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IGNORED

Armatix vs. ZDF Landgericht Hamburg


wahrsager

Empfohlene Beiträge

Gast Ken Smith
Geschrieben

In wie weit spielt dieses Urteil der Politik und der Armatix in die Hände?

Ich meine, in wie weit könnte durch das Urteil die Marktreife früher deffiniert werden und wie spielt das Urteil dem Quicklocksystem in die Hände?

Haben die evtl. durch das Urteil vorgebaut, wenn es um Quicklock geht, sprich die Vorschrift ein solchen System für alle Waffen verwenden zu müssen?

Im Grunde hat doch die Armatix den Händler, der das System für Frontal21 eingesetzt hat, quasi als unfähig beschrieben und die Zertifizierung entzogenen

Wenn der Händler schlau ist, lehnt er jede weitere Zusammenarbeit und den Vertrieb deren Produkte zukünftig ab.

Nachschulen lassen, würde ich mich hier nicht mehr.

Ausserdem, nur ein Gedankengang, wenn die Armatix dem Händler die Zertifizierung entzogen haben, müssen sie doch proaktiv davon ausgehen, dass alle bisher eingesetzten Sperren unsachgemäß eingesetzt wurden und diesem auch nachgehen und bei den Kunden prüfen, ob die Sperrsysteme richtig eingebaut wurden, oder irre ich mich da?

Weiter stellt sich mir die Frage, um auf Quicklock zu kommen, wie Armatix sicherstellen will, dass der Kudne zu Hause das Teil richtig einsetzen kann.

Die Systeme Trustlock und Quicklock basieren doch letztich auf derselben Technik, oder? Bedeutet, auch bei Qzúicklock müsste dann der Silikonring das Zünglein an der Waage sein.

Somit muss gewährleistet sein dass zum einen das System idiotensicher einzusetzen ist und zum anderen auch saubver und leichgängig zu entfernen ist.

Ich denke einen Kunden auf der seite 4 der Bedienungsanleitung darauf hinzuweisen, dass das Sperrelement so einzusetzen ist, dass ein Silikonring ind er Patronenkammer nicht sichtbar ist, oder wo auch immer am Lauf, ist in meinen Augen ein noch grösserer Schwachsinn, als das System selber.

Geschrieben
1. Über das vom Antragsteller hergestellte Trustlock zu behaupten, dieser ließe sich durch einen herkömmlichen im Baumark erhältlichen Vibrationsschleifer in 20 Sekunden entfernen, ohne die Waffe zu beschädigen.

Also nur Trustlock, nicht Quicklock. Liegt´s daran daß Quicklock noch nicht zertifiziert ist oder ist damit klargestellt daß Quicklock sich in 7 Sekunden mittels Schwingschleifer entfernen lässt?

2. Die Landeskreditanstalt hat als Bank an der Firma Armatix 25,1 Prozent Anteile und ist über die Investition von 2,5 Millionen Euro bei dieser an der Entwicklung der Sicherungssysteme von Armatix beteiligt.

"Hat" und "ist" also verboten, "war beteiligt" als es um die Erbwaffen ging also nicht. (?)

3. Im Übrigen werden die Anträge zurückgewiesen.

Welche waren die übrigen Anträge? Geht es hier um die Anträge der Gegenseite, also ZDF/Frontal 21 oder hatte Armatix noch andere Anträge gestellt ?

Für letzteres spricht eher das:

4. Von den Kosten des Verfahren hat die Antragstellerin 45 Prozent und die Antragsgegnerin 55 Prozent zu tragen
Geschrieben
... davon ausgehen, dass alle bisher eingesetzten Sperren unsachgemäß eingesetzt wurden und diesem auch nachgehen und bei den Kunden prüfen, ob die Sperrsysteme richtig eingebaut wurden, oder irre ich mich da?

Weiter stellt sich mir die Frage, um auf Quicklock zu kommen, wie Armatix sicherstellen will, dass der Kudne zu Hause das Teil richtig einsetzen kann.

Im Wege der "Qualitätskontrolle" wird ein Mitarbeiter der Firma mit einem Geschäftsführer persönlich einmal jährlich den korrekten Sitz überprüfen.

Die Systeme Trustlock und Quicklock basieren doch letztich auf derselben Technik, oder? Bedeutet, auch bei Qzúicklock müsste dann der Silikonring das Zünglein an der Waage sein.

Somit muss gewährleistet sein dass zum einen das System idiotensicher einzusetzen ist und zum anderen auch saubver und leichgängig zu entfernen ist.

Ich denke einen Kunden auf der seite 4 der Bedienungsanleitung darauf hinzuweisen, dass das Sperrelement so einzusetzen ist, dass ein Silikonring ind er Patronenkammer nicht sichtbar ist, oder wo auch immer am Lauf, ist in meinen Augen ein noch grösserer Schwachsinn, als das System selber.

