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IGNORED

Ich hab den Fuß in der Tür


Hunnnter

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Hunnnter,

erstmal vielen Dank für Dein Engagement!

Ich hätte gern, dass sämtliche Änderungen im Waffengesetz zukünftig nur noch zeitlich befristet erlassen werden und anschliessend (nach ca 5 jahren) auf ihre Wirksamkeit, Durchführbarkeit so wie ihre sozialen und wirtschaftlichen Folgen hin überprüft werden müssen.

Das wäre eigentlich alles.

Viel Erfolg!

Geschrieben

Vielen Dank für Dein Engagement Hunnnter!

Ich sage - als Polizist, der derjenige sein kann der in die nächste Schule rein muss, und als privater Waffenbesitzer:

1.

Deutliche Heraushebung seitens der Volksvertreter gegen welche (wie im letzten Fall bei der nichtgesetzeskonformen Lagerung) Gesetze usw. verstoßen wurde damit eine Tat überhaupt erst möglich wurde. Greift sich ein 15jähriger Papa´s Auto, rast mit 100 durch die Stadt und tötet jemand muss man dem Bürger nicht lange erklären dass lasche Gesetze nicht die Ursache waren. Bei Waffen - wie die jüngste Vergangenheit gezeigt hat - offensichtlich schon.

2.

Daraus resultierend: Deutliches Stellungnehmen seitens der Politiker für die legalen Waffenbesitzer die ihre Sache ordentlich machen und im Griff haben. Das meine ich haben wir besonders vermisst.

3. Schlösserwahnsinn.

Beim Transport Schloß an der Tasche. Das ewige Biometriegeschrei. Tresorsicherheitsstufenüberlegungen. - Erhöht nicht die Sicherheit sondern ist nur Geldschneiderei.

4.

Gesetze anwenden, statt nach neuen oder Verschärfungen zu heischen.

Kann es vielleicht (Ironie) sein dass es ohnehin schon verboten ist jemanden mit einer Waffe zu bedrohen, zu verletzen oder gar zu töten?

Es braucht keine neuen "Schließ- und Schlössergesetze" sondern drastische Strafen für diejenigen die tatsächlich bedrohen, verletzen, töten.

5.

Ganz schwierig, aber nötig. Täter wie der von Winnenden begehen Selbstmord. Und wählen die Variante möglichst viele Unschuldige mit in den Tod zu nehmen nicht zuletzt wegen der Aufmerksamkeit die Ihnen zuteil wird. Es braucht mindestens eine Ethikdiskussion seitens der Pressewelt, wenn nicht gar mehr, um ein Umdenken einzuleiten. Solange die Täter berühmt werden wird sich das Rad weiterdrehen. Ein Tatmittel findet sich immer und muß beileibe nicht die Schußwaffe sein.

6. Ganz persönlich von mir.

Ich käme mir ordentlich blöd vor wenn man mir mal erzählt dass ich einfach ein zu großes Sicherheitsrisiko bin und deshalb "Großkaliber" und weiß nicht noch was nicht mehr besitzen darf. Aber dann jeden Tag mit Ähnlichem rumrennen soll um die Bevölkerung zu schützen und dann schon verläßlich genug bin. <_<

Geschrieben
Super zusammengefasst! :)

Leute, ihr erstaunt mich. Jeder gibt sein bestes, ist diszipliniert.... das verdient schon mal ein Lob. Hätte ich ehrlich gesagt nicht erwartet.

Ich habe mittlerweile auch dank einiger PN´s schon ein paar Argumente zusammengeschustert, was den roten Faden geben wird.

Zögert nicht, schreibt was euch bedrückt und ihr meint, man könne, ja man muß es ändern. So eine Chance kommt so schnell nicht wieder.

Ich krieg etwa 2 Stunden Zeit, da kann man über viel reden.....

Geschrieben

Darfst meine Gedanken gerne ausdrucken und überreichen.

Ich hätte noch den einen oder anderen Gedanken mehr gehabt aber versucht einigermaßen Sachliches zusammen zu stellen ohne den Rahmen durch zu große Ausschweifungen zu überziehen.

