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IGNORED

Waffengesetzverschärfung - Wegfall §8 Abs. 2


Profire01

Empfohlene Beiträge

Aber das Süppchen wir immer heisser und immer mehr Waffenbesitzer verbrennen sich daran die Zunge!

Übe Dich mal im Rückblick: Seit dem WaffG aus den 70er gab es immer mehr Einschränkungen... die Waffenbesitzer werden systematisch eingeschränkt...

Sicherlich...

ich bin weder blauäugig, noch naiv..

Worauf alles hinausläuft: keine Frage!

Aber, warum ist es denn so leicht ??

Weil immer noch viele weiterpennen...

So richtig ernst wirds wohl doch nicht genommen..

Es hat sich wieder beruhigt...

Mich betriffts auch nicht: mein Bedürfnis kann ich

nachweisen; Aufbewahrung wurde nachgewiesen..

Trotzdem sollte man keine Panik machen!

Es wird schlimmer gemacht, als es ist..

Und wer eine 3. oder 4. Waffe haben möchte,

weiss ja, was auf ihn zukommt:

"Eine Gefahr, die man kennt, ist keine.......!"

kriegerlein

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... man möge auch immer noch folgendes bedenken:

Beim Wegfall (auch dauerhafter Wegfall !) des Bedürfnisses KANN eine waffenrechtliche Genehmigung widerrufen werden ...

Für behördliche Verhältnisse läßt dies doch schon sehr viel Spielraum für den Einzelfall.

Sie MUß NICHT widerrufen werden !

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An Glöckner:

Nö, war es nicht. Aber war ja auch bestimmt eine rhetorische Frage B)

An die Allgemeinheit:

Man bedenke aber folgendes:

In der Begründung des BMI zur Definition der Regelmäßigkeit des Schießsportes als "18 x im Jahr" steht drin, wie man auf diese Zahl gekommen ist ...

Man hat geprüft, wie die Behörden in den Ländern das früher gehandhabt haben.

Einige wollten 1 x die Woche, andere 1 x im Monat.

Dann suchte man nach einem Kompromis.

Man wollte zweimal im Monat = 24 x im Jahr, diese Definition hatten die meisten Bundesländer schon vorher gehabt.

Davon hat man eine "Pauschale" für Urlaub und KRANKHEIT abgezogen und kam auf 18 x im Jahr !!!

Die "durchschnittliche Krankheitszeit" ist also in den 18 x pro Jahr schon eingerechnet.

Mancher mag durch (chronische und schwere) Krankheiten öfters ausfallen, aber die Durchschnittskrankheitsdauer ist bereits mit verrechnet ...

Thema Beruf:

Ein Verwandter von mir fuhr früher zur See.

Die Waffenrechtsbehörde sagte: "Dann können Sie ja gar nicht regelmäßig schießen ... sie sind ja ständig unterwegs.

Na, dann bleiben Sie mal sechs Monate im Verein (altes WaffG) und dann gibt´s die WBK - wenn sie in der Zeit gerade auf irgendeinem Weltmeer unterwegs sind, dann schießen sie halt später mehr ..."

So gehts auch. Natürlich nur, wenn die Behörde "bürgernah" ist.

Mal "unter uns"...

Ich könnte 8mal im Monat trainieren...

Davon nehme ich ca. 6 Termine in Anspruch...

Rechnet man, trotzdem 2 Monate ab (Urlaub etc..)

wären das , immer noch: 6x10=60 Termine..

Wenn ich tatsächlich nur 50 Termine wahrnehme..

Deshalb schiesse ich doch: Verbesserung des

Ergebnisses....

Mit ner Waffe bin ich zwölf jahre rumgelaufen...

Was wollen denn andere??

Nur eine Waffe, ohne Training?

Deshalb machen sich viele Sorgen:

Waffe im Schränkchen, aber nie zum Schiessen..

Und jetzt müssen sie mal ausm Knick kommen..

Tschüß, kriegerlein

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Schau mal in mein edit oben, dann lies selbst!!

Ich habe gerade nochmal das WaffG gelesen... die Formulierung war anders als ich es in Erinnerung hatte.

§ 8 Bedürfnis, allgemeine Grundsätze

(1) Der Nachweis eines Bedürfnisses ist erbracht, wenn gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung

1. besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen, vor allem als Jäger, Sportschütze, Brauchtumsschütze, Waffen- oder Munitionssammler, Waffen- oder Munitionssachverständiger, gefährdete Person, als Waffenhersteller oder -händler oder als Bewachungsunternehmer, und

2. die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Waffen oder Munition für den beantragten Zweck

glaubhaft gemacht sind.

(2) Ein Bedürfnis im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 liegt insbesondere vor, wenn der Antragsteller

1. Mitglied eines schießsportlichen Vereins ist, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört, oder

2. Inhaber eines gültigen Jagdscheines ist.

Du hattest Recht, der Sportschütze wird auch in Absatz 1 erwähnt.

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Aber das Süppchen wir immer heisser und immer mehr Waffenbesitzer verbrennen sich daran die Zunge!

Übe Dich mal im Rückblick: Seit dem WaffG aus den 70er gab es immer mehr Einschränkungen... die Waffenbesitzer werden systematisch _ersetze "eingeschränkt" durch langfristig "ausgedünnt".

