wahrsager Posted April 13, 2009 Posted April 13, 2009 Folgendes steht in meinem Versicherungsschein der Zurich Versicherung (über VdW): Versichert ist die gerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen wegen der Versagung, der Rücknahme und des Widerrufs von waffen- und munitionsrechtlichen Erlaubnissen gemäß §§... WaffG SprengG BJG... sowie zur Abwehr behördlicher Auflagen im Zusammenhang damit... Dier Versicherungssumme beträgt 150.000 EUR je Versicherungsfall... Damit bin ich auf einen eventuellen Widerruf meiner Bedürfnisse und auf verschärfte Aufbewahrungsvorschriften vorbereitet! Und Ihr? Das wird den Staat teuer zu stehen kommen!
IMI Posted April 13, 2009 Posted April 13, 2009 Kannst Du mir den Namen Deiner Rechtsschutzversicherung nennen? Die möchte ich auch haben...
wahrsager Posted April 13, 2009 Author Posted April 13, 2009 Kannst Du mir den Namen Deiner Rechtsschutzversicherung nennen? Die möchte ich auch haben... Folgendes steht in meinem Versicherungsschein der Zurich Versicherung (über VdW): http://www.vdw-duesseldorf.de/versicherungen.php?position=6
fordiefeiv Posted April 13, 2009 Posted April 13, 2009 Hallo, guggst Du da: http://www.vdw-duesseldorf.de/ Gruss - Klaus Edit sacht: zuuu laaaangsaaaam B)
zielvier Posted April 13, 2009 Posted April 13, 2009 Ist das über die vom FWR vermittelte Versicherung auch abgedeckt? Kennt da zufällig jemand die Sachlage?
IMI Posted April 13, 2009 Posted April 13, 2009 Und das Ganze für 54€? Wie und wo schließt man die Versicherung denn am besten ab?
fordiefeiv Posted April 13, 2009 Posted April 13, 2009 http://www.vdw-duesseldorf.de/mitgliedsant...hp?position=9.1 einfach ausfüllen, so nach ca. 14 Tagen Bearbeitungszeit ist man dabei.
wahrsager Posted April 13, 2009 Author Posted April 13, 2009 edit: da war jemand schneller. Aber 14 Tage hat's bei mir nicht gedauert. Eher 5 oder so.
Guest Posted April 13, 2009 Posted April 13, 2009 Wichtig ist der Abschluss VOR dem Schadensfall. Allerdings wird die Versicherung wenig helfen, wenn das Waffengesetz geändert wird. Sie kann nur bei falscher Auslegung der Gesetze und Vorschriften helfen. Hinnerk
Dobe Posted April 13, 2009 Posted April 13, 2009 wäre das nicht ne sinnvolle ergänzung für den fvlw? ab nen bestimmten mitgliedsbeitrag ne rechtsschutzvericherung anzubieten? noch könnten es zu wenige mitglieder sein aber man könnte ja mal von seiten der flwb ne anfrage starten ab wie vielen mitgliedern die rechtsschutzversicherungen nen individuellen vertrag anbieten. dobe
wahrsager Posted April 13, 2009 Author Posted April 13, 2009 Wichtig ist der Abschluss VOR dem Schadensfall. Stimmt. Eine Wartezeit gibt es übrigens nicht, die Versicherung gilt ab sofort. Allerdings wird die Versicherung wenig helfen, wenn das Waffengesetz geändert wird. Sie kann nur bei falscher Auslegung der Gesetze und Vorschriften helfen. Das sehe ich nicht so. Sie deckt die Klage gegen einen Widerruf von Erlaubnissen ab. wäre das nicht ne sinnvolle ergänzung für den fvlw?ab nen bestimmten mitgliedsbeitrag ne rechtsschutzvericherung anzubieten? noch könnten es zu wenige mitglieder sein aber man könnte ja mal von seiten der flwb ne anfrage starten ab wie vielen mitgliedern die rechtsschutzversicherungen nen individuellen vertrag anbieten. dobe Sehr gute Idee!