Was mir momentan sehr fehlt:

Eine Welle der Berichterstattung - darüber dass der Besitzer der Tatwaffe von Winnenden (gilt natürlich auch für andere Vorfälle) vor Gericht so ordentlich was draufgekriegt hat dass man ob der Härte nur staunen kann. :blink:

Das sollte schwarze Schafe abschrecken und nicht der Kontrolleur an der Haustür. Die SB´s die ich kenne haben auch so weiß Gott genug zu tun ohne auf Kaffeetrinktour bei den "Kunden" geschickt zu werden.

Gast solideogloria
Geschrieben

Hallu Hunnter, ich wünsch dir maximalen Erfolg!

Ich habe nicht den ganzen Thread gelesen, und ich würde mir wünschen, dass Jugendliche auch mit Großkaliber trainieren dürfen. Besitzen ist ja eh nicht und kann im allerschlimmsten Notfall auch bis 21 herausgezögert werden, aber wenigstens mal trainieren lassen.......hab die betroffenen Gesichter noch vor Augen, als wir ihnen sagen mußten, dass das demnächst nicht mehr möglich sein wird.

Geschrieben
Ich habe nicht den ganzen Thread gelesen, und ich würde mir wünschen, dass Jugendliche auch mit Großkaliber trainieren dürfen. Besitzen ist ja eh nicht und kann im allerschlimmsten Notfall auch bis 21 herausgezögert werden, aber wenigstens mal trainieren lassen.......hab die betroffenen Gesichter noch vor Augen, als wir ihnen sagen mußten, dass das demnächst nicht mehr möglich sein wird.

Nicht ganz so.

Kontaktiere mich offline wg. der Möglichkeiten. Email (nicht PM) steht im Profil.

Carcano

Geschrieben
Meinst du damit speziell 5-10 KW allg., oder 5-10 VL-Revolver?

Ich habe einen B-Schrank mit 210 kg, darf also 10 KW darin lagern. Ich habe eine .22 l.r., eine .357Mag und eine .44 Mag. Ausserdem noch diverse 4mm- und Vorderladerrevolver. Wenn ich jetzt nochmal einen VL-Revolver kaufe, habe ich 11 KW und muss wegen den unter 7,5 Joule-Plempen einen neuen Schrank ( noch einen B oder höher) kaufen. Wo ist hier denn der Sicherheitsgewinn für die Öffentlichkeit?

Diese Waffen sollte einfach bei der Höchstlageranzahl nicht mitzählen, ein einschüssiger VL oder eine Luftpistole zählen ja auch nicht.

Geschrieben
.hab die betroffenen Gesichter noch vor Augen, als wir ihnen sagen mußten, dass..

Generelles Problem, dass Jugendarbeit immer mehr erschwert wird. Rücknahme der Altersgrenze auf 10 Jahre nach Erfurt, jetzt diverse weitere Beschränkungen. Das ist kontraproduktiv, auch gesellschaftspolitisch. Ein Blick auf die Jugendarbeit der Vereine zeigt dass die Schützenjugend was Gewalt, Drogen und Alkohol Problematik angeht kaum auffällig ist. Die frühzeitige erlernte Disziplin, die im Umgang mit Waffen notwendig ist, und die Übernahme von Verantwortung für sich und die Sicherheit anderer wirkt charakterbildend und festigend. Diese soziale Kaptialbildung, von der auch im Sportentwicklungsbericht die Rede ist, wird in der gesamten "Verbotsdiskussion" überhaupt nicht beachtet.

Geschrieben

Eins noch.

Was zum Nachdenken für unsere Politiker. Über die verschiedene Sichtweise von unterschiedlichen Sportarten.

Man möge sich doch bitte mal informieren wieviele Polizeibeamte und Steuergelder wöchentlich zwecks König Fußball nötig sind.

Und wie viel man wegen Schießsport benötigt.

Geschrieben

Ein in meiner bisher über 30-jährigen Arbeit in/mit Verbänden/Ministerien usw. nahezu unschlagbares Argument ist die Jugendförderung.