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Du hattest Recht, der Sportschütze wird auch in Absatz 1 erwähnt.

Joa, nur wenn Du mal genauer liest, war nach Absatz 2 das Bedürfnis einfach dadurch gegeben, dass jemand Mitglied eines schießsportlichen Vereins ist.

Nach Absatz 1 ist das Bedürfnis erst dann gegeben, wenn gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung besonders anzuerkennende Interessen als Sportschütze glaubhaft gemacht worden sind.

Der zweite Absatz wurde deswegen gestrichen, weil dieser sonst auch insbesondere mit dem geänderten § 4 (3) in einem gewissen Widerspruch gestanden hätte.

Die Änderung ist nicht lediglich "redaktioneller" Natur!

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... man möge auch immer noch folgendes bedenken:

Beim Wegfall (auch dauerhafter Wegfall !) des Bedürfnisses KANN eine waffenrechtliche Genehmigung widerrufen werden ...

Für behördliche Verhältnisse läßt dies doch schon sehr viel Spielraum für den Einzelfall.

Sie MUß NICHT widerrufen werden !

Eben...

KANN alles,MUSS nichts...

Deshalb ja,keine Panik!

:rolleyes:

Dann müssen ja viele Stände ausbauen und sch vergrößern?

Daran glauben wir beide nicht, oder....

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2 stände auf denen ich regelmäßig trainiere HABEN bereits (2008/2009) ausgebaut und sich vergrößert :icon14:

Ein dritter Stand wird entweder vergrößert, oder dicht gemacht...

Das hört sich gut an!

Je mehr Bewegung auf den

Ständen, desto besser!

Auch für etwaige Besucher...

Wir haben auch regen Zulauf:

durch die Verschärfung wurde,

unbeabsichtigt, Werbung betrieben :-))

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Wir haben auch regen Zulauf:

durch die Verschärfung wurde,

unbeabsichtigt, Werbung betrieben :-))

Vielleicht sollten wir das "Killerspielverbot" unterstützen, dann werden die ganzen Counterstriker zu uns getrieben :rolleyes:

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Hab woanders schon vor Wochen geschrieben, dass diese neue "Bedürfnisfürsbehaltenregelung" für die Vereine (und Stände) auch Chancen eröffnet, sofern sie gewillt sind, dies zu erkennen und was draus zu machen.

Insofern kann das auch was Gutes haben. Es könnte sowohl zum wirtschaftlichen Erhalt vieler Stände, als auch so einiger Vereine beitragen.

Viele müssten aber mal aus ihrer "Wir sind glücklich, wenn wir uns alle kennen und keine Neuen dazukommen" - Haltung rausfinden.

Phantasievoll ausgerichtete Vereinswettbewerbe könnten auch Einiges dazu beitragen.

Gruß,

Coltfan

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Noch Fragen?

Danke, keine weiteren Fragen mehr "Euer Ehren" :)

@Coltfan: Vollkommen richtig, es könnte eine Chance sein, wieder Schwung ins Wettkampfleben einiger Vereine zu bringen. Das scheint das einzig positive m.M. zu sein. Hoffentlich nutzen die Vereine auch diese Chance und konzentrieren sich mehr auf Wettkampfausschreibungen als auch "Trachtenveranstaltungen". Denn leider ist nach meiner Erfahrung in vielen Vereinen der Schütze besser gesehen, der an besagten Veranstaltungen aktiv teilnimmt, als der, welcher aktiv trainiert und regelmäßig zu Wettkämpfen (regional od. überregional) fährt. Wenn dann solche Sprüche kommen, wie was "nur" 6.Platz, das ist mega schwach(!) dann ist das absolut motivierend für Anfänger bzw. Aktive...

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Vielleicht sollten wir das "Killerspielverbot" unterstützen, dann werden die ganzen Counterstriker zu uns getrieben :rolleyes:

Zulauf gerne,

aber ich denke, die finden beim sportlichen Schießen nicht unbedingt das, was sie suchen,

sonst wären sie früher gekommen.

Nicht das ich da jetzt ausgesprochen traurig drüber wäre B)

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Dann wird die Munition auch wieder preiswerter, weil die Abnahmemengen wieder steigen! :00000733:

das glaube ich nicht ... wenn schützen die preise an meiner .223 mun von remington lesen (2,30€) kommt gleich die frage ... wo gibt es die? ... garnicht mehr zu diesem preis! hatte mal 10´000 schuss auf einer messe gekauft ... und dies ist locker 8 jahre her! ... und nein ich verkaufe dir keine zu diesem preis!

die zeiten der günstigen munition sind leider vorbei ... für 2200 geschosse von hornady 158gr für meine .38er hatte ich auch nur 108€ bezahlt und nun 200€ ... leider gehen meine altbstände auch da dem ende entgegen!

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Laß doch endlich mal die Erläuterungen in Ruhe. Auf die kannst Du Dich vor Gericht nicht beziehen!

Und genau da liegst Du falsch!!!

Die Erläuterungen dienen den Gerichten zur korrekten Auslegung der Paragraphen, siehe Dr. jur. Hans Scholzen in der DWJ irgendwann 2003/2004.

Gruß, Ronald

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