Waffe nicht blockiert werden muss, weil kein zugelassenes Blockiersystem existiert.

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Danke nochmal für all eure Tipps und auch für die Liste, die ich ausdrucken werde! Ich werde mein Anliegen nochmal schriftlich beim Polizeipräsidium vortragen und bin gespannt auf die Reaktion.

http://www.bluemonty.de/Waffe/waffe01.jpg

http://www.bluemonty.de/Waffe/waffe02.jpg

http://www.bluemonty.de/Waffe/waffe03.jpg

http://www.bluemonty.de/Waffe/waffe04.jpg

http://www.bluemonty.de/Waffe/waffe05.jpg

http://www.bluemonty.de/Waffe/waffe06.jpg

http://www.bluemonty.de/Waffe/waffe07.jpg

http://www.bluemonty.de/Waffe/waffe08.jpg

So, nun dürft ihr weiter rätseln. :)

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Schöne Bilder! Ein "Vierläufer"! Dürfte schon einigermaßen selten sein. Das Teil läßt sich über eGun sicher an einen Sammler von solchen Kuriositäten verkaufen. Ist wohl (siehe Griff) eine "Luxusausführung".

Ich würde mir wirklich überlegen, ob ich das ganze Theater mit Ausnahmegenehmigung usw. auf mich nehmen soll. Den Waffenschrank kannst Du dann auch noch verkaufen.

Was für ein Umstand für so ein Ding. Ist ja eher ein Spielzeug als eine Waffe. Kaliber .22 Short! Pfff. Wird es bald keine Munition mehr für geben. Also: jetzt verkaufen.

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Na, ihr scheint euch ja einig zu sein. ;)

@OldHand: Da ich ja absolut keinen Schimmer von der Materie habe - eGun scheint sowas wie Ebay zu sein, oder? Für einen Euro würde ich die Waffe sicher nicht abgeben, sollte man da einen Festpreis fordern und wenn ja: Was ist das Ding noch wert?

Sorry, falls ich solche Fragen hier nicht stellen darf, dann missachtet sie einfach.

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Na, ihr scheint euch ja einig zu sein. ;)

@OldHand: Da ich ja absolut keinen Schimmer von der Materie habe - eGun scheint sowas wie Ebay zu sein, oder? Für einen Euro würde ich die Waffe sicher nicht abgeben, sollte man da einen Festpreis fordern und wenn ja: Was ist das Ding noch wert?

Sorry, falls ich solche Fragen hier nicht stellen darf, dann missachtet sie einfach.

Hier http://www.waffen-schaefer.net/01fc0894f50...3512/index.html wird sie

für 200 Euro verkauft.

Händlereinkauf dürfte höchstens bei 50 Euro liegen.

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Kostenlose Antworten sind manchmal das wert, was man dafür bezahlt.

Falls Du einen interessierten Sammler findest, könnte ich mir so 100,-€ vorstellen, es sei denn da wäre noch mehr Geschichte dran. Aber es ist der italienische Nachbau eines Derringer. Sportlich nicht interessant, für die Jagd praktisch ungeeignet, da ist der Käuferkreis schon ziemlich klein.

Wie gesagt: Sportschütze werden und behalten. In der Zwischenzeit das Amt auffordern, Dich in Ruhe zu lassen, bis ein Blocksystem existiert.

Bei E-Gun ist aber auch nicht viel mehr drin, im Moment ist halt der Waffenmarkt mit solchen Erbstücken überschwemmt.

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Da Erbwaffen nicht rückwirkend zu blockieren sind (siehe Posting oben von Seine Pestilenz), ist die Aufforderung der Waffenbehörde im o.g. Fall rechtswidrig.

