Zum Inhalt springen
IGNORED

Kontrolle der Waffenaufbewahrung


IMI

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
...ist seit dem 25.07.09 in Kraft ;)

Für den Rest wünsche ich dir viel Kraft.

Gruß

Hallo orange73

ups, dachte nicht, daß es schon in kraft getreten ist. Danke für den Tip

Ansonsten, mein Sternzeichen ist Terrier.

Vor allem für den Mittelfinger!

der Mittelfinger ist eher für die etwas devoteren Naturen.

Steven

Abgesehen von Deiner offensichtlich angeborenen, pathologischen Verweigerungshaltung ...

... mach Dich mal schlau.

CM

Hallo CM

so bin ich nu mal.

Steven

Geschrieben
Hallo zusammen,

es ist hier ein paar mal, aber in meinen augen noch nicht oft genug gesagt worden.

Man muß niemand in die wohnung reinlassen.

es kann einem daraus kein strick gedreht werden. GG (§13) steht über dem neuen gesetz.

es ist aber möglich, das man das vor gericht durchdrücken muß (besser gesagt die folgen die die behörde einem aufs auge drücken will abschmettern muß).

falls es so kommt werd ich den weg gehen.

wäre nicht das erste mal.

weiteres gibt es nicht zu sagen.

GENAU so mauss man es machen und zwar ALLE!

Wenn wir dem Haufen "da oben" zeigen das wir nicht alles mit uns machen lassen, und schon gar keine

"Hausdurchsuchung", wo man bei jedem Verbrecher einen richterlichen Beschluss braucht.

Wenn die oft genug vor Gericht verlieren, werden die schon was ändern an dem Quatsch.

In Thüringen meinten die mal man müßte für JEDE Waffe (auch gelbe WBK) ein Bedürfnis erbringen.

Nachdem Massen deswegen vor Gericht gezogen waren, und man jedes mal verloren hat, hat man auch

die dämliche (nicht im WaffGes. geforderte) Anweisung zurück genommen.

Es geht also, wir müssen nur "Arsch in der Hose" beweisen.

Ich werd mal mit der Rechtsschutz reden ob man über die Versicherung die Behörde vor den Kadi ziehen kann.

(Kosten über die Versicherung abgedeckt)

Hat das schon mal dies bezüglich jemand gecheckt ???

Geschrieben
1) Du hast Dich dem Gesetz zu beugen und ihm letzendlich die Kontrolle zu ermöglichen - FAKT!

...

Nein uind nochmals nein.

Das GG zaehlt mehr, als ein schnell zusammengeschmiertes WaffG. Warten wir ab, was Karlsruhe dazu sagt.

Dann sehen wir, was FAKT ist.

Gast We are Borg
Geschrieben

Ich sehe das völlig locker!

Meine beiden SBinen im Landratsamt (ganz nette und liebe Halbtagskräfte :wub: ) sind schon ganz panisch, wenn sie an den Aussendienst denken, den sie demnächst schieben dürfen!

Bin mal gespannt, wieviele Legalwaffenbesitzer sie zwischen 07.30 und 12.00 Uhr antreffen werden! :chrisgrinst:

Ich habe ihnen schon vorgeschlagen, doch ihren Scheffe (Vollzeitbeamter) rauszuschicken. Aber der hat anscheinend auch keine besondere Lust dazu. :rolleyes:

Ich schätze mal, die Hausbesuche werden sich in meinem Landkreis in SEHR engen Grenzen halten! B)

Geschrieben
Nein uind nochmals nein.

Das GG zaehlt mehr, als ein schnell zusammengeschmiertes WaffG. Warten wir ab, was Karlsruhe dazu sagt.

Dann sehen wir, was FAKT ist.

Wenn heutzutage mal nicht die öffentliche Sicherheit und Ordnung über dem GG steht :(

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Meine beiden SBinen im Landratsamt (ganz nette und liebe Halbtagskräfte :wub: ) sind schon ganz panisch, wenn sie an den Aussendienst denken, den sie demnächst schieben dürfen!

Man hat ihnen ja auch lange genug eingeredet, daß sie es nur mit gestörten, schießwütigen Kannibalen zu tun haben.

Geschrieben

nach dem vor ein paar monaten öfters ein mitarbeiter des ordnungsamtes um mein haus geschlichen ist um ein foto von nem blitzer mit meiner lebendigen person abzugleichen, ist die entscheidung gefallen am einzigen zugang zum haus ein festes tor mit videokamera und gegensprechanlage zu montieren.

wenn mir die person auf dem monitor nicht bekannt ist (oder mir der besuch nicht liegt), wird ne ansage laufen und der verhinderte besucher darf sein anliegen anschließend auf dem band verewigen.

dann darf bei mir jeder unangemeldet klingeln der will :heuldoch:

p.s.

der ist mit dem blitzerfoto (von einer mir nicht bekannten person :rolleyes: ) auch zu den nachbarn, aber die konnten leider nichts erkennen :icon14:

Gast We are Borg
Geschrieben
Man hat ihnen ja auch lange genug eingeredet, daß sie es nur mit gestörten, schießwütigen Kannibalen zu tun haben.