Ich habe als SSV ständig Kontakte in Vereine. Nahezu alle klagen, dass sie, insbesondere (Sory!) die DSB-Vereine, nichts anbieten dürfen, was einfach den Jugendlichen mal "Spaß" macht. Die Regelungen für die Mindestalter sind auch in Bezug auf den Olympischen- oder internationalen Sport allgemein ein Irrsinn!!

Unverkrampfter Umgang mit Waffen ist am ehesten geeignet, solche Spinnereien zu verhindern. Insgesamt sollte man sich bemühen, den Bereich der Altersgrenzen für Kinder/Jugendliche, aber auch die 25-Jahr Regel zu kippen.

Gleichzeitig kann auf dieser Schiene der Stuss gegen die Stände in Schulen/öffentlichen Gebäuden mal angegangen werden.

Edith meint, Thomas Mueller war schneller

Geschrieben

Wurde bereits genannt, aber:

Wegfall von Verboten/Überreglementierung, die keine nachweisbare Sicherheitsrelevanz haben.

=>Verbot von Elektroschockern,Taser, 4mmM20,LEP,Kurzwaffen unter Kaliber XX.

Anzustreben wäre eine Prüfung auf Wirksamkeit, ähnlich wie in Amerika, oder ein Zwang zur Begründung, warum ein Verbot nötig ist.

Viel Glück.

Geschrieben

1) Nein zur Biometrie zur Waffenaufbewahrung: Teuer; null Sicherheistgewinn, wenn der Besitzer fahrlässig handelt (Finger vom Sohnemann registriert, Waffe liegt trotzdem im Nachtschrank, etc.)

2) Nein zum Wegfall §8 Abs. 2.

3) BMI darf keinesfalls Entscheidungsgewalt über das Waffengesetz erhalten! Das hätte nichts mehr mit Demokratie zu tun!

4) Was soll der Schwachsinn mit den "Einhandmessern"? Populismus?

5) Ja zur Prävention durch Aufklärung der Jugend, aufzeigen von Perspektiven, Beschäftigung, Vermittlung von sozialen Werten ...

6) Nein zu Verboten ohne nachweisbaren Nutzen. Vor allem, wenn dies bedeutet wieder auf ein Scheibchen unserer Rechte zu verzichten.

Geschrieben
Die 12 Punkte unserer Unterschriftenaktion könnte man auch ins Spiel bringen. Dort ist einiges Ausformuliert.

Jo, die 12 Punkte waren doch super, und die Liste liefert die Argumente gleich mit wenn ich mich recht erinnere.

Ich habe muss ich zugeben auch nicht alles in diesem Thread gelesen, aber was mich abgesehen von den aktuellen Verschärfungen, ganz oben die Biometrie, am meisten stört und keinen Sicherheitsgewinn bringt:

Jetzt mal aus meiner Sicht haupts. als Jäger, die diversen Schwachsinnigkeiten die die Sportschützen betreffen stören mich genauso obwohl ich keiner bin, aber da können die Betroffenen besser argumentieren:

-Einhandmesserverbot : müssen wir uns nicht drüber unterhalten, einfach nur blödsinnig.

-der "Schlösschenparagraph": ebenfalls nix zu zu sagen, Sicherheitsgewinn schlicht und einfach gleich null, aber böse Falle sollte man´s mal vergessen, "nicht zugriffsbereit" = "geschlossenes Behältnis" wäre mehr als ausreichend.

-Die 2-KW Begrenzung für Jäger, genauso wie diese "2/6"-Regelung bei Sportschützen oder mengenmässige Begrenzungen überhaupt.. Man ist mit 3 KW nicht gefährlicher als mit 2, da man nur 2 Hände hat...

So ziemlich das nervigste für mich:

- §13 (6) WaffG, nicht schussbereites Führen im Zusammenhang mit der Jagd: Auch hier: Null Sicherheitsgewinn durch Abschaffung der Erlaubnis zum schussbereiten Führen im Zusammenhang mit der Jagd, es sind wohl keine Fälle bekannt in denen Jäger auf dem Weg ins Revier mal eben spontan jemanden mit ihrer schussbereiten Waffe erschossen haben. Und hätte es einer vor würde er sich von dem Verbot wohl nicht aufhalten lassen. Jedoch ist das ständige Mumpeln rein, Mumpeln raus - Spiel nachts im Dunkeln am Auto einfach nur nervig und es besteht die Gefahr Munition zu verlieren. Grade bei der Kurzwaffe wäre es wohl sicherer sie einfach nur im Holster stecken zu lassen. Und Menschen mit eventuell bösen Absichten müssen nur am Jägerauto im Busch warten bis dieser vorschriftsmässig alles entleert hat.