Götterbote Posted April 13, 2009 Posted April 13, 2009 Und Ihr? Diese Rechtschutz habe ich auch, da ich Mitglied beim VDW bin. Ich habe sie schon gebraucht wegen indirekter Einschränkungen meiner "neuen" Gelben. Herr Dr. Scholzen hat seine Sache sehr gut gemacht.
stubenthaler Posted April 13, 2009 Posted April 13, 2009 Antrag eben ausgefüllt und abgeschickt ..... Danke für den Tipp !
Max666 Posted April 13, 2009 Posted April 13, 2009 wäre das nicht ne sinnvolle ergänzung für den fvlw?ab nen bestimmten mitgliedsbeitrag ne rechtsschutzvericherung anzubieten? noch könnten es zu wenige mitglieder sein aber man könnte ja mal von seiten der flwb ne anfrage starten ab wie vielen mitgliedern die rechtsschutzversicherungen nen individuellen vertrag anbieten. dobe Da ich auch noch auf der Suche nach einer Waffenrechtsschutzversicherung bin, bisher aber gehofft habe eine für mich sinnvolle Mitgliegschaft in einem Verein o.ä. zu finden die so etwas beinhaltet, wäre die Kombi fvlw + Rechtsschutz für mich ideal. VdW Mitglied wäre ich bisher nur wegen der Versicherung geworden. Also fvlw bitte Waffenrechtsschutzversicherung mit anbieten
Guest God of Hellfire Posted April 13, 2009 Posted April 13, 2009 Wäre dieses Thema nicht mal eine Rundmail mit Link wert? Der Gedanke an eine FvLW Mitgliedschaft mit Koppelung an eine Rechtsschutzversicherung ist gar nicht so abwegig. Ich denke viele wissen noch nicht, was auf sie zukommen könnte. Evtl. sollte auch eine Umfrage gestartet werden, damit die FvLW rudimentär abschätzen kann, wieviele Leute überhaupt Interesse haben. Diese Zahlen könnten ggfs. auch helfen wenn die FvLW sich mit dieser (oder einer anderen) Versicherungsgesellschaft in Verbindung setzt.
Dobe Posted April 13, 2009 Posted April 13, 2009 Der Gedanke an eine FvLW Mitgliedschaft mit Koppelung an eine Rechtsschutzversicherung ist gar nicht so abwegig.Diese Zahlen könnten ggfs. auch helfen wenn die FvLW sich mit dieser (oder einer anderen) Versicherungsgesellschaft in Verbindung setzt. am einfachsten und schnellstens würde es gehen wenn man eine versicherung kontaktiert die dieses risiko bereits kennt und auch schon eingeschätzt hat, z.b. die züricher mit dem vdw vertrag. die versicherung hat keine neue arbeit, keine risikoeinschätzung, keine neuen agbs und kann recht schnell nen preis sagen.
