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IGNORED

Geerbte Waffe


Elke

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Guten Morgen allerseits,

ich habe vor fast fünf Jahren eine kleine Pistole von meinem Vater geerbt. Es ist eine Umberti, Kaliber 22. Als mein Vater gerade verstorben war, fiel es mir schwer, die Waffe herzugeben. Also habe ich den erforderlichen Waffenschrank gekauft und die Waffe dort gelagert. Nun bekam ich Post von der Polizei, dass ich die Waffe bis zum 20. Dezember "schussunfähig" machen lassen muss. Das kostet wieder Geld, und so wäre ich jetzt bereit, die Waffe zu verkaufen. Könnt ihr mir bitte sagen, worauf ich dabei achten muss und wo ich diese Waffe ganz legal anbieten könnte?

Bitte entschuldigt, falls es diese Frage schon hier im Forum gibt. Ich habe seit Freitag erhebliche DSL-Probleme, die Leitung hält jeweils drei bis vier Minuten, dann ist wieder für Stunden kein DSL verfügbar. Die Telekomiker rücken heute ab 9 Uhr zu uns aus... Diesen Text habe ich offline geschrieben und hier einkopiert, ich hoffe mal, es funktioniert.

Viele Grüße,

Elke

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Moin,

was genau steht in dem Bescheid der Polizei?

Wenn Du eien WBK für die geerbte Waffe hast, ist das so weit alles i.O.

"Schußunfähig machen" kann dann eigentlich nur bedeuten, dass Du ein Blockiersystem nach §20 WaffG einbauen sollst.

Dies ist aber in Deinem Fall nicht zutreffend, da Du die Waffe bereits vor der letzten Änderung des WaffG geerbt hast.

Wenn Du kein Interesse an der Waffe mehr hast (und daher nicht bereit bist, Deine Rechte der Behörde gegenüber durchzusetzen),

kannst Du sie verkaufen (was auch wieder Dein gutes Recht ist).

Allerdings ist der Gebrauchtwaffenmarkt derzeit überschwemmt und Du wirst nicht viel für die Waffe bekommen.

Verkaufen kannst Du sie entweder an einen Büchsenmacher bzw Waffenhändler oder auch privat (z.B. an eine Bekannten, über den Schützenverein oder eine Internet-Auktionsplattform wie z.B. eGun (nicht aber ebay!)).

Der Käufer (sofern kein Händler) muss Dir gegenüber durch Vorlage einer WBK mit Voreintrag nachweisen, dass er erwerbsberechtigt ist.

Dann machst Du einen Kaufvertrag (Vorlagen gibt es hier mehrere, bitte Suchfunktion nutzen)

und teilst anschliessend Deiner Behörde binnen 14 Tage mit, dass Du die Waffe veräußert hast und an wen.

Gruß

Michael

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Ja, habe ich, das war Pflicht.

Hast Du seinerzeit auch eine Sachkunde-Prüfung gemacht ? Wenn nicht, dann erwischt Dich gerade die Blockierpflicht aus dem Aprilscherz letzten Jahres, (WaffG-Änderung). Jetzt gibt es wie immer mehrere Möglichkeiten:

a ) Du gehst zu einem Büchsenmacher und bietest ihm die Waffe zum Kauf an. Mehr als 10,-€ Erlös würden mich wundern. Wichtig: Waffe in ein Behältnis packen und mit "Schlössileinchen" verschließen (Kabelbinder geht aber auch), WBK & Peronalausweis dabeihaben.

Der Büxer übernimmt die Waffe, gibt Dir eine Quittung und Du gehst zum Amt und lässt Dir die Waffe aus Deiner WBK austragen.

b ) Du vertickst die Knarre selber, z.B. online bei E-Gun oder mit Inserat in Zeitung. Dann musst DU aber überprüfen, ob der Käufer eine gültige Erwerbserlaubnis besitzt und bist für den korrekten Versand zuständig. Kann ein paar Euro mehr bringen.

c ) Du gibst die Waffe bei der Polizei ab. Vorher anrufen, wohin Du gehen sollst. Auch dann die Kanone gut verpackt und gegen Deine Amokgelüste durch Schlössileinchen geschützt transportieren. Papiere dabei wie unter a )

d ) Du machst die Sachkunde-Prüfung. Kostet ungefähr soviel wie das Blockiersystem, wenn Du über einen Verein Glück hast. Dann kommst Du möglicherweise auch noch an einen interessanten Sport. Oder mach den Jagdschein. :)

e ) Du kaufst Dir ein Blockiersystem. Meine Meinung: nimm nicht das unsichere teure Teil von Armatix sondern den Gun-Block vom Mogdans. Der Büxer Deines Vertrauens hilft Dir. Meist will er dafür Geld.

f ) wehre Dich gegen die Auflage der Polizei. Argument: Das Blockiersystem am Markt ist unsicher. Schafft zumindest Zeit, in der Du anderes unternehmen kannst.