Zusätzlich lauert auch hier wieder eine böse Zuverlässigkeitsfalle wenn man z.B. mal eben eine öffentliche Straße im Revier überquert o.Ä.

Oder vergessen das Magazin aus der unterladenen KW zu nehmen bevor man heimfährt oder in einen anderen Revierteil -> unzuverlässig.

Auch, obwohl ich mir hier nicht sicher bin, da ich in der Verlegenheit noch nicht war, auch der Jäger der nachts zu Wildunfall gerufen wird und auf/bei der Strasse einen Fangschuss abgeben muss könnte hier u.U. in eine "Falle" tappen, wenn er z.B. nach dem Schuss die KW einfach sichert und holstert um ans Tier heranzutreten anstatt sofort komplett zu entladen.

Wenn man schon das schussbereite Führen nicht wieder erlauben will könnte man u.U. zumindest über eine neue Definition des Zustandes "schussbereit" nachdenken, so daß unterladen nicht mehr als schussbereit gilt? Also nur noch "Patrone im Patronenlager", nicht mehr "im in die Waffe eingeführten Magazin". Gut würde für Revolver nix bringen. Irgendwie so, ich denke ihr versteht was ich meine, bin zu müde.

Und noch eins, ich glaube es stammt von Schaffer, kling für mich sehr vernünftig:

Wäre die gemeinsame Aufbewahrung von z.B. KW und zugehöriger Mun im B-Schrank gestattet würden sich bestimmt so manche die jetzt die KW zum Selbstschutz einfach im Nachtschrank haben eben einen B-Schrank als Nachtschrank hinstellen, hätten somit im Bedarfsfall die KW zügig bereit und wären trotzdem auf der sicheren Seite. Einen Sicherheitsverlust kann ich nicht erkennen, denn wer den B-Schrank unberechtigt aufbekommt sollte nicht die geringsten Probleme haben das Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss auch noch eben zu knacken. Alles in allem also eher ein Sicherheitsgewinn, da man so wie gesagt bestimmt so manche KW aus dem Nachttisch in den B-Schrank bekommen könnte.

Aber wie gesagt, für mich als Jäger steht von den älteren Geschichten die Regelung "nicht schussbereit" in §13 (6) im Zusammenhang mit der Definition von "schussbereit" ganz oben auf der Schwachfugs-Liste.

Geschrieben

Ich habe noch einen Punkt, der meines Erachtens zu kurz kommt und zwar den der Amnestie.

Es wäre sinnvoll eine Amnestie zu machen, bei denen den Waffen-, Munitions- und Sprengmittelbesitzern die Möglichkeit gegeben wird, diese zu legalisieren bzw. straffrei abzugeben. Das wäre ein Schritt in die richtige Richtung. Warum soll man nicht versuchen, diese Sachen aus der Illegalität zu holen und den Bürger hierfür zu belohnen. Man darf auch nicht vergessen, wie viele beispielsweise ihren Altbesitz an Munition damals nicht angemeldet haben etc.

Geschrieben
Also, ich persönlich kann mit den meisten Änderungen hinsichtlich des WaffG ganz gut leben (und selbst wenn nicht - DER Kas is biss'n!)

Manche Leute haben immer noch nicht begriffen was die neuen Änderungen im Waffengesetz für Jäger und Schützen mit sich bringen. Immer einen kleinen beigeben und sagen "ist doch nicht so schlimm".Erst wenn alle legalen Waffen aus dem Volk sind, wird man merken das sich Amokläufe dadurch nicht verhindern lassen. Dann ist es aber zu spät und unser Sport dahin.

In diesem Sinne

Geschrieben

Hallo Hunnter!

