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IGNORED

Munition aufbewahren


Mathes

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin Moin

wie kann ich meine selbstgeladene Munition Gesetzestreu lagern ? Blechschrank einfach aus dem Baumarkt oder muß der besonders stabil sein ? Oder reicht ein abschließbarer Holzschrank ?

Gruß Mathes

Geschrieben

Im Moment genügt ein unklassifizierter Blechschrank mit Schwenkriegelschloß

oder ein "gleichwertiges Behältnis" (was imemr das auch sein mag).

Svenni

Geschrieben

Hallo,

mal einen Tipp:

Ich habe im Baumarkt einfache Blechschränke gesucht, möglichst mit Schwenkriegel.

Die preiswertesten Dünnstblechschränke (z.B. für Werkzeugaufbewahrung) lagen bei etwa 90 - 100 Oi. Billigste Verarbeitung und mit einem Dosenöffner zu knacken.

Bei vielen Baumärkten gibt es einfache, unklassifizierte Tresore mit elektronischem Zahlenschloß. Kosten mit / ohne Rabatt zwischen 40 und 50 Oi (Burgwächter).

Es passen ca. 1.500 Schuß .38er / .357er oder ca. 4.000 Schuß KK hinein. Jeweils noch mit etwas "Luft".

Mit 2 / 3 Stück ist man eigentlich gut ausgestattet.

Und rechtlich ist man auf der "ganz sicheren" Seite.

Gruß,

André

Geschrieben
Leute, kauft euch was vernünftiges. Winnenden war schlimm genug, und niemand verbietet einem, mehr zu tun, als im Gesetz steht.

Das ist auch meine Meinung, ich habe mir für 80€ einen gebrauchten A-Schrank gekauft und ein Regal eingebaut. Nach dem vor 5 Jahren bei mir eingebrochen wurde hab ich lange überlegt wie ich die Muniton aufbewahren muß um ruhig schlafen zu können.

MIBA

Mein Nachposter hat Recht, deshalb editiert

Geschrieben

Gute Idee, das mit dem Ikea Schrank! Sowas suche ich in Baumärkten schon länger, bin aber bisher nicht fündig geworden. Und oben kommt die Kiste drauf, die ich bisher nutze. Dann passt endlich mal viel Munition in meine Wohnung :-)

Geschrieben

Hatte auch einen unklassifizierte Tresor mit elektronischem Zahlenschloß für meine Mun., mußte aber meine Wiederladetätigkeit dem Platzangebot im Tresor anpassen. Was hieß öfters aber kleine Mengen laden (wurde noch verstärkt dadurch das ich mehrere Kaliber Schiesse), mir ist aber weniger dafür größere Mengen lieber.

Jetzt lagert meine Mun. in nem A Klasse Langwaffenschrank, bis ich da ans Limit komme kann ich noch viel Laden :00000733:

Geschrieben

Hallo

einige haben schon recht mit dem: man muß nicht alles schreiben.

Wir haben schließlich Mitleser, die gerne an der Verschärfungsschraube drehen.

Aber einfach mal so zum überlegen: was mache ich mit gestohlener Mun ohne eine Waffe? Mit dem Hammer draufhauen. An die Wand hängen. Viel mehr geht nicht.

Ich gehe ab und an, eher selten auf Flohmärkte. Einige Male ist mir da schon scharfe Munition angeboten worden. Einer hatte einige Packungen .22LR künstlerich auf seinem Verkaufstisch plaziert. Das Zeug bekommst du überall zu kaufen. Wo es ein Unberechtigter aber nicht kaufen kann ist im Waffengeschäft. Also wäre eine Verschärfung von Blechschrank mit Schwenkriegel auf A-Schrank völliger Blödsinn. Aber ich würde die Jungs auch nicht darauf stoßen.

Steven

Geschrieben

Es wird immer wieder von einem "Schwenkriegelschloss" geschrieben.

Soweit ich das noch in Erinnerung habe, heißt es aber richtig "Stangenriegelschloss"!!!

Und das ist ne ganz andere Hausnummer, von wegen Drei-Punkt-Verriegelung.

Geschrieben
Ikea hat auch Blechschränke... Serie PS... mit Alibi-Schwenkriegel z.b. http://www.ikea.com/de/de/catalog/products/00100194

Servus !

Diesen Schrank habe ich auch gekauft, 3 Monate später noch einen :lol: !

Stabil, besch****** zusammen zu bauen, 2 Schlüssel dabei, passen für beide Schlösser.

Bei dem 2. Schrank den ich 3 Moate später holte waren wieder 2 Schlüssel dabei. Diese passten auch problemlos an den vor 3 Monaten gekauften Schrank :peinlich: !

Geschrieben
Soweit ich das noch in Erinnerung habe, heißt es aber richtig "Stangenriegelschloss"!!!

Falsch!

Ein Blick ins Gesetz hilft da weiter:

Auszug aus § 13 AWaffV "Aufbewahrung von Schußwaffen und Munition"

(3) Munition, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, darf nur in einem Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung oder in einem gleichwertigen Behältnis aufbewahrt werden.