Guest Posted April 13, 2009 Posted April 13, 2009 Das sehe ich nicht so.Sie deckt die Klage gegen einen Widerruf von Erlaubnissen ab. Bin kein Jurist. Aber eine Klage gegen den Widerruf von Erlaubnissen wegen einer Änderung des WaffG oder einer seiner Ausführungsbestimmungen dürfte wenig Chancen haben. Kann hier ein kundiger Jurist mal etwas dazu schreiben? Stell dir vor, die Mineralölsteuer wird erhöht und du klagst dagegen weil sie vorher niedriger war. Wo ist da die Siegchance? Bei den Waffen denke ich auch an Fälle in denen relativ leicht enteignet werden kann. Bsp: Es soll eine Ortsumgehung gebaut werden. Das Land dazu kann enteignet werden. Allgemeinwohl geht vor Partikularinteressen. Die Argumentation dürfte im Waffenrecht ähnlich sein. Trotzdem sollten wir es dem Gesetzgeber so schwer wie möglich machen. Kopf hoch! Hinnerk
svenni Posted April 13, 2009 Posted April 13, 2009 Damit bin ich auf einen eventuellen Widerruf meiner Bedürfnisse und auf verschärfte Aufbewahrungsvorschriften vorbereitet!Das wird den Staat teuer zu stehen kommen! Ich bin zwar auch seit über 10 Jahren im VdW, aber ich denke wenn von Seiten des Gesetzgebers z. Bsp. die Aufbewahrung verschärft wird, oder gar GK per Gestz verboten wird, dann nützt auch die beste Rechtschutz der Welt nichts. Wer denkt so eine Rechtsschutzversicherung kann ihn vor sowas bewahren, der ist naiv. Svenni
wahrsager Posted April 13, 2009 Author Posted April 13, 2009 Stell dir vor, die Mineralölsteuer wird erhöht und du klagst dagegen weil sie vorher niedriger war. Wo ist da die Siegchance? Eine Änderung des WaffG ist an Verhältnismässigkeit und an Notwendigkeit (öffentliche Sicherheit) geknüpft. Eine WaffG-Änderung wäre nicht das erste Gesetz, dass vom BVerfG gekippt wird. Und selbst wenn man nur eine Entschädigung einklagt und hohe Gerichtskosten verursacht: Wenn das ein paar tausend Waffenbesitzer machen, dann steht eine idiotische Aufbewahrungsregelung (Bsp) ganz schnell wieder auf dem Prüfstand Und noch was (ohne persönlich werden zu wollen): Wenn Du davon (nach eigenen Angaben) nichts verstehst, dann sag einfach nix dazu oder formulier es als Frage. Derart substanzlose "Das bringt nix"-Postings sollten wegen "Wehrkraftzersetzung" mit ner Sperre belohnt werden. Ich bin zwar auch seit über 10 Jahren im VdW, aber ich denkewenn von Seiten des Gesetzgebers z. Bsp. die Aufbewahrung verschärft wird, oder gar GK per Gestz verboten wird, dann nützt auch die beste Rechtschutz der Welt nichts. Wer denkt so eine Rechtsschutzversicherung kann ihn vor sowas bewahren, der ist naiv. Svenni Du kannst in Deutschland als Betroffener gegen jedes Gesetz klagen.
svenni Posted April 13, 2009 Posted April 13, 2009 Du kannst in Deutschland als Betroffener gegen jedes Gesetz klagen. Und mit welchen Erfolgsaussichten ? Da frage ich mich dann, warum das WaffG ständig verschärft wurde, obwohl es genügend "Betroffene" gab. Hat sich wohl keiner getraut zu klagen ? Svenni
OnkelKarl Posted April 13, 2009 Posted April 13, 2009 Zum richtigen Zeitpunkt die richtige Geschäftsidee. Die habens drauf. Ich sollte Stöcke nach Thailand verkaufen....
Guest God of Hellfire Posted April 13, 2009 Posted April 13, 2009 Zum richtigen Zeitpunkt die richtige Geschäftsidee. So funktioniert Wirtschaft Ich glaube, das Produkt "Verwaltungsrechtsschutz" ist nicht mehr so jung.
OnkelKarl Posted April 13, 2009 Posted April 13, 2009 Ich glaube, das Produkt "Verwaltungsrechtsschutz" ist nicht mehr so jung. Aber konkret auf Waffenbesitzer zugeschnitten gabs das noch nicht... Und wenn, dann ist jetzt Werbung angesagt.
Teamplayer Posted April 13, 2009 Posted April 13, 2009 Und mit welchen Erfolgsaussichten ? Da frage ich mich dann, warum das WaffG ständigverschärft wurde, obwohl es genügend "Betroffene" gab. Hat sich wohl keiner getraut zu klagen ? Svenni Umso mehr, desto besser. Wenn einer klagt, bringt´s nicht viel. Klagen hunderte, wird´s teuer!!
Dammit Olli Posted April 13, 2009 Posted April 13, 2009 Aber konkret auf Waffenbesitzer zugeschnitten gabs das noch nicht... Und wenn, dann ist jetzt Werbung angesagt. Ich glaub da täuschst Du dich ein bißchen..!
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