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IGNORED

Waffenbesitzverbot Unbefristet


Trony

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Hallo Liebe Gemeinde!

Ich wolte hier mal eine Frage an euch stellen zum Waffenbesitzverbot, das von der Behörde ausgesprochen wurden ist.

Ist es möglich ein unbefristetes Waffenbesitzverbot was im Jahr 2000 ausgesprochen wurde, aufheben zu lassen (zu dem Zeitpunk war ich 24 Jahre)?

Es sind nun bald 10 jahre wo dies mir ausgesprochen wurde, wo ich eine Verfehlung begangen hatte, oder wie der Gesetzgeben sagen würde eine Straftat begangen habe, wegen einen unerlaubten Besitz einer Waffe. Die Strafe die ich dafür erhielt waren 3 Monate auf 3 Jahre Bewährung. Von der zuständigen Waffenbehörde wurde ein unbefristetes Waffenbesitzverbot erteilt.

Kann mir da jemand etwas seiner Erfahrung mitteilen?

Es ist natürlich auch die Frage, ob man einen Menschen sein lebenlang mit einen Verbot bestrafen sollte. Jetzt im Rückblick auf diese Zeit muss ich natürlich sagen: was für eine Dummheit! Nun möchte ich nicht Waffen in dem Sinne erwerben, sondern gerne der Paintball- und Softairgemeinde beitreten. Ich denke mal, dass das Verbot mich daran hindert Paintball- oder Softairwaffen zu besitzen. Als erstes hatte ich vor, aufjedenfall mein BZR abzufragen beim Amtsgericht, auch das Behördliche. Ich muss sagen, dass nach meinen Recherchen nichts mehr in meinem BZR stehen müsste, da ich auch keine weiteren Verfehlungen gehabt habe, oder in irgend einer Weise in Konflikt mit dem Gesetz stand.

So, ich hoffe Ihr könnt mir sagen, ob da eine Chance besteht, dieses Waffenbesitzverbot aufheben zu lassen.

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Zunächst wäre mal interessant, zu erfahren, was du da verbockt hattest. Denn 3 Monate, ausgesetzt zu 3 Jahren Bewährung, bekommt man nicht allein dafür, dass man mit einem verbotenen Taschenmesser erwischt wurde.

Also entweder war da schon vorher mal was, oder du hast dir einen ordendlichen Bock geleistet.

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Zunächst wäre mal interessant, zu erfahren, was du da verbockt hattest. Denn 3 Monate, ausgesetzt zu 3 Jahren Bewährung, bekommt man nicht allein dafür, dass man mit einem verbotenen Taschenmesser erwischt wurde.

Also entweder war da schon vorher mal was, oder du hast dir einen ordendlichen Bock geleistet.

Unerlaubter Waffenbesitz war mein vergehen ich hatte eine P38 aus den zweiten Weltkrieg die noch schussfähig gewesen war. Diese ich nicht hätte haben dürfen.

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Das ist eine Nische, 10 JahreSperre für jede kleinere Sache, 20 Jahre nur etwas grössere Sachen. Wenn grosse Sachen, vorallem menschenspezifische, oder Waffendelikte im Spiel waren, dann immer lebenslang. Wegen dem Ermessen, die lesen gern daran ab, ob Du mit Deiner oder der Gesellschaft klarkommst.

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... Von der zuständigen Waffenbehörde wurde ein unbefristetes Waffenbesitzverbot erteilt.

...

Auf welcher Rechtsgrundlage soll DAS denn geschehen sein? :confused:

Wenn, dann könnte Dein Gerichtsurteil vielleicht noch eine entsprechende Schutzbestimmung enthalten. :closedeyes: Ansonsten sind Eignung und Zuverlässdigkeit bei Antragsstellung und während des Besitzes zu prüfen. Also immer Stand per Heute.

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... eigentlich müßten dann ein paar SEKler zu Besuch kommen, da ja ein völliges Waffenbesitzverbot besteht und mit Beantragung eines kleinen (W)Affenscheins der Besitz oder die Besitzabsicht einer entsprechen Waffe anzunehmen ist. :rofl:

Bearbeitet von Mausebaer
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Auf welcher Rechtsgrundlage soll DAS denn geschehen sein? :confused:

Wenn, dann könnte Dein Gerichtsurteil vielleicht noch eine entsprechende Schutzbestimmung enthalten. :closedeyes: Ansonsten sind Eignung und Zuverlässdigkeit bei Antragsstellung und während des Besitzes zu prüfen. Also immer Stand per Heute.

Ich werde einen Brief an die damalige Behörde schreiben um zu prüfen ob eine Aufhebung möglich ist. Dann werd ich es Schwarz auf Weiss bekommen. Im Urteil sind keine weiteren bestimmungen enthalten gewesen nur 3 Monate auf Bewährung

Bearbeitet von Trony
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Bin ich eigentlich der einzige der momentan den Eindruck hat daß die Foren bzgl. Waffen mit "merkwürdigen Anfragen/Trollen"

überhäuft werden ?

Da bist du nicht der einzige. Und es ist auch nicht nur dieses Thema, siehe den Fred mit dem Beretta Sammler.

dx2

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Da bist du nicht der einzige. Und es ist auch nicht nur dieses Thema, siehe den Fred mit dem Beretta Sammler.

dx2

Anscheinend ist der Blöd-Zeitungsreporternachwuchs überall unterwegs, nicht nur hier. Sammeln Material für Ihre Schundblättchen zur Volksverdummung:

"Die bösen Schützen braucht man nur zu fragen und schon bekommt man Tipps zur legalen Aufrüstung."

Bearbeitet von ShooterX
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Ich werde...

Hi und Willkommen im Forum.

ich versuche Dir mal weiterzuhelfen.

1.) Wenn ein Besitzverbot gegen Dich ausgesprochen wurde, dann kann das immer noch Bestand haben. Der richtige Ansprechpartner ist die Behörde, die dieses Verbot ausgesprochen hat. Anzumerken ist, daß im Waffengesetz Sperren für die Erteilung einer Waffenrechtlichen Erlaubnis vorgesehen sind. Allerdings nicht unbefristet, sondern für 5 bzw. 10 Jahre mindestens.

2.) Wenn Du lediglich Softair oder Paintball-Waffen erwerben willst: Die sind von der Erlaubnispflicht teilweise ausgenommen. Du musst lediglich nachweisen, daß Du über 18 Jahre alt bist, wenn die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,5 J liegt