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IGNORED

10 Unterschiede Kaminkehrer-Kontrollen - amtliche Waffenkontrolle


Schwarzwälder

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Geschrieben

Nette Idee und nicht übel, wenn man sich von selbst meldet. So manche Waffenbehörde hat übrigens schon alle Waffenbesitzer im Laufe der Jahre auf Waffenverwahrung geprüft. Die kannst Du damit bestimmt nicht beeindrucken. :D

Zu den Zwangsgeldmaßnahmen: die können selbstverständlich dann eingeleitet werden, wenn die förmliche Verfügung nicht fruchtet und auch darauf keine Waffenverwahrung nachgewiesen wird. Rechtsgrundlage für die Verfügung: § 36 Abs. 3 WaffG i.V. mit § 39 Abs. 1 WaffG. Und wer sich trotz Zwangsgeld weiter weigert, risikiert bald seine Zuverlässigkeit und alle Erlaubnisse.

Geschrieben
Zu den Zwangsgeldmaßnahmen: die können selbstverständlich dann eingeleitet werden, wenn die förmliche Verfügung nicht fruchtet

Verfügung mit welcher Regelung ? Duldung des Betretens der Wohnung zwecks Nachschau ?

Geschrieben
Es hilft manchmal auch, einfach Gesetzestext zu lesen....

Grüße aus der Palz

Genau! Und noch besser hilft manchmal einfach den aktuellen Gesetzestext zu lesen!

Grüße in die Pfalz.

Geschrieben
Nette Idee und nicht übel, wenn man sich von selbst meldet. So manche Waffenbehörde hat übrigens schon alle Waffenbesitzer im Laufe der Jahre auf Waffenverwahrung geprüft. Die kannst Du damit bestimmt nicht beeindrucken. :D

Das ist auch nicht der Sinn.....

Aber in der Öffentlichkeit ist der Waffenbesitzer der sich gegen unangemeldete Kontrollen sträubt eben nicht ein unbescholtener Bürger der seine Bürgerrechte verteidigt, sondern jemand der " bestimmt was zu verbergen " hat.

Aber mit solch einer Aktion wären wir den schwarzen Peter los, man stelle sich mal eine Schlagzeile vor wie " Tausende Waffenbesitzer fordern Kontrolle ! Aber niemand kommt ! "

Geschrieben
Naja… so einfach ist das nicht.

Stell´ dir vielleicht mal vor, dass Deine Frau (nicht Waffenbesitzerin) im Schichtdienst ist und sich nach dem Nachtdienst hinlegen will oder muss.

Stell´ dir vielleicht mal vor, dass du kleine Kinder – vielleicht noch Säuglinge – hast und diese morgens oder mittags schlafen müssen, dies im Bett der Eltern.

Jetzt stell dir vor, dass du (wie sehr viele Legalwaffenbesitzer) Deine Tresore im Schlafzimmer stehen hast.

Glaubst du dass es Deiner Frau eine Freude macht im Schlafzimmer im Schlaf von dir und Kontrolleuren überrascht und geweckt zu werden – erst recht wenn sie in Bezug mit Waffen nichts am Hut hat?

Oder dass es dir eine Freude macht, wenn Deine Kinder während einer Kontrolle aus dem Schlaf gerissen werden?

Sicherlich wird das nicht allzu oft vorkommen – auch bei mir nicht. Aber alleine schon der Gedanke ärgert meine Frau (und sie hat mit Sportwaffen tatsächlich nichts zu tun), dass ich die Kontrolleure in unser Schlafzimmer lassen muss.

Du sagmal,

hast du vergessen den Text grün anzumalen oder meinst du das im Ernst?

Grüße Bernd

P. S.: Bin selbst Schichtarbeiter (auch Nachtdienst) und wurde schon vom "Vorwerk-Vertreter" aus dem

wohlverdienten Schlaf geklingelt. ;-) (wobei der nicht ins Schlafzimmer wollte)

Geschrieben
Aber in der Öffentlichkeit ist der Waffenbesitzer der sich gegen unangemeldete Kontrollen sträubt eben nicht ein unbescholtener Bürger der seine Bürgerrechte verteidigt, sondern jemand der " bestimmt was zu verbergen " hat.