Viel Erfolg

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gibts denn da schon was verlässlichen in .22 ?

Anscheinend ja, denn der ich habe eine ähnliche Sache jetzt im engen Bekanntenkreis durch.

Der verstorbene Sportschütze hatt u.a. ein Gewehr, Kaliber .22lfB. Auch dort sollte ein Sperrelement rein.

Aber ich kann auch nichts näheres dazu sagen.

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Anscheinend ja, denn der ich habe eine ähnliche Sache jetzt im engen Bekanntenkreis durch.

Der verstorbene Sportschütze hatt u.a. ein Gewehr, Kaliber .22lfB. Auch dort sollte ein Sperrelement rein.

Aber ich kann auch nichts näheres dazu sagen.

imho gibts NIX in .22 !!

Ich würde dem Amt antworten, das es zur Zeit meines Wissemns nach KEIN Blockiersystem gibt und somit die Wafffe zur Zeit nicht blockiert werden kann.

Sollte das Amt damit ein Problem haben, darf es sich gerne bei nem Zugelassenen " Blockierer" :00000733: informieren.

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imho gibts NIX in .22 !!

Ich würde dem Amt antworten, das es zur Zeit meines Wissemns nach KEIN Blockiersystem gibt und somit die Wafffe zur Zeit nicht blockiert werden kann.

Sollte das Amt damit ein Problem haben, darf es sich gerne bei nem Zugelassenen " Blockierer" :00000733: informieren.

Hi.

Besten Dank für die Info.

Ich habe halt wie gesagt nur mitbekommen, dass ALLE Waffen gesperrt werden

sollten (so jedenfalls das Amt). Allerdings hat der Erbe die Waffen nicht sperren

lassen, sondern hat sie verkauft. :gutidee:

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Der Büxer übernimmt die Waffe, gibt Dir eine Quittung und Du gehst zum Amt und lässt Dir die Waffe aus Deiner WBK austragen.

Sorry für die kleine Korrektur.

Privatkäufer geben Quittung, Vertrag, Übernahmebestätigung o.ä.

Der Büxer gibt Dir keine Quittung,

sondern er trägt die Übernahme der Waffe in die WBK ein

und diese legt man dann dem Amt vor.

So kenne ich das.

Gruß

G.T.

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Sorry für die kleine Korrektur.

Privatkäufer geben Quittung, Vertrag, Übernahmebestätigung o.ä.

Der Büxer gibt Dir keine Quittung,

sondern er trägt die Übernahme der Waffe in die WBK ein

und diese legt man dann dem Amt vor.

So kenne ich das.

Gruß

G.T.

na, ist hier nicht so....

Überlassung wird eingetragen.......übernahme nicht

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Hast Du seinerzeit auch eine Sachkunde-Prüfung gemacht ? Wenn nicht, dann erwischt Dich gerade die Blockierpflicht aus dem Aprilscherz letzten Jahres, (WaffG-Änderung)..

Was nutzt dem TE in diesem Zusammenhang denn die waffenrechtliche Sachkunde? Doch wohl gar nichts, denn der § 20 (3) WaffG hält fest:

Kann kein Bedürfnis geltend gemacht werden, sind Schusswaffen durch ein dem Stand der Technik entsprechendes Blockiersystem zu sichern und ist erlaubnispflichtige Munition binnen angemessener Frist unbrauchbar zu machen oder einem Berechtigten zu überlassen. Einer Sicherung durch ein Blockiersystem bedarf es nicht, wenn der Erwerber der Erbwaffe bereits aufgrund eines Bedürfnisses nach § 8 oder §§ 13 ff. berechtigter Besitzer einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe ist.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern beispielsweise erörtert zur Novelle 2008 diesbezüglich:

Erbwaffen

Bisher brauchten Erben grundsätzlich kein eigenes Bedürfnis zum Besitz ererbter Waffen. Dieses sog. Erbenprivileg ist bis 31. März 2008 befristet. An seine Stelle tritt nun folgende Regelung: Erben brauchen auch künftig kein eigenes Bedürfnis nachzuweisen, wenn sie die Waffe von einem dazu autorisierten Waffenhersteller oder -händler durch ein Blockiersystem, das in den Lauf eingebracht wird, unbenutzbar machen lassen. Solange es für eine Erbwaffe noch kein Blockiersystem gibt, lässt die Waffenbehörde auf Antrag vorerst eine Ausnahme zu.

