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IGNORED

20 abgegebene Handfeuerwaffen aus Ordnungsamt gestohlen


Colt-1911

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
...

Das hier evtl. ein Präzedenzfall vorliegt sollten ALLE Aussagen und Dokumente gesichert werden.

... nur die der Beteiligten, gell?

... und dann redundant auch bei VS, den Elfen und beim vdw sichern und zum Abruf bereitstellen. :AZZANGEL:

Geschrieben
Hat inzwischen einer der sich hier tummelnden Juristen rechtliche Schritte eingeleitet?

Die Kripo ist längst dran an dem Fall, mehr kann man als Prvatperson auch nicht tun. Ob es den OB persönlich treffen wird, ist aber mehr als fraglich. Abwarten, was die Ermittlungen ergeben.

Nach dem Gleichheitsgrungsatz kann wenn hier keine Strafen verhängt werden auch einem Privatmann bei gleicher Sachlage nicht der "Prozess gemacht" werden.

Egal wie es ausgeht- der Gleichheitsgrundsatz kann in diesem Zusammenhang niemals in der genannten Weise angewendet werden. EDIT Sowohl hinsichtlich etwaiger verwaltungsrechtlicher Konsequenzen und erst recht bzgl. der strafrechtlichen bzw. Owi- Komponente EDIT Es gilt nämlich auch der Grundsatz "Keine Gleichheit im Unrecht".

Geschrieben

Mal ganz neugierig nachgefragt:

Mit welcher Strafe hat denn der normale Sportschütze zu rechnen wenn bei ihm die Waffen gestohlen werden? Also hier einmal vorausgesetzt eine ordentliche Aufbewahrung im Tresor!

Gruß,

Harald

Geschrieben
Mal ganz neugierig nachgefragt:

Mit welcher Strafe hat denn der normale Sportschütze zu rechnen wenn bei ihm die Waffen gestohlen werden? Also hier einmal vorausgesetzt eine ordentliche Aufbewahrung im Tresor!

Gruß,

Harald

Warum sollst Du für einen erlittenen Verlust bei ordnungsgemäßer Verwahrung bestaft werden :confused:

Geschrieben
Glaubst du dass du jemals etwas erfahren wirst?

Ein Ergebnis ja (so oder so). Ermittlungsdetails nur wenn Anklage erhoben werden sollte und eine Verhandlung stattfindet (da die Hauptverhandlung öffentlich ist). Aber soweit ist es noch lange nicht. Man muss ja erstmal abwarten, was genau den Bediensteten rechtlich überhaupt vorgeworfen wird.

Ein Verdacht auf eine Straftat braucht mehr als die fahrlässige Art und Weise der Aufbewahrung welche aus den Presseberichten zu entnehmen ist !

Geschrieben
Mal ganz neugierig nachgefragt:

Mit welcher Strafe hat denn der normale Sportschütze zu rechnen wenn bei ihm die Waffen gestohlen werden? Also hier einmal vorausgesetzt eine ordentliche Aufbewahrung im Tresor!

Gruß,

Harald

Bin zwar kein Jurist, aber für was soll man denn bestraft werden, wenn alles ordnungsgemäß verschlossen war und

der Schrank aufgebrochen wurde ?

Geschrieben

Dafür,daß ihm Waffen - trotz Einhaltung gesetzlicher Auflagen - gestohlen werden,kann er wohl kaum bestraft werden.

Anders sieht es natürlich aus,sollte er das Abhandenkommen durch unsachgemäße Aufbewahrung begünstigt haben.

In dem Fall ist er mindestens seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit los...

Gruß André

Geschrieben
Bin zwar kein Jurist, aber für was soll man denn bestraft werden, wenn alles ordnungsgemäß verschlossen war und

der Schrank aufgebrochen wurde ?

Für gar nichts. Dafür, dass (ausschließlich) ein anderer eine Straftat begeht, wird nichtmal ein LWB belangt :lol:

Geschrieben

Schon klar, wer seine Waffe offen in der Wohnung liegen hat und diese wird ihm vom Dieb entwendet, WBK ist dann weg, da Unzuverlässigkeit. Ich bin aber überrascht dass man ansonsten nicht bestraft wird. Ehrlich gesagt hätte ich damit gerechnet hier Schwierigkeiten zu bekommen, zwar keine jahrelange Haftstrafe aber zumindest keine WBK mehr und halt eben Unzuverlässigkeit.

Gruß,

Harald

(Der den Einbrechern jetzt schon viel Spaß dabei wünscht beim Versuch die Mauer und Boden herauszubrechen! Vorsicht beim aufschweißen und flexen: Dabei machts dann Bumm!)

Geschrieben

Nichts für ungut,aber bei einem derart kaputten - um nicht zu sagen kranken - Rechtsempfinden greif ich mir an den Kopf...

Aber ich hoffe mal,daß - zumindest in diesem Punkt - der Heilungsprozeß eingesetzt hat. :drinks:

Gruß André

Geschrieben
Antwort der Polizei zur Anzeige gerade gekommen:

Sehr geehrter Herr XXX,

Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Zu Ihrer Information teile ich mit, dass die Kriminalpolizei -Kriminalpolizeiaußenstelle Crailsheim- bereits gegen Bedienstete der Stadt Crailsheim ermittelt.

Mit freundlichem Gruß

Kriminalpolizei Schwäb. Hall

Führungsgruppe

Tel. 0791/400-103

Alles klar!

Crailsheim ermittelt gegen Crailsheim, Müller gegen Müller und Oma Lotti gegen Oma Lotti!

Nach dem ganzen Affentanz, den uns die Behörden und die Politiker seit dem Vorfall v Winnenden liefern, wäre mindestens eine

fünfköpfige Ermittlungsgruppe aus dem LKA angebracht!

Geschrieben

Noch ist das nicht ordentliche Verwahren eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat.

Bei uns käme noch die Zuverlässigkeit hinzu (eher weg), aber was soll man mit einer unteren Waffenbehörde in Crailsheim anfangen, wenn die nicht mehr als waffenrechtlich zuverlässig eingestuft werden kann.

Meiner Meinung nach muß man nicht die Ordnungswidrigkeit der unkorrekten Verwahrung anzeigen, sondern die dadurch ermöglichte fahrlässige Körperverletzung oder mögliche fahrlässige Tötung.

So wie man gegen den Vater des Massenmörders von Winnenden korrekterweise wegen eben fahrlässiger Tötung vorgeht, genau so muß man dies mit den verantwortlichen Ämtlern in Crailsheim tun, wenn denn zukünftig diese Waffen in einer Straftat Verwendung finden.

Wenn man schon eine Anzeige macht (ist ja witzig, mal einen OB und eine Behörde anzuzeigen), sollte man wenigstens auf diesen Punkt abheben: zukünftig mögliche fahrlässige .... Die Owi für nicht ordentlich verwahren wird das Amt sicher verschmerzen können.

Geschrieben
Wenn man schon eine Anzeige macht (ist ja witzig, mal einen OB und eine Behörde anzuzeigen), sollte man wenigstens auf diesen Punkt abheben: zukünftig mögliche fahrlässige ....

Es gibt keinen Straftatbestand "zukünftige fahrlässige KV". D.h. solange niemand mit den Waffen eine KV begeht, kann auch der bei der Aufbewahrung fahrlässig handelnde Bedienstete dafür nicht bestraft werden.

Geschrieben
Es gibt keinen Straftatbestand "zukünftige fahrlässige KV". D.h. solange niemand mit den Waffen eine KV begeht, kann auch der bei der Aufbewahrung fahrlässig handelnde Bedienstete dafür nicht bestraft werden.

Darauf abheben, nicht anzeigen. Und Ordnungswidrigkeiten sind wohl auch nicht die Sache des Staatsanwaltes, oder?

Geschrieben
Darauf abheben, nicht anzeigen.

Aha, "abheben". Und was soll das nun konkret bedeuten ? Fakt ist, dass in der Sache bereits ermittelt wird. Selbst wenn also eine Straftat im Raume stünde, bedürfte es gar keiner Anzeige mehr. Und Straftaten werden erst dann verfolgt, wenn sie tatsächlich geschehen sind, nicht "zukünftig möglich". Jedwede Anzeigen etc. in dieser Richtung sind daher reine Energieverschwendung und bezeugen nur die Unkenntnis ihrer Verfasser.

Es sei denn, mit "Anzeige machen" ist ein Inserat über den Vorgang gemeint. Das wäre zwar ebenfalls Energieverschwendung; allerdings eine sehr amüsante :lol:

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Wenn man schon eine Anzeige macht (ist ja witzig, mal einen OB und eine Behörde anzuzeigen), sollte man wenigstens auf diesen Punkt abheben: zukünftig mögliche fahrlässige .... Die Owi für nicht ordentlich verwahren wird das Amt sicher verschmerzen können.

Sinn der Anzeigen ist, den für die Schlamperei explizit Verantwortlichen herauszufinden und ihm ggfs. für die Zukunft weniger anspruchsvolle Aufgaben zuzuweisen. Zudem wird eine gewisse Öffentlichkeit hergestellt, die es erschwert, daß dieser Vorgang im Sande verläuft.

Da hat jemand eine Nachlässigkeit begangen, die jeden anderen die waffenrechtliche Zuverlässigkeit kostet. Wenn jemand in einer Behörde für die Entgegennahme scharfer Schusswaffen zuständig ist, erwarte ich persönlich eine entsprechende Sorgfalt bei dieser Arbeit damit die Waffen nicht in falsche Hände gelangen.

Ich verlange von diesen Leuten nicht mehr als auch von mir verlangt wird. Das ist nicht zuviel.

Und ich bin eigentlich so ein Scheißliberaler.

Geschrieben

Auge um Auge, Zahn um Zahn? Ja, was soll denn der Quatsch jetzt dem OB oder dem Verantwortlichen SB ans Bein zu pinkeln? Mit klammheimlicher Freude habe ich auch gelesen, dass der Behörde die Waffen geklaut wurden und uns somit ein sehr gutes Argument und aktuelles Beispiel an die Hand geben, gegen eine Zentrallagerung.

Wir argumentieren in der aktuellen Waffenrechtsdebatte nach Winnenden damit, dass das Versagen eines Einzelnen nicht zu einer kollektiven Verurteilung aller LWB führen darf. Wir wehren uns gegen eine unsinnige Anlassgesetzgebung und hier im Forum wird über eine unsinnige Anlassanzeige gegen einen Mitarbeiter des Ordnunsamtes diskutiert. Ein bisschen mehr Hirn hätte ich schon erwartet.

Es ist nichts dagegen einzuwenden, auf den Vorfall hinzuweisen und damit deutlich zu machen, wie absurd die Waffenrechtsdiskussion geworden ist. Ich habe auch nichts dagegen, darauf hinzuweisen, dass nun 11 oder 20 Waffen, die ehemals in legalem Besitz waren nun mehr in Hände eines oder meherer Straftäter gekommen sind. Und dies nur, weil die Verwaltung und Politik ziemlich sinnfrei in Aktionismus verfallen ist und LWB angeschreiben hat, Waffen abzugeben.

Aber deswegen jetzt nach der strafrechtlichen Keule zu schreien ist doch ziemlich kindisch und kontraproduktiv. Wir wehren uns gegen Beschränkungen unseres Besitzes und auch der Grundrechte und spielen uns zum Erfüllungsgehilfen der Staatsanwaltschaften auf? Das kann es nicht sein! Der nächste Schritt wäre dann das Denunziantentum.

Wir gewinnen niemanden, wenn wir ihn vorführen, sondern nur, wenn wir klarmachen, dass bereits ein Teil der bestehende Regelungen sinnlos sind und keinen Sicherheitsgewinn bringen. Den einfachen SB oder jetzt Bürgermeister dafür anzuschwärzen bringt nichts.

Das hätten wir schon in den zurückliegenden Wochen machen könnne. Vollzugsdefizite in groben Umfang anprangern, vor allem beim Erbwaffenbesitz - haben wir aber aus gutem Grund nicht gemacht.

Denkt mal darüber nach.

Gruss

SWJ

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Auge um Auge, Zahn um Zahn? Ja, was soll denn der Quatsch jetzt dem OB oder dem Verantwortlichen SB ans Bein zu pinkeln? Mit klammheimlicher Freude habe ich auch gelesen, dass der Behörde die Waffen geklaut wurden und uns somit ein sehr gutes Argument und aktuelles Beispiel an die Hand geben, gegen eine Zentrallagerung.

Wir argumentieren in der aktuellen Waffenrechtsdebatte nach Winnenden damit, dass das Versagen eines Einzelnen nicht zu einer kollektiven Verurteilung aller LWB führen darf. Wir wehren uns gegen eine unsinnige Anlassgesetzgebung und hier im Forum wird über eine unsinnige Anlassanzeige gegen einen Mitarbeiter des Ordnunsamtes diskutiert. Ein bisschen mehr Hirn hätte ich schon erwartet.

Wer verurteilt hier kollektiv alle Sachbearbeiter?

EIN SB/Behörde hat geschlampt und dieser Fall soll geklärt werden, mehr nicht.

Einfach nur gleiches Recht für alle.

Geschrieben
Einfach nur gleiches Recht für alle.

Interessanter und sicherlich im ersten Moment befriedigender Ansatz! Nur leider ziemlich invalide, weil weitergedacht, würde damit impliziert, dass du künftig jeden dir bekanntgewordenen Verstoss gegen Vorschriften des Waffenrechts oder auch sonstige Rechtskreise zu Anzeige bringen willst. Nur um Genugtuung (und "Recht") zu erfahren! Denn das bedingt dein Satz in diesem Fall: Gleiches Recht für alle.

Das ist nicht die Zukunft die ich mir wünsche. Und meiner Meinung nach, krankt eben unsere Gesellschaft gerade an diesem Gedankenmodell: Wass ich nicht haben kann, sollen andere auch nicht haben.

Ist nicht böse gemeint!

Gruss

SWJ

Geschrieben
... Nur leider ziemlich invalide, weil weitergedacht, würde damit impliziert, dass du künftig jeden dir bekanntgewordenen Verstoss gegen Vorschriften des Waffenrechts oder auch sonstige Rechtskreise zu Anzeige bringen willst. Nur um Genugtuung (und "Recht") zu erfahren! Denn das bedingt dein Satz in diesem Fall: Gleiches Recht für alle.

Das ist nicht die Zukunft die ich mir wünsche. ...

Gruss

SWJ

Hm,

wünscht Du Dir eine Zukunft, in der die Wilkür und der Zufall entscheiden, ob Regelverstöße verfolgt werden? :confused:

Da gibt es doch jenen Mann in Osterrode am Harz, der jedem und alles anzeigt, der/das gegen geltendes Recht verstößt. Auch wenn der Mann einfach lästig ist :sad: , so zeigt das doch woran diese Gesellschaft wirklich krankt - jede Menge mangelhafte, überflüssige und ungerechte Gesetze, Verordnungen und öffentliche Satzungen. :bad:

Auch wenn es böse klingt :huh: ; 100 Menschen wie jenen anzeigewütigen Osterröder in jeder Stadt Deutschlands und innerhalb kürzesters Zeit wären wir solchen Vorschriftenmüll los und Wirtschaft sowie Gesellschaft und Kultur blühten in Deutschland auf. :good:

Geschrieben
Das ist nicht die Zukunft die ich mir wünsche. Und meiner Meinung nach, krankt eben unsere Gesellschaft gerade an diesem Gedankenmodell: Wass ich nicht haben kann, sollen andere auch nicht haben.

100% Zustimmung!

Wir sollten nicht "rumätzen", sondern diesen Vorfall als *weiteren* Beleg dafür benutzen,

daß die private Lagerung unserer Sport/Jagd/Sammelgeräte viel sicherer ist als die

Zentrale Verwahrung.

Gruß Fatty

Geschrieben
100% Zustimmung!

Wir sollten nicht "rumätzen", sondern diesen Vorfall als *weiteren* Beleg dafür benutzen,

daß die private Lagerung unserer Sport/Jagd/Sammelgeräte viel sicherer ist als die

Zentrale Verwahrung.

Gruß Fatty

Der "Schrank eines Landratsamtes" hat mit einer zentralen Lagerung "im Sinne des Gesetzgebers" nicht das Geringste zu tun. Diesen Schrank kann ich höchsten mit der nachlässigen Lagerung eines Waffenbesitzers vergleichen.

Was es zeigt, ist die Tatsache, daß es bei aller Sicherheitstechnik immer wieder menschliches Fehlverhalten geben wird. Und dieses Fehlverhalten ist weder planbar, abschätzbar noch zu verhindern - egal, wieviele Gesetze noch kommen.

Geschrieben
Einfach nur gleiches Recht für alle.

Wie wäre es mit einer Anzeige im zuständigen Tagesblatt von Crailsheim:

Liebe rechtschaffene Bürger!

Sie sind dem Aufruf, nicht mehr benötigte Waffen abzugeben, zahlreich nachgekommen.

Wir versichern, dass ihre abgegebenen Waffen anderen Zwecken zugeführt werden, in der Hauptsache also kriminellen Zwecken.

Bitte denken Sie bei Gelegenheit daran, ihren gesamten Messerbestand auf Notwendigkeit zu überprüfen, und nicht mehr benötigte Messer in der nahegelegenen Justizvollzugsanstalt abzugeben.

:rotfl2:

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