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IGNORED

Waffengesetzverschärfung - Wegfall §8 Abs. 2


Profire01

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich bin organisierter Sportschütze

und das ist auch gut so.

Mein waffenrechtliches Bedürfnis begründet sich auf § 14

und nicht § 8 .

Der vorhandene Bestand ist ordnungsgemäß erworben, den stellt auch keine Neuregelung in Frage.

Allenfalls die Frage einer persönlichen Aktivität könnte seitens der Behörde mal nachgeftragt werden.

Mit welchen meiner Waffen diese stattfindet ist und war belanglos.

Neuerwerb auf Grüne über Grundkontingent wird aber künftig nur noch über Wettkampfteilnahmen möglich sein.

Nichtorganisierte werden es noch schwieriger haben.

Weitergehende Auslegung der aktuellen Änderung halte auch ich für unrealistisch.

Was noch kommen könnte steht auif einem anderen Blatt B)

Geschrieben
Genau darum geht es doch!

Es gibt aber durchaus Fälle, die zwar schießen wollen, und zwar mit der eigenen Waffe, ohne Mitglied im Verein zu sein.

Diese Leute trainieren in den Vereinen, sind aber nicht Mitglied. Diese Leute bekommen dann keine Waffen mehr. Es geht nicht um Vereinsmitglieder, die ohne Training eine Waffe haben wollen, sondern um Trainierer, die ohne Verein eine Waffe haben wollen!

Hab ich doch weiter oben schon erklärt! Für solche Fälle griff schon immer §8 Abs.1 Nr.1 und nicht der gestrichene Abs.2! Also hat sich an der bisherigen Rechtslage rein garnichts geändert. Lies mal den kompletten §8 durch ;)

Geschrieben
....wenn du regelmäßig mit der P22 trainierst und einmal im Jahr an der Vereinsmeisterschaft/Kreismeisterschaft mitmachst nimmt dir bestimmt niemand den Kracher.

Hier werden bezüglich der kommenden Regelungen wieder einmal Erwerbsanforderungen (auf "grün" über Grundkontigent hinaus)

und Besitzanforderungen miteinander vermengt. Das stimmt so nicht.

Die Wettkampfaktivität ist für den Erwerb seiner P22 als dritter Kurzwaffe gefragt.

Wenn er danach "nur" noch trainiert, aber mit der P22 und den anderen Waffen nicht mehr auf Wettkämpfe will oder kann,

tut das dem Besitz keinen Abbruch. Nur wenn er dann die nächste (4.) KW erwerben will, bekommt er wieder ein Problem...

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Wenn ich mir das hier so durchlese, scheint es jede Menge Möglichkeiten der Auslegung und Rechtsunsicherheit zu geben. Anstatt endlich einmal Klarheit ins Gesetz zu schreiben, wird es nur noch gummihafter! Außerdem was ist genau "unterste Kreisebene"? Bisher ist das nirgendwo genau definiert worden, sind es ausschließlich KMs oder auch überregionale Pokalschießen?

Geschrieben
Hab ich doch weiter oben schon erklärt! Für solche Fälle griff schon immer §8 Abs.1 Nr.1 und nicht der gestrichene Abs.2! Also hat sich an der bisherigen Rechtslage rein garnichts geändert. Lies mal den kompletten §8 durch ;)

So isses. :icon14:

Geschrieben
Wenn ich mir das hier so durchlese, scheint es jede Menge Möglichkeiten der Auslegung und Rechtsunsicherheit zu geben. Anstatt endlich einmal Klarheit ins Gesetz zu schreiben, wird es nur noch gummihafter! Außerdem was ist genau "unterste Kreisebene"? Bisher ist das nirgendwo genau definiert worden, sind es ausschließlich KMs oder auch überregionale Pokalschießen?

Rechtsunsicherheit darfs eben auf gar keinen Fall geben, dafür gibts zur Not Fachanwälte für Verwaltungsrecht! Also besser auch eine entsprechende Rechtschutzvers. abschließen in harten Zeiten wie diesen :eclipsee_gold_cup:

Das bisherige und auch das novellierte WaffG ist so gummihaft nicht, man muß sich nur intensiv mit befassen. Auch mit den zusätzlichen Verordnungen wie den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (WaffVwV) bzw. den Allgemeinen Waffengesetz-Verordnungen (AWaffV). Das neue Gesetz verlangt was deine Frage betrifft Wettkampfteilnahme im Bereich "unterste Bezirksebene". Das sind Kreismeisterschaften und auch deine angeführten "überregionalen Pokalschießen". Dort einmal im Jahr dran teilzunehmen sollte wohl jeder Sportschütze schaffen, der sein "Grundkontingent" erweitern will! Zur Besitzstandswahrung reicht wohl die bisherige 18-Trainingseinträge-Regelung. Noch Fragen?