Die "Öffentlichkeit" sollte sich lieber mal selber Gedanken machen, wie schnell hier für einen nicht unbeachtlichen Teil der Bevölkerung (3 Mio. Legalwaffenbesitzer + deren Familienangehörige = 10% der Bevölkerung in D) einfach ein 160 Jahre altes Grundrecht kassiert wurde. Auf westdeutschem Boden wurde dieses Grundrecht in dieser Zeit nur einmal - während der 12 Jahre Nazi-Herrschaft - kassiert. Wenn jetzt - sagen wir - 8 Mio. Bundesbürger (LWB + deren Familienangehörige) eine solche Grundrechtseinschränkung akzeptieren, dann frag ich mich, wann andere Bevölkerungsgruppen dran sind... und wann wir unser ganzes GG dann in die Tonne klopfen dürfen.

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben
Du sagmal,

hast du vergessen den Text grün anzumalen oder meinst du das im Ernst?

Grüße Bernd

Das meine ich durchaus und selbstverständlich ernst.

Gerne kann dir auch meine Frau erklären, was sie davon hält, dass wir wildfremde Leute in unser Schlafzimmer lassen sollen, das wobei sie die Tresore noch nie sehr schmückend und passend fand.

Ich versuche dies übrigens zu umgehen, indem ich im Keller einen Waffenraum einrichten will... wenn nur nicht die Kosten so hoch wären...

Geschrieben
Die "Öffentlichkeit" sollte sich lieber mal selber Gedanken machen,

Ich mache mir mal lieber Gedanken warum wir und jetzt direkt zu Beginn der Entwicklung.

Erwartet habe ich das das über die Kinder Kontrolle bei medial aufgebautem Gegner und Druck aus gestartet wird.

Allerding steht die LWB Gruppe u. a. auch eher für ......

- Letzlich ist es ein Test. Ein Machtkampf, und ein weiterer kleiner Schritt von vielen.

- Außerdem wie wir wieder erfahren haben ist das Besitzen von Waffen, und dann auch Zuhause, ein Privileg. Kein Recht.

Bürger haben Rechte, die bei Hofe haben Privilegien und müssen dann auch mal Kompromisse machen.

- Ganz altes Prinzip. Etwas wegnehmen oder drohen wegzunehmen, es sei denn der Bedrohte zahlt auf die eine oder ander Weise . Das Wort muß wohl nicht ausgesprochen werden.

Nochmal mit Herrn Juncker: „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, ob was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.”

Geschrieben
Ich mache mir mal lieber Gedanken warum wir und jetzt direkt zu Beginn der Entwicklung.

...Nochmal mit Herrn Juncker: „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, ob was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.”

Na ja - die Entwicklung läuft schon lange, vielleicht schon 6000 Jahre lang. Und Junckers Sätzchen ist auch schon aus dem letzten Jahrtausend: Spiegel 52/1999: Die Brüsseler Republik

@Lusumi: Sehe ich ähnlich. Meine Frau arbeitet zeitweise Schicht und der Jüngste schläft noch im Schlafzimmer der Eltern - wo seit jeher der Waffenschrank steht. Ins Wohnzimmer oder den Flur möchte ich ihn trotzdem nicht stellen, denn nicht jedermann, der mal eben zu Besuch kommt, soll so von unserem Hobby erfahren. Gerade auch bei Verwandten und Nachbarn kann das sehr unglücklich laufen. Bei einem Bekannten erfuhr der Schwiegervater vom Waffenhobby - sowas wolle er mit seinem Geld nicht unterstützen, d.h.: Waffen mussten verkauft werden bevor wieder Kohle fließt....

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben
Na ja - die Entwicklung läuft schon lange,

Klar, das alte Spiel von Männern und Macht,ich meinte auch mehr den "Schub" durch 9/11.

Der Staat ist ja in diese Sache auch in mehrerlei Hinsicht im Vorteil:

1. die LWB haben dies mit unterschiedlichem Grad an Zustimmung über ihre angebliche Lobby gestattet

2. und werden es mutmaßlich aus dem Gesetz nicht mehr rauskriegen bzw. es noch nicht mal versuchen

und

3. wenn nichts bei den Kontrollen fundmäßig rauskomt muß das Gesetz verschärft werden Richtung mehr Kontrollen und mehr Überwachung.

4. wenn etwas bei den Kontrollen fundmäßig rauskommt muß das Gesetz und die Ausführung natürlich ebenso verschärft werden.

