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IGNORED

Erklärungsformular bekommen


Andi08/15

Empfohlene Beiträge

Tach,

ich bekam letzte Woche ein Schreiben meiner zuständigen Behörde im LRA, wo ich (ehrlich freundlich und sehr persönlich!) angeschrieben wurde, bis Datum X eine beigelegte Erklärung abzugeben und nachzuweisen, wie und mit welcher Sicherheitsstufe ich meine Waffen aufbewahre.

Dazu reichten Rechnung oder Lieferschein, Etikett der Verpackung, Foto vom Klassifizierungspapperl innen vom Tresor oder sonstiger geeigneter Nachweis über die jeweilige Sicherheitsstufe und Fassungskapazität meiner Behältnisse. Wie gesagt vollkommen wahlweise.

Das Formular war in etwa eine eidestattliche Erklärung, das ich sicherstelle, das niemand Drittes an mein Zeuch kommt, mehr offensichtlich nicht.

Man muß zwar bei Erwerb schon immer angeben, wo man was aufbewahrt. Nur reichte das bisher, weil da kann man ja das Gewünschte einfach hinschreiben, obs stimmt oder nicht, kam mir seit ich sowas das erste mal was erworben habe schon etwas komisch vor.

Bin vorhin bei der Behörde gewesen, legte das wahlweise von mir Ausgesuchte vor und das reichte vollkommen zur allseitigen Zufriedenheit.

Amt wie immer (trotz offiziell nicht geöffnet!!!) sehr nett und mir wurden freundlich und umfassend nebenher gleich paar Fragen kompetent mitbeantwortet. :icon14:

Ich glaube, die Behörden wollen sich damit absichern, weiter nichts.

Weil wir erinnern uns: Die Behörden werden ja auch durch den medialen Skandaldreck gezogen, wenn was ist! :gaga:

Von möglichen Kontrollen oder irgendwelchen anderen Maßnahmen war keinesfalls die Rede.

Was mich nur wundert, das meine Schützenkumpels sowas (noch) nicht bekommen haben, ich bin bis jetzt der einzige. Wir vermuten, das das Amt alphabethisch vorgeht und ich bin da, was unseren Verein angeht, ziemlich weit vorne. An Stichproben oder selektives Vorgehen glauben wir alle nicht, zumal ich nie irgendwie negativ in Erscheinung getreten bin, genausowenig wie alle Kameraden bei uns.

Hat sonst noch jemand sowas bekommen?

MFG Andi!

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Ich glaube, die Behörden wollen sich damit absichern, weiter nichts.

Weil wir erinnern uns: Die Behörden werden ja auch durch den medialen Skandaldreck gezogen, wenn was ist! :gaga:

Von möglichen Kontrollen oder irgendwelchen anderen Maßnahmen war keinesfalls die Rede.

MFG Andi!

Wenn man den Täter nicht mehr zur Verantwortung ziehen kann, bleibt der "schwarze Peter" eben an der Behörde kleben!

Es wird immer jemand benötigt, auf den man mit dem Finger zeigen kann, entweder die Waffenbehörde oder die LWB's!

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Andi,

wir hatten es doch hier schon öfters, dass das Problem nicht die Leute vor Ort sind. Es sind die Gesetze und Verordnungen, die sie zu vollziehen haben. :closedeyes:

Und wer macht die Gesetze und Verordnungen?

Wurden sie nicht vom Volk gewählt?

Wie hoch war denn die Wahlbeteiligung?

Mal ehrlich, wer von Euch war denn nicht wählen? :traurig_16:

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Ich habe ja nicht behauptet, dass die Deutschen nicht die Gesetze und Verordnungen bekommen haben, die sie verdienten. Ist ja auch nicht wirklich das erstemal, dass das geschieht. :closedeyes:

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... eine beigelegte Erklärung abzugeben ...

Das Formular war in etwa eine eidestattliche Erklärung, das ich sicherstelle, das niemand Drittes an mein Zeuch kommt, mehr offensichtlich nicht. ...

MFG Andi!

Wirf mal nen Blick ins Gesetz - AWaffV §13 (10)!

:boese040:

Und DU hast Das unterschrieben?

Falls jemand anderes berechtigtes in Deiner häuslichen Gemeinschaft lebt, hast Du Dir ganz schön ans Bein gepinkelt....

Oder wirst Du für immer der einzige Waffenbesitzer bei Euch zu Hause bleiben?

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Bleibt jedoch die Frage, warum die Behörde dem Threadstarter eine Unterschrift abgeluxt hat in der er an Eides statt erklärt, alleinigen Zugriff auf die Waffen zu haben?!

Aufgrund welcher §§?

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Bleibt jedoch die Frage, warum die Behörde dem Threadstarter eine Unterschrift abgeluxt hat in der er an Eides statt erklärt, alleinigen Zugriff auf die Waffen zu haben?!

Aufgrund welcher §§?

Er schrieb doch:

Das Formular war in etwa eine eidestattliche Erklärung

und nicht dass es eine war!

Offensichtlich sollte er erklären, dass außer Berechtigten, niemand Zugriff auf die Waffen hat, also reine Absicherung!

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Bleibt jedoch die Frage, warum die Behörde dem Threadstarter eine Unterschrift abgeluxt hat in der er an Eides statt erklärt, alleinigen Zugriff auf die Waffen zu haben?!

Aufgrund welcher §§?

