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IGNORED

Große Kontrolle vor dem Schießstand


Herlu Les

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Servus,

...Wen wunderts; in unserer schönen Bundesrepublik leisten wir uns einen Minsterpäsidenten, der rechtskräftig für ein Tötungsdelik(!) verurteilt wurde. Man könnte ja fast denken: "Macht ja auch nicht´s weiter, es war ja nur eine Tschechin". Armes Deutschland!

hoechy

Nu macht mal langsam....

Er kritisiert doch eben diesen Umstand!

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Och nööö, nicht schon wieder. Kein Gesetz und keine gültige Verordnung behauptet so was.

Der Schmarrn steht in einem AWAFFV-Entwurf, der niemals abgesegnet wurde. Und bis dahin packe ich die Murmeln in den selben (natürlich verschlossenen) Koffer wie den Püster.

Sorry der Matrose hat natürlich vollkommen recht!

Ich hab immer `ne extra Kiste dabei weil die Mun sonst nicht reinpaßt...das muß ich wohl zu doll verinnerlicht haben..!

Viele Grüße

Olli

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Wen wunderts; in unserer schönen Bundesrepublik leisten wir uns einen Minsterpäsidenten, der rechtskräftig für ein Tötungsdelik(!) verurteilt wurde. Man könnte ja fast denken: "Macht ja auch nicht´s weiter, es war ja nur eine Tschechin". Armes Deutschland!

Paßt zum späteren Landesverkehrsminister (?), der im Suff einen polnischen Rentner plattgewalzt hat :peinlich:

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Hallo,

hab heute von kollegen gehört, das letztens vor dem schießstand der DEVA in berlin wannsee die ankommenden schützen von mitarbeiten des LKA kontrolliert worden sind.

ging um abgeschlossene behältnisse und trennung von muni und waffen. habs leider nur aus dritter hand gehört. weiß einer was da los war?

gruß alex

Hallo!

Mal zurück zum Ausgangsthema.

Diese Art "Kontrollen" sind in Berlin nichts neues. Da gibt es Einen vom LKA, der sich gerne "hervortut". Er ist den Berliner Waffenbesitzern gut bekannt. In der Visier gabs mal einen netten Artikel über seine Motivation und sein Fachwissen. Sehr aussagekräftig....

Lange Rede-kurzer Sinn....diese "Kontrollen" gabs schon früher .....

Man sucht halt gerne und würde sooooo gerne finden....

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Diese Art "Kontrollen" sind in Berlin nichts neues. Da gibt es Einen vom LKA, der sich gerne "hervortut". Er ist den Berliner Waffenbesitzern gut bekannt. In der Visier gabs mal einen netten Artikel über seine Motivation und sein Fachwissen. Sehr aussagekräftig....

... jenau.

Und der hat eine Auszeichnung dafür erhalten, die sich vom Namen her sehr eng an eine bekannte Obstsorte anlehnt.

Zu Wahnseh: Da laufen ständig Leutchen vom LKA rum und schauen nach dem "Rechten". Ist aber bekannt und kein Grund zur Panikmache.

Ihr könnt sicher sein: Wenn die in den Jahren was gefunden hätten, hätten die das an eine sehr große Glocke gehängt...

Gruß,

André

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So viel falsche Antworten in einem Thread... es ist schon erschreckend.

Es gibt keine Verpflichtung, Schußwaffen in einem "verschlossenen Behältnis" zu transportieren. Das ist hier und anderwärts schon hundertmal geschrieben und auch ausführlich dargelegt worden. Wann sickert das endlich einmal durch?

Carcano

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Hallo zusammen,

wenn ich schon lese ich habe von einem gehört der von einem gehört, hat der von einem gehört, hat. Auf dieses hören sagen ist in vielerlei Hinsicht wenig zu geben. Nichts geht über einen Lokaltermin. Zu der Frage ob in Wannsee Kontrollen durchgeführt werden, ja. Zu dem genauen Umfang kann ich nichts sagen ich habe nur gesehen dass kontrolliert wurde. Nun zu der Gewissen Person der Berliner Waffenbehörde. Ich kann mich nur noch an die Überschrift "Da kotzt der Bär" erinnern. An den genauen Inhalt erinnere ich mich nicht mehr. Aber zurrück zu der Person. Ich bin der Meinung das da viele Gerüchte kursieren. Das LKA 573 und auch besagte Person halten sich eben an geltendes Recht. Nicht mehr und nicht weniger. Und man wird dort auch immer freundlich behandelt. So wie es in den Wald schallt so schallt es heraus. Das sich immer wieder Schützen oder Jäger beschweren kann ich nicht verstehen. Muss ich auch nicht.

jgr81

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So viel falsche Antworten in einem Thread... es ist schon erschreckend.

