Zum Inhalt springen
IGNORED

Heidenheim: Bedürfnisüberprüfung, Nachweis für ALLE Waffen gefordert


Sigges

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
UNd als er in den letzten Wochen paar Waffenräume negativ beurteilt hat, war er wohl auch noch da...........

soll wohl in der kw 6 in urlaub gegangen sein.

aber dann wohl doch eher latrinen-parolen......(leider).......

Geschrieben

Hallo,

es ist richtig daß er für kurze Zeit in Urlaub war!

Aber anscheinend hat er diesen als "schöpferische" Pause benützt und ist weiterhin tätig um seine ureigene "Rechtsauffassungen" zu vertreten.

Gruß Colt S.

  • 5 Monate später...
Geschrieben
Hallo,

es ist richtig daß er für kurze Zeit in Urlaub war!

Aber anscheinend hat er diesen als "schöpferische" Pause benützt und ist weiterhin tätig um seine ureigene "Rechtsauffassungen" zu vertreten.

Gruß Colt S.

Ist die Sache immer noch am Köcheln, oder gibt es mittlerweile ein Ergebnis ?

Geschrieben
Ist die Sache immer noch am Köcheln, oder gibt es mittlerweile ein Ergebnis ?

Ja, die Sache ist noch immer am "Köcheln"!

Zwischenstand, die gelbe WBK zurückerhalten nach Aufforderung durch das VG, allerdings den Perkussionsrevolver immer noch nicht eingetragen, weiterhin die gleichen überzogenen Forderungen vom Amt.

Geschrieben

Das Amt zeigt sich irgendwie rauflustig!

Scheint so, dass (zumindest einige Kreise in) BaWü sich heftig darum bemühen,

den für alle möglichen Hirnfürze bekannten Behörden in NRW den Rang abzulaufen.

Geschrieben
Zwischenstand, die gelbe WBK zurückerhalten nach Aufforderung durch das VG, allerdings den Perkussionsrevolver immer noch nicht eingetragen, weiterhin die gleichen überzogenen Forderungen vom Amt.

Wie das - erstreckte sich die rechtliche Einstufung (und entsprechende "Aufforderung") des Verwaltungsgerichts

nicht auch auf den Perkussionsrevolver, der ja ansonsten unstrittig über "Gelb" erworben werden darf?

Geschrieben
Wie das - erstreckte sich die rechtliche Einstufung (und entsprechende "Aufforderung") des Verwaltungsgerichts

nicht auch auf den Perkussionsrevolver, der ja ansonsten unstrittig über "Gelb" erworben werden darf?

Es wurde meinerseits erst mal ein Eilantrag auf Herrausgabe der WBK durch meinen Anwalt gestellt, die Behörde weigert isch weiterhin noch die Waffe einzutragen, Begründung hierzu, so lange ich der "Auskunftspflicht" nicht in dem von der Behörde geforderten Umfang nachkomme gibt es keine Eintragung.

Ist doch wieder einmal eine "schöne" Rechtsbeugung von Seiten des Amt´s?

Die Klage auf Eintragung ist noch anhängig!

Geschrieben
so lange ich der "Auskunftspflicht" nicht in dem von der Behörde geforderten Umfang nachkomme gibt es keine Eintragung

Die "Auskunftspflicht" gehört wirklich in dicke Anführungszeichen...

Wurde von der Behörde nicht der Nachweis schießsportlicher Tätigkeit für Waffen unter Kontingent - bzw. gar Waffenteile wie Wechselsysteme - gefordert?

Eine Unverschämtheit.

Ich drücke dir weiterhin die Daumen.

Geschrieben

Mir ist eines unklar was hat der Eintrag einer Waffe in gelb mit den Waffen auf grün zu tun. Das Bedürfnis prüft der Verband und der Sb trägt nur ein und bei gelb ist das Bedürfnis schon festgestellt.

Wenn der Sb eine Bestätignung vom Verband vorliegen hat das alle Waffen auf grün für das Sportliche schießen ihren Einsatz finden wo ist das Problem.