Klassische win-win-win-win Situation.

Macht will immer mehr Macht und das für immer. Alles wie immer - wie Du richtig sagst - seit Beginn.

Geschrieben
Naja… so einfach ist das nicht.

Stell´ dir vielleicht mal vor, dass Deine Frau (nicht Waffenbesitzerin) im Schichtdienst ist und sich nach dem Nachtdienst hinlegen will oder muss.

Stell´ dir vielleicht mal vor, dass du kleine Kinder – vielleicht noch Säuglinge – hast und diese morgens oder mittags schlafen müssen, dies im Bett der Eltern.

Jetzt stell dir vor, dass du (wie sehr viele Legalwaffenbesitzer) Deine Tresore im Schlafzimmer stehen hast.

Genau so ist es. Mein Sohn ist 10 Wochen und schläft im Schlafzimmer, und in dem Zimmer hat sowieso keiner ausser uns was zu suchen.

Und Danke für die Anmeldung hier, @Hellraiser. Den Nickname brauchen wir hier gerade noch. :rolleyes:

Geschrieben

Ungeachtet der grundrechtlichen Fragwürdigkeit sollte man als Waffenbesitzer m. E. erst einmal Ruhe walten lassen. Ich vermute, dass die Ausführung eh' mal wieder uneinheitlich je nach Personallage und Gemüt der bearbeitenden Behörden liegt. Mitgliedschaft FWR oder (noch besser dank Versicherungen ohne Eigenbeteiligung) VdW sind natürlich ratsamer denn jeh.

Ich hatte bislang durch Wohnsitzwechsel mit Münster, Paderborn und nun Höxter zu tun und in allen Fällen haben sich die Stellen vor Ort bislang vernünftig und realitätsnah verhalten ohne natürlich ihren Auftrag aus den Augen zu verlieren.

Gab es bisher "scharfe Hunde" oder inkompetente Sachbearbeiter so wird es in diesen Kreisen wohl auch nach neuer Gesetzeslage so weiter gehen, hat man ein realitätsnahes, sachkundiges und daher kompetentes Gegenüber, so wird wohl alles nur halb so warm gegessen wie es gekocht wird.

Und wenn eine Behördenkraft zu mir ins Schlafzimmer kommen möchte, na ja,... Zwingt zumindest zur Ordentlichkeit (und dies erfreut die Ehefrau!).

Geschrieben
Das meine ich durchaus und selbstverständlich ernst.

Gerne kann dir auch meine Frau erklären, was sie davon hält, dass wir wildfremde Leute in unser Schlafzimmer lassen sollen, das wobei sie die Tresore noch nie sehr schmückend und passend fand.

Ich versuche dies übrigens zu umgehen, indem ich im Keller einen Waffenraum einrichten will... wenn nur nicht die Kosten so hoch wären...

... versuchs mal mit d-c-fix, war in den 80ern sehr beliebt, um alte Möbel aufzupeppen (heute wohl "aufhübschen"). *GG*

Bernd

.. und Dank für deine sachliche Antwort.

Geschrieben
Als ich letzthin in anderem Zusammenhang hier meinen Ärger darüber geäußert habe,

daß bei mir als ZEUGE (!!) einer Fahrerflucht, die ICH selbst gemeldet hatte,

die uniformierten Grünen mit großem Fuhrpark aufgetaucht sind,

ich meine Garage öffnen und Zutritt zu meinem Fahrzeug gewähren mußte,

welches dann schön öffentlich begutachtet und vermessen wurde,

um ja auszuschließen, daß ich selbst der Übeltäter bin,...

Wieso? Richterliche Anordnung? Gefahr im Verzug und Jung-Rambo hat schon mal das ganze Sortiment an Türöffnern ausgepackt? Nein? Dann wird in der Akte stehen, daß Du die freiwillig in Deine Garage gelassen hast, wetten? :heuldoch: Aber Kritik an den hochverehrten Polizeivollzugsbeamten ist ja in WO hundepfui. Nimms wie ein Mann: lern was draus für´s nächste mal!

...und nebenbei bemerkt lässt sich auch eine ganze Menge Daten bei so einem Hauskontrollbesuch sammeln und später via institutionalisiertem Datenaustausch an andere Behörden weitergeben...