Die Blockierpflicht gilt nicht für Erben, die ein eigenes Bedürfnis zum Waffenbesitz haben, d. h. insbesondere für Jäger, Sportschützen oder Sammler. Die Waffenbehörde kann auf Antrag auch Erbwaffen, die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung sind oder werden sollen, von der Blockierpflicht befreien.

Zusätzlich gilt in Bayern folgende Durchführungsrichtlinie (andere Länder mögen bei der Umsetzung des Waffenrechts andere Auffassungen vertreten):

Die Regeln zur Blockierpflicht finden nur auf Erbfälle Anwendung, die ab dem 1. April 2008 eintreten. Bereits ererbte Waffen fallen also vorerst nicht darunter, sondern erst wenn sie künftig weiter vererbt werden.

Quelle:

http://www.stmi.bayern.de/sicherheit/inner...n/detail/16857/

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soviel zum einheitlichen WaffG.

Hier werden ALLE Erben seit den 70igern angeschrieben.

Gut wäre zu wissen woher die Threadstarterin kommt.........Bayern kann ja dann imho nicht sein.

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soviel zum einheitlichen WaffG.

Da paßt dann auch das mit rein :

na, ist hier nicht so....

Überlassung wird eingetragen.......übernahme nicht

Denke mal, zwischen uns Beiden liegen nicht mehr als 4 oder 5 Kreisgrenzen -

und hier trägt der BM aus.

Hier werden ALLE Erben seit den 70igern angeschrieben.

Im Nachbarbereich offenbar auch.

Gut zu wissen, daß es nichts in .22 gibt, wurde gerade die Tage deswegen von einer aufgeregten älteren Dame aus dem dortigen Bereich befragt.

Die hat nun für ihr einziges KK (Erbstück vom Ehemann - reiner Nostalgiewert) sich 2003 ordnungsgemäß einen A Schrank gekauft.

Kaufpreis ca. 3X KK Wert.

Jetzt dann Blockiersystem für 4(?)X KK Wert ?

Auch eine Art, die Wirtschaft anzukurbeln :peinlich:

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Erstmal dankeschön euch allen, da hab' ich ja was losgetreten...

Ich dachte mir schon, dass es kompliziert werden würde und versuche mal, ein paar eurer Fragen auf die Schnelle (immer noch DSL-Störung und Warten auf die Telekomiker) zu beantworten.

Erreichen könnt ihr mich über dieses Kontaktformular: http://www.bluemonty.de/Kontaktformular/index.php

Eine Sachkundeprüfung habe ich nicht abgelegt. Die Waffenbesitzkarte wurde mir problemlos ausgestellt, allerdings musste ich diesen Mini-Waffenschrank kaufen und die Waffe auch dort lagern, was nie irgendwer nachgeprüft hat.

Die Pistole ist natürlich eine Uberti, das "M", das ich ihr heute Morgen verliehen habe, stammt von meinen italienischen Verwandten, die ich immer mal wieder mit der Waffe verwechsele. :peinlich:

Der Polizeipräsident sagt, dass ich zur Durchführung des Waffenrechts verpflichtet bin, ein Blockiersystem einbauen zu lassen. Das Erbenprivileg sei insoweit beschränkt, als dass derjenige, der kein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen kann, die Erbwaffe durch ein Blockiersystem zu sichern hat. Dies soll ich ihm bis zum 20.12.2009 nachweisen.

Abgesehen davon, dass es für dieses 22er Kaliber nichts Gescheites geben soll, wäre mir der Preis für so ein Blockiersystem auch zu hoch. Inzwischen liegt der Tod meines Vaters Jahre zurück und ich brauche die Pistole nicht mehr, um ihm zu gedenken, dafür gibt es andere Dinge. Also weg mit dem Ding...

Schießen zu meinem Sport zu machen ist wohl auch nix. Ich habe früher als Kind oft mit dem Luftgewehr Löcher in Kellertüren geschossen, das ist wohl nicht so mein Ding. :eclipsee_gold_cup:

Ob sich die Behörde darauf einlässt, dass es keine Blockiersysteme für meine Waffe gibt?

