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IGNORED

Heute BR - Waffenbesitzer rüsten ab


reini

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Gast solideogloria

Ausgezeichnet S_378.gif

Wenn die Journaille das glauben möchte, dann wollen wir sie mal in diesem Glauben lassen

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Hallo,

im Fernehen heute, 8. Juli 2009 - 21.15 bis 21.45 UHR

Bayerisches Fernsehen (BR):

Kontrovers - das Politikmagazin

Angst vor Kontrollen? - Waffenbesitzer rüsten ab.

(Ein Sendebeirtrag laut Tageszeitung)

Ich kann kein "Westfernsehen" empfangen :traurig_16: , klärt mich mal morgen bitte auf!

Nene, habe nur DVBT, da ist BR nicht dabei!

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Nene, habe nur DVBT, da ist BR nicht dabei!

Wie ich dieses Forum kenne, wird gewiß jemand in der Lage sein, die Sendung hier reinzustellen und somit können es dann alle sehen, die auf Arbeit waren/den Sender nicht haben/es nicht gewußt haben etc.

Herztropfen bereithalten, der Titel ist gar reißerisch ?

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Die Ankündigung von verschärften Kontrollen privater Waffenbesitzer zeigt Wirkung. Allein in München wurden in den letzten Monaten über 3000 Privatwaffen abgegeben. Vom Wurfstern bis zum geladenen Gewehr - eine Stadt rüstet ab. Kontrovers hat die Polizei beim Waffeneinsammeln begleitet.

http://www.br-online.de/bayerisches-fernse...overs/index.xml

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...

Angst vor Kontrollen? - Waffenbesitzer rüsten ab.

...

Wohl eher Angst vor der kalten Enteignung.

Bisher kapieren viele ja noch garnicht, was da bald einschlagen wird. Wenn wir uns die Neuregelung des Bedürfnisgedöhns für Sportschützen angucken, so wage ich zu bezweifeln, daß alle Schützen, die mehr als 2 Kurzwaffen haben auch Wettkampfschützen sind. Also wird es wohl so sein, daß ein nicht unerheblicher Prozentsatz von Schützen bis auf 2 Eisen alles abgeben kann. Da haben viele dann keine Böcke mehr auf's Schießen und hören halt ganz auf...

Kann sich ja jeder mal ausrechnen, wieviele Schützen dann nichtmehr zahlendes Mitglied sind... :blink:

EDIT:

Die Ankündigung von verschärften Kontrollen privater Waffenbesitzer zeigt Wirkung.

Wie bin ich froh! Wir jagen die Rechtsstaatlichkeit zum Teufel und freuen uns! "Geil"!

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Ich denke mal, die meinen mit "Abgeben" bei den Behörden auf den Tisch legen. Also ohne finanziellen Ausgleich!

Da wird kaum eine Legale dabei gewesen sein, weil ein LWB sich keine sorgen zu machen braucht. Zumindest nicht wegen den Kontrollen. (Das die aller Warscheinlichkeit nicht GG - Konvorm sind, lasse ich jetzt mal bei Seite!

Hausdurchsuchungen wird es nicht geben, wenn man keinen Grund liefert (die Hoffnung stirbt zuletzt). Die netten Leute vom Amt kommen, kucken in den Tresor, zählen durch und gehen wieder!

(Sollte zumindest so sein.)

"Vom Wurfstern (verbotener Gegenstand) bis zum geladenen Gewehr (Das war mit sicherheit kein LWB!)."

Das unter solchen Bedingungen überhaubt von Schärferen Kontrollen bei LWB´s gesprochen wird, zeigt Glasklar, welcher Sch....sinn da wieder in die Öffentligkeit geblasen wird. Da wird dem unwissenden Michel erzählt: "Sieh her, die haben alle dreck am Stecken und haben jetzt Angst aufzufliegen!"

Wenn das alles nicht so traurig währe, müsste man laut Lachen!

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bis zum geladenen Gewehr (Das war mit sicherheit kein LWB!)."

Nun,

das kann ich nicht unbedingt unterschreiben...

Denn auch ein Waffenerbe oder ein Altbesitzer von Schußwaffen ist ein

legaler Waffenbesitzer...

Und viele von denen werden von den OÄ zur Aufbewahrung angeschrieben

und nicht wenige geben sie daraufhin ab ( laß' ich mal kommentarlos so stehen... )

Alleine in den letzten 4 Wochen haben wir hier 8 Stück entgegengenommen, wovon

mindestens 3 noch geladen waren! ( die anderen habe ich nicht gesehen ).

