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IGNORED

Waffen-Rechtsschutzversicherung!


wahrsager

Empfohlene Beiträge

Folgendes steht in meinem Versicherungsschein der Zurich Versicherung (über VdW):

Versichert ist die gerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen wegen der Versagung, der Rücknahme und des Widerrufs von waffen- und munitionsrechtlichen Erlaubnissen gemäß §§... WaffG SprengG BJG... sowie zur Abwehr behördlicher Auflagen im Zusammenhang damit... Dier Versicherungssumme beträgt 150.000 EUR je Versicherungsfall...

Damit bin ich auf einen eventuellen Widerruf meiner Bedürfnisse und auf verschärfte Aufbewahrungsvorschriften vorbereitet!

Und Ihr?

:bud:

Das wird den Staat teuer zu stehen kommen!

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Wichtig ist der Abschluss VOR dem Schadensfall.

Allerdings wird die Versicherung wenig helfen, wenn das Waffengesetz geändert wird. Sie kann nur bei falscher Auslegung der Gesetze und Vorschriften helfen.

Hinnerk

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wäre das nicht ne sinnvolle ergänzung für den fvlw?

ab nen bestimmten mitgliedsbeitrag ne rechtsschutzvericherung anzubieten?

noch könnten es zu wenige mitglieder sein aber man könnte ja mal von seiten der flwb ne anfrage starten ab wie vielen mitgliedern die rechtsschutzversicherungen nen individuellen vertrag anbieten.

dobe

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Wichtig ist der Abschluss VOR dem Schadensfall.

Stimmt.

Eine Wartezeit gibt es übrigens nicht, die Versicherung gilt ab sofort.

Allerdings wird die Versicherung wenig helfen, wenn das Waffengesetz geändert wird. Sie kann nur bei falscher Auslegung der Gesetze und Vorschriften helfen.

Das sehe ich nicht so.

Sie deckt die Klage gegen einen Widerruf von Erlaubnissen ab.

wäre das nicht ne sinnvolle ergänzung für den fvlw?

ab nen bestimmten mitgliedsbeitrag ne rechtsschutzvericherung anzubieten?

noch könnten es zu wenige mitglieder sein aber man könnte ja mal von seiten der flwb ne anfrage starten ab wie vielen mitgliedern die rechtsschutzversicherungen nen individuellen vertrag anbieten.

dobe

Sehr gute Idee!

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wäre das nicht ne sinnvolle ergänzung für den fvlw?

ab nen bestimmten mitgliedsbeitrag ne rechtsschutzvericherung anzubieten?

noch könnten es zu wenige mitglieder sein aber man könnte ja mal von seiten der flwb ne anfrage starten ab wie vielen mitgliedern die rechtsschutzversicherungen nen individuellen vertrag anbieten.

dobe

Da ich auch noch auf der Suche nach einer Waffenrechtsschutzversicherung bin, bisher aber gehofft habe eine für mich sinnvolle Mitgliegschaft in einem Verein o.ä. zu finden die so etwas beinhaltet, wäre die Kombi fvlw + Rechtsschutz für mich ideal.

VdW Mitglied wäre ich bisher nur wegen der Versicherung geworden.

Also fvlw bitte Waffenrechtsschutzversicherung mit anbieten :gutidee:

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Gast God of Hellfire

Wäre dieses Thema nicht mal eine Rundmail mit Link wert?

Der Gedanke an eine FvLW Mitgliedschaft mit Koppelung an eine Rechtsschutzversicherung ist gar nicht so abwegig.

Ich denke viele wissen noch nicht, was auf sie zukommen könnte.

Evtl. sollte auch eine Umfrage gestartet werden, damit die FvLW rudimentär abschätzen kann, wieviele Leute überhaupt Interesse haben.

Diese Zahlen könnten ggfs. auch helfen wenn die FvLW sich mit dieser (oder einer anderen) Versicherungsgesellschaft in Verbindung setzt.

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Der Gedanke an eine FvLW Mitgliedschaft mit Koppelung an eine Rechtsschutzversicherung ist gar nicht so abwegig.

Diese Zahlen könnten ggfs. auch helfen wenn die FvLW sich mit dieser (oder einer anderen) Versicherungsgesellschaft in Verbindung setzt.

am einfachsten und schnellstens würde es gehen wenn man eine versicherung kontaktiert die dieses risiko bereits kennt und auch schon eingeschätzt hat,

z.b. die züricher mit dem vdw vertrag.

die versicherung hat keine neue arbeit, keine risikoeinschätzung, keine neuen agbs und kann recht schnell nen preis sagen.