Es gibt keine Verpflichtung, Schußwaffen in einem "verschlossenen Behältnis" zu transportieren. Das ist hier und anderwärts schon hundertmal geschrieben und auch ausführlich dargelegt worden. Wann sickert das endlich einmal durch?

Carcano

Geühlt wird hier immer nur gestritten und diskutiert, ohne ein deutliches Ergebniss. Ich kann mir abschließend dazu keine Meinung bilden - Ich lese immer wieder von dem gestzlich geforderten verschlossenem Behältnis, ohne das ich einen entsprechenden § in WaffG oder AWaffV finde. Dann der tolle Streit mit dem was ein verschlossenes Behältnis ist.

Wie wärs mit einer Zusammenfassung der versch. Rechtsauffassungen und einem Sticky?

Ich z.B. hab mich jetzt 45min lang im Forum und über Google totgesucht ohne etwas "ausführlich Dargelegtes" zu finden.

Zur Not tuts auch ein Link.. nur für mich und ohne Sticky.

Danke.

Gruß

SirSydom

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Hallo zusammen,

wenn ich schon lese ich habe von einem gehört der von einem gehört, hat der von einem gehört, hat. Auf dieses hören sagen ist in vielerlei Hinsicht wenig zu geben. Nichts geht über einen Lokaltermin. Zu der Frage ob in Wannsee Kontrollen durchgeführt werden, ja. Zu dem genauen Umfang kann ich nichts sagen ich habe nur gesehen dass kontrolliert wurde. Nun zu der Gewissen Person der Berliner Waffenbehörde. Ich kann mich nur noch an die Überschrift "Da kotzt der Bär" erinnern. An den genauen Inhalt erinnere ich mich nicht mehr. Aber zurrück zu der Person. Ich bin der Meinung das da viele Gerüchte kursieren. Das LKA 573 und auch besagte Person halten sich eben an geltendes Recht. Nicht mehr und nicht weniger. Und man wird dort auch immer freundlich behandelt. So wie es in den Wald schallt so schallt es heraus. Das sich immer wieder Schützen oder Jäger beschweren kann ich nicht verstehen. Muss ich auch nicht.

jgr81

Herzlichen Glückwunsch! Dir ist noch nichts negatives widerfahren. Dann lies doch mal den Artikel in der Visier!

Ich kann dir nur als Betroffener sagen, dass deine These "wie es in den Wald....." einfach FALSCH ist. Evtl. wirst du es bald wieder lesen können oder wir treffen uns doch mal zum Schießen in Berlin...falls ich Zeit finde.

Halte mal Augen und Ohren auf berliner Schießständen offen. Genug zu dem Thema geschrieben....

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So viel falsche Antworten in einem Thread... es ist schon erschreckend.

Es gibt keine Verpflichtung, Schußwaffen in einem "verschlossenen Behältnis" zu transportieren. Das ist hier und anderwärts schon hundertmal geschrieben und auch ausführlich dargelegt worden. Wann sickert das endlich einmal durch?

Carcano

Das Problem ist, dass es unserer berliner Behörde anders sieht. Der Weg würde automatisch zu einem Gericht führen......

Ich rede, wie mein Vorposting erkennen läßt, aus Erfahrung. Alter Spruch ist angebracht: Recht haben und bekommen......ist in Berlin besonders schwer.

Ich versteh es, wenn man einfach ein Schlößchen vom Poesiealbum ran baumelt und jut is..

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Äh, kann mir noch schnell jemand sagen, was ein "Elter" ist. Danke im voraus.

Wikipedia hilft da nicht wirklich ... :huh:

das ist der singular von "Eltern"!

und falls deine frage wirklich ernst gemeint gewesen sein sollte.......... eine ernstgemeinte antwort: noch ist selbständiges denken in diesem land nicht verboten........ NOCH!

gruß alzi

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wirst du es bald wieder lesen können oder wir treffen uns doch mal zum Schießen in Berlin...falls ich Zeit finde.

