Zum Inhalt springen
IGNORED

amoklauf in bayern


harald gräff

Empfohlene Beiträge

Mein Reden!

Drogen wie Alkohol und Nikotin sind meiner Meinung nach vom Staat sogar sehr erwünscht, da hiermit die Sinne des Untertanen ( Bürgers ) benebelt werden,

....schon richtig, aber noch wichtiger: Der Konsum Derselben spült mächtig Kohle in den Staatshaushalt- Brandweinsteuer,Tabaksteuer, Mehrwertsteuer.

In Skandinavien nicht anders, eher noch pervider.

Kenne diese Länder als langjähriger Urlauber:

Beim Sankt Hans Dag (wo die Tage wieder kürzer werden- Sonnenwendfest) habe ich am Strand noch nirgendwo so viele besoffene Jugendliche gesehen (ab 10 Jahren), wo doch der Alkohol "reglementiert" ist und (Scharfes) nur in (staatlich!)

autorisierten Schnapsläden erstanden werden darf.

DAS ist nunmal politische Heuchelei. Nach dem Motto: Raucht/sauft möglichst viel und von der erhöhten Steuer gesunden wir unsere Öko-Bilanz.

MfG!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

+ die Steuern darauf! Und wenn die im Großen nicht reichen: Ist auch so eine lohnende Aktion, wenn der Zoll im Herbst schnüffelnd über Land fährt und nach Gartenbesitzern fahndet, die ein paar Flaschen Obstler brennen :00000733:

Warum soll das Kind ggbr. dem Staate schadenersatzpflichtig sein, ggbr. jedem anderen (Bsp.: Kind gleichen Alters verkratzt beim spielen Deinen PKW/benutzt Deine Fensterscheibe als Fußballtor usw. hingegen nicht? Und eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern kann man in Deinem Beispiel schwerlich draus zaubern. Diese Arschkarte kommt vom Gesetzgeber und gehört dahin wieder zurück.

Hi...

also ich bin mit den Fachbegriffen von dir sicherlich ein wenig überfordert, aber gilt nicht: Zwischen 7 und 18 Jahren beschränkt deliktsfähig und somit haftbarpflichtig , wenn bei einer unerlaubten Handlung ein Schaden entstanden ist? Ich denke, die Aufsichtspflicht wurde im Rahmen des möglichen durch den Lehrer erfüllt. Ist ja dann wohl eher eine Entscheidung des Gerichts?!? Schaun mer ma.. ist noch recht frisch das Ganze.

Zumal: der erzieherische Negativeffekt bleibt halt. Auch wenn das Verweigern der Zahlung rechtlich ok ist/wäre.

Gruß

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Heikles Thema!!! Nicht so leicht anzusprechen wie ein Verbot von KW.

DAS ist der Punkt. Man ist schnell mit den einfachen Antworten (Verbote, die nur Minderheiten, in diesem Fall also uns, treffen). Die Fragen, die wehtun, weil sie uns ALLE treffen, die traut sich keiner zu stellen: Ist es nicht so, das wir einfach nur erleben, dass uns eine kaputte Gesellschaft ohne jeden Zusammenhalt, ohne Ideale um die Ohren fliegt? Ein paar überdrehte verwirrte Jugendliche ohne jegliche Orientierung sind doch bloss die empfindlichsten Seismographen.

Wenn die grössten Bastarde und die letzten Schlampen von Medien und Politik aufs Podest gehoben, und den Jugendlichen als Idealbilder vorgesetzt werden, bloss weil sie 25 Millionen Euro im Jahr machen und nebenbei vielleicht nochmal auf einer Charitygeschichte 30 Sekunden debil in die Kamera grinsen und absolut gegen Ausländerfeindlichkeit sind, dann ist einfach etwas faul. Und diese faulige Suppe wird uns nochmal ganz übel aufstossen, schätze ich.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,649960,00.html

"In Deutschland dürfen Privatleute keine Waffen im Haus haben. Wir müssen das schlicht und einfach verbieten. Die Geschehnisse von Ansbach zeigen doch, dass ein Amokläufer ohne Zugang zu Schusswaffen rechtzeitig von der Polizei gestoppt werden kann. Sie kann leichter eingreifen, das Risiko für die Beamten ist etwas geringer.

Ganz anders war das vor sechs Monaten im schwäbischen Winnenden, das in meinem Wahlkreis liegt. Da plünderte der Täter den Waffenschrank seines Vaters - und die Polizei hatte keine Chance, die Tat zu verhindern. Es schießt sich eben schneller als es braucht, einen Molotow-Cocktail zu werfen, wie es Georg R. in Ansbach tat.

Somit spricht alles für ein rigides Waffenverbot. Die bisherigen Verschärfungen des Waffenrechts allein bringen kaum was. Die Polizei ist doch überfordert, wenn sie etwa auf Verdacht hin Stichproben in Privathäusern machen soll. Das findet ganz selten statt, die Polizei hat dafür gar nicht die personellen Ressourcen.

Nur ein Verbot von Waffen für den Privatgebrauch kann die Konsequenz sein. Die Sportschützen müssen ihre Waffen ja nicht selbst besitzen, sondern können sie im Vereinsheim ausgehändigt bekommen. Ich habe da persönliche Erfahrung, weil ich früher aktiv im Modernen Fünfkampf war, der ja auch das Pistolenschießen umfasst.