Auch wenn die Aussichten dafür extrem gering sind:

Man sollte es Jugendjagdschein-Inhabern wieder ermöglichen, eine WBK zu erhalten (wie es bis 2002 üblich war). Wenn ein Jugendjagdschein-Inhaber (an den ja die identischen Ansprüche wie an einen "vollwertigen" Jäger gestellt werden) keine Eltern oder Verwandte hat, die für ihn eine Jagdwaffe aufbewahren, dann ist die Jagdausübung für ihn nur mit gigantischen logistischen Aufwand möglich.

Tatsache ist, dass es meines Wissens nach NIE einen Fall gegeben hat, der die Annahme begründet hätte, Jugendjagdschein-Inhaber mit WBK stellten ein Sicherheitsrisiko dar.

Es wäre grossartig, wenn du das ansprächest und - auch wenn, wie zu erwarten, keine Chance zu einer entsprechenden Änderung besteht - hier die Reaktion bzw. Meinung deines Gesprächspartners schriebest.

Gruss Fochino

Geschrieben

Ich kann dem bisher gesagen nur zustimmen.

Würde auch die sinnlosen Mengenbegrenzungen bei KW und HA ansprechen, mehr Waffen sind auch nicht anders als nur eine.

Voreinträge auf der grünen WBK sollten bestehen bleiben wenn die entsprechende Waffe verkauft wird, damit man eine alte oder weniger geeignete Waffe problemlos erstzen kann ohne wieder den ganzen Bedürfniskram neu zu machen.

erftz

Geschrieben

Gesetzgebung

  • Es ist immer wieder von den Politikern zu hören, das man nicht gegen die Sportschützen und Järger sei, dass man sich gegen einen Generlaverdacht verwehre und so weiter. Warum sind dann alle Waffenrechtsänderungen der letzten Jahre Verschärfungen für die Sportschützen und Jäger? Die letzte Vereinfachung war die neue Sportschützen-WBK im Jahr 2002. Damals wurde uns versprochen (Staatssekretär Körper), dass 2/6 natürlich nicht auf die neue gelbe WBK anzuwenden ist. Auf der Umsetzungsebene wurde aber schon bald tatsächlich 2/6 gelebt und mit der letzten Änderung wurde diese dann auch ins Gesetz aufgenommen. Mittlerweile gibt es immer öfter Forderungen, nur Waffen in die neue gelbe WBK eintragen zu lassen, für die der Verband auch eine Disziplin anbietet, womit die Sportschützen-WBK effektiv völlig ad absurdum geführt wäre.
  • In der Drucksache 16/13423 der neuesten Verschärfung ist seitenlang zu lesen, was der Bundestag von den Schießsportverbänden in Zukunft erwartet (Hinterfragung von dynamischen Disziplinen, etc). Ich hätte mir nach Winnenden eher gewünscht, dass die Politiker in der Masse und der Bundestag als Institution sich deutlich vor die Sportschützen und Jäger stellt und in einer Erklärung auch klar formuliert, dass 4 Millionen Legalwaffenbesitzer keine Schuld an diesem Ergeignis trifft und dass es überhaupt nicht in Ordnung ist, wie nun in den Medien mit uns Legalwaffenbesitzern umgegangen wird. Es kommt vor, Menschen einen Arbeitsplatz nicht bekommen, weil sie Jäger sind oder dass die Versicherung ihnen aus diesem Grund kündigt. Hier wäre ein deutliches Signal von den Politikern und vom Bundestag angebracht.
  • Es macht einen nun mal nicht glaubwürdig, wenn auf der einen Seite in den Gesprächen mit den Sportschützen und Jägern immer wieder die Wichtigkeit dieser betont wird und sich vom Generalverdacht distanziert wird, auf der anderen Siete dies aber eben nicht laut in der Öffentlichkeit getan wird und im Bundestag regelmäßig nur für Verschärfungen gestimmt wird.
  • Es wird immer zutreffend erklärt, dass das eigentliche Problem die illegalen Waffen sind. Wie viel Zeit und Energie wird von der Politik verwendet, um Verschärfungen für die legalen Waffenbesitzer zu formulieren und zu verabschieden? Wie viel Zeit und Energie wird verwendet, um gegen die illegalen Waffenbesitzer vorzugehen? Effektiv arbeitet die Politik eben doch gegen die legalen Waffenbesitzer und nicht gegen die illegalen. Und komme mir keiner mit der Alibiveranstaltung, dass man jetzt bis Ende des Jahres illegale Waffen abgeben darf. Die eigentliche Klientel wird damit doch nicht erreicht.
  • Bei Verschärfungen ist der Gesetzgeber immer recht fix dabei. Das geht ruck zuck. 2002 hat es vier Wochen gedauert, 2009 war es nicht viel anders. 2002 hat es dann ein halbes Jahr gedauert, bis dass das Gesetz überhaupt veröffentlicht war. Dann hat es zwei Jahre gedauert, bis die Verordnung zum WaffG kam. Jetzt haben wir sieben Jahre nach 2002 und es gibt immer noch keine allgemeinen Verwaltungsvorschriften. Da die Länder das WaffG umsetzen herrscht nun in vielen Fragen Wildwuchs (z.B. was ein verschlossenes Behältnis ist, etc.) Wann kommen die Verwaltungsvorschriften? Verschärfungen formulieren geht schnell, aber hinterher werden Sportschützen und Jäger (und die Behörden) im Regen stehen gelassen, was zu massiven Unsicherheiten führt und schnell zu Falschanwendungen des Gesetzes und damit die Zuverlässigkeit riskiert. Wer A sagt muss auch B sagen.

