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IGNORED

Die wirkliche Gefahr!


Gast 33689

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Leute,

in einem anderen Thread habe ich es bereits erwähnt, möchte aber hier einen eigenen Thread dazu posten.

Wer die Gesetzesformulierung aufmerksam gelesen hat, der müsste eigentlich merken, dass alle Forumulierungen, bis auf eine vollkommenener Bullsh.t sind.

Die wichtigsten hier nochmal aufgeführt:

- unangemeldete Nachschau (im Bosbach deutsch)

Ist doch vollkommene Makulatur. Weder die Läner noch der Bund haben genug Personal, um 3.000.000 Waffenbesitezr zu kontrollieren. Wir wissen das, und die wissen das. Aber wir springen sofort auf den Zug auf und verflechten uns in Diskussionen wegen Grundgesetz etc. (bitte nicht abwertend betrachten).

- Zentrales Waffenregister

Ist ebenfalls Makulatur, da es von der EU vorgeschrieben wurde. Wir deben nur vorgeszogen, wenn machbar.

- Elektrionische Weiterleitung der Daten zwischen den Ämtern bei Umzug sollte in der heutigen Zeit eh schon längst Standard sein. Vn daher Makulatur

etc.

Einzig und alleine auf eine einzige Gesetzesänderung, die in den Medien bislang in keiner weise angesprochen wurde, kommt es dem BMI und seinen Kollegen an.

BMI erhält eine Verordnungsermächtigung für Regelung neuer Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffen und Munition, wobei in der VO u. a. auch die biometrische Sicherung sowohl von Waffenschränken als auch von bestimmten Schusswaffen geregelt werden soll.

Überlegt mal, was diese Gesetzesädnerung für Folgen und Gefahrung für den legalen Waffenbesitz mit sich bringt. der derzeitige BMI ist massiver verfechter der Biometrie. Egal, ob noch ein Amoklauf passiert, oder nicht, er kann mit dieser Gesetzesänderung die Vorschriften so ändern, dass die Biometrie an oder auch im Waffenschrank vorgeschrieben wird, ohne dabei über den Bundesrat und Bundestag gehen zu müssen.

Die Biometrie ist da mit eingefügt, also wird er sie auch durchsetzen, während wir uns auf die Placebos eingeschossen haben. Für Armatix wird damit die Basis geschaffen, um die Schrottigen Teile nicht nur bei den Erbwaffen, sondern auch bei allen anderen Waffen einzuführen und bis eine andere Firma soweit ist und alle Tests durchlaufen hat (auch die von Diter Plößl versteht sich :eclipsee_gold_cup: ) hat Armatix die Marktdominanz inne.

....als auch von bestimmten Schusswaffen geregelt werden soll.

Könnte unter Umständenbedeuten, dass irgendwann mal nur noch Smartguns á la Armatix Inside, erlaubt sein werden.

Leute, die verarschen uns gerade ganz gehörig und wenn wir nicht massiv aufpassen und genau gegen diese Änderung vorgehen, schaffen sie es, ohne das wir es gemerkt haben.

Aber um dies abzuwenden, werden wir ohne Rechtsbeistand nich tweiter kommen, aber viel Zeit bleibt uns nicht. Ist das Gesetz in der Form durchgewunken, können wir unsere Waffen gleich abgeben und das AB wie auch der BMI haben gewonnen, und zwar Haushoch.

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Du hast 100% Recht, nur wie soll man gegen etwas Klagen. Was noch nicht Gesetz ist?

Ich bin heute Abend bei Freunden, beides Juristen. Die werde ich mal dazu befragen.

Aber ich sehe diese Formulierung als das Ende des legalen Waffenbesitzes an.

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Mittelfristig kann/wird das zutreffen.

Im Bemühen, die Geräte möglichst lange zu behalten, sind aber vorher bereits Milliarden verdient worden.

Außerdem: Wer sagt oder wo steht geschrieben, dass die SB nicht einfach eine Auflage in Bezug auf den Hersteller machen können, wenn ihnen nur der eine Hersteller sicher genug erscheint? Kann dann natürlich in jedem Bereich (theoretisch) ein anderer sein B)

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Die Ermächtigung ist eine Sauerei, da hast Du vollkommen recht. Die anderen Punkte sind aber sicher nicht zu ignorieren. Die Abschaffung der Gelben WBK ist ein Punkt den Du scheinbar ignorierst.

