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IGNORED

Waffen-Rechtsschutzversicherung!


wahrsager

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Sofern Eure Rechtsschutzversicherung "Verwaltungsrechtsschutz" umfasst, habt ihr auch jetzt schon einen entsprechenden Rechtsschutz (natürlich vorbehaltlich irgendwelcher Ausschlüsse in den Leistungsbestimmungen Eures Vertrages).

Also mal kein hektischer Aktionismus. Das Angebot in Verbindung mit der Mitgliedschaft finde ich grundsätzlich ja sehr gut, vor allem weil es themenbezogen auf die Mitgliedschaft dort ist. Aber prüft erstmal, ob ihr es wirklich braucht.

@Gegenallegesetzeklagenwollende: Neue Gesetze kann man mit einer Verfassungsbeschwerde angehen. Und ohne jetzt ein Verfassungsrechtsbuch hier hineinzustellen: Sowas ist komplex und da würde ich auch erstmal ins Kleingedruckte Eurer Rechtsschutzversicherung schauen ... :gutidee:

Gruß,

Coltfan

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Folgendes steht in meinem Versicherungsschein der Zurich Versicherung (über VdW):...

Die Zurich ( sehr gut :icon14: ) ist einer der großen globalen Player - hauptsächlich am Industriehaftpflichmarkt tätig... jedoch auch für "Privatpersonen wie uns".

Man könnte allerdings auch erfragen, ob die Allianz eine Versicherung zu ähnlichen Bedingungen anbietet.

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Schließlich müßten ja gerade die Anwälte am besten wissen, welche Versicherung im konkreten Fall am ... effizientesten.... ist.

Ich vermute, es liegt weniger am Namen der Versicherung sondern vielmehr an der konkreten Ausgestaltung der ARB im zu verhandelnden Einzelfall.  :rolleyes:  

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Umso mehr, desto besser. Wenn einer klagt, bringt´s nicht viel. Klagen hunderte, wird´s teuer!! :00000733:

Stimmt nicht so ganz. Wenn Du z.B. eine Verwaltungsklage einreichst und der Beklagte einen Rückzieher macht, weil er ganz genau weiss, das er den Prozess verliert, dann trägst Du 75% aller anfallenden Kosten selbst. Wenn Du aber eine Waffenrechtschutz besitzt, dann übernimmt sie für Dich die gesamten Kosten.

Leider ist dies zur Zeit gängige Praxis bei den austellenden Behörden...erstmal rechtswidrige Einschränkungen auferlegen, in der Hoffnung, dass der Betroffene sich nicht traut Widerspruch einzureichen und wenn er es doch tut, dann kann er für sein Recht (fast) alles bezahlen. Merke: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!

(Diese Methode hat schon viele Legalwaffenbesitzer vor dem Gang zum Anwalt abgeschreckt.) Was noch viel schlimmer an dieser Sache ist, dass wenn der Beklagte einen Rückzieher macht, durch das eingestellte Verfahren natürlich kein rechtskräftiges Urteil ausgestellt wird, dass man als Grundsatzurteil für gleichartige Verfahren heranziehen könnte. Deshalb muss jeder Legalwaffenbesitzer einzeln Klagen, auch wenn viele Andere mit den gleichen Problemen vor Gericht erfolgreich waren.

Unsere Behörden fahren auf dieser Schiene weiter, da es sich für sie durchaus lohnt, wenn auch nur zwei von zehn Legalwaffenbesitzern sich nicht trauen zu klagen.

Deshalb kann ich eine Waffenrechtschutz ganz dringend empfehlen.

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hallo,

hat auch die DAS

g) verwaltungs-rechtsschutz für die wahrnehmung rechtlicher interessen vor verwaltungsbehörden und verwaltungsgerichten

aa) im verkehrsrechtlichen Angelegenheiten

bb) im privaten bereich

cc) im beruflichen bereich

versicherungssumme unbegrenzt.

§ 3 ausgeschlossene rechtsangelegenheiten

waffen sind darin nicht aufgeführt.