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... wage ich zu bezweifeln, daß alle Schützen, die mehr als 2 Kurzwaffen haben auch Wettkampfschützen sind. Also wird es wohl so sein, daß ein nicht unerheblicher Prozentsatz von Schützen bis auf 2 Eisen alles abgeben kann. ...

Das sehe ich genauso. Wenn man sich die Teilnehmerzahl an Schützen auf den LM ansieht, diese vergleicht mit der Mitgliederzahl sämtlicher SV im gesamten Bundesland, dann können sich mind.80% der Schützen schon mal freuen was da auf sie zukommen wird.

Andi

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Also wird es wohl so sein, daß ein nicht unerheblicher Prozentsatz von Schützen bis auf 2 Eisen alles abgeben kann. Da haben viele dann keine Böcke mehr auf's Schießen und hören halt ganz auf...

Ich glaube nicht, das dies für Altbesitz gilt.

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Das sehe ich genauso. Wenn man sich die Teilnehmerzahl an Schützen auf den LM ansieht, diese vergleicht mit der Mitgliederzahl sämtlicher SV im gesamten Bundesland...

Na, Du musst die Teilnehmer an der untersten Meisterschaft (Kreis-/ Bezirksmeisterschaft) zählen! :rolleyes:

Auf der LM sind die Teilnehmerzahlen natürlich geringer, weil man sich für die qualifizieren muss.

Im Ergebnis stimmt aber, was Du sagst. Es gibt viele passive Mitglieder in den Vereinen und auch von den Aktiven nehmen längst nicht alle an den Meisterschaften teil.

Edith: 3 x natürlich = Überdosis.

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.... Wenn man sich die Teilnehmerzahl an Schützen auf den LM ansieht, diese vergleicht mit der Mitgliederzahl sämtlicher SV im gesamten Bundesland, dann können sich mind.80% der Schützen schon mal freuen was da auf sie zukommen wird.

Andi

Das denke ich schon lange und das Schlimme ist, daß Manche nicht dazulernen. Ich hatte jetzt wirklich, auf der diesjährigen KM ( von LM will ich gar nicht reden ), einen gewissen Ansturm erwartet, im Vergleich zu den Vorjahren - aba Pustekuchen.

Längst sitzen unsere Gegner über den entspr. Statistiken und vergleichen; sie wetzen schon das Messer ....

Und es geht ja nicht nur darum, z.B. 3 KW und keinen Wettkampf, auch 1 oder 2 KW und: "Waaas, sie haben keinen Eintrag, seit Jahren ??? Ich kann kein Bedürfnis erkennen, werfen sie das Teil mal bitte in diese Kiste hier ..."

Aber Manche ( meine heißgeliebte "träge Masse" ) denken eben immer noch, daß es sie nichts angeht. Wunder gibt es immer wieder.

Es wird eine dicke Salami-Scheibe.

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Nun,

das kann ich nicht unbedingt unterschreiben...

Denn auch ein Waffenerbe oder ein Altbesitzer von Schußwaffen ist ein

legaler Waffenbesitzer...

Und viele von denen werden von den OÄ zur Aufbewahrung angeschrieben

und nicht wenige geben sie daraufhin ab ( laß' ich mal kommentarlos so stehen... )

Alleine in den letzten 4 Wochen haben wir hier 8 Stück entgegengenommen, wovon

mindestens 3 noch geladen waren! ( die anderen habe ich nicht gesehen ).

Viele Erben und Altbesitzer haben sich nie um die Entwicklung des Waffenrechts gekümmert und besitzen auch nur finananziell wertlosen Waffenschrott oder bekommen erzählt, dass die Waffen wertlos seien.

Nicht wenige sind dann verschreckt und verängstig wenn sie ein Schreiben mit dem Hinweiß auf eine "Straf"androhung erhalten. Die sind dann froh, dass sie schnell und einfach um eine "Strafe" herum kommen. Wenn dann sogar noch Mun. in einer Schußwaffe steckt, zeigt das nur das völlige Fehlen von Sachkunde.

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Einen großen Teil dieser "geläuterten" Waffenbesitzerbestien werden Besitzer eines alten Flobert oder KKs sein dass sie irgendwann mal bei Quelle bestellt haben.