- unangemeldete Nachschau (im Bosbach deutsch)

Ist doch vollkommene Makulatur. Weder die Läner noch der Bund haben genug Personal, um 3.000.000 Waffenbesitezr zu kontrollieren. Wir wissen das, und die wissen das. Aber wir springen sofort auf den Zug auf und verflechten uns in Diskussionen wegen Grundgesetz etc. (bitte nicht abwertend betrachten).

Es geht nicht um das Personal. Wenn Du aufgepasst hättest, würdest Du wissen, dass wir das bezahlen werden. Analog zum Kaminkehrerbesuch wird das laufen.

- Elektrionische Weiterleitung der Daten zwischen den Ämtern bei Umzug sollte in der heutigen Zeit eh schon längst Standard sein. Vn daher Makulatur

Schon mal was vom Datenschutz gehört? Die Daten der Waffenbehörde haben nichts in anderen Behörden verloren. Ich will zumindest nicht, dass meine Daten über Waffenbesitz bei der Einwohnermeldebehörde vorliegen.

Anstatt hier über Sachen zu reden, die schon längst diskutiert werden, solltest Du lieber Argumente gegen die gesamten Vorschläge einbringen. Über das "drüber reden" sind wir schon längst hinaus.

Ist jetzt nicht böse gemeint, aber wir sitzen hier bereits an den Gegenargumenten und sind uns sehr wohl bewußt was die Ermächtigung bedeutet. Helfen kannst Du uns gerne mit Argumenten.

Viele Grüße

Willo

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Die Ermächtigung ist eine Sauerei, da hast Du vollkommen recht. Die anderen Punkte sind aber sicher nicht zu ignorieren. Die Abschaffung der Gelben WBK ist ein Punkt den Du scheinbar ignorierst.

Es geht nicht um das Personal. Wenn Du aufgepasst hättest, würdest Du wissen, dass wir das bezahlen werden. Analog zum Kaminkehrerbesuch wird das laufen.

Nur viel teurer, denn dazu werden "Fachleute" z.B. des TÜV oder anderer Institutionen oder gar zertifizierter Privatfirmen (Outsourcing)

beauftragt. Siehe Heizöllagerung. Im Gegensatz zu dieser aber in ständig sich wiederholendem Rhythmus, analog Tüv spätestens zwei Jahre.

Schon mal was vom Datenschutz gehört? Die Daten der Waffenbehörde haben nichts in anderen Behörden verloren. Ich will zumindest nicht, dass meine Daten über Waffenbesitz bei der Einwohnermeldebehörde vorliegen.

Dann informier dich mal, welche gesetzlichen Vorgaben dazu bereits heute existieren! Frag einfach mal deine Waffenbehörde! Ich empfehle Lektüre von § 44 WaffG. zum Beispiel.

Anstatt hier über Sachen zu reden, die schon längst diskutiert werden, solltest Du lieber Argumente gegen die gesamten Vorschläge einbringen. Über das "drüber reden" sind wir schon längst hinaus.

Ist jetzt nicht böse gemeint, aber wir sitzen hier bereits an den Gegenargumenten und sind uns sehr wohl bewußt was die Ermächtigung bedeutet. Helfen kannst Du uns gerne mit Argumenten.

Viele Grüße

Willo

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Die Ermächtigung ist eine Sauerei, da hast Du vollkommen recht. Die anderen Punkte sind aber sicher nicht zu ignorieren. Die Abschaffung der Gelben WBK ist ein Punkt den Du scheinbar ignorierst.

Es geht nicht um das Personal. Wenn Du aufgepasst hättest, würdest Du wissen, dass wir das bezahlen werden. Analog zum Kaminkehrerbesuch wird das laufen.

Schon mal was vom Datenschutz gehört? Die Daten der Waffenbehörde haben nichts in anderen Behörden verloren. Ich will zumindest nicht, dass meine Daten über Waffenbesitz bei der Einwohnermeldebehörde vorliegen.