Die wollen den Quatsch auch un den USA verkloppen. Wenn dort der erste Unfall mit dem Ding passiert ist, oder der erste sich und sein Heim ( in den USA legal ) nicht verteidigen konnte weil das Teil nicht mehr aus dem Lauf zu bekommen war, dann wird die Schadensersatzforderung den Rest erledigen........

Solte man sich auch hier einmal Gedanken über die Produkthaftung machen, wenn schon ein einfaches Anfassen des Gummirings angeblich als Manipulation das gesamte Teil lahmlegt.

Oder was ist, wenn Teile des Rings im Lauf verbleiben und Personen oder die Waffe beim Schuß Schaden nehmen.

Fragen über Fragen, da werden sich die Gerichte sicherlich noch mit Beschäftigen.

Inst200

Geschrieben
Im Grunde hat doch die Armatix den Händler, der das System für Frontal21 eingesetzt hat, quasi als unfähig beschrieben und die Zertifizierung entzogenen Wenn der Händler schlau ist, lehnt er jede weitere Zusammenarbeit und den Vertrieb deren Produkte zukünftig ab. Nachschulen lassen, würde ich mich hier nicht mehr.

Zur Erinnerung

Was war dass denn für eine Zertifizierung?

Richtig

Hat hier in WO nicht jemand zur Zertifizierung folgendes zum Besten gegeben ??? :

"Bedienungsanleitung zum Selbststudium und schriftliche Versicherung die Bedienungsanleitung gelesen zu haben zurück an ARMATIX"! Damit ist man - per schriftlicher Bestätigung - zertifizierter Armatixhändler. Denmach gibt es vom Hersteller für die Zertifizierung noch nicht einmal eine Schulung von Armatix.

Ich weiß nicht, was da zu entziehen ist!

:peinlich:

Die wollen mit geringsten Aufwand Milliarden verdienen!

Geschrieben

Noch so ein paar "Siege" und Armatix ist pleite. Bei DER Verteilung der Gerichtskosten hat das ZDF bestimmt den längeren Atem.

Wozu bekommen die GEZ von mir? Go, Frontal, Go

Geschrieben

Ich bin zwar kein Jurist, aber die Aufteilung der Kosten kommt mir merkwürdig vor. Ein echter Sieg für A. scheint es nicht zu sein.

zu 1) Kann es sein, daß es hier auf jedes Wort ankommt?

- Es wird nur Trust.. erwähnt.

- "Nur mit .. Schwingschleifer", ohne andere Hilfsmittel (Nadel, Schraubenzieher, Aceton etc.) zu erwähnen.

- "in 20 Sekunden", möglicherweise auch länger

zu 2) Hier hat vielleicht die Formulierung im Präsens den Ausschlag gegeben.

Viele Grüße,

Markus

Geschrieben
Na dann wissen wir leider jetzt schon was der Visier blühen wird. Oder erkennt wer am Horizont noch Hoffnung?

Das war ein lokales Gericht.

M.E.n. kann ein anderes Gericht durchaus auch anders entscheiden.

Rolf

Geschrieben

Ich denke, es gibt 2 Möglichkeiten, gegen Armatix vorzugehen:

Über die USA - wenn die NRA sich der Sache annimmt

In Deutschland - wenn jemand Armatix wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften des Produktes auf gewerbsmäßigen Betrug verklagen kann.

Geschrieben
Ich meine, in wie weit könnte durch das Urteil die Marktreife früher deffiniert werden und wie spielt das Urteil dem Quicklocksystem in die Hände?

Haben die evtl. durch das Urteil vorgebaut, wenn es um Quicklock geht, sprich die Vorschrift ein solchen System für alle Waffen verwenden zu müssen?

Die Anstrengungen der Fa. A. gehen auf jeden Fall in die Richtung.

Das Trustlock-Erben-System wird von den Verkaufszahlen her, wie es sich abzeichnet, ein Schlag ins Wasser.

Wenn die kommende Aufbewahrungs- und "Blockier"-Verordnung allerdings Anforderungen stellt, die spezifisch auf deren gleichartiges Quicklock-System zugeschnitten sind und keine Alternativ-(bzw. einfache nur-mechanische) Systeme zulassen (was m.E. an sich schon angreifbar wäre), dann ist das DIE Lizenz zum Gelddrucken. Denn im Gegensatz zu den Erben werden viele Legalwaffenbesitzer, die dies bleiben wollen, sich grollend und zähneknirschend solche Systeme zulegen; da reden wird dann schnell von ein paar Millionen Waffenläufen (je nachdem, wie umfassend die VO eine Blockiervorschrift

fassen wird).