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ich hab mir gerade mal die versicherungsbedingungen der ÖRAG rechtsschutz vom forum waffenrecht angeschaut und bin recht positiv überrascht.

1. sie bezahlt schon die anwaltskosten bei tätigkeiten mit verwaltungsbehörden. das ist selten, meistens (wie auch der der RS vom vdw) wird erst bezahlt wenn der vorgang bei einem verwaltungsgericht gelandet ist, bis dahin kann der fall schon viel geld gekostet haben.

2. der vorwurf einer vorsätzlicher begehung ist mitversichert, solange keine rechtskräftige verurteilung wegen vorsatzes erfolgt. auch das ist sehr selten, normal ist leider das bei dem vorwurf von vorsatz sofort die leistung versagt wird und erst wenn der vorwurf rechtskräftig verneint wird zahlen die versicherungen rückwirkend. man muss also erst einmal in vorkasse treten (wenn man es sich leisten kann).

in den online zugänglichen unterlagen der rs vom vdw, waren die bedingungen diesbezüglich nicht aufgeführt. zur regelung in dem vdw vertrag kann ich also nichts sagen.

3. weiter gibt es bei der ÖRAG auch eine regelung bezüglich der kosten einer honorarvereinbarung, üblich sind nur die kosten einer gesetzlichen vergütung. wobei die honorarvereinbarung wohl nur in bestimmten fällen möglich ist. eine auflage ist z.b. das die örag den rechtsanwalt benennt. es gibt hierzu noch weitere regelungen, nur leider fehlen in meinen unterlagen ein paar klauseln und ich kann die bestimmungen nicht nachlesen. mache mich die tage aber mal schlau mit welchen bedingungen die honorarvereinbarung noch verknüpft ist.

auch hierzu war in den wenigen vdw online unterlagen nix zu finden.

es scheint aber schon so zu sein das die versicherungsbedingungen der ÖRAG deutlich verbraucherfreundlicher sind als die des VdW also von der züricher.

gruss dobe

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Carcano (bezüglich der sehr ausführlichen "Dummsinn"-Einstufung der genannten Versicherung...): bitte antworten.

Ich schwanke derzeit nur noch zwischen der genannten VdW-, der ÖRAG- oder evtl. einer DAS-Versicherung.

Dass ich meine "Versicherungslage" in waffenrechtlicher Hinsicht verbessern werde (ich habe eine, möchte mich aber diesbezüglich nicht auf diese verlassen) steht für mich fest.

Mich interessieren nur noch vergleichende Erfahrungen.

Gruß,

karlyman

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Gast lady-shooter

Carcano's Feststellung des Dummsinns könnte womöglich damit zusammenhängen:

In Beitrag #1 Satz 1 schrieb Wahrsager:

Folgendes steht in meinem Versicherungsschein der Zurich Versicherung (über VdW):

Daraufhin fragt IMI in #2:

Kannst Du mir den Namen Deiner Rechtsschutzversicherung nennen? Die möchte ich auch haben...

Da will also jnd. die Beschreibung der Versicherungsleistung verstanden haben und bewertet sie als positiv, welches er durch den Zusatz >> Die möchte ich auch haben... << impliziert. Diese Person hat aber bereits die Worte 7 + 8 aus Satz 1 nicht verstanden.

Nur so, als Möglichkeit.

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ich hab mir gerade mal die versicherungsbedingungen der ÖRAG rechtsschutz vom forum waffenrecht angeschaut und bin recht positiv überrascht.

1. ...

2. ...

3. weiter gibt es bei der ÖRAG auch eine regelung bezüglich der kosten einer honorarvereinbarung, üblich sind nur die kosten einer gesetzlichen vergütung. wobei die honorarvereinbarung wohl nur in bestimmten fällen möglich ist. eine auflage ist z.b. das die örag den rechtsanwalt benennt. es gibt hierzu noch weitere regelungen, nur leider fehlen in meinen unterlagen ein paar klauseln und ich kann die bestimmungen nicht nachlesen. mache mich die tage aber mal schlau mit welchen bedingungen die honorarvereinbarung noch verknüpft ist.