Und später im Vertrauen auf den gesunden Menschenverstand der Regierenden brav angemeldet haben.

Davon haben sich viele nie für das Affengesetz interessiert - und nun kommt das böse Erwachen. Und einen Taschenrechner braucht es nicht wenn es um die Frage geht dass man für ein Gewehrl, das man nie benutzt und für das man vor Jahrzehnten 60 Mark bezahlt hat, die Anschaffung eines Tresores für 250,- + X Euro tätigen müsste.

Laut Statistik ist Deutschland jedoch sicherer geworden. Die Gebrüder Grimm lassen grüßen!

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Ich glaube nicht, das dies für Altbesitz gilt.

Ich schon, da der Begriff der "ersatzlosen Enteignung" einfach in den Begriff der" behördlichen Einziehung", welche eine ersatzlose Beschlagnahme und Vernichtung vorsieht, umgewandelt wurde.

So einfach ist das, anderer Name = anderer Sachverhalt...!

Damit ist die Aushebelung des achso gelobten und oft zitierten Bestandsschutzes möglich!

Aufwachen!!!!!

Was ich allerdings noch nicht ganz verinnerlicht habe, ist der nachträgliche Widerruf des Bedürfnisses bei Nichtteilnahme an Wettkämpfen auf unterster Kreisebene.

Gilt das nur für Kurzwaffen, oder für Waffen über dem Regelbedürnis, oder für generell alle Waffen, oder was?

Heißt das, daß man mit all seinen Waffen an Wettkämpfen teilnehmen muss? Egal ob grüne oder gelbe Karte?

Oder genügt eine Teilnahme an einer LM jährlich mit einer Waffe um die Sportschützentätigkeit und damit den Fortbestand des Bedürfnisses nachzuweisen?

Wie kann ich das interpretieren?

ROMAK

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Entscheidend ist, was im Gesetz steht. Und was in entsprechenden Ausführungsbestimmungen geschrieben steht.

Und etwas anderes ist auch, was nachher daraus gemacht wird.

Prinzipiell "können" heißt nicht, dass es flächendeckend passiert...

Wichtig für alle Vereine:

Nach (!) der Gesetzesverabschiedung mit dem lokalen SB abklären, was er tatsächlich tun wird/muss.

Und dann die eigenen Mitglieder vorwarnen, was auf sie zukommt (ganz besonders die passiven Mitglieder !).

Es darf kein "schlafendes" Mitglied unserer Vereine kalt erwischt werden !

:bud:

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Einen großen Teil dieser "geläuterten" Waffenbesitzerbestien werden Besitzer eines alten Flobert oder KKs sein dass sie irgendwann mal bei Quelle bestellt haben.

Und später im Vertrauen auf den gesunden Menschenverstand der Regierenden brav angemeldet haben.

Oder auch nicht, weil sie sich nie um das WaffG gekümmert haben!

und nun kommt das böse Erwachen.

Oder eben die SRS Waffe ohne PTB zeichen, die sich heute noch in manchem Besitz von "Opi" befindet, im noch guten Glauben, dass sie angeblich noch frei und erlaubt ist!

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..........der Begriff der "ersatzlosen Enteignung" einfach in den Begriff der" behördlichen Einziehung", welche eine ersatzlose Beschlagnahme und Vernichtung vorsieht, umgewandelt wurde.

So einfach ist das, anderer Name = anderer Sachverhalt...!

Damit ist die Aushebelung des achso gelobten und oft zitierten Bestandsschutzes möglich!

Hast ja Recht, aber

es wird doch nichts so heiß gegessen wie gekocht.

Der Mensch kann zwar tun was er will, aber nicht wollen was er will.

Denke mal an SB usw.

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es wird doch nichts so heiß gegessen wie gekocht.

Oder aber auch nicht. Demanch kann jeder abgeneigte Sachbearbeiter seine Animositäten voll ausleben. Die ständige Rechtsprechung wird bei der Auslegung offener Begriffe seinen Teil zu unseren Lasten teilhaben.

Der Grundstock für weitere Verschärfungen ist gelegt. Wer noch nicht betroffen ist kann bei der nächsten Runde dabei

sein. Also, aufwachen!!

Die Erteilung von Waffenscheinen wurden bei gleicher Gesetzeslage durch die Interpretation des Bedürfnisses gegen Null gefahren.

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