Keiner von uns hatte eine Privatpistole, sondern man händigte uns die Waffen samt Munition vor Training und Wettkampf aus, später reinigten wir sie und gaben sie wieder ab. Man muss doch keine Waffen aus Liebhaberei zu Hause rumliegen haben."

Na klasse, wenn jemand nen Hirnfurz hat, darf er ihn verbreiten... . VERBIETEN, ja, verbietet doch alles... Bäume, verbieten, es könnte sich ja jemand aufhängen, oder gar Cuttermesser... ganz böse kann man sich schneiden... .

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe da persönliche Erfahrung, weil ich früher aktiv im Modernen Fünfkampf war, der ja auch das Pistolenschießen umfasst.

Der feine Herr erwähnt leider nicht, wann und wo er mod. 5Kampf betrieben hat. Aber: Lt. seiner Heimseite Promotion 1972 an der FU -> dort damals Besatzungswaffen"recht", mit Todesstrafe für Waffenbesitz. Danke für die Offenheit!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gunn Buff;-wo er das gemacht hat ?

Dreimal darfs Du raten!

Alles, was auch nur irgendwie dem System hätte schaden können war verboten.

Deswegen auch kein privater Waffenbesitz.

Sogar Funkfernsteuerungen für Modelle waren anmeldepflichtig! Elektroniker;-Ihr wißt auf was ich hinaus will.

Desweiteren waren solche "Hochleistungssportler" gegenüber der normalen Bevölkerung;-DEUTLICH besser gestellt.

( Auto, Wohnung und sonstige "Versorgungsgüter)

So,-nun macht Euch Euren Reim drauf!

Ich habe mit Ihm fertig

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ Pirat: Die FU liegt in Berlin-Zehlendorf, ehemaliger US-Sektor. Alles klar?

@ Gun_Buff: Um es kurz zu machen, wenn er tatsächlich während seiner Studienzeit in Berlin (West) Fünfkampf betrieben hat, dann ohne die Todesstrafe befürchten zu müssen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ Gun_Buff: Um es kurz zu machen, wenn er tatsächlich während seiner Studienzeit in Berlin (West) Fünfkampf betrieben hat, dann ohne die Todesstrafe befürchten zu müssen.

Was willst Du damit sagen? Daß das Berliner Besatzungswaffenrecht gar nicht so schlimm war und als Vorbild für unser nächstes (W)Affengesetz taugt? Das ist jedenfalls die Message des Herrn Scheer, wie sie bei mir ankommt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

dpa meldet dass der Amok-Spinner wieder aus seinem Koma erwacht ist...

Dieses Jahr hat man ja gleich zwei solcher Täter lebend gefasst (auch noch die Schnecke aus St. Augustin). Schade nur, dass die Prozesse wahrscheinlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden werden (§ 109 Abs. 1 S. 4 JGG). Trotzdem hoffe ich, dass da einiges über die Tathintergründe durchsickern wird und mal wirklich etwas gegen die Ursachen und nicht immer nur gegen die Tatmittel unternommen wird.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Trotzdem hoffe ich, dass da einiges über die Tathintergründe durchsickern wird und mal wirklich etwas gegen die Ursachen und nicht immer nur gegen die Tatmittel unternommen wird.

Das wirst Du alles in dem Buch von dem Spinner nachlesen können, das er in den nächsten Jahren veröffentlicht. Und die Presse wird darüber berichten. Dann ist er richtig berühmt; noch mehr als er es posthum werden wollte. Eine Erfolgsgeschichte...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was willst Du damit sagen? Daß das Berliner Besatzungswaffenrecht gar nicht so schlimm war und als Vorbild für unser nächstes (W)Affengesetz taugt? Das ist jedenfalls die Message des Herrn Scheer, wie sie bei mir ankommt.

Na ja, meine Erfahrungen mit dem Waffengesetz in Berlin stammen erst aus nach-Mauer-Zeit, aber nach dem zu urteilen was ich anno 87 im Waffenschrank eines Berliner Sportschützen so alles an legal erworbenem Spielzeug gesehen habe, kann das Besatzungswaffenrecht so schlimm nicht gewesen sein.....

Oder doch ?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja und? Ich komme immer noch zu keiner anderen Interpretation, Du wirst es mir schon erklären müssen!

Wird es vielleicht in diesem Zusammenhang klar?

http://forum.waffen-online.de/index.php?s=...t&p=1126072

Und wiederum stark verkürzt, bei uns galt das Reichswaffengesetz beschränkt auf KK und Luftpumpe und mit Beschränkungen der Gesamtzahl der Waffen. Von vorne laden war auch möglich.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und wiederum stark verkürzt, bei uns galt das Reichswaffengesetz beschränkt auf KK und Luftpumpe und mit Beschränkungen der Gesamtzahl der Waffen. Von vorne laden war auch möglich.

Zum link: Imo stand doch das Recht der Besatzungsmächte in Berlin über dem GG?

Aber zurück zum Thema: durften diese Waffen dann zu Hause aufbewahrt werden oder zentrale Lagerung im Schützenhaus (mein Wissensstand, aber ich lasse mich da gerne von einem Berliner schlau machen)

Daß der Rest des Reichswaffengesetzes gültig war, nehme ich mal nicht an (insbesondere das Führen auf Jagdschein)?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 1 Monat später...

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.