Der alleinige Zugriff war und ist geltendes Gesetz

(vom Ausnahmefall Berechtigter in häuslicher Gem,einschaft abgesehen).

Die wollen sicherstellen und sich selbst absichern ,daß das auch beachtet wird -

und nicht Mutti den Familienschmuck neben der bösen Beretta lagert

und bei Bedarf selbst rausholt :00000733: .

That`s all .

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Wirf mal nen Blick ins Gesetz - AWaffV §13 (10)!

:boese040:

(10) Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig.

Falls jemand anderes berechtigtes in Deiner häuslichen Gemeinschaft lebt, hast Du Dir ganz schön ans Bein gepinkelt....

Dann wären sicherlich beide Berechtigte angeschrieben worden, da sie ja dann offensichtlich den gleichen Anfangsbuchstaben hätten!

Oder wirst Du für immer der einzige Waffenbesitzer bei Euch zu Hause bleiben?

Da ändert sich die Rechtslage und es gilt dann wieder die gemeinschaftliche Aufbewahrung! Zumal er ja versicherte, dass kein Dritter Zugriff hat, der andere Berechtigte Partner wäre ja dann der 2.!

Ihr müßt doch nicht immer gleich "losgiften"!

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Er schrieb doch:

Das Formular war in etwa eine eidestattliche Erklärung

und nicht dass es eine war!

Offensichtlich sollte er erklären, dass außer Berechtigten, niemand Zugriff auf die Waffen hat, also reine Absicherung!

Mehr als das war es auch nicht, und nein, nicht mal meine Frau hat Zugriff, noch nicht mal Zutritt, sie kommt nicht mal in besagten Raum rein.

Nich ma zum Putzen, das ist meine Butze! :gutidee:

Es war nichts anderes als eine "Erklärung", das außer mir keiner Zugriff hat und das sichergestellt ist, ich habe mich vll. etwas zu hochtrabend ausgedrückt.

Zitat Gottfried Tabor: "Die wollen sicherstellen und sich selbst absichern ,daß das auch beachtet wird -

und nicht Mutti den Familienschmuck neben der bösen Beretta lagert

und bei Bedarf selbst rausholt" 00000733.gif .

Ungefähr genau darum ging es, so ähnlich.

Was immer noch nicht beantwortet, ob noch jemand so Wisch bekommen hat.

MFG Andi!

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Was immer noch nicht beantwortet, ob noch jemand so Wisch bekommen hat.

Jawohl, ich. smiley_emoticons_winken4.gif

War allerdings gleich nach dem 11. März. Hatte laut Sachbearbeiter aber mit dem 11. März nichts zu tun (ok, war zum 01.01. umgezogen). Schrieb ausgefüllt, Fotos gemailt (Rechnung ist für den alten Würfel keine mehr vorhanden). Und dann geschah...

... nix mehr.

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Ich habe Ende Juni anläßlich der ersten Erwerbseintragung ebenfalls die ordnungsgemäße Lagerung mit je zwei Fotos vom Kurzwaffenwürfel und vom Langwaffenschrank sowie der Typschilder nachgewiesen.

Reichte völlig und ich seh auch nicht, dass da irgendwo ein Problem wäre ?

Wir reden doch sonst immer davon, dass der vollzug der bestehenden Gesetze ausreicht. Da vollzieht die Behörde ohne Hausbesuche und dann ists ein paar Schreiern wieder nicht recht ?

Gruß,

Coltfan

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Unser Amt schreibt momentan ebenfalls die Waffenbesitzer im Landkreis an und verlangt einen Nachweis über die Art der Waffenaufbewahrung. Sie gehen dabei nach Ortschaften vor, in meiner Ecke sind sie bisher noch gar nicht angekommen. Ich weiß es nur, weil ich gestern bei meinem SB war um mir zwei Voreinträge zu holen. Es fand sich noch die Zeit für einen kleinen Plausch, dabei hat mir der SB von den momentanen Anschreiben an die Waffenbesitzer erzählt.

Das Amt möchte Nachweise in Form von Kaufrechnungen oder Fotos von den Schränken und den Typenschildern, zusätzlich möchten sie wissen, wieviel Stellplätze die jeweiligen Schränke bieten. Nachdem der SB mir gesagt hat, dass ich ihm die Nachweise auch gleich ohne entsprechende schriftliche Aufforderung schicken kann, habe ich ihm gestern Nachmittag gleich noch eine Email mit den gewünschten Bildern geschickt. Mein SB ist stets freundlich und korrekt, da habe ich überhaupt kein Problem mit.

Gruß

Michael

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"Tach,

ich bekam letzte Woche ein Schreiben meiner zuständigen Behörde im LRA, wo ich (ehrlich freundlich und sehr persönlich!) angeschrieben wurde, bis Datum X eine beigelegte Erklärung abzugeben und nachzuweisen, wie und mit welcher Sicherheitsstufe ich meine Waffen aufbewahre. ..."

Ein solches Schreiben habe ich und andere Mitglieder des Vereins dem ich angehöre auch erhalten. Diese Behördenschreiben machen also auch in Sachsen die Runde.

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...

Es war nichts anderes als eine "Erklärung", das außer mir keiner Zugriff hat und das sichergestellt ist, ...

MFG Andi!

War dieser Mist so wirklich gefordert?

Solche Forderungen gibt das Gesetz aber nicht her!

Man fragt sich oft, in welchem Mist solche Schreiben gewuchert sind! :peinlich:

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