Afair wollte der Herr Beckstein als bayer. Innenminister die Kaminfeger, Heizungsableser schon vor ein paar Jahren als nebenberufliche Wohnungsverwanzer einsetzen. Gibt doch eine runde Sache? Btw., die Firma Brunata hat sich damals auf Anfrage monatelang geziert, zu bestätigen, daß ihre Mitarbeiter und Subunternehmer dies nicht dürfen bzw. hat dies erst auf Ankündigung "wir müssen leider draussen bleiben" bestätigt. :peinlich:

Edit: Tippfehler

Geschrieben
.....(und nebenbei bemerkt lässt sich auch eine ganze Menge Daten bei so einem Hauskontrollbesuch sammeln und später via institutionalisiertem Datenaustausch an andere Behörden weitergeben)

.....Viele Waffenbesitzer haben außerdem nur 1-2 Zimmer-Wohnungen: Sie müssen mithin alles - also ihre ganze Wohn-/Privatsphäre den staatlichen Kontrolleuren preisgeben.

Grüße

Schwarzwälder

:rolleyes: Und welche Daten sollen die Herrschaften sammeln? Ob die Möbel den Einkommensverhältnissen laut Steuererklärung entsprechen oder die Rehherndl an den Wänden mehr sind als der Abschußplan hergibt :rotfl2:

Kommt Leute..... Bei Haushalten wo es was zu sehen gäbe was keiner sehen soll werden die Knarren so oder so entsprechend vorgeführt... und wenn ich nicht will das Fremde in mein Schlaf/Wohnzimmer usw. kommen wird das Zeug halt entsprechen gelagert.

Das Argument mit der Zwei-Zimmer-Wohnung ist auch nicht gut.... da dies in der Regel Mietswohnungen sind kommt der Heizungsableser auch ins Schlafzimmer.

Ach ja.... der kommt ja nur angemeldet. Klar, weil er sonst nicht rein kommt... bei der Waffenkontrolle wird's aber nicht anders sein.... wenn ich nicht will das die rein kommen (aus welchen Gründen auch immer) bin ich halt nicht da..

Und was war da noch.... schlafenden Kinder und Schichtarbeiter die durch das Klingel der Kontrolle aus dem Schlaf gerissen werden.

Zum einen kann man eine Klingel abstellen wenn man schlafen will und zum anderen wird's wesentlich mehr Störungen geben als Waffenkontrollen die evtl. 1x im Jahr (wenn überhaupt) kommen. Was würden da Landbewohner mit Traktoren in der Nachbarschaft und Flughafen-Anreiner machen? Selbst der Schönheitsschlaf der Mama im Waffenschlafzimmer ist nicht viel wert... sollte dieser zufällig mit dem Besuch zusammen treffen ist man halt nicht da und wenn der Zustand (Schönheitsschlaf) ein Dauerzustand ist, wäre es evtl. sinnvoll eine andere Art der Waffenlagerung oder sogar den Austausch der Dame in Erwägung zu ziehen.

:rolleyes: Über den Sinn der Kontrollen braucht man sich nicht zu streiten..... aber mit Argumenten wie schlafende Kinder und Datenklau machen wir uns in der Öffentlichkeit Lächerlich....

Gruß

Hunter

Geschrieben
.... aber mit Argumenten wie schlafende Kinder und Datenklau machen wir uns in der Öffentlichkeit Lächerlich....

Ah ja - dann nennst Du unsere Grundrechte lächerlich. Unverletzlichkeit der Wohnung braucht kein Mensch - lasst den Staat überall rein - ist es das, was Du sagen willst? Läuft genau auf die hochnaive "ich hab nix zu verbergen"-Masche raus.

Nein, unsere Privatsphäre, ein privater Rückzugsbereich MUSS geschützt bleiben, sonst öffnen wir einem totalitären "1984" System Tür und Tor.

Was seit 160 Jahren in Deutschland und in vielen anderen demokratischen Ländern dieser Welt (teilweise sogar schon länger als in D) Grundrecht und eine Selbstverständlichkeit ist, die Unverletzlichkeit der Wohnung, über die sollte man nicht einfach hinweggehen, so wie Du es tust.

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben
Ah ja - dann nennst Du unsere Grundrechte lächerlich. Unverletzlichkeit der Wohnung braucht kein Mensch - lasst den Staat überall rein - ist

Grüße

Schwarzwälder

:rolleyes: Na... warum klagt dann keiner gegen Kaminkehrer, Heizungs, Strom oder Wasserableser? Die machen doch das gleiche.... die betreten die Wohnung und schauen was an....