Was hat der Mann für ein Problem mit seinem Job ?

Geschrieben
Mir ist eines unklar was hat der Eintrag einer Waffe in gelb mit den Waffen auf grün zu tun. Das Bedürfnis prüft der Verband und der Sb trägt nur ein und bei gelb ist das Bedürfnis schon festgestellt.

Das Problem, das es in NRW und anderen Bundesländern auch schon gab.

Man war in den Innenminsterien der Länder der Meinung, das bei Kauf auf Gelb nachträglich oder auch vor Kauf für jeden Erwerb eine Verbandsbescheinigugn benötigt wird, wenn es sich um einen Waffentyp handelt, der nicht im ursprünglichen Antrag für die Gelbe WBK stand.

Dazu gabe es und gibt es wohl immer noch Erlasse, die nie zurückgenommen wurden. Es gibt inzwischen Verwaltungsgereichtsurteile dazu; aber es kommt oft genug vor, das sich Behörden auch an Bundesgerichtsurteile nicht halten. Und dann kann man wieder klagen. Das dauert. Und wer dagegen nicht vorgeht, hat verloren.

Geschrieben
Mir ist eines unklar was hat der Eintrag einer Waffe in gelb mit den Waffen auf grün zu tun. Das Bedürfnis prüft der Verband und der Sb trägt nur ein und bei gelb ist das Bedürfnis schon festgestellt.

Wenn der Sb eine Bestätignung vom Verband vorliegen hat das alle Waffen auf grün für das Sportliche schießen ihren Einsatz finden wo ist das Problem.

Was hat der Mann für ein Problem mit seinem Job ?

Gerade weil ich mir nix gefallen lasse hat er ein Problem mit seinem Job und möchte nix an Bescheinigungen akzeptieren welche bei anderen Ämtern voll und ganz akzeptiert werden, er hat halt mir seinen ganz persönlichen "Privatkrieg" erklärt.

Geschrieben
Gerade weil ich mir nix gefallen lasse hat er ein Problem mit seinem Job und möchte nix an Bescheinigungen akzeptieren welche bei anderen Ämtern voll und ganz akzeptiert werden, er hat halt mir seinen ganz persönlichen "Privatkrieg" erklärt.

Da kann ich dir nur sagen nicht einschüchtern lassen und durch halten. Da dürfen keine persönlichen Interessen des Sb der Maßstab sein, der soll sich mal das Waffengesetz und seine

Verwaltungsvorschriften durchlesen und nicht zusammenreimen. Kopfschüttel :peinlich:

  • 4 Monate später...
Geschrieben
Gerade weil ich mir nix gefallen lasse hat er ein Problem mit seinem Job und möchte nix an Bescheinigungen akzeptieren welche bei anderen Ämtern voll und ganz akzeptiert werden, er hat halt mir seinen ganz persönlichen "Privatkrieg" erklärt.

Hallo Colt S.,

zieht sich die Angelegenheit immer noch wie Kaugummi, oder gibt es mittlerweile eine irgendwie

geartete Entscheidung zur Eintragung des Revolvers und dem Auskunftsbegehren der Behörde ?

  • 3 Wochen später...
Geschrieben
Hallo Colt S.,

zieht sich die Angelegenheit immer noch wie Kaugummi, oder gibt es mittlerweile eine irgendwie

geartete Entscheidung zur Eintragung des Revolvers und dem Auskunftsbegehren der Behörde ?

Hallo,

leider habe ich erst jetzt wiedermal Zeit um mich im Net zu bewegen, in meinem Tätigkeitsbereich habe ich über Weihnachten leider sehr viel Arbeit.

Die Behörde ist nun mittlerweile soweit die vom BDMP-LV B.-W. ausgestellte Bescheinigung zum Teil anzuerkennen, leider mit dem "Pferdefuß" daß die Waffen welche ich über andere Verbände erworben habe eine entsprechende zusätzliche Bedürfnisbescheinigung der anderen Verbände benötige, ob diese Waffen in den Wettkämpfen des BDMP eingesetzt wurden ist den Herrschaften anscheinend egal.