Biometrie

  • Wozu? Bisherige Schlösser sind sicher und ausgereift. Den Fingerabdruck hinterlässt man überall in der Wohnung und die Kopie des Fingerabdrucks von Herrn Schäuble hat gezeigt, dass die Technik nicht sicher ist. Welcher Politiker übernimt die Verantwortung, wenn der Filius eines Waffenbesitzers damit _einfacher_ an Waffen kommt, als bei einem Zahlenschloss? Was soll der Waffenbesitzer tun, wenn der Fingerabdruck kompromitiert wurde? Eine Zahlenkombination kann man wechseln - einen Fingerabdruck nicht.

Sportschießen

  • Die Verbotsdiskussion zu IPSC und dynamischen Disziplinen wird nun zum x-ten Mal geführt. Damit sollte endlich mal Schluss sein.
  • Die Diskussion, dass nur Waffen für die der Verband eine Disziplin abietet auf Sportschützen-WBK erworben werden dürfen, muss aufhören.
  • Auf die Sportschützen-WBK sollte der WBK-Inhaber auch die Waffen des Grundkontingentes (Halbautomaten, Kurzwaffen) ohne neue Bedürfnisprüfung erwerben können. Wird eine veräußert, wird wieder ein Platz frei.
  • 2/6 muss weg. Was hat diese Regelung tatsächlich bewirkt?
  • Wenn ein Besitzer eine Waffe veräußert, sollte er eine gleichartige ohne Bedürfnisprüfung wieder erwerben können (Waffentausch). An der Situation ändert dies schließlich nichts. Wozu sollte das Bedürfnis geprüft werden?
  • Das Grundkontingent bei Sportschützen sollte erhöht werden. Es ist unbestritten, dass die Verbände deutlich mehr Disziplinen anbieten, als für drei Halbautomaten und für zwei Kurzwaffen. Man könnte z.b. auf 5/5 gehen.
  • Wegfall des Mindestalters fürs Schießen (Wenn Kinder bei Cowboy und Indianer keinen Schaden nehmen, warum sollten sie es beim Schießen mit LuPi (unter Aufsicht)?)
  • WBK bereits nach sechs Monaten sportlichem Schießen (Behörde prüft schließlich nach drei Jahren das Fortbestehen des Bedürfnisses)
  • Wegfall der Meldung bei Vereinsaustritt
  • Die Pflicht zur Genehmigung von Sportodrnungen muss weg. Was wurde damit in den letzten Jahren denn tatsächlich erreicht?
  • §6 der Waffenverordnung muss weg. Das ist eine reine Gängelung der Sportschützen ohne jedwede Sicherheitsrelevanz. Der Bezug auf Hülsen unter 40mm zielt darauf ab, das Kalaschnikow-Kaliber und damit auch Waffen dieser Bauart vom Sportschießen fern zu halten. Wozu? Und was soll das bringen, wenn AR 15, SL 8, SIG 550 hingegen ok sind? Weiterhin sind davon Umbauten auf 9mm Luger und .22lbf erfasst. Was soll das bringen?
    Der Bezug auf Bul-Pup-Waffen zielt darauf ab, das Steyr AUG vom Sportschießen auszuschließen. Hier gelten die gleichen Fragen wie oben.