Gruß

Michael

Geschrieben
Jetzt lagert meine Mun. in nem A Klasse Langwaffenschrank, bis ich da ans Limit komme kann ich noch viel Laden :00000733:

Ist doch auch eine super Lösung.

Die, die ich meine, haben die typische B-Würfelgröße. 3 - 4 braucht man davon schon, um auf die Größe eines A-Schrankes (5-7 LW, um die 200 Oi)) zu kommen.

Wenn man solch einen im Sonderangebot oder gebraucht bekommt, kann das günstiger sein, als mehrere kleine Tresore.

Schön bei den kleinen Tresoren ist: man benötigt keine Schlüssel und man kann die Munition schon grob vorsortieren, ohne ein Regal bauen zu müssen.

Muß man halt schauen, wieviel Platz man benötigt.

(Gewehrputzstöcke passen natürlich nicht in diese kleinen Tresore...)

Gruß,

André

Geschrieben
Es wird immer wieder von einem "Schwenkriegelschloss" geschrieben.

Soweit ich das noch in Erinnerung habe, heißt es aber richtig "Stangenriegelschloss"!!!

Und das ist ne ganz andere Hausnummer, von wegen Drei-Punkt-Verriegelung.

Nein, es steht da tatsächlich Schwenkriegelschloß. Stangenriegelschloß ist aber natürlich besser. Ich habe einen großen Stahlschrank von einem Büroeinrichter, der hat auch ein Stangenriegelschloß. Kann nur empfehlen, wenn Platz ist, sich gleich einen größeren zu holen. Da passt alles rein. Wiederladezubehör, Putzzeug, sonstiger Waffenkram und falls man mal ein Munitionssonderangebot findet muss man sich keine Gedanken über die Lagerung machen. Einfach schön viel Platz...

Geschrieben

Ich habe einen Blechschrank 2m x 1,10m x 0,4m (H x B x T) in Industriequalität (aus einem Stück , geschweißt und nicht geschraubt , Traglast pro Boden 50kg) ... mit Wand und Boden verschraubt ... und nur für Munition als Außenlager!

Verschlossen ist er mit einem Schwenkriegelschloss an 3 Stellen !

Der Preis lag bei knapp 250€! Nun habe ich aber genug Platz für Munition ... (Kal. 12 baucht ja immer etwas mehr Platz )!

Geschrieben
Gute Idee, das mit dem Ikea Schrank! Sowas suche ich in Baumärkten schon länger, bin aber bisher nicht fündig geworden.

Ich würd's lassen, hab auch den PS Schrank von IKEA. Ursprünglich gedacht zur Lagerung von Muni hab ich da jetzt nur meine Putzutensilien untergebracht. U.a. ist die Bodenplatte dort werkmäßig nicht befestigt, so dass du die nach oben rausdrücken kannst. Insgesamt macht das Teil keinen vertrauenserweckenden Eindruck.

Geschrieben

Es kommt auch immer auf den individuellen Aufstellungsort an. Der Gesetzestext ist klar und der IKEA-PS Schrank entspricht diesem. Als LWB habe ich aber auch die moralische Verpflichtung, unberechtigten Zugriff zu verhindern bzw. zu erschweren.

ICH habe die PS-Schränke für Muni im Einsatz. ABER:

1. war das eine Frage des Platzes und die Dinger sind in verschiedenen Größen zu bekommen und zudem recht preiswert.

2. Habe ich u.a. die Einlegeböden modifiziert, so daß da a) deutlich mehr als 40 kg reingehen und b ) sich da von aussen nix eindrücken lässt.

3. stehen meine Schränke in einem gesonderten Raum, welcher ebenfalls verschlossen ist, so daß ersteinmal diese Tür überwunden werden müsste.

In der Summe der zu überwindenden Hindernisse also sicher mit einem höherwertigen Schrank zu vergleichen. Ich halte nix von vorauseilendem Gehorsam aber von gesundem Menschenverstand. Wer den PS-Schrank auf die Terrasse oder vor die Tür stellt - selber schuld, denn das wäre fahrlässig. Wer ohne Unberechtigte in einem Haushalt wohnt, der kann mit den PS-Schränken dem Gesetz genüge tun.

Tip: die Schlösser lassen sich auch gegen höherwertige austauschen.

Fazit: ich finde die PS vom Preis/Leistungsverhältnis her optimal für meinen Lager- und Wiederladeraum. Allerdings stehen die Waffenschränke woanders... :D

Geschrieben

Ich will hier niemanden zu nahe treten, schön das viele höherwertige Schränke einsetzen, inklusive separater Räume etc. Voll OK. Aber bis jetzt ist es nicht verpflichtend und hoffentlich bleibt es auch so! Aber manche LWB haben ggf. auch ein Platzproblem, nicht jeder hat seprate Räume und A oder B Schränke nehmen nun mal mehr Platz weg, als ein einfacher "kleiner Würfel". Ob das hinsichtlich der Menge reicht, kann noch jeder selber entscheiden oder man macht über Kreuzlagerung - ebenfalls zulässig. Aber jetzt hier ausdrücklich draufhinweisen würde ich ehrlich gesagt nicht. Abgesehen davon Muni ohne Waffe ist sinnlos und die sind sicher verwahrt, also besteht auch kein Sicherheitsrisiko und somit m.M. nach kein Handlungsbedarf - eigentlich..