LG,

Elke

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Denke mal, zwischen uns Beiden liegen nicht mehr als 4 oder 5 Kreisgrenzen -

und hier trägt der BM aus.

Nun, scheinbar reicht da eine Kreisgrenze, damit alles anders ist.

Ansonsten soll die Dame der Forderung nach Blockierung mit Hinweis auf die ptb-Liste und das nicht vorhandensein eines Blockiersystems entgegenstehen.

Im Zweifel soll das Amt bei nem " Blockierer" anrufen, gerne bei mir.

Ich erzähl gerade andauernd irgendwelchen SB das es " da nix zu blockieren" gibt........bisher wurden dann immer Ausnahmegenehmigungen bis zum vorhandensein eines "geeigneten Systems" erteilt.....und insbesondere im Bereich .22 glaub ich da so schnell nicht daran......

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Ob sich die Behörde darauf einlässt, dass es keine Blockiersysteme für meine Waffe gibt?

LG,

Elke

Sie muss!

Was sollst du tun? Dir ein geeignetes System selber bauen?

Wenn du eh verkaufen willst, lohnt der Thread ja nicht.

Dann verkauf über egun oder beim Büchser vor ort..je nachdem was du willst.

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Sie muss!

Was sollst du tun? Dir ein geeignetes System selber bauen?

Wenn du eh verkaufen willst, lohnt der Thread ja nicht.

Dann verkauf über egun oder beim Büchser vor ort..je nachdem was du willst.

Ich werde es mal versuchen und euch hier auf dem Laufenden halten.

Unbedingt verkaufen will ich nicht, nur habe ich auch keine Lust, ein kleines Vermögen für so ein Blockiersystem hinzulegen.

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Es wird Dich nichts kosten, da es kein Blockiersystem für dieses kleine Kaliber Deiner Waffe gibt.

Du wirst nur Kontakt zu Deiner Behörde aufnehmen und etwas zeit investieren.

Ich könnte mir nicht vorstellen, meine geerbten Waffen, welche meine Großeltern unbedingt in meinem Besitz wissen wollten, abzugeben :angry2:

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Hallo Elke

das ist mal wieder ein deutliches Indiz, daß die Waffenbehörde Aktivität zeigt und keine Ahnung von der Materie hat. Für deine Waffe gibt es kein zugelassenes Sperrsystem. Am besten du teilst deiner Behörde schriftlich mit, daß du der Aufforderung nicht nachkommen kannst, da es für deine Waffe kein PTB-zugelassenes Sperrsystem gibt und du gleichzeitig eine Ausnahmegenemigung für die Waffe beantragst, bis es ein zugelassenes Sperrsystem gibt. Dann kannst du dir immer noch einen Kopf machen.

Ach ja, stellt Uberti eigentlich Pistolen her? Ich dachte, die hätten nur Revolver.

Steven

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Hallo Elke

das ist mal wieder ein deutliches Indiz, daß die Waffenbehörde Aktivität zeigt und keine Ahnung von der Materie hat. Für deine Waffe gibt es kein zugelassenes Sperrsystem. Am besten du teilst deiner Behörde schriftlich mit, daß du der Aufforderung nicht nachkommen kannst, da es für deine Waffe kein PTB-zugelassenes Sperrsystem gibt und du gleichzeitig eine Ausnahmegenemigung für die Waffe beantragst, bis es ein zugelassenes Sperrsystem gibt. Dann kannst du dir immer noch einen Kopf machen.

Ach ja, stellt Uberti eigentlich Pistolen her? Ich dachte, die hätten nur Revolver.

Steven

Hallo Steven und alle anderen,

ich habe gerade mit der zuständigen Sachbearbeiterin beim Polizeipräsidium gesprochen. Es ist dort bekannt, dass es keine Sperrsysteme für dieses Kaliber gibt! (Hört ihr den Amtsschimmel wiehern?) Ich habe nun eine Fristverlängerung bis zum 28.2.2010 bekommen, da angeblich passende Sperrsysteme in der Entwicklung sein sollen. Der Preis dafür soll 280,- Euro betragen...

Nochmal zur Waffe: Ja, es ist wirklich eine Uberti, ich habe sie jetzt vor mir liegen. Oben auf dem Lauf steht noch: New Derringer Cal. 22 Smart. Bei diesem "Smart" bin ich mir nicht ganz sicher, ist ja alles so winzig geschrieben. Hab's jetzt mal mit Makro fotografiert, es heißt nicht "Smart" sondern "Short" - ist ja eigentlich auch klar.

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