Was wohl aus Sicht von Fa. A. noch zwischen ihnen und dieser von der Politik bescherten "Gelddrucklizenz" steht, sind die durch diverse Tests aufgebrachten Zweifel an der Funktion. Diese auszuräumen bzw. zum Schweigen zu bringen, werden sie auf jede erdenkliche, mögliche Weise versuchen.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Wie wäre es mit Posting und Hosting derartiger Videos in Amiland ? Dann müßten die gegen den dortigen Provider vorgehen, und da könnte man was tun.

Das nennt man Youtube.

Geschrieben
Das nennt man Youtube.

Nein, ich meine nicht youtube, ich meine einen Server der EFF, alternativ der NRA, oder Remington Country oder so etwas.

Bei einer Organisation, die so mächtig ist, daß entweder Armatix es nicht wagt, gegen sie vorzugehen, oder aber es verliert.

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Bei einer Organisation, die so mächtig ist, daß entweder Armatix es nicht wagt, gegen sie vorzugehen, oder aber es verliert.

Frag doch mal bei der katholischen Kirche an.

Geschrieben

Mal ein Gedankengang in eine andere Richtung, das System welches hier vor Gericht zur Entscheidung stand muß von einem zertifizierten Händler eingesetzt werden - Erbensicherung. Ein LWB hat aber einen anderen Background, hier setzt kein zertifizierter Händler was ein, er selber müßte es im Falle des Falles tun ohne das eine Schulung oder sonstwas notwendig ist, um zu Verhindern das sein Eigentum ggf. zerstört wird und er oder seine Waffe Schaden nimmt. Wenn ich mir das hier durchlese bezweifle ich sehr stark das Arxxx das bietet. Wäre das nicht mal ein Ansatzpunkt? Mal ganz abgesehen davon das dieses Ding Quatsch ist, aber das brauch ich sicher nicht mehr zu erwähnen, das ist eh klar!

Geschrieben
Das ordungsgemäße Einsetzen von dem Ding wird Bestandteil der Sachkundeprüfung.

Falsch. Wissen ist Macht.

Wissen dürfen das nur zertifizierte Eingeweihte.

Sonst wüßte ja jeder, wie man die Kindersicherung einsetzt, um sie leicht wieder rauszubekommen.

Wer lernt, eine Kindersicherung zu entfernen, wird wie ein Besucher eines islamischen Trainingslagers ("Terrorcamp") bestraft.

Informationen darüber sind (wie z.B. über das Rezept von Molotov-Coctails) strafbewehrt.

Geschrieben
Mal ein Gedankengang in eine andere Richtung, das System welches hier vor Gericht zur Entscheidung stand muß von einem zertifizierten Händler eingesetzt werden - Erbensicherung. Ein LWB hat aber einen anderen Background, hier setzt kein zertifizierter Händler was ein, er selber müßte es im Falle des Falles tun ohne das eine Schulung oder sonstwas notwendig ist, um zu Verhindern das sein Eigentum ggf. zerstört wird und er oder seine Waffe Schaden nimmt. Wenn ich mir das hier durchlese bezweifle ich sehr stark das Arxxx das bietet. Wäre das nicht mal ein Ansatzpunkt? Mal ganz abgesehen davon das dieses Ding Quatsch ist, aber das brauch ich sicher nicht mehr zu erwähnen, das ist eh klar!

Richtig!

Wir wissen auch noch nichts über wirkliche Langzeittests. Insbesondere in Verbindung mit dem Gummiring und möglichen Rückständen von Reinigungsmitteln im Lauf oder sonstwo in der Waffe! Insbesondere bei Langwaffen, die stehend aufbewahrt werden. Soll ja tatsächlich Leute geben, die ihren Drückjagdprügel nur kurz vor der Saison aus dem Schrank holen, die üblichen Schüsse auf das Rennschwein abgeben (o je, bewegliches Ziel!), an ein oder zwei DJn teilnehmen und das Dingen dann wieder in den Schrank stellen bis zur nächsten Saison und das Jahr über eine andere Waffe führen.

Da gibt es noch viel zu hinterfragen!

Geschrieben
Wie hitzefest ist eigentlich so ein Gummiring ... AZZANGEL.gif

Das kommt auf das Material an.

Aber vielleicht muss man den Gummiring ja gar nicht manipulieren oder ausbauen. So wie es sich für mich darstellt, dient er nur dazu, das Sperrelement gegen rausfallen zu sichern. Ohne den Ring genügt dazu die Schwerkraft in Verbindung mit der Rüttelmethode. Mit Ring braucht es vielleicht neben dem Rütteln auch noch etwas Druck von oben um die Reibung zu überwinden und das Ding fällt raus.

Ich bin kurz davor mir so einen Kindersicherung zu kaufen und es selbst auszuprobieren.

---

Tom

Archiviert

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