Versteht mich nicht falsch, vielleicht bin ich auch schon etwas paranoid, bedingt durch die absurden und immer neuen Gesetzesvorschläge..

Geschrieben

Hallo

Das hier kann alles doch nicht wahr sein ?! Da betreibt einer schon etliche Jahre Schießsport und macht sich jetzt gaaaaanz langsam Gedanken um einen Munitionsschrank.

Wegen Leuten die ähnlich lasch mit den bestehenden Gesetzen umgegangen sind, ist Winnende überhaupt möglich geworden.

Also handle schnell und feilsch nicht um 20 € denn schon morgen könnten sie vor deiner Tür stehen.

Geschrieben

Ich meine als Legalwaffenbesitzer sind wir moralisch dazu verpflichtet neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften auch unseren gesunden Menschenverstand einzuschalten. Ich halte es z.B. für verkehrt, Munition in einer Geldkassette oder in einem Klapperschrank zu verwahren, ebenso würde ich z.B. einen leichten B-Würfel immer anschrauben, auch wenn das Gesetz dies nicht explizit fordert. Das hat nun wirklich nichts mit paranoid zu tun.

(natürlich ist dabei der individuelle Aufbewahrungsort mit zu berücksichtigen wie sgtmalarkey richtig angemerkt hat; wenn er seinen IKEA-PS Munitions-Schrank - der zumindest modifiziert den gesetzlichen Anforderungen entspricht - im abgeschlossenen Hobbyraum verwahrt und außerdem keine Unberechtigen im Haushalt leben, spricht da selbstverständlich nichts gegen.)

Geschrieben
Ich will hier niemanden zu nahe treten, schön das viele höherwertige Schränke einsetzen, inklusive separater Räume etc. Voll OK. Aber bis jetzt ist es nicht verpflichtend und hoffentlich bleibt es auch so! Aber manche LWB haben ggf. auch ein Platzproblem, nicht jeder hat seprate Räume und A oder B Schränke nehmen nun mal mehr Platz weg, als ein einfacher "kleiner Würfel". Ob das hinsichtlich der Menge reicht, kann noch jeder selber entscheiden oder man macht über Kreuzlagerung - ebenfalls zulässig. Aber jetzt hier ausdrücklich draufhinweisen würde ich ehrlich gesagt nicht. Abgesehen davon Muni ohne Waffe ist sinnlos und die sind sicher verwahrt, also besteht auch kein Sicherheitsrisiko und somit m.M. nach kein Handlungsbedarf - eigentlich..

Versteht mich nicht falsch, vielleicht bin ich auch schon etwas paranoid, bedingt durch die absurden und immer neuen Gesetzesvorschläge..

Sorry aber der Satz stört mich doch ein wenig, könnte man auch leicht umdrehen "Waffen ohne Munition"

Geschrieben

Wenn diese Petition erhört wird, dann haben wir keine Sorgen mehr, dann passt unsere Polizei darauf auf:

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das geltende Waffengesetz nach dem erneuten Amoklauf extrem zu verschärfen.

Begründung

Es kann nicht hingenommen werden das unschuldige Bürger durch Amokläufer länger gefährdet werden.

Daher sollte das Waffengesetz entsprechend verändert werden. Dazu hier mein entsprechender Vorschlag:

Die Waffen der Jäger sind beim Vorsteher bzw. beim Vorsitzenden der Jagdgenossenschaft bzw. Jagdgesellschaft in einem Waffenschrank ohne Munition zu lagern. Die Waffen der Mitglieder von Schützenvereinen sind ebenfalls in einem Waffenschrank ohne Munition im Vereinsheim zu lagern.

Die Waffenschränke sind mit Einbruchmeldeanlagen (Alarmanlagen) auszustatten, damit kein unbefugter Zugriff erfolgen kann. Zur Ausgabe der Waffen muss eine zweite Person als Zeuge anwesend sein. Die Ausgabe und Rückgabe ist schriftlich zu dokumentieren.

Die Munition ist in den örtlichen Polizeistationen zu lagern und wird nur in geringer Menge an den Personenkreis der Jagdgesellschaften ausgegeben. Bei Schützenvereinen ist zum Trainingsschießen und zu Wettkämpfen nur ein begrenzter Personenkreis empfangsberechtigt. Die Schützen selbst erhalten die Munition erst vor Ort.

Nach Ende des Schießens ist die restliche Munition bei der Polizei zurückzugeben und die verschossene Munition durch die leeren Patronenhülsen nachzuweisen. Sollten dabei Differenzen auftreten, so ist die Ausgabe der Munition bis zum Nachweis des Verbleibs der Restmunition einzustellen und die Waffen sind zu konfiszieren.

Quelle: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?...s;petition=3164

Viel Spass beim Hülsensuchen ... :traurig_16:

Archiviert

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