Da gibts nur eins: rechtsmittelfähigen Bescheid verlangen, dann fristgerecht Widerspruch einlegen und gegen den zu erwartenden Widerspruchsbescheid klagen. Da der Streitwert sehr niedrig sein wird, braucht man sich wegen der Kosten keinen Kopf zu machen (zumal die Behörde eventuell schon vorher wieder einknickt, wenn einer wirklich ernst macht). :)

Auf den Schmu mit der Ausnahmegenehmigung nach §20 Abs. 7 WaffG würde ich mich in diesem Fall erst gar nicht einlassen, weil man damit gegen seine Rechte schon eingesteht, sich irgendwann der Blockierung zu beugen. Von Anfang an Farbe bekennen und auf die Rechtswidrigkeit hinweisen ! Nur wenn die betroffenen Erben sich wehren, kommt die Sache schnell wieder vom Tisch.

Darauf zu hoffen, dass eine gewisse Firma schon vorher pleite macht, wäre vielleicht zu optimistisch. Wer weiß, wie lange die noch künstlich am Tropf gehalten wird. :rolleyes:

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Darauf zu hoffen, dass eine gewisse Firma schon vorher pleite macht, wäre vielleicht zu optimistisch. Wer weiß, wie lange die noch künstlich am Tropf gehalten wird.

die muss man am Leben halten da sonst die ganze Erben-KXXXE den Verantwortlichen um die Ohren fliegt.........

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  • 2 Wochen später...
Guten Morgen allerseits,

ich habe vor fast fünf Jahren eine kleine Pistole von meinem Vater geerbt. Es ist eine Umberti, Kaliber 22. Als mein Vater gerade verstorben war, fiel es mir schwer, die Waffe herzugeben. Also habe ich den erforderlichen Waffenschrank gekauft und die Waffe dort gelagert. Nun bekam ich Post von der Polizei, dass ich die Waffe bis zum 20. Dezember "schussunfähig" machen lassen muss. Das kostet wieder Geld, und so wäre ich jetzt bereit, die Waffe zu verkaufen. Könnt ihr mir bitte sagen, worauf ich dabei achten muss und wo ich diese Waffe ganz legal anbieten könnte?

Bitte entschuldigt, falls es diese Frage schon hier im Forum gibt. Ich habe seit Freitag erhebliche DSL-Probleme, die Leitung hält jeweils drei bis vier Minuten, dann ist wieder für Stunden kein DSL verfügbar. Die Telekomiker rücken heute ab 9 Uhr zu uns aus... Diesen Text habe ich offline geschrieben und hier einkopiert, ich hoffe mal, es funktioniert.

Viele Grüße,

Elke

Sorry Erstmal heist es Uberti, Und Uberti hat keine Pistolen gebaut,wieder eine Kartei leiche

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Sorry Erstmal heist es Uberti, Und Uberti hat keine Pistolen gebaut,wieder eine Kartei leiche

:confused:

Hast Du eigentlich den Thread überhaupt gelesen??

Daß es Uberti heißt wurde recht schnell geklärt, und es handelt sich eben DOCH um eine Pistole, genauer gesagt um einen Nachbau der Sharps-Derringers.

Siehe hier: KLICK!

Gruß

Sigges

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Sorry, erstmal heißt es Uberti, und Uberti hat keine Pistolen gebaut, wieder eine Karteileiche

Und selbst wenn die nur Revolver gebaut hätten, auch die heißen technisch korrekt eigentlich "Drehpistolen". :rotfl2:

Und der Fehler mit dem Namen ist wohl verzeihlich, schreiben doch selbst einige gestandene Händler/Büchsenmacher Umberti bei ihren Angeboten.

[/Klugscheissmodus]

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Zur Möglichkeit des Verkaufs:

Da Sportschützen kein Bedürfnis und Jäger keine praktische Verwendbarkeit für dieses kuriose Teil haben, kommen eigentlich nur Sammler in Frage. Und die, die so was sammeln, dürften so ein Teil schon haben. War (als Replika) ja nicht selten. Also quasi unverkäuflich.

@ elke: Ein offenes Wort zur rechten Zeit, hat verhütet schon viel Herzeleid. :s84:

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