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IGNORED

Armatix vs. ZDF Landgericht Hamburg


wahrsager

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Die 7 Sekunden für Quick Lock sind damit jedenfalls Fakt.

Das sollte für den BMI (Stichwort: Verordnung auf Grund von §36 Abs. 5 WaffG) bezüglich der Armatix-"Sperr"systeme Aussage genug sein.

Die Geeignetheit des Systems (welche notwendig ist, um sie per VO - gerichtsfest - verpflichtend vorzuschreiben)

ist damit entscheidend in Frage gestellt.

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aloha zusammen, es kann sein, dass ich jetzt ne ganz blöde frage stelle, aber wieso eigentlich die läufe sichern? ausgelöst wird der schuss doch mit dem abzug. sobald ich nen wechselsystem rumliegen hab oder nur einen austauschbaren lauf, ist die sache doch erledigt, oder? sind die abzugsschlösser nicht einfach besser? jedenfalls für kw, d.h. pistolen.

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Nein, das stimmt nicht. Durch die Anzahl der Kugeln (3/6) unterschieden sich Quicklock alt und Quicklock neu.

Und wieder etwas dazu gelernt, danke für den Hinweis!

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Der Satz geht aber noch weiter:

"Der Besitz von Waffen ist nicht das einzige Problem, das zu Amokläufen führt. Auch Ballerspiele und soziale Vernachlässigung spielen dabei eine Rolle", betonte er.

Ihr regt Euch immer darüber auf, daß von unseren Gegnern Sätze aus dem Zusammenhang gerissen werden und macht es fröhlich selber.

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Wobei er mit der Behauptung= "Auch Ballerspiele und soziale Vernachlässigung spielen dabei eine Rolle", betonte er." nur zum Teil Recht hat. Die "Ballerspiele" spielen wohl eine eher untergeordnete Rolle.

Killerspiele nicht für Amokläufe verantwortlich

Aber so ist das halt, wenn man von einer bestimmten Materie keine Ahnung hat. Da irrt dann auch mal ein Büma.

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Der Satz geht aber noch weiter:

Ihr regt Euch immer darüber auf, daß von unseren Gegnern Sätze aus dem Zusammenhang gerissen werden und macht es fröhlich selber.

Das macht den Satz über das "Problem" Waffenbesitzt kein bißchen besser.

Klar ist nicht das einzige Problem, da sind noch mehr, ist aber eines der Probleme.

tolle Aussage vom Büchsenmacher der davon lebt, da muss er wohl gerade bissel zu viel am Küstennebel genascht haben.

Anders kann ich mir das nicht erklären was das soll.

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Ihr regt Euch immer darüber auf, daß von unseren Gegnern Sätze aus dem Zusammenhang gerissen werden und macht es fröhlich selber.

Du hast Recht. Dadurch, daß er in der Ergänzung noch andere, ebenfalls unschuldige Gruppen mit in den Dreck zieht wir die Aussage noch schlimmer!

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  • 3 Wochen später...
Bei dem Urteil muss man erst mal die Begründung abwarten...... Aber schauen wir mal, wie die Begründung aussieht und wie es weiter geht.

Entweder lässt sich Herr Buske mächtig Zeit mit Formulierung und Diktat, oder die Justizverwaltung mit der

Reinschrift und der Einstellung in die Datenbank.

Hier http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/p...uery=LG+Hamburg ist jedenfalls nichts nach dem 03.09.2010 zu finden.

Ach ja, irgendwo auf der Seite der Hamburger Justiz war was von "tagesaktuell" zu lesen :021:

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.... Die 7 Sekunden für Quick Lock sind damit jedenfalls Fakt.

Quick Lock alt (mit 3 Sperrkugeln) oder Quick Lock neu (mit 6 Sperrkugeln)?

>>> http://forum.waffen-online.de/index.php?s=...t&p=1567066 <<<

Angeblich unterscheiden sich Quick Lock neu und Trust Lock nicht in ihrem mechanischen Aufbau. Damit leiden offensichtlich beide Systeme an dem gleichen unheilbaren Konstruktionsfehler. Ohne Formschluss wird sich kein Stahlbolzen mit der gewünschten Sicherheit im Lauf bzw. Patronenlager verriegeln lassen. Aber dies hatten wir ja schon ausführlich hier bei WO erörtert!

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Können jetzt nach diesem Urteil wieder Fachzeitschriften

und Fernsehsender gefahrlos diese Elemente testen, ohne

gleich wieder von dieser Fa. verklagt zu werden? :mellow:

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Bei Achmachtnix liest sich das aber alles ganz anders:

Mit Urteil vom 01. Oktober 2010 (324 O 624/09) hat die Pressekammer des Landgerichts Hamburg auch im Hauptsacheverfahren zugunsten der Armatix GmbH entschieden.

....

Dabei wurde behauptet, das Waffensicherungssystem „Trustlock“ könne mit einfachsten Mitteln aus dem Baumarkt unwirksam gemacht werden und falle nach 20 Sekunden heraus.

Das Landgericht Hamburg hat antragsgemäß entschieden und hat dem Zweiten Deutschen Fernsehen unter Anderem verboten, diese Behauptung aufzustellen und zu verbreiten.

...

Das ZDF konnte im Verfahren nicht beweisen, dass sich das Armatix-Waffensicherungssystem „Trustlock“, wie in der Berichterstattung gezeigt, entfernen lässt.

.....

Die Produkte der Armatix GmbH waren zu keiner Zeit auf die in der Berichterstattung gezeigte Art und Weise zu entfernen.

hmmmmmmmmmmmmmmmmm

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War es aber nicht so, habe es nur so erzählt bekommen:

Aus dem großen, mehrere Millionen schweren Schadensersatz wurde nichts, Gegendarstellung auch nicht.

Das ZDF hat einige zusätzliche Ausbauverfahren vorgeführt, die offensichtlich immer funktionieren, egal wie das Ding eingebaut ist. Diese sind auch vom Gericht unbestritten. Nur in einem, sehr schnellen Verfahren, hat das Gericht kurzerhand die Vorbereitungszeit für die Werkzeugherstellung mit angesetzt, um das Urteil begründen zu können (was aber die Technische Richtlinie so nicht hergibt). Dazu darf Armatix das meiste bezahlen. Hört sich irgendwie nach einem Deal an, oder?

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Das ZDF hat wohl kein Interesse, dieses über alle Instanzen durchzuziehen.

ja, so sieht es aus - schade!

Dafür könnte ein Teil der GEZ-Gebühren endlich mal sinnvoill eingesetzt werden.

Harlekin

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