Anstatt hier über Sachen zu reden, die schon längst diskutiert werden, solltest Du lieber Argumente gegen die gesamten Vorschläge einbringen. Über das "drüber reden" sind wir schon längst hinaus.

Ist jetzt nicht böse gemeint, aber wir sitzen hier bereits an den Gegenargumenten und sind uns sehr wohl bewußt was die Ermächtigung bedeutet. Helfen kannst Du uns gerne mit Argumenten.

Viele Grüße

Willo

Wo wird denn groß über die Verordnungsermächtigung diskutiert?

Ich sehe nur immer wiederkehrende Diskussionen um die unangemeldeten Kontrollen etc. oder das Ende der gleben WBK.

Ich will diese Themenkeinesfalls abwerten, sehe aber mittlerweile in ihnen nicht die eigentliche Gefahr für uns.

Ich würde mein linkes Ei darauf verwetten, dass nahezu alle hier heißdiskutierten Änderungen abgeschmettert werden, mitausnahme der Verordnungsermächtigung, da sie aus dieser Änderung den grössten Nutzen ziehen können und so für die Zukunft vorbauen können um recht unbürokratisch nachträgliche Änderungen einzubringen.

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Ich bin heute Abend bei Freunden, beides Juristen. Die werde ich mal dazu befragen.

Aber ich sehe diese Formulierung als das Ende des legalen Waffenbesitzes an.

Damit hast Du vermutlich nicht unrecht. Hier wird analog zum Reisepass eine Regelung eingeführt, die eine Technologie vorantreibt um einen Markt für etwas zu schaffen. Das normalerweise keine Käufer finden würde. Die damit verbundenen Kosten schliessen dabei Teile der Gesellschaft aus. Am Reisepass wurde das zum ersten Mal so richtig deutlich, der Preis ist so hoch (59,- Euro), das sich ein Normalverdiener das Anschaffen 2x überlegt. Genaugenommen wird er damit in seiner Reisefreiheit beschränkt. Bei Waffenbesitz wird das ähnlich werden.

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Überlegt mal, was diese Gesetzesädnerung für Folgen und Gefahrung für den legalen Waffenbesitz mit sich bringt....

Wo wird denn groß über die Verordnungsermächtigung diskutiert?

Das ist aber doch beileibe nichts Neues für uns!

Hier Auszüge aus meinen Infomails der letzten Wochen:

Infomail Nr. 23 vom 14.05.09:

...

Und für mich das Schlimmste:

- Verordnungsermächtigung an das BMI nach § 36 (5) WaffG für Regelung neuer Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffen und Munition, wobei in der VO u.a. auch die biometrische Sicherung sowohl von Waffenschränken als auch von bestimmten Schusswaffen geregelt werden soll.

Was bedeutet diese Verordnungsermächtigung?

Diese bedeutet, dass der Bundesinnenminister (derzeit der in Gengenbach wohnenden Baden-Württemberger Dr. Wolfgang Schäuble) dazu ermächtigt wird, völlig nach eigenem Gusto Erlasse für Sperrmöglichkeiten zu diktieren.

Anstatt über das Kontrollorgan des Bundestages, der Legislative und der Opposition werden die künftigen Geißelungen der Legalwaffenbesitzer nur noch über den Schreibtisch eines Ministerialbeamten gehen… Eine Gelddruckmaschine für die Fa. Armatix, der bisher einzigen Firma, die solche – wenn auch untauglichen – Sperrsysteme für Tresore und Waffen herstellt und patentiert hat.

An dieser Firma besitzt das Land Baden-Württemberg (CDU/FDP-Regierung) 25% der Anteile… sowohl an einem evtl. Verlust als auch an den Dank dieser VO und des Bundesinnenministers Schäuble (CDU, Baden-Württemberg) so problemlos zu schaffenden Millionengewinnen!

...

Infomail Nr. 26 vom 27.05.09:

...

Besonders schockierend ist die tatsächliche Einführung des Ermächtigungsgesetzes für unseren Bundesinnenminister…

Infomail Nr. 27 vom 28.05.09:

...

