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IGNORED

Geerbte Waffe


Elke

Empfohlene Beiträge

Sorry Erstmal heist es Uberti, Und Uberti hat keine Pistolen gebaut,wieder eine Kartei leiche

Diesen Tippfehler habe ich weiter unten erklärt und korrigiert, an die Anzahl deiner Rechtschreib- und Zeichensetzungsfehler komme ich aber lange nicht heran. :eclipsee_gold_cup:

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Dankeschön euch allen nochmals für eure Antworten, Tipps und Meinungen!

Es geht mir nicht darum, die Waffe für viel Geld an den Mann oder die Frau zu bringen. Nur habe ich ja Auflagen vom Polizeipräsidenten bekommen, die ich nicht erfüllen kann. Daher dachte ich, dass es das Einfachste wäre, die Waffe jemandem zu geben, der die Erlaubnis hat, sie besitzen zu dürfen. Ich habe ja nun Fristverlängerung bis zum 28. Februar 2010 bekommen. Ich habe inzwischen auch mit einem Büchsenmacher gesprochen, auch er ist, genau wie ihr, der Meinung, dass es für diese Waffe keine Sicherung geben wird. Ich werde nun abwarten und sehen, was die Polizei als nächstes von mir verlangt. Ich werde euch dann im nächsten Jahr aufschreiben, was "passiert" ist. ^_^

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Ich werde nun abwarten

Hallo Elke

abwarten ist meistens schlecht. Schreib denen doch, daß es für diese Waffe in absehbarer Zeit kein Sicherungssystem geben wird und du aus diesem Grund eine Ausnahmegenehmigung beantragst. Nicht daß die einen Schnellschuss starten.

Steven

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Hallo Steven,

na ja, bis Ende Februar habe ich ja nun wirklich noch Zeit. Mein Mann hat gestern mit einem Oberhausener Büchsenmacher gesprochen, der nun wieder meinte, dass es im Frühjahr 2010 ein Sicherungssystem für diese Waffe geben könnte. Er sagte auch, dass der Polizei das Problem hinlänglich bekannt sei und er noch nie von irgendwelchen diesbezüglichen "Repressalien" gehört habe. Mit abwarten meinte ich, dass ich die Sache nun bis zum neuen Jahr ruhen lassen werde, ohne sie aber aus den Augen zu verlieren.

Viele Grüße,

Elke

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  • 2 Wochen später...
Da Erbwaffen nicht rückwirkend zu blockieren sind (siehe Posting oben von Seine Pestilenz), ist die Aufforderung der Waffenbehörde im o.g. Fall rechtswidrig.

Da gibts nur eins: rechtsmittelfähigen Bescheid verlangen, dann fristgerecht Widerspruch einlegen und gegen den zu erwartenden Widerspruchsbescheid klagen. Da der Streitwert sehr niedrig sein wird, braucht man sich wegen der Kosten keinen Kopf zu machen (zumal die Behörde eventuell schon vorher wieder einknickt, wenn einer wirklich ernst macht). :)

Auf den Schmu mit der Ausnahmegenehmigung nach §20 Abs. 7 WaffG würde ich mich in diesem Fall erst gar nicht einlassen, weil man damit gegen seine Rechte schon eingesteht, sich irgendwann der Blockierung zu beugen. Von Anfang an Farbe bekennen und auf die Rechtswidrigkeit hinweisen ! Nur wenn die betroffenen Erben sich wehren, kommt die Sache schnell wieder vom Tisch.

Darauf zu hoffen, dass eine gewisse Firma schon vorher pleite macht, wäre vielleicht zu optimistisch. Wer weiß, wie lange die noch künstlich am Tropf gehalten wird. :rolleyes:

Hallo Sachbearbeiter,

ich habe gerade ein Anschreiben des Landkreises Karlsruhe gesehen, darin wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Blockierpflicht auch für vor dem 01.04.2008 geerbten Waffen gilt.

Das ist doch eine gezielte Falschinformation der Erbwaffenbesitzer. Ich finde das eine Riesensauerei. Kann man gegen die Verantwortlichen vorgehen? Es kann ja nicht sein, dass in der Waffenbehörde eines großen Landkreises so etwas aus Versehen passiert.

Gruß

uztr

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Das ist doch eine gezielte Falschinformation der Erbwaffenbesitzer.

Nein ist es nicht. Zu der Frage, ob auch Alterben ihre Waffen blockieren müssen werden verschiedene Auffassungen vertreten und es gibt dazu bis dato noch kein Gerichtsurteil.

Karlsruhe liegt übrigens in BaWü. Die von SeinePestilenz angeführte bayerische Verwaltungsvorschrift hat dort keine Geltung.

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Das Problem an der Sache ist: eigentlich weiß - bis auf einige beratungsresistente :rolleyes: - so gut wie jede Waffenbehörde, dass der Erlass des IM BW vom Mai 2009 zu rechtswidrigem Handeln auffordert, nur tun die meisten sonderbarerweise nix dagegen und informieren die Erben nicht mal zu den Alternativen bzw. wie man Sachkunde und Bedürfnis im Erbfall nachweisen kann.

Erst die Gerichte (spätestens ab OVG) werden diesen Wahnsinn wohl stoppen -bis dahin werden halt schon etliche Erben aufgegeben haben. Und damit haben die ihr Ziel schon erreicht. Irgendwann wird es halt kaum noch Erbwaffenbesitz im herkömmlichen Sinne (also ohne Sachkunde und Bedürfnis) geben.

Was mich ohnehin wundert: woher nehmen diese Waffenbehörden überhaupt die Zeit, wenn die doch derzeit so stark mit Waffenkontrollen, Waffenverwertung, Amnestie, Bedürfnisprüfung, Vorbereitung für zentrales Waffenregister und der damit mancherorts noch verbundenen Nacherfassung im PC, Umsetzung EU-Dienstleistungsrichtlinie, Aufstellung eigenes Gebührenverzeichnis etc. beschäftigt sind ? :confused:

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