auch hierzu war in den wenigen vdw online unterlagen nix zu finden.

es scheint aber schon so zu sein das die versicherungsbedingungen der ÖRAG deutlich verbraucherfreundlicher sind als die des VdW also von der züricher.

gruss dobe

hab mit der ÖRAG gesprochen und es besteht grundsätzlich die möglichkeit einer honorarvereinbarung im rahmen des spezial-straf-rechtsschutz (also z.b. bei dem vorwurf einer vorsätzlichen tat) egal bei welchem anwalt.

für verwaltungsrechtsschutz besteht die möglichkeit einer honorarvereinbarung nur wenn die örag einen rechtsanwalt benennt.

da ich diese bedingungen nicht habe, sind das die aussagen von einem mitarbeiter der örag. die normale rechtsschutz-hotline kennt sich mit dem rahmenvertrag vom forum-waffenrecht nicht aus. ich wurde weitergeleitet zu einer fachabteilung die dann diese leistungen zugesagt hat.

gruss dobe

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  • 1 Jahr später...

Alles schon wiederholt durchgekaut. Das was du suchst wirst du für 250,- nicht bekommen. Wenn du die Verträge vergleichst, bei niemandem. Ich habe ein Rundum -Glücklich-Paket inkl. Familie, Miet-, Kfz-, Eigentümer-, Geschäfts- und natürlich Straf- und Verwaltungs-RS mit SB (300,-), Service-Hotline, auch bei Vorsatz-Vorwurf, inkl. Waffen- Sprengstoff- und Jagdrecht usw.

Aber da kannst du trotz relativ!! hoher SB mehr als das doppelte veranschlagen.

Mir ist es - und auch der gebotene Service- aus leidvoller Erfahrung diesen Betrag wert.

Übrigens: ALLE RS-Versicherer arbeiten mit den gleichen ABG`s - also muss man sich schon die Mühe machen, die einzelnen Leistungen individuell zu vergleichen. Bin ich kein Eigentümer, benötige ich keinen Eigentümer-RS, bin ich Eigentümer ohne zu vermieten,. benötige ich diesen RS nicht.

Lege ich Wert auf NULL SB, wird`s bei allen richtig teuer. Bin ich nicht Selbstständig/Freiberufler, benötige ich diesen Baustein nicht.

Damit setzt sich eigentlich JEDE persönliche RS-Versicherung aus den für den jeweiligen VN wichtigen oder gewünschten Bausteinen zusammen.

"ich will RS" für 150,- ohne SB und für alles - funktionier (leider) nicht. Bei niemanden. Auch ich habe überlegt, damals zusätzlich über FWR abzuschließen. Nach Vergleich aller zu erhaltenden Unterlagen! (NICHT mündliche Aussagen am Telefon) habe ich dann einfach mein bestehendes kleines Paket in ein auf meine damaligen und heutigen Bedürfnisse zugeschnittenes erweitert. Seitdem zahle ich doppelt so viel.

Mir ist es das wie gesagt wert. Wer glaubt, für 70.-/80,- bei 100,- SB einen kompletten Verwaltungs- und Straf-RS zu bekommen - viel Glück.

Carcano hat (gibt bestimmt die SuFu her) auch einiges interessantes dazu geschrieben.

Edith meint, letzter Absatz - das geht natürlich über einen Gruppenvertrag oder einen Rahmenvertrag wie beim FWR - aber wie gesagt, mal alles GENAU und mehrmals durchlesen, nachfragen bei einem befreundeten Anwalt, nochmals lesen, eine Tabelle mit den wichtigen Teilbereichen anlegen und die verschiedenen Anbieter und ihre für das jeweilige Paket aufgerufenen Preise eintragen. Dazu plus/minus der jeweiligen Umfänge - und schon hat man es nach Wochen nervigem vergleichen fast geschafft.

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Stimmt nicht so ganz. Wenn Du z.B. eine Verwaltungsklage einreichst und der Beklagte einen Rückzieher macht, weil er ganz genau weiss, das er den Prozess verliert, dann trägst Du 75% aller anfallenden Kosten selbst.