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Das sehe ich nicht so.

Sie deckt die Klage gegen einen Widerruf von Erlaubnissen ab.

Bin kein Jurist. Aber eine Klage gegen den Widerruf von Erlaubnissen wegen einer Änderung des WaffG oder einer seiner Ausführungsbestimmungen dürfte wenig Chancen haben.

Kann hier ein kundiger Jurist mal etwas dazu schreiben?

Stell dir vor, die Mineralölsteuer wird erhöht und du klagst dagegen weil sie vorher niedriger war. Wo ist da die Siegchance?

Bei den Waffen denke ich auch an Fälle in denen relativ leicht enteignet werden kann.

Bsp: Es soll eine Ortsumgehung gebaut werden. Das Land dazu kann enteignet werden. Allgemeinwohl geht vor Partikularinteressen. Die Argumentation dürfte im Waffenrecht ähnlich sein. Trotzdem sollten wir es dem Gesetzgeber so schwer wie möglich machen. Kopf hoch!

Hinnerk

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Damit bin ich auf einen eventuellen Widerruf meiner Bedürfnisse und auf verschärfte Aufbewahrungsvorschriften vorbereitet!

Das wird den Staat teuer zu stehen kommen!

Ich bin zwar auch seit über 10 Jahren im VdW, aber ich denke

wenn von Seiten des Gesetzgebers z. Bsp. die Aufbewahrung verschärft wird,

oder gar GK per Gestz verboten wird, dann nützt auch die beste Rechtschutz der Welt nichts. Wer denkt so eine Rechtsschutzversicherung kann ihn vor sowas bewahren, der ist naiv.

Svenni

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Stell dir vor, die Mineralölsteuer wird erhöht und du klagst dagegen weil sie vorher niedriger war. Wo ist da die Siegchance?

Eine Änderung des WaffG ist an Verhältnismässigkeit und an Notwendigkeit (öffentliche Sicherheit) geknüpft.

Eine WaffG-Änderung wäre nicht das erste Gesetz, dass vom BVerfG gekippt wird.

Und selbst wenn man nur eine Entschädigung einklagt und hohe Gerichtskosten verursacht: Wenn das ein paar tausend Waffenbesitzer machen, dann steht eine idiotische Aufbewahrungsregelung (Bsp) ganz schnell wieder auf dem Prüfstand

Und noch was (ohne persönlich werden zu wollen): Wenn Du davon (nach eigenen Angaben) nichts verstehst, dann sag einfach nix dazu oder formulier es als Frage.

Derart substanzlose "Das bringt nix"-Postings sollten wegen "Wehrkraftzersetzung" mit ner Sperre belohnt werden.

Ich bin zwar auch seit über 10 Jahren im VdW, aber ich denke

wenn von Seiten des Gesetzgebers z. Bsp. die Aufbewahrung verschärft wird,

oder gar GK per Gestz verboten wird, dann nützt auch die beste Rechtschutz der Welt nichts. Wer denkt so eine Rechtsschutzversicherung kann ihn vor sowas bewahren, der ist naiv.

Svenni

Du kannst in Deutschland als Betroffener gegen jedes Gesetz klagen.

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Du kannst in Deutschland als Betroffener gegen jedes Gesetz klagen.

Und mit welchen Erfolgsaussichten ? Da frage ich mich dann, warum das WaffG ständig

verschärft wurde, obwohl es genügend "Betroffene" gab. Hat sich wohl keiner getraut

zu klagen ?

Svenni

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Gast God of Hellfire
Zum richtigen Zeitpunkt die richtige Geschäftsidee. So funktioniert Wirtschaft :00000733:

Ich glaube, das Produkt "Verwaltungsrechtsschutz" ist nicht mehr so jung.

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Und mit welchen Erfolgsaussichten ? Da frage ich mich dann, warum das WaffG ständig

verschärft wurde, obwohl es genügend "Betroffene" gab. Hat sich wohl keiner getraut

zu klagen ?

Svenni

Umso mehr, desto besser. Wenn einer klagt, bringt´s nicht viel. Klagen hunderte, wird´s teuer!! :00000733:

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