• BMI erhält eine Verordnungsermächtigung für Regelung neuer Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffen und Munition, wobei in der VO u. a. auch die biometrische Sicherung sowohl von Waffenschränken als auch von bestimmten Schusswaffen geregelt werden soll.

Besonders dieses vorgesehene „Ermächtigungsgesetz“ des Bundesinnenministers ist bei genauerem Hinsehen das Ausbluten des Breitensports und der Tod aller finanziell nicht besser gestellten Durchschnittsschützen.

Jetzt kann der Bundesminister des Inneren tatsächlich nach eigenem Gusto munter die Sperrsysteme und Aufbewahrungsvorschriften – mit oder ohne Biometrie – erlassen, ganz wie er oder ihm nahe stehenden Lobbyisten aus Wirtschaft oder Industrie es aus welchen Gründen auch immer befürworten.

Jegliche von den Gründungsvätern der BRD eingebaute und gewollte (Ab-) Sicherungssysteme wie die Opposition, Legislative oder Bundesrat werden somit ausgehebelt.

Lediglich die Ministerialbeamten und die ausführenden Organe werden davon in Kenntnis gesetzt werden.

Ich habe es also in meinen Infomails schon immer verbreitet...

... ich gebe dir aber Recht: In den Medien wird dies kaum behandelt und deswegen ist bei den Sportschützen und Jägern kaum bekannt.

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Verordnung und damit per Erlass ist potentiell gefährlich.

Auf einem ganz anderen Rechtsgebiet hat das Bundesverwaltungsgericht dem Land NRW seine Erlassermächtigung für nachgeordnete Behörden als unzulässig kassiert. AZ 2 C 18.07 u.a. - Urteile vom 19. Februar 2009. Es geht hier um die Verbeamtung und die Altersgrenze in NRW.

Ich weiß, es gilt nicht Angelsäschsiches Recht, aber Grundentsatzentschheidungen, die auf andere Gebiete übertragbar sind kann man nicht sofort ohne weiteres ausschließen. Genaueres kann nur ein Jurist sagen. In Urteilen wird ja auf andere Urteile Bezug genommen und damit die konkrete Entscheidung argumentativ untermauert.

Soweit ich die Entscheidugn im oben angegeben Urteil verstanden habe, darf der Gesetzgeber seinen nachgeordneten Behörden und damit den Sachbearbeitern die Tür zu willkürlichen Entscheidungen nicht öffnen, was er mit dem Überlasssen der Herausgabe von Erlassen durch die nachgeordneten Behörden tat, sondern der Gesetzgebr muß seine inhaltliche Rahmensetzung schon in einem Gesetz konkret selber im üblichen Gesetzgebunbgsverfahren festlegen.

Mir ist ganz schwindelig. Da sollte ein echter Jurist kommentieren.

MfG

AE

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Einzig und alleine auf eine einzige Gesetzesänderung, die in den Medien bislang in keiner weise angesprochen wurde, kommt es dem BMI und seinen Kollegen an. Überlegt mal, was diese Gesetzesädnerung für Folgen und Gefahrung für den legalen Waffenbesitz mit sich bringt. der derzeitige BMI ist massiver verfechter der Biometrie. Egal, ob noch ein Amoklauf passiert, oder nicht, er kann mit dieser Gesetzesänderung die Vorschriften so ändern, dass die Biometrie an oder auch im Waffenschrank vorgeschrieben wird, ohne dabei über den Bundesrat und Bundestag gehen zu müssen.

Die Biometrie ist da mit eingefügt, also wird er sie auch durchsetzen....

Ich halte die Verordnungsermächtigung für die gesteigerten technischen Aufbewahrungs- sowie die Blockiervorgaben

auch für diejenige der Verschärfungen, die uns mittel- und langfristig am meisten weh tun wird.

Und auch diejenige, die Ursache Nr. 1 für die Aufgabe des Schießsports sein wird.

Wir müssen JETZT bei der Politik massiv hinterfragen, mit welcher Begründung die einzelnen Sport- und Jagdwaffen

innerhalb eines verschlossenen Waffenschrankes zusätzlich zu sichern sind. Ich habe die konkrete Begründung

bislang noch von keinem der politischen Befürworter solcher Regelungen gehört. Wohl, weil es eine solche

schlicht nicht gibt.