Die sind weniger wegen der schiesswütigen Barbaren panisch, sondern weil sie innerhalb ihrer Arbeitszeiten ihre Kontrollquote nie schaffen werden.

Wenn sie früh um 10.30 klingen, werden sie in 95% der Fälle zu hören bekommen (falls überhaupt jemand da ist), dass der Herr des Hauses arbeitet und dass sie doch bitte ab 17.30 Uhr wiederkommen möchten. Zu dieser Zeit sind sie allerdings schon lange zu Hause bei Küche und Kindern und können nicht kontrollieren.

Geschrieben

tja, oder diese neuen ex hartz IV bezieher, die nun als mitarbeiter von irgendwelchen behörden und nem 1 euro gehalt durch die straßen ziehen und bürger nerven bekommen diesen job.

neben hundesteuermarken kontrollieren, radfahrer im park anhalten und hausbesitzer darauf hinweisen das ihre mülleimer 10cm zu weit vom haus stehen, werden die nun versuchen in eure häuser, wohnungen und schlafzimmer zu kommen.

Geschrieben
Ich Überwache den Raum, in dem mein Tresor steht, mit einer Kamera (wie auch den Engangsbereich meiner Wohnung)!... FAKT!!!!

Wenn die Herren (und / oder Damen) keine Aufnahmen wünschen, müssen sie sich die Frage gefallen lassen, ob sie etwas zu verbergen haben! Z.B. unberechtigte ausdehnung der Kontrolle! Dabei muß moch nicht mal die gefahr bestehen, etwas zu finden! Die dürfen nur in den Tresor sehen und damit schluß! Sind alle Waffen drinn, drehen die netten Leute um und gehen wieder! Wenn nicht, dürfte das ihre letzte Kontrolle gewesen sein. Dienstaufsichtsbeschwerde usw.. Und ich bin der festen Meineung, das die sich, wenn sie wissen, das ihre Kontrolle aufgezeichnet wird, absolut korekt verhalten werden.

Ich wurde schon öfters gefragt, ob ich unter Verfolgungswahn leiden würde!

Oh je! Was soll ich jetzt dazu sagen. EHRLICH: ja, ich glaube, dass Du ein wenig "problematisch" eingestellt bist. Ich will jetzt nicht gleich von Verfolgungswahn sprechen. Aber das ist am Ende Deine Sache. Nur eine Bitte: vergiss nicht, dass Du genau so auf die Grundrechte anderer Rücksicht zu nehmen hast wie Du es an und für sich auch gerne haben möchtest. Als Maßnahme zur "Gefahrenabwehr", sprich als Druckmittel zur korrekten Amtsführung, völlig daneben! Du interpretierst in diese mögliche (ob und auf wen sie irgendwann mal tatsächlich zukommt, weiß doch kein Mensch!) Überprüfung mords was rein, das wohl gar nicht im Raum steht.

Bleib einfach gelassen...

Gruß, Doc

Geschrieben
Oh je! Was soll ich jetzt dazu sagen. EHRLICH: ja, ich glaube, dass Du ein wenig "problematisch" eingestellt bist. Ich will jetzt nicht gleich von Verfolgungswahn sprechen. Aber das ist am Ende Deine Sache. Nur eine Bitte: vergiss nicht, dass Du genau so auf die Grundrechte anderer Rücksicht zu nehmen hast wie Du es an und für sich auch gerne haben möchtest. Als Maßnahme zur "Gefahrenabwehr", sprich als Druckmittel zur korrekten Amtsführung, völlig daneben! Du interpretierst in diese mögliche (ob und auf wen sie irgendwann mal tatsächlich zukommt, weiß doch kein Mensch!) Überprüfung mords was rein, das wohl gar nicht im Raum steht.

Bleib einfach gelassen...

Gruß, Doc

Dem kann ich nur immer wieder

zustimmen....

Verfolgungswahn/dicke Hose...wer weiss..

:s75:

Geschrieben
Nein uind nochmals nein.

Das GG zaehlt mehr, als ein schnell zusammengeschmiertes WaffG. Warten wir ab, was Karlsruhe dazu sagt.

Dann sehen wir, was FAKT ist.