Also.... was ist nun mit der "Unverletztlichkeit der Wohnung"? Die gibt's doch schon lange nicht mehr... zumindest nicht für alle!

Gruß

Hunter

Geschrieben

Leute, es ist doch sooo einfach. Lasst die Schnueffler ablitzen. Massenhaft, immer, ohne Ausnahme.

NOCH haben wir einen Rechtsstaat und ein verdammt gutes GG. Nutzen wir es.

Motto: "Du kummst hier nit rein!"

Geschrieben
Der Kaminkehrervergleich wird durch ständige Wiederholung nicht richtiger.

Wenn jemand sich dem Kaminkehrer verweigert, wird ihm irgendwann das Nutzrecht/Betreibserlaubnis auf seinen Kamin entzogen.

Wenn jemand sich den Waffenkontrolleuren verweigert, wird nicht nur das Benutzungsrecht der eigenen Waffen entzogen, sondern

1. die Waffen faktisch enteignet UND

2. v.a. die behördliche Zuverlässigkeit dieser Person wird entzogen. Letzteres ist unverhältnismäßig und macht aus der Obliegenheitspflicht eine mittelbare Grundrechtsverletzung: Man verliert nicht nur seine Waffen, sondern auch seine Zuverlässigkeit!

3. Darf der Kaminkehrer nicht mal nebenbei gucken, ob z.B. die E-Anlage i.O. ist - die Kontrolleure vom Amt hingegen dürfen auch nebenbei freie Waffen inspizieren (was sie bei anderen Bürgern ohne erlaubnispflichtige Schusswaffen NICHT dürfen.

4. Der Kaminkehrer kommt in den Keller - die Kontrolleure vom Amt ins Schlafzimmer - weil feuchte Keller eher selten zur Waffenaufbewahrung verwendet werden - also schnüffeln sie im eigentlichen Wohnbereich rum.

5. Der Kaminkehrer kommt unbewaffnet und ohne Uniform - sein Besuch ist unauffällig und stigmatisiert nicht. Die Kontrolleure vom Amt werden idR. in Polizeibegleitung kommen, natürlich bewaffnet und ihren Streifenwagen für die ganze Nachbarschaft sichtbar vor meinem Haus parken.

6. Beim Kaminkehrer ist der Kontrollumfang exakt vorgegeben, bei den Kontrolleuren vom Amt lässt z.B. die Munitionskontrolle viele Möglichkeiten offen bis hin zur Hausdurchsuchung light.

7. Der Kaminkehrer kündigt seinen Besuch an - ich kann ggf. einen mir exakt passenden Termin mit ihm vereinbaren. Die Kontrolleure vom Amt kommen unangekündigt.

8. Der Kaminkehrer kommt zu normalen Geschäftszeiten - nicht abends oder am Wochenende. Die Kontrolleure vom Amt können auch abends und samstags kommen - lediglich zur absoluten Unzeit (nachts) SOLLTEN sie nicht kommen (Absichtserklärung des Gesetzgebers, steht aber nicht im Gesetzestext selber).

9. Der Kaminkehrer kommt praktisch immer allein - die Kontrolleure vom Amt werden wohl nie allein, sondern idR 2-3 Mann hoch kommen.

10. Der Kaminkehrer kommt 1-2 mal/Jahr, die Kontrolleure vom Amt können sooft kommen wie sie wollen. Eine gesetzliche Beschränkung gibt es nicht.

Daher sollte JEDER, den es betrifft persönlich Klage beim Bundesbverfassungsgericht einreichen. Es ist nur ein Schreiben, bei dessen Formulierung vielleicht einige Forumsjuristen behilflich sein könnten. Im Internet gibt es zudem Musterklageschriften. Es kostet euch nicht mehr als das Porto, denn ihr dürft euch selber vertreten!

Grüße

Schwarzwälder

Sind das Fakten? Wenn ja, verweise mal auf die entsprechenden Gesetzestexte.

Vieles was Du fantasierst, gilt nicht einmal fuer eine richterlich angeordnete Hausdurchsucheung und steht so nirgends verankert. Panikmache, Panikmache, Panikmache.