Ich dachte das hätten wir schon einmal geklärt?

Man erklärt das Verfahren einvernehmlich für erledigt und zahlen darf hauptsächlich oder gänzlich der, der voraussichtlich verloren hätte (iirc).

@Dobe:

Du hast die 200 EUR Selbstbeteiligung bei der Örag vergessen.

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Sprecht dich erstmal mit Eurer Versicherung, sofern Ihr eine Rechtschutzhabt, und fragt sie gezielt nach dem Waffenrecht.

Ich habe das gemacht, bin bei der D.A.S.

Keine Probleme, wird gedeckt, da es sich dabei, wie nennt sich das ganze?, um Verwaltungsrecht oder so, handelt.

Aber, nur um auf Numemr sicher zu gehen, habe ich nachfolgende Mail an meinen Versicherungsmenschen geschickt:

Gude Herr xxxxx,

sicherlich können Sie sich noch dunkel daran erinnern, dass ich Sie bezüglich der Leistungen im Rechtschutz zum Thema Waffenrecht befragt hatte.

Weitgehend konnte ich das ja mit der Leistungsabteilung besprechen, zum positiven.

Nun aber eine erweiterte Frage.

Letztes Jahr wurde das Waffenrecht verschärft!

Ganz besonders die Aufbewahrungsvorschriften wurden geändert/verschärft.

Vor dem 25.07.2009 stellten Fehler der Aufbewahrung von Waffen und Munition lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar.

Seit dem 25.07.2009 werden sie als Straftat geahndet und fallen somit nicht mehr und das Ordungswidrigkeitsrecht (Verwaltungsrecht), sondern eigentlich unter das Strafrecht. Das stellt eine wohl komplett veränderte Rechtslage dar.

Wenn ich eine schriftliche Bestätigung darüber bekommen könnte, dass meine D.A.S. Rechtschutz auch für die einen potentiellen Rechtsstreit gegen die Waffenbehörde aufkommen würde, sollte es zu Unregelmäßgkeiten bei einer, seit dem 25.07.2009 erlaubten, verdachtsunabhängigen Kontrolle der Aufbewahrung

(((§ 36 Abs. 3 Waffg.) http://www.juraforum.de/gesetze/WaffG/36/ ) http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Sicherhei...n2009_node.html ), oder einer Aberkennung meiner Waffenrechtlichen Erlaubnis, basierend auf mehrfaches „nicht“ hereinlassen des Kontrolleurs, o.ä.

Sollten diese Punkte von unserer Rechtschutzversicherung nicht gedeckt werden, was müssten wir hinzunehmen (zu welchen Kosten), um hier einen entsprechenden Schutz zu erhalten.

Beste Grüße

Sobald ich eine Antwort erhalte, poste ich sie natürlich rein.

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Bei den Versicherern die ich kenne, auch der DAS, bezieht sich die RS imer auf einen Verwaltungs-Gerichts-RS., d.h. die "Kleinigkeiten (bei einem Gebührenbescheid Widerspruch) sind erst einmal eigene Sache.

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Bei den Versicherern die ich kenne, auch der DAS, bezieht sich die RS imer auf einen Verwaltungs-Gerichts-RS., d.h. die "Kleinigkeiten (bei einem Gebührenbescheid Widerspruch) sind erst einmal eigene Sache.

Mir geht es aber weniger um die Gebühren, sondern mehr um eine Aberkennung der waffenrechtlichen Erlaubnis/Zuverlässigkeit als Resultat der Weigerung einer verdachtsunabhängigen Kontrolle oder fehler in der Aufbewahrung.

Es macht einfach aus meiner Sicht wenig Sinn, blindlinks eine weitere Versicherung, die auch Geld kostet, abzuschließen, ohne zu vorher wissen, ob die bisherige diese Punkte abdeckt oder nicht.

Ich Denke mal, die kritischsten Punkte habe ich mit meiner Mail angerissen und warte nun auf Mitteilung.

Ich habe so schon genug Versicherungen an der Backe,a ls das ich einfach irgendwelche neuen zusätzlich abschließen will.

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