Taschenmesserverbot

  • Uns wurde mehrfach versichert, dass damit nur gegen eine bestimmte Klientel vorgegangen werden soll (Jugendbanden). Die Ergeignisse haben aber gezeigt, dass in der Praxis auch gegen ganz andere Personen vorgegangen wird. Dass die Polizei nun sogar gegen Bundeswehrsoldaten, die ihr dienstlich geliefertes Taschenmesser nach Dienstschluss führen, oder gegen Handwerker, die ihr Teppichmesser auf dem Weg von oder zur Arbeit, vorgeht, zeigt dies überdeutlich. Diese Regelung geht damit ganz klar an ihrer Intension vorbei und gehört abgeschafft.
  • Mit dem Taschenmesserverbot wurde auch verboten andere Mittel zur Selbstverteidigung zu führen (Schlagstock, etc.). Welche Möglichkeiten bleiben einem denn noch sich selbst zu verteidigen? Ist das nicht etwas wenig? Muss der Staat nicht anerkennen, dass er nicht immer zur rechten Zeit vor Ort sein kann und muss er dem Bürger damit nicht auch in der Praxis die entsprechenden Mittel zugestehen (damit meine ich jetzt nicht zwangsläufig Schusswaffen)?
  • Weiterhin ist es eben nicht so, dass man weiterhin sein ganz normales Taschenmesser führen darf. Heutzutage sind Messer mit Einhandöffnung eben die ganz normalen Taschenmesser. Und zu was? Zu Recht! Wenn ich etwas Arbeite und feststelle, ich muss jetzt schneiden, dann sind diese Messer einfach praktisch. 80% - 90% der Angebote eines Messerkataloges fallen unter das Führverbot. Und wenn ich morgens aus dem Haus gehe, kann ich doch nicht wissen, ob ich nachmittags das Messer brauche. Daher muss ich heute entweder darauf verzichten oder ich muss es umständlich in ein Behältnis packen, wobei eine erheblich Unsicherheit darüber besteht, wie dieses auszusehen hat.

Jäger

  • Jäger sollten ihre Waffen auch im Zusammenhang mit der Jagd wieder schussbereit führen dürfen. Das war nocht nie ein Problem. Das jetzige - Patronen raus, Patronen rein - ist es meiner Ansicht nach schon eher.
  • Klarstellung, dass Jäger auch Halbautos mit mehr als 2-Schuss Magazin erwerben und besitzen dürfen. Sachliche Verbote nach BJG bleiben unberührt.
  • Explizite Erlaubnis aufnehmen, dass auch revierfremde Jäger bei einem Verkehrsunfall verletztes Wild erlegen dürfen (ich weiß, gehört eigentlich ins BJG, aber zumindest könnte man klarstellen, dass hier kein Verstoß gegen das WaffG vorliegt und vielleicht könnte man bei einer Änderung des WaffG das BJG gleich mit ändern - wird ja öfter gemacht)

behördliche "Waffenbesitzer"

Hier muss die drastische Ungleichbehandlung aufhören:

  • Wenn der Staat der Meinung ist, dass ein 19jähriger grundsätzlich nicht die Reife für den Umgang mit GK-Waffen hat, dann gilt das auch für den 19jährigen Polizisten, der damit durch die Fußgängerzone geht.
  • Ein Argument für das zentrale Waffenregister ist, dass die Polizei auf dem Weg zum Einsatzort erkennen muss, ob dort Waffen in der Wohnung sind. Folglich ist es logisch, dass auch behördliche Waffenträger, die ihre Waffen zu Hause aufbewahren dürfen, im Waffenregister zu erfassen sind.
  • Darf ein behördlicher Waffenträger seine Dienstwaffe zu Hause aufbewahren, so haben für ihn die selben Aufbewahrungsregeln zu gelten - inklusive der unangemeldeten Nachschau der Behörde und inklusive der Strafen, die nun für Verstöße gelten.
  • Ein ziviler Waffenbesitzer wird vom Staat grundsätzlich als unzuverlässig im Umgang mit Waffen gesehen, sobald er eine Strafe von 60 Tagessätzen bekommt. Das hat auch für behördliche Waffenträger zu gelten (hier ist es zur Zeit ein Jahr Bewährung, was unstrittig eine massive Ungleichbehandlung darstellt). Man kann natürlich auch die Grenze bei den zivilen Waffenbesitzern auf 1 Jahr Bewährung anheben.
  • Falls hier Gegenwehr kommt, kann man auch mal die Frage stellen, was denn diese Ungleichbehandlung für unser Demokratieverständnis bedeuten soll und wo denn der Unterschied ist, ob der Sohn / die Tochter eines Sportschützen / Jägers mit den Waffen etwas anstellt oder der Sohn / die Tochter eines Polizisten.

Sonstiges

  • Das Verbot der Kurzwaffen in kleinen Kalibern gehört abgeschafft. Das hat nichts gebracht, außer dass Pistolen die 30 Jahre und mehr nie besonders in Erscheinung getreten sind, nun als verbotene Waffe gelten und den langjährigen Besitzern massiver Ärger droht. Das Argument für dieses Verbot war ja, dass die legalen Waffenbesitzer (nur die sind ja tatsächlich von dem Verbot erfasst) damit Jagd auf Polizisten mit schusssicheren Westen machen würden. Dieses Argument beweist erstens, dass es eben doch darum geht, den Jägern und Sportschützen immer wieder und immer mehr eine Scheibe abzuschneiden und zweitens, dass hier mit fachlich falschen Fakten argumentiert wird um dieses Ziel zu erreichen. Denn die eigentlich angepeilten Kaliber moderner Bauart erreichen die schutzwestendurchdringende Wirkung nur mit speziellen Hartkerngeschossen, die unter das KWKG fallen und daher für ziviel Waffenbesitzer eh nicht erwerbbar sind.
  • Schalldämpfer sollten einfacher erwerbar sein. Es gibt sogar eine EU-Richtlinie, dass am Arbeitsplatz der Schall an der Quelle gedämpft werden muss (wichtig z.B. für Berufsjäger).
  • Wegfall des kleinen Waffenscheins (bringt eh nur Bürokratie)
  • Klares Bekenntnis gegen Waffenbesitz auf Zeit
  • Ich prophezeie, dass mit der Einführung von unangemeldeten Kontrollen die Sicherheit verringert wird. Schon mit aufkommen der Diskussion ist es vorgekommen, dass irgendwelche Leute bei Jägern / Sportschützen geklingelt haben, sich als Mitarbeiter der Behörde ausgegeben haben und die Waffenaufbewahrung kontrollieren wollten. Zu welchem Zweck wohl?
  • Siehe auch unseren 12 Punkte Katalog

bye knight

Geschrieben

Ach ja noch was:

Die Verbindung von Bedürfnisnachweis und Teilnahme an unteren Meisterschaften gehört wieder abgeschafft. Schießsport ist auch Breitensport. Und wenn ich den Sport nur für mich ausübe ohne mich mit anderen messen zu wollen oder zu müssen, dann ist das völlig in Ordnung. Ich gehe auch gerne ins Fitnessstudio und mache dort auch keine Wettbewerbe. Niemand würde deshalb anzweifeln, dass dies Sport ist.

bye knight

Geschrieben

:icon14::icon14::icon14:

Ich würde gestraft dafür dass ich am Wochenende für den Rest der Bevölkerung arbeite. Freie Wochenenden sind rar - und Wettkämpfe nur am WE.

Thank you for serving your country!

Falls Du das noch als Argument brauchen kannst Hunter.

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