Sollte eine erneute Aufweichung des GG stattfinden, dann wird geklagt. Aber sich jetzt Schreckensszenarien herbeizufantasieren von Gestapotrupps die Dich samstags morgens aus dem Bett zerren um Deine Knarren und Munition zu inspizieren sind hier fehl am Platz. Und uniformiert und bewaffnet kommt auch niemand, ausser Du hast was ausgefressen.

Geschrieben
Sind das Fakten? Wenn ja, verweise mal auf die entsprechenden Gesetzestexte.

Vieles was Du fantasierst, gilt nicht einmal fuer eine richterlich angeordnete Hausdurchsucheung und steht so nirgends verankert. Panikmache, Panikmache, Panikmache.

Sollte eine erneute Aufweichung des GG stattfinden, dann wird geklagt. Aber sich jetzt Schreckensszenarien herbeizufantasieren von Gestapotrupps die Dich samstags morgens aus dem Bett zerren um Deine Knarren und Munition zu inspizieren sind hier fehl am Platz. Und uniformiert und bewaffnet kommt auch niemand, ausser Du hast was ausgefressen.

:appl::appl::appl:

Geschrieben
...

Ach ja.... der kommt ja nur angemeldet. Klar, weil er sonst nicht rein kommt... bei der Waffenkontrolle wird's aber nicht anders sein.... wenn ich nicht will das die rein kommen (aus welchen Gründen auch immer) bin ich halt nicht da..

...

So sieht's aus. Wer kann durch Abwesenheit eine Unzuverlaessigkeit im Sinne des Gesetzes konstruieren? So ala: aha, der Herr XYZ ist schon wieder auf der Arbeit den Steuersaeckel fuellen...

Niemand.

Geschrieben
So sieht's aus. Wer kann durch Abwesenheit eine Unzuverlaessigkeit im Sinne des Gesetzes konstruieren? So ala: aha, der Herr XYZ ist schon wieder auf der Arbeit den Steuersaeckel fuellen...

Niemand.

Mal angenommen, nur sehr theorethisch, das gäbe es in Deutschland ja gar nie nicht, der Herr/die Frau Kontrolleur erinnert sich "war da, habe Licht gesehen, habe Herrn Gun_Buff reden gehört" aber der wollte mir nicht die Türe öffnen? Erst kürzlich ist doch erst ein Amtsrichter aufgeflogen, der Einweisungen unterschrieben hat und zu faul war, die Patienten anzuschauen! Aufgeflogen, weil die angeblichen "Gespräche" nach Eintritt des Todes datiert waren :peinlich:

Geschrieben
Sind das Fakten? Wenn ja, verweise mal auf die entsprechenden Gesetzestexte.

Wenn Du diesen Thread durchgelesen hast, weißt Du, dass alle diese Dinge nach dem neuen Gesetz den Kontrolleuren möglich sind. Ob sie es tun, ist eine andere Sache. Mich stört aber, dass der Gesetzgeber hier nicht WENIGSTENS die Rechte der Kontrolleure klar und deutlich eingeschränkt hat - man hat in bestimmten Szenarien/Punkten als Legalwaffenbesitzer tatsächlich weniger Rechte als bei einer Hausdurchsuchung!

Fernerhin sollte man wissen, dass Spielräume, die der Gesetzgeber den Behörden durch unpräzise Gesetzesformulierung nolens volens gelassen hat, zunehmend GEGEN uns ausgenutzt werden.

Man bezichtigt mich hier bei WO oft der Panikmache - auch nach dem WaffG 2008 das gleiche Spiel. Fast keiner wollte damals glauben, dass selbst mit BKA-Bescheid zu Halbautomaten umgebaute Waffen nun dauerhaft wieder als Vollautomaten behandelt werden, dass kaum noch BKA-Bescheide für Altbesitz erteilt werden und dass "kurze" halbautomatische Flinten, die umschaltbar sind, nun auch verboten sind usw. (Beleg: div. aktuelle BKA-Bescheide, erlassen nach dem WaffG 2008).

Bei den Hauskontrollen herrschen jetzt noch 2 Reaktionen vor: "Ich hab nix zu verbergen" und "Ist alles Panikmache". In Zukunft werden aber unschöne Berichte über Hauskontrollen hier das Forum dominieren und sich alle gegenseitig was vorheulen - doch dann ist es zu spät.

Grüße

Schwarzwälder

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