Geschrieben

Was will man denn mit drei oder mehr Waffen,

wenn nicht: sich im Wettkampf mit anderen messen..

Das ist doch der "Sport" des Sportschützen...

Deswegen wird hier ein Aufstand gemacht, unglaublich!

Wenn ich eine Waffe haben will, weil ich Angst habe,

reicht eine; will ich mehr haben, kann ich sie sammeln..

Warum haben denn soviele LWB mehr als 3 Waffen???

Das sportliche Schiessen/Bedürfnis ist doch nix Neues..

Wurde nur, bisher, so gut wie nie überprüft.

Aus diesen ganzen Threads kann man doch nur entnehmen,

dass viele mehrere Waffen haben, aber nicht mit allen

regelmässig schiessen...jetzt sind sie halt in der Pflicht!

Wo issn das Problem??

Wenn ich nicht mehr Ski fahre, verkaufe ich auch die

Bretter...

Fühlt euch nicht angemacht, aber mir ists zu hoch:

ich habe zwei Waffen, ein WS und in 4 Monaten

17 Schiesstermine; eingetragen und in Tüten!

kriegerlein

Geschrieben
Hier werden bezüglich der kommenden Regelungen wieder einmal Erwerbsanforderungen (auf "grün" über Grundkontigent hinaus)

und Besitzanforderungen miteinander vermengt. Das stimmt so nicht.

Die Wettkampfaktivität ist für den Erwerb seiner P22 als dritter Kurzwaffe gefragt.

Wenn er danach "nur" noch trainiert, aber mit der P22 und den anderen Waffen nicht mehr auf Wettkämpfe will oder kann,

tut das dem Besitz keinen Abbruch. Nur wenn er dann die nächste (4.) KW erwerben will, bekommt er wieder ein Problem...

Gruß,

karlyman

Das ist soo nicht richtig: nimmt er mit der P22 nicht an den

Wettkämpfen (in Zukunft) teil, aufgrund deren er sein

Bedürfnis bakam, ist er die Waffe bei der nächsten Überprüfung wieder los!

kriegerlein

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Wo issn das Problem??

Wo ist das Problem wenn jemand mehr Waffen hat als er schießt?

Eben. Nirgendwo.

Geschrieben
...Wo issn das Problem??

Wenn ich nicht mehr Ski fahre, verkaufe ich auch die

Bretter...

Fühlt euch nicht angemacht, aber mir ists zu hoch:

ich habe zwei Waffen, ein WS und in 4 Monaten

17 Schiesstermine; eingetragen und in Tüten!

kriegerlein

Genau!

Und wenn Du mal aus irgendeinem Grund über Monate hinweg nicht schießen kannst, dann darfst Du Deine Waffen auch verkaufen?!

Nehmen wir mal an, Du muss über länger Zeit ins Krankenhaus (bitte nicht falsch verstehen, ich wünsche Dir allzeit beste Gesundheit), oder

Du beginnst einen Hausbau, bist voll ausgelastet, oder

Deine Frau bekommt "ein paar Kinder", beipielsweise Zwillinge, oder

Du wirst beruflich ins Ausland versetzt, oder

Du hast einen Beruf, der Dir über Monate hinweg zeitlich keinen Spielraum lässt auf den Schießstand zu fahren.

Alles Gründe, die einen rechtschaffenen Bundesbürger längere Zeit vom aktiven Schießsport abhalten können.

Denk mal drüber nach.

Egal aus welcher Ecke der Waffenbefürworter oder Gegner Du kommst.

Geschrieben
Genau!

Und wenn Du mal aus irgendeinem Grund über Monate hinweg nicht schießen kannst, dann darfst Du Deine Waffen auch verkaufen?!