Die andere Diskussion - bezüglich "Plan B", also Zulassung alternativer "Sicherungs"systeme (z.B. Abzugsblockierungen) -

ist z.Zt. allerdings schwierig zu führen, weil wir noch nicht definitiv wissen, was konkret in der VO stehen wird. Man kann es nur ahnen.

Die haben das schon schlau eingefädelt...

Gruß

karlyman

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Verordnung und damit per Erlass ist potentiell gefährlich.

Eine Rechtsverordnung ist eine Rechtsnorm, die Außenwirkung (also Wirkung für und gegen jedermann,

wie ein Gesetz) hat.

Ein Erlass ist in der deutschen Verwaltungs-Begrifflichkeit eine interne Verwaltungsanweisung,

kann u.U. auch eine Verwaltungsvorschrift sein.

Diese hat nur interne Bindungswirkung für die Verwaltung. Eine indirekte Außenwirkung

entfaltet sie allenfalls indem sie dazu führt, dass die Verwaltung in vergleichbaren Fällen

nach ihr immer gleich handelt.

Formal rechtlich sind VO und Erlass/Verwaltungsvorschrift also zwei paar Schuhe.

Gruß,

karlyman

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Ich bin kein Jurist, aber müßte nicht im Vorfeld das hier möglich sein: Link

Schön wäre eben, wenn das keine Einzelperson durchführen müßte, sondern ein Verband oder eine Fachzeitschrift etc. Ich bin mir sicher, dass wir hier bestimmt einiges an Spenden zusammen bekommen würden....

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........

Ich will zumindest nicht, dass meine Daten über Waffenbesitz bei der Einwohnermeldebehörde vorliegen.

........

Viele Grüße

Willo

:rolleyes: Das ist schon längst der Fall. auch eine §27 Erlaubniss wird dem Einwohnermeldeamt mitgeteilt!

Edit: Und das beste... jeder Praktikant oder Lehrling hat zu diesen Informationen Zugang... Eine Bekannte machte letztes Jahr ein Schul-Praktikum in dem Laden, ich hab sie gebeten mal bei mir rein zu schauen.... Waffenerlaubnis und Sprengstofferlaubnis §27 steht drin :rotfl2:

Gruß

Hunter

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Ich bin kein Jurist, aber müßte nicht im Vorfeld das hier möglich sein: Link

Schön wäre eben, wenn das keine Einzelperson durchführen müßte, sondern ein Verband oder eine Fachzeitschrift etc. Ich bin mir sicher, dass wir hier bestimmt einiges an Spenden zusammen bekommen würden....

Ich wäre sofort dabei (Spenden). Aber leider macht kein Verband das zu einem offiziellen Thema - es scheint da keinen zu interessieren, auch wenn die sich damit langfristig das Wasser abgraben lassen. Zumindest auf meine Fragen diesbezüglich kam nur Ignoranz..bzw. bla bla. Was können wir also dagegen machen? Denn Fakt ist doch wohl eins, diese Regelung dient nur dem langfristigen Elliminieren von legalen Waffenbesitz durch die Hintertür und nicht irgendwelchen Sicherheitserhöhungen!

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INfomails in welchem rahmen? wie was wann wo wer?

gruß alzi

Ich habe nach Winnenden als die Gerüchteküche um eine Waffenrechtsverschärfung brodelte angefangen Infomails zu verschicken.

Mein Gedanke und meine Absicht war es hauptsächlich Kameraden aus dem Legalwaffenbereich zu erreichen, die sonst nur aus der Presse mehr schlecht als recht informiert werden.

Ich habe dazu mein Adressbuch abgegrast und sukzessive wurde der Umfang erweitert.

Daraus ist kleiner Selbstläufer erwachsen. Zwischenzeitlich sind es Personen im 3-stelligen Bereich - und manchmal zwitschert mir auch ein Vögelchen eine (wenn auch unbestätigte) Neuigkeit, die kurze Zeit später eintrifft...