Jetzt benimmst Dich wie ein trotziges Kind! Auf den Boden legen und mit Händen und Füßen strampeln, hochrot im Gesicht und "Nein und nochmals Nein" schreien! :spiteful: Aber im Ernst! Das schnell zusammengeschmierte WaffG ist - ob Du das nun glauben magst oder nicht - auf Grundlage des GG durch den Gesetzgeber zusammengeschmiert worden und dazu hat der Gesetzgeber aufgrund des GG auch erst mal das Recht. Hier muss man sich jetzt nicht auf Fehlersuche machen, dazu treten wir beide zu kurz! Aber Du magst gerne auf die Entscheidung aus Karlsruhe warten. Bis dahin sind Deine waffenrechtlichen Erlaubnisse möglicherweise (!) erst mal widerrufen und Du hast einen Aufwand und Ärger am Bein, der sich gewaschen hat. Wenn schon, warum dann nicht den "einfachen" Weg gehen: das Gesetz anfechten, ohne sich an der rauhen Gesetzeswahrheit aus lauter Rechthaberei eine blutige Nase zu holen? Der Super-GAU: Du steigst auf die Barrikaden, hoffst auf Karlsruhe und die entscheiden ANDERS, als Du erwartest? Oh-oh...!

Gruß, Doc

Geschrieben

Dann hab ich Pech gehabt. Meine Waffen sind mir weniger wichtig, als meine Freiheit.

Und spaetestens dann waere ich hier weg. In ein land, wo ich Freiheit und Waffen haben kann. Bevor die naechste Mauer gebaut wird.

Das hat nichts mit Trotz zu tun, sondern mit Verfassungstreue.

Bei mir kommt jedenfalls keiner "verdachtsunabhaengig" ins Haus, basta.

Und ja, in einem Rechtsstaat entscheidet sowas im Zweifel eben der Richter. Und nicht die haltlosen Drohungen irgendwelcher Leute in Onlineforen.

Achja, wie war das noch.. Schiessbefehl von Jung: In Karlsruhe gekipp.

Die Beschnueffelung der Autofahrer durch Kennzeichenleser: Gekippt...

Und so weiter.

Das naechste mal sollte man einen Artikel ins GG sdchreiben, das JEDER Abgeordnete, der einem verfassungswidrigen Gesetz zugestimmt hat, sofort und unter Verlust seiner Pension aus dem Amt geworfen, der zustaendige Minister, der den Unsinn gar unterstuetzt, bzw vorangetriben hat, wird sogar als hochverraeter zu ein paar Jahren Haft verurteiltwird. Was meint ihr, wie dann die Gesetzgebung auf einmal wieder mehr Qualitaet stat Quantitaet darstellen wuerde.

Geschrieben

:rolleyes: Also ich verstehe die ganze Aufregung auch nicht..... Wenn jemand die Ballermänner (samt Schrank) unbedingt im Schlafzimmer haben möchte oder nur eine kleine Studentenbude bewohnt mag so ein Besuch schon etwas lästig sein.... aber ansonsten ist das doch kein Problem... den Schornsteinfeger lassen ja auch alle rein!

Und weils grad zum Thema passt....

Unsere Behörde schreibt gerade die Waffenbesitzer an und bittet um einen Nachweis über die Art der Aufbewahrung von Waffen und Munition (Fotos, Rechnungen usw.)

Im Schreiben wird unter anderem auch darauf hingewiesen das bei einem "nicht Nachkommen" der Nachweispflicht (Frist 4 Wochen) mit einer Überprüfung der Unterbringung zu rechnen ist!

Gruß

Hunter

Geschrieben
............

Das naechste mal sollte man einen Artikel ins GG sdchreiben, das JEDER Abgeordnete, der einem verfassungswidrigen Gesetz zugestimmt hat, sofort und unter Verlust seiner Pension aus dem Amt geworfen, der zustaendige Minister, der den Unsinn gar unterstuetzt, bzw vorangetriben hat, wird sogar als hochverraeter zu ein paar Jahren Haft verurteiltwird. Was meint ihr, wie dann die Gesetzgebung auf einmal wieder mehr Qualitaet stat Quantitaet darstellen wuerde.

:appl: Das wird's aber leider nie geben... damit würden sich die Herrschaften ja quasi gesagt selbst die Schlinge um den Schlund legen :rotfl2:

Gruß

Hunter

Geschrieben
Dann hab ich Pech gehabt. Meine Waffen sind mir weniger wichtig, als meine Freiheit.

Und spaetestens dann waere ich hier weg. In ein land, wo ich Freiheit und Waffen haben kann. Bevor die naechste Mauer gebaut wird.

Das hat nichts mit Trotz zu tun, sondern mit Verfassungstreue.

Bei mir kommt jedenfalls keiner "verdachtsunabhaengig" ins Haus, basta.

Und ja, in einem Rechtsstaat entscheidet sowas im Zweifel eben der Richter. Und nicht die haltlosen Drohungen irgendwelcher Leute in Onlineforen.