Anscheinend sollte man wenn´s nach deren Gutdünken geht so bald man in einem anderen Verband nicht mehr aktiv mit der durch diesen Verband genehmigten Waffe tätig ist, diese veräußert werden und dann um in einem anderen Verband wieder mit der gleichen Waffe tätig zu werden diese dann erneut beantragt werden.

Ist doch ein richtig schöner "Schildbürgerstreich" oder nicht?

Ach ja, WBK habe ich noch vor einem Entscheid des Gerichts von der Behörde nach fast einem Jahr zurück erhalten, Perkussionsrevolver immer noch nicht eingetragen!

Gruß Colt S.

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Hallo,

erstmal, echt ne s... was da gemacht wird.

Das beste, auch ich habe jetzt nach über 3 Jahren ein Schreiben bekommen von meinem SB in Thüringen, er verlangt von mir das ich für "jede Waffe" (sieben an der Zahl) einen Nachweis von min. 18 Schießen pro Jahr zu erbringen habe.

Haben die denn nichts anderes zutun als sich solche unsinnige Sachen selber auszudenken?!?!

Gruß Seewolf

Geschrieben
Haben die denn nichts anderes zutun als sich solche unsinnige Sachen selber auszudenken?!?!

Gruß Seewolf

Ich habe den Eindruck, dass man vielerorts gezielt Waffenhasser als SBs einstellt - dann kommt sowas raus...

Geschrieben
er verlangt von mir das ich für "jede Waffe" (sieben an der Zahl) einen Nachweis von min. 18 Schießen pro Jahr zu erbringen habe.

Das ist tatsächlich unsinnig. Ich gehe davon aus, daß das "Fortbestehen des Bedürfnisses" geprüft werden soll. Das Bedürfnis für Sportschützen besteht, wenn die Kriterien des §14 erfüllt sind:

- Mitgliedschaft in einer Schießsportlichen Vereinigung,

- die einem anerkannten Verband angehört

- Regelmäßige Teilnahme am Schießssport

Und das Bedürfnis besteht für die PERSON des Schützen, und muss nicht für jede Waffe einzeln nachgewiesen werden.

Allerdings machen auch Beamte Fehler, speziell beim Waffenrecht.

Geschrieben

Unterstellt ihnen nicht immer gleich Absicht, vor allem keine unlatere. meist ist es einfach nur mangelndes Wissen und/oder bescheuerte Anordnungen von Leuten die noch weniger wissen auf dem Gebiet.

Geschrieben

Wenn unsere Steuergelder eh schon so schön verschwendet werden, sollte man das Personal wenigstens schulen und auf den neusten Stand halten <_< .....

"Fortbestehen des Bedürfnisses" geprüft werden soll. Das Bedürfnis für Sportschützen besteht, wenn die Kriterien des §14 erfüllt sind:

Jepp so ist es, wobei ich es nicht verstehe da ich letztes Jahr bei einem Eintrag eh schonmal alles vorlegen mußte :rolleyes:

Geschrieben

Das Problem ist doch, dass man erstmal die Rennerei und den Ärger mit dem Amt hat, wenn so ein Wisch ins Haus flattert.

Entweder, man gibt klein bei und schickt die Nachweise oder eben nicht. Wenn man sich für die "eben nicht"- Variante entscheidet, kann man 1000mal im Recht sein,

trotzdem hat man erstmal Scherereien, muss Zeit und Arbeit investieren. 4

Und warum? Weil da Leute ganz schlicht und ergreifend den Job nicht beherrschen für den sie bezahlt werden. Und von wem? Von mir. :mad:

Geschrieben

Leider...bekommt man die Zeit und den Aufwand den man hat um sein Recht durchzusetzen, auch dann wenn der SB erwiesenermassen im Unrecht oder Unkenntnis war, nicht erstattet. Ich persönlich fände es sinnvoll wenn das Amt, bei nachweislichem Fehlverhalten, dir dann auch die Aufwände ersetzen müsste, so wie es im Zivilrecht ja auch üblich ist.

Gruß

Carsten

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.