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IGNORED

20 abgegebene Handfeuerwaffen aus Ordnungsamt gestohlen


Colt-1911

Empfohlene Beiträge

"Oberbürgermeister Raab wirft das Handtuch..."

Und, wo ist das Problem?

Jetzt müssen sich diejenigen an den Massstäben messen lassen, die sie selber aufgestellt haben!

Soll ich jetzt Mitleid haben mit Zeitgenossen, die sich an dem Kelch totgetrunken, den sie selber gefüllt haben?

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  • 2 Wochen später...
Noch ist das nicht ordentliche Verwahren eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat.

Bei uns käme noch die Zuverlässigkeit hinzu (eher weg), aber was soll man mit einer unteren Waffenbehörde in Crailsheim anfangen, wenn die nicht mehr als waffenrechtlich zuverlässig eingestuft werden kann.

Siehe: "Aktuelles zum Waffenrecht"

"Die HT-Redaktion verfügt zudem über Informationen, wonach jene elf Pistolen, die an Fronleichnam nach einem Einbruch aus dem Tresorraum des Ordnungsamtes mitsamt der passenden Munition verschwunden waren, zu den "schönsten Stücken" der städtischen Schießeisen-Kollektion zählten, für eine spätere Versteigerung zurückgehalten und deshalb zunächst nicht dem zuständigen Kampfmittelbeseitigungsdienst übergeben worden seien - Waffen, von denen die Vorbesitzer glaubten, dass sie endgültig vernichtet werden. Stattdessen wurden genau diese Pistolen zur leichten Beute eines Einbrechers.

Das Crailsheimer Ordnungsamt ignorierte damit auch eine dringende Bitte des Regierungspräsidiums Stuttgart in einem Rundschreiben vom 30. März, wonach die Waffenbehörden künftig nicht mehr als Waffenhändler auftreten sollten."

Ich hau mich weg! :rotfl2:

Mein Kommentar: "Quot licet Iovi, non licet bovi ! :rotfl2:

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Du vergißt dabei, daß es offensichtlich in der Vergangenheit bei dieser Behörde schon zu " Verkaufsschauen " in Schützenhäusern gekommen sein soll, was bisher immer bestritten wurde...

Alles so sehr glaubhaft dort...

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Du vergißt dabei, daß es offensichtlich in der Vergangenheit bei dieser Behörde schon zu " Verkaufsschauen " in Schützenhäusern gekommen sein soll, was bisher immer bestritten wurde...

Alles so sehr glaubhaft dort...

Waffenparties statt Tupper und Dessous? Sponsored by your local Ordnungsamt? Goil! :00000733:

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... wobei mir ein Ordnungsamt, dass diese Waffen weiter verkauft lieber ist, als eines, dass sie gleich einschmelzen lässt. Die haben nämlich erkannt, dass von Sportschützen, Jägern und Sammlern keine Gefahr ausgeht und dass manche Waffen durchaus erhaltenswert sind. Eigentlich haben die dafür Lob verdient und keine Schelte.

Den ganzen Biometriekäse usw. haben sich ganz andere ausgedacht - und gegen die sollten wir arbeiten.

bye knight

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Tja, wer anderen eine Grube gräbt fliegt selbst hinein:D Also ich bin fast davon überzeugt das war einer von denen selbst. Mal überlegen, die sammeln sich ihre Wunschwaffen zusammen und "vergessen" den Tresor zu verschließen. Und gerade an dem Tag wenn sie mal vergessen den Tresor zu verschließen wird eingebrochen, schon komisch? :00000733: Die Sache stinkt, und zwar ordentlich. Naja, wenigstens haben sie an der "Verschrottung" nichts verdient. Da sieht man wie hinterlistig die Kammeraden sind. Wenn ich denen was abgeben würde, wär das nur noch unbrauchbares Altmetall mit Seriennummer:D

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...

Das Crailsheimer Ordnungsamt ignorierte damit auch eine dringende Bitte des Regierungspräsidiums Stuttgart in einem Rundschreiben vom 30. März, wonach die Waffenbehörden künftig nicht mehr als Waffenhändler auftreten sollten."

...

Wäre mal einer aus dem Bereich des RP Sturgätt so nett, beim Landtag eine Beschwerde, gerne auch als Petitionsbeschwerde, über den RP Stuttgart wegen Aufforderung zum Verstoß gegen das "Gebot einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung" einzugeben? :rolleyes:

Wie stellen die OÄ bzw der in BaWü scheinbar zu beauftragende Kampfmittelräumdienst eigentlich sicher, dass nicht versehendlich bewegliche Denkmäler vernichtet werden? :confused:

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Es wird vom Kampfmittelräumdienst alles vernichtet, auch das was Du mit beweglichen Denkmäler bezeichnest. Die dürfen nicht einmal etwas für die Sammlung des LKA oder für das eigene Museum behalten...

Manche Mitarbeiter der Ordnungsämter sind mittlerweile dazu übergegangen, die Abgebenden auf den möglichen Wert der Waffen hinzuweisen, und ob sie diese nicht doch lieber anderweitig verkaufen wollen. Wenn dies verneint wird ==> Ende Gelände...