Achja, wie war das noch.. Schiessbefehl von Jung: In Karlsruhe gekipp.

Die Beschnueffelung der Autofahrer durch Kennzeichenleser: Gekippt...

Und so weiter.

Das naechste mal sollte man einen Artikel ins GG sdchreiben, das JEDER Abgeordnete, der einem verfassungswidrigen Gesetz zugestimmt hat, sofort und unter Verlust seiner Pension aus dem Amt geworfen, der zustaendige Minister, der den Unsinn gar unterstuetzt, bzw vorangetriben hat, wird sogar als hochverraeter zu ein paar Jahren Haft verurteiltwird. Was meint ihr, wie dann die Gesetzgebung auf einmal wieder mehr Qualitaet stat Quantitaet darstellen wuerde.

Ok! Dann such Dir mal das Land, wo all das so ist, was Du Dir erträumst! Wenn Du es gefunden hast, dann lass es uns wissen!

Nur noch drei Fragen, weil es mich einfach interessiert und ich grad ECHT nicht weißt, wovon Du sprichst:

* was für ein gekippter Schießbefehl?

* was für ein gekippter Kennzeichenleser?

Und abschließende: WER droht Dir haltlos in WELCHEM Forum? :confused:

Doc

Geschrieben
Die Beschnueffelung der Autofahrer durch Kennzeichenleser: Gekippt...

stimmt doch gar nicht mein Guter,

die sog. Kennzeichenleser werden tagtäglich von der Polizei/Kripo im gesamten Bundesgebiet mobil eigesetzt ...

 

nach der Auswertung durch bestimmte Behörden werden die Aufzeichnungen natürlich wieder gelöscht .... :rotfl2:

 

noch Fragen Schaffer ???

 

 

naja - und gegen das systematische Beschimpfen/Bedrohen des Users "Schaffer" würde ich an seiner Stelle mal was unternehmen ..

von wem das kommt ist ja nun offensichtlich nachweisbar, ist aber sein Problem

 

 

Klaus

Geschrieben

Ich weiß ja nicht, ob meine 3 SB-Mädels es je zeitlich schaffen werden, an meiner Tür zu klinkeln so überlastet wie die jetzt schon sind. Wenn sie es jedoch mal tun, dann zeige ich denen die Unterbringung meiner Kanonen und koch im Anschluß noch einen Kaffee für uns . Nach 30 min (Kaffeeklatsch inbegriffen) sind die wieder draußen und gut iss.

Geschrieben
:rolleyes: Also ich verstehe die ganze Aufregung auch nicht..... Wenn jemand die Ballermänner (samt Schrank) unbedingt im Schlafzimmer haben möchte oder nur eine kleine Studentenbude bewohnt mag so ein Besuch schon etwas lästig sein.... aber ansonsten ist das doch kein Problem... den Schornsteinfeger lassen ja auch alle rein!

Und weils grad zum Thema passt....

Unsere Behörde schreibt gerade die Waffenbesitzer an und bittet um einen Nachweis über die Art der Aufbewahrung von Waffen und Munition (Fotos, Rechnungen usw.)

Im Schreiben wird unter anderem auch darauf hingewiesen das bei einem "nicht Nachkommen" der Nachweispflicht (Frist 4 Wochen) mit einer Überprüfung der Unterbringung zu rechnen ist!

Gruß

Hunter

Immerhin: Frist gesetzt, Hinweis auf Überprüfung..

Geht doch, keine Gängelei, denke ich.

Die sind halt auch in der Pflicht...

Gruß, kriegerlein

Geschrieben

Hallo

Wir haben nun viel in diesem akuellen Forumspunkt gelesen,

auch sind Aufregungen hier durchaus angebracht.

Doch wäre es jetzt interessant, zu von aktuell Bertroffenen zu erfahren wie ein

solcher Besuch aussieht und im Deteil genau abläuft.

Wer kommt?, Ein mir bekannter Sachbearbeiter?, werden nur die sachgerechte Aufbewahrung

geprüft?, oder darf alles ausgepackt werden!.

Wie weisen sich die Sachbearbeiter aus wenn ich sie nicht kenne?, wie ein Dienstausweis aussieht weiss ich als Leie nicht!!

Werden Fotos seitens des Sachbearbeiters gemacht?, und sind diese Fotos sicher vor fremden Zugriff

damit man vor anderweitigem Besuch sicher ist?. Wir kennen ja den behördlichen Datenschutz!!.

Sind schon Mängelrügen oder Schlimmeres betreffend des Besuches seitens der Sachbearbeiter bekannt.?

Ich hoffe das meine Anregung- Fragen jetzt nicht zu umfangreich sind. Doch wäre mit der Beantwortung

schon viel getan. Vielen Dank im vorraus.

Gruß

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.