Ich kenne einige, die wiederum die mails an ihre Leute aus dem Adressbuch verschicken, so auch Leute aus der Fördervereinigung Legaler Waffenbesitz e.V.

Ich freue mich immer, wenn meine eigenen mails über mir völlig fremden Personen an mich zurück geleitet werden – oder wenn ich in Schützenhäuser komme, in denen meine mails oder Anhänge als Aushang für alle zur Info ausliegen. :icon14:

Lange Rede – kurzer Sinn...

Luzian,

warum bekomme ich diese Infomails nicht?

Gruß

Michael

... ich muss zugeben, dass ich etwas den Überblick verloren wer und wer nicht... Aber wenn du (oder andere) aufgenommen werden willst, schicke mir einfach Deine mailaddy.

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So, habe mit dem Bekannten gesprochen.

Solche Verordnungsermächtigungen für Ministerien gibt es wohl schon bereits in anderen Bereichen.

Er stimm tmir aber weitgehend zu, dass das ganze nach einer wohldurchdachten Schweinerei riecht.

Allerdings kann eine Einzelperson da wohl nichts machen. Man müsste, aber da ist er sich nicht sicher, warten bis da Gesetz so erlassen wird und dann Verfassungklage einreichen oder massiven Druck im Vorfeld ausüben.

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So, habe mit dem Bekannten gesprochen.

Solche Verordnungsermächtigungen für Ministerien gibt es wohl schon bereits in anderen Bereichen.

Er stimm tmir aber weitgehend zu, dass das ganze nach einer wohldurchdachten Schweinerei riecht.

Allerdings kann eine Einzelperson da wohl nichts machen. Man müsste, aber da ist er sich nicht sicher, warten bis da Gesetz so erlassen wird und dann Verfassungklage einreichen oder massiven Druck im Vorfeld ausüben.

Übrigens, neben den Kosteneffekt. Man kann auch Sicherungen in einer Art vorschreiben, das die Waffe zum Schiessen unbrauchbar wird. z.B. Könnte verlangt werden, ein Loch in den Lauf eines Selbstladers einzubringen. In das dann ein Sicherungssystemverankert werden müsste, was die Waffe praktisch unbrauchbar zum Schiessen machen würde.

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Übrigens, neben den Kosteneffekt. Man kann auch Sicherungen in einer Art vorschreiben, das die Waffe zum Schiessen unbrauchbar wird. z.B. Könnte verlangt werden, ein Loch in den Lauf eines Selbstladers einzubringen. In das dann ein Sicherungssystemverankert werden müsste, was die Waffe praktisch unbrauchbar zum Schiessen machen würde.

Ach, die immer sooo geschmähten Amis liefern zu jedem Repetiergewehr - jedenfalls zu jedem, das ich gekriegt hab - ein Vorhängeschloss mit speziellem Bügel mit, das bei geöffnetem Verschluß durch das dann offene System gesteckt und dann abgesperrt wird. Nix geht mehr. Keine Elektronik, das Entsperrgerät heißt "Schlüssel", und ist im Preis der Waffe inbegriffen ...

Und da wundert sich wer, wenn ich von Schmiergeld rede, wenn eine um Potenzen teurere Lösung, die obendrein einen Scheiss wert ist, entgegen solider Testergebnisse mit Gewalt durchgepusht werden soll ?

Der Schmarrn ist nur, daß die zuständigen Entscheidungsträger bereits vorher schon so luxuriös gelebt haben, daß man eine markante Änderung ihres Lebensstiles aufgrund der nützlichen Zuwendungen von Armatix kaum nachweisen wird können.

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Dann halte dich lieber raus und überlasse das Feld den "Geheimdiplomaten".

Kopfschüttelnder Gruß

Willo

Das sollte bedeuten, dass eine einzelne Person, bevor das Gesetz so nicht verabschiedet wurde, nichta machen kann.

Wenn Du in Deiner unendlichen Weisheit mehr weist, dann kläre uns auf und führe uns in die Schlacht.

Soll bedeuten, um diese Gesetzesformulierung abzuwenden, versuchen massiven Druck auf die Politiker auszuüben. denn sonst bleibt wohl nur der Weg zum Gericht nchdem das Gesetz so verabschiedet wurde.

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