Hallo,

das wollten wir schon lange einmal machen. Dann können wir uns austauschen. Bin momentan aber nicht in Berlin.

jgr81

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Das Problem ist, dass es unserer berliner Behörde anders sieht. Der Weg würde automatisch zu einem Gericht führen......

Ich rede, wie mein Vorposting erkennen läßt, aus Erfahrung. Alter Spruch ist angebracht: Recht haben und bekommen......ist in Berlin besonders schwer.

Ich versteh es, wenn man einfach ein Schlößchen vom Poesiealbum ran baumelt und jut is..

Ich mache ja auch keinem aus solchem Verhalten einen Vorwurf. Wo Gessler als Landvogt herrscht, ist es zumindest verständlich, wenn man den Gesslerhut grüßt.

Nur sollte man dann den Grund so nennen, wie Du es tust; während viele falsch behauptet haben, es sei eine gesetzliche Anforderung.

Carcano

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Ich mache ja auch keinem aus solchem Verhalten einen Vorwurf. Wo Gessler als Landvogt herrscht, ist es zumindest verständlich, wenn man den Gesslerhut grüßt.

Nur sollte man dann den Grund so nennen, wie Du es tust; während viele falsch behauptet haben, es sei eine gesetzliche Anforderung.

Carcano

Leider ist es genau so.....

Die letzte "Freiheit" ist hart erkauft.

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Geühlt wird hier immer nur gestritten und diskutiert, ohne ein deutliches Ergebniss. Ich kann mir abschließend dazu keine Meinung bilden - Ich lese immer wieder von dem gestzlich geforderten verschlossenem Behältnis, ohne das ich einen entsprechenden § in WaffG oder AWaffV finde. Dann der tolle Streit mit dem was ein verschlossenes Behältnis ist.

Wie wärs mit einer Zusammenfassung der versch. Rechtsauffassungen und einem Sticky?

Ich z.B. hab mich jetzt 45min lang im Forum und über Google totgesucht ohne etwas "ausführlich Dargelegtes" zu finden.

Zur Not tuts auch ein Link.. nur für mich und ohne Sticky.

Danke.

Gruß

SirSydom

Ich probiers mal nicht als Sticky und in meiner laienhaften Art. Die Sonderformen für Jäger lasse ich genauso aus, wie Waffenschein oder ähnliches.

Zunächst benötigen wir die Rechtsgrundlage

§12 (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

...

2. diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;

...

Der Knackpunkt liegt nun in der Definition von "nicht zugriffsbereit".

Hierzu hilft uns im WaffG anscheinend

Anlage 1 Begriffsbestimmungen

Ziffer 13.

"ist eine Schusswaffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird."

Und damit liegen wir bei unserem Problem. Es werden zwei Maximalbedingungen aufgeführt.

zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann

und

nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird

Wie man im direkten Vergleich erkennt, bleibt da jede Menge Zwischenraum in den Definitionen. Wir wissen also nur, wann sie in jedem Fall "zugriffsbereit" und wann sie in jedem Fall "nicht zugriffsbereit" ist. Nach allgemeinem Verständnis dürfte alles was nicht dem Zustand "zugriffsbereit" entspricht ebenfalls als "nicht zugriffsbereit" gelten.

Ein Beispiel wäre eine zerlegte Waffe (AR 15) dessen Lower Receiver im Handschufach und der Upper Receiver in einer nicht verschlossenen Kiste im Kofferraum liegt. Diese Waffe wäre definitiv nicht mit wenigen Handgriffen (unmittelbar) in Anschlag zu bringen und kann damit auch nicht die Definition "zugriffsbereit" erfüllen, ist demnach also "nicht zugriffsbereit."

Ein weiteres Beispiel ist der verschlossene (von innen nicht eingreifbare) Kofferraum. Wer möchte mag diesen als verschlossenes Behältnis ansehen. Ich sehe darin ein Paradebeispiel für die Verneinung von "zugriffsbereit"

Soweit meine laienhafte Auslegung. Ich transportiere meine Waffen übrigends stets in einem verschlossenen Behältnis. Ich habe nämlich keine Bock auf und keine Zeit für Diskussionen und Rechtsstreitigkeiten.

Gruß

P.S.: Wer etwas verbessern kann: Immer ran. Ich bin (wie gesagt) nur interessierter Laie. Daher das bitte auch nicht als Rechtsauskunft betrachten. ;)

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