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Das Crailsheimer Ordnungsamt ignorierte damit auch eine dringende Bitte des Regierungspräsidiums Stuttgart in einem Rundschreiben vom 30. März, wonach die Waffenbehörden künftig nicht mehr als Waffenhändler auftreten sollten."

Das macht mich jedesmal ganz krank wenn ichs wo lese. Ideologisch verblödet und verlogen.

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... wobei mir ein Ordnungsamt, dass diese Waffen weiter verkauft lieber ist, als eines, dass sie gleich einschmelzen lässt. Die haben nämlich erkannt, dass von Sportschützen, Jägern und Sammlern keine Gefahr ausgeht und dass manche Waffen durchaus erhaltenswert sind. Eigentlich haben die dafür Lob verdient und keine Schelte.

Den ganzen Biometriekäse usw. haben sich ganz andere ausgedacht - und gegen die sollten wir arbeiten.

bye knight

Absolute Zustimmung :icon14: :icon14:

Christian

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  • 4 Wochen später...

Newsticker:

Am Donnerstag den 06.08.2009 in den Fränkischen Nachrichten:

Pistolen und Munition wurden sichergestellt

Ein bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getretener 28-Jähriger gab zu, die Waffen und die Munition gestohlen zu haben. Sein Ziel war eigentlich nur das Bargeld, er stellte dann aber zufällig fest daß der Tresor offen war. Er hat bereits zwei der Waffen gegen Geld und Heroin verkauft, eine konnte gefunden werden, die andere bleibt verschwunden.

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Es wird vom Kampfmittelräumdienst alles vernichtet, auch das was Du mit beweglichen Denkmäler bezeichnest. Die dürfen nicht einmal etwas für die Sammlung des LKA oder für das eigene Museum behalten...

Nicht ich bezeichne das als "bewegliche Denkmäler" sondern die Denkmalschutzgesetze der Länder tun das. :huh:

Aber wo kein Kläger, da kein Richter - DAS gilt eben auch beim Denkmalschutz. :closedeyes:

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§12 Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung

(1) Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung genießen zusätzlichen Schutz durch Eintragung in das Denkmalbuch.

(2) Bewegliche Kulturdenkmale werden nur eingetragen,

1. wenn der Eigentümer die Eintragung beantragt oder

2. wenn sie eine überörtliche Bedeutung haben oder zum Kulturbereich des Landes besondere Beziehungen aufweisen oder

3. wenn sie national wertvolles Kulturgut darstellen oder

4. wenn sie national wertvolle oder landes- oder ortsgeschichtlich bedeutsame Archive darstellen oder

5. wenn sie aufgrund internationaler Empfehlung zu schützen sind.

(3) Die Eintragung ist zu löschen, wenn ihre Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.

aus: (Denkmalschutzgesetz - DSchG) BW

Solange der Eigentümer dies nicht beantragt...

für den Staat jedenfalls werden Waffen, vor allem die der letzten 100 Jahre, wohl kaum ein wertvolles Kulturgut darstellen...

http://www.denkmalpflege-bw.de/geschichte-...grundlagen.html

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§12 Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung

(1) Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung genießen zusätzlichen Schutz durch Eintragung in das Denkmalbuch.

(2) Bewegliche Kulturdenkmale werden nur eingetragen,

1. wenn der Eigentümer die Eintragung beantragt oder

2. wenn sie eine überörtliche Bedeutung haben oder zum Kulturbereich des Landes besondere Beziehungen aufweisen oder

3. wenn sie national wertvolles Kulturgut darstellen oder

4. wenn sie national wertvolle oder landes- oder ortsgeschichtlich bedeutsame Archive darstellen oder

5. wenn sie aufgrund internationaler Empfehlung zu schützen sind.

(3) Die Eintragung ist zu löschen, wenn ihre Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.

aus: (Denkmalschutzgesetz - DSchG) BW

Solange der Eigentümer dies nicht beantragt...

für den Staat jedenfalls werden Waffen, vor allem die der letzten 100 Jahre, wohl kaum ein wertvolles Kulturgut darstellen...

http://www.denkmalpflege-bw.de/geschichte-...grundlagen.html

ebenda:

§2 Gegenstand des Denkmalschutzes

(1) Kulturdenkmale im Sinne dieses Gesetzes sind Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.

(2) Zu einem Kulturdenkmal gehört auch das Zubehör, soweit es mit der Hauptsache eine ...

9. Abschnitt - Ordnungswidrigkeiten und Schlußbestimmungen

§27 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

...

Kein öffentliches Interesse an Friedrich Eberts Revolver und Erwin Rommels Walther? :huh:

Möglich, aber ich nähme es als SB nicht auf meine Kappe, fahrlässig diese vernichten zu lassen. Eine Beratung des Vorgesetzten mittels entsprechenden Aktenvermerks zur Entscheidung wäre das Mindeste zur eigenen Absicherung. :closedeyes:

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