Nehmen wir mal an, Du muss über länger Zeit ins Krankenhaus (bitte nicht falsch verstehen, ich wünsche Dir allzeit beste Gesundheit), oder

Du beginnst einen Hausbau, bist voll ausgelastet, oder

Deine Frau bekommt "ein paar Kinder", beipielsweise Zwillinge, oder

Du wirst beruflich ins Ausland versetzt, oder

Du hast einen Beruf, der Dir über Monate hinweg zeitlich keinen Spielraum lässt auf den Schießstand zu fahren.

Alles Gründe, die einen rechtschaffenen Bundesbürger längere Zeit vom aktiven Schießsport abhalten können.

Denk mal drüber nach.

Egal aus welcher Ecke der Waffenbefürworter oder Gegner Du kommst.

Nix Gegner :-)))

Schichtdienstleistender, trotzdem in mehreren

Verbänden...geht natürlich auch nicht immer alles,

logisch! Da lagen auch mal Jahre zwischen..

Aber jetzt ists durch, deshalb muss man halt,

ob man will oder nicht..

Ausnahmen wegen Krankheit, Urluab etc..

wirds sicher geben, alles andere wäre Quatsch!

Rumheulen nützt jetzt nix mehr! "AUFWACHEN"

Es kommen ja nicht gleich morgen alle

Kontrolleure auf einmal!

Als einziger Schiessleiter in einem Verein

kann man, rechtlich gesehen, auch nicht 18mal

pro jahr schiessen..das könnte ein Problem werden;

da habe ich, siehe oben, vorgesorgt!

Man muss jetzt mal aufm Teppich bleiben und

realistisch denken...meine ich!

Gruß, kriegerlein

Geschrieben
Ausnahmen wegen Krankheit, Urluab etc..

wirds sicher geben, alles andere wäre Quatsch!

Nein, gibt es nicht, sieht das Gesetz nicht vor.

Geschrieben
Nein, gibt es nicht, sieht das Gesetz nicht vor.

Wo steht das?

Ich bin von Januar bis November krank, zur Kur, Urlaub und Auslandseinsatz!

Im Dezember trainiere ich dann 2 - 3 x die Woche mit meiner Lang- und und Kurzwaffe und führe mein Bedürfnis weiter fort.

Falls Du einen Fall kennen solltest, wo in diesem Fall jemand seine waffenrechtliche Erlaubnis verloren hat, dann belege es.

Ich bezweifle das!

Ich selbst kenne keinen, aber gleichartige "Ausfälle" wegen anderer Pflichten u. ä. schon!

Geschrieben
Wo steht das?

Ich sagte doch: Das Gesetz sieht hier keine Sonderregelung vor, daher existiert keine, daher kann ich sie Dir nicht zeigen...

Es ist schön (und entspricht dem gesunden Menschenverstand), wenn die Behörden das so handhaben, wie Du beschrieben hast. Da aber "regelmäßig" nicht im Gesetz definiert ist, könnten sie auch anders. Denn Ausnahmen für Krankheit oder Beruf sind zwar sinnvoll, stehen aber nicht im Gesetzestext.

Geschrieben
Denn Ausnahmen für Krankheit oder Beruf sind zwar sinnvoll, stehen aber nicht im Gesetzestext.

Sie stehen zwar nicht im Gesetzestext, die Begründungen zum Gesetz werden aber vor Gericht ebenfalls herangezogen, um den Willen des Gesetzgebers festzustellen, der nicht immer klar aus den Formulierungen der Paragraphen hervorgeht.

Das konnte man im Zusammenhang mit der WaffG-Änderung 2002/2003, beschrieben von Herrn Scholz in der DWJ, nachlesen. Außerdem leuchtet es ein.

Gruß, Ronald

Geschrieben
War das bislang anders ?!

Nein, aber trotz langer Krankheit oder Auslandseinsatz war man trotzdem noch Sportschütze (auch ohne regelmäßiges Training), und daher wurde ein Bedürfnis unterstellt. Und das ist nun nicht mehr so.

Geschrieben

Das Wort "regelmässig" ist keine neue Erfindung!

Es soll jetzt halt mal überprüft werden...

Schlimm genug, weiss ich!

Ich halte auch nichts von mehr Kontrollen erc..

Die Frage ist doch auch, ob es evtl. "behördenintern"

eine Anweisung gibt, soviele LWB wie möglich

aus dem Verkehr zu ziehen....

Wenn die Bedürfnisüberprüfung wirklich durchgezogen

werden sollte: armes Deutschland...

Ich persönlich kenne (noch) keinen, der wegen

Urlaub, Krankheit etc. sein Bedürfnis verlor..

Aber: es fängt ja erst an..

Trotzdem glaube ich nicht wirklich dran;

dann wäre jeder 2. LWB irgendwie

in Erklärungsnot..

Wir werden sehen, sprach der Blinde... :rtfm:

Geschrieben
Nein, aber trotz langer Krankheit oder Auslandseinsatz war man trotzdem noch Sportschütze (auch ohne regelmäßiges Training), und daher wurde ein Bedürfnis unterstellt. Und das ist nun nicht mehr so.

Stimmt;man musste es bisher auch nicht

nachweisen, das Bedürfnis....

Trotzdem hoffe ich, auch nach dieser

Verschärfung, dass nicht alles so heiss

gegessen wird, wie es gekocht wird!

kriegerlein

Geschrieben
...

Trotzdem hoffe ich, auch nach dieser

Verschärfung, dass nicht alles so heiss

gegessen wird, wie es gekocht wird!

kriegerlein

Aber das Süppchen wir immer heisser und immer mehr Waffenbesitzer verbrennen sich daran die Zunge!

Übe Dich mal im Rückblick: Seit dem WaffG aus den 70er gab es immer mehr Einschränkungen... die Waffenbesitzer werden systematisch eingeschränkt...

Geschrieben
Ich sagte doch: Das Gesetz sieht hier keine Sonderregelung vor, daher existiert keine, daher kann ich sie Dir nicht zeigen...

Es ist schön (und entspricht dem gesunden Menschenverstand), wenn die Behörden das so handhaben, wie Du beschrieben hast. Da aber "regelmäßig" nicht im Gesetz definiert ist, könnten sie auch anders. Denn Ausnahmen für Krankheit oder Beruf sind zwar sinnvoll, stehen aber nicht im Gesetzestext.

Doch, die Regelung gibt es! §8 Abs.1 Nr.1 greift in solchen Fällen. Ist auch explizit in den Erläuterungen zum WaffG neu erwähnt, im Zusammenhang zur Begründung Streichung §8 Abs.2.

Nachzulesen im Link von Gloeckner weiter oben "Beschlußempfehlung Innenausschuß" S.110 ! Also, erst schlau machen, dann wenn nötig rumjammern!

Geschrieben
Denn Ausnahmen für Krankheit oder Beruf sind zwar sinnvoll, stehen aber nicht im Gesetzestext.
War das bislang anders ?!

An Glöckner:

Nö, war es nicht. Aber war ja auch bestimmt eine rhetorische Frage B)

An die Allgemeinheit:

Man bedenke aber folgendes:

In der Begründung des BMI zur Definition der Regelmäßigkeit des Schießsportes als "18 x im Jahr" steht drin, wie man auf diese Zahl gekommen ist ...

Man hat geprüft, wie die Behörden in den Ländern das früher gehandhabt haben.

Einige wollten 1 x die Woche, andere 1 x im Monat.

Dann suchte man nach einem Kompromis.

Man wollte zweimal im Monat = 24 x im Jahr, diese Definition hatten die meisten Bundesländer schon vorher gehabt.

Davon hat man eine "Pauschale" für Urlaub und KRANKHEIT abgezogen und kam auf 18 x im Jahr !!!

Die "durchschnittliche Krankheitszeit" ist also in den 18 x pro Jahr schon eingerechnet.

Mancher mag durch (chronische und schwere) Krankheiten öfters ausfallen, aber die Durchschnittskrankheitsdauer ist bereits mit verrechnet ...

Thema Beruf:

Ein Verwandter von mir fuhr früher zur See.

Die Waffenrechtsbehörde sagte: "Dann können Sie ja gar nicht regelmäßig schießen ... sie sind ja ständig unterwegs.

Na, dann bleiben Sie mal sechs Monate im Verein (altes WaffG) und dann gibt´s die WBK - wenn sie in der Zeit gerade auf irgendeinem Weltmeer unterwegs sind, dann schießen sie halt später mehr ..."

So gehts auch. Natürlich nur, wenn die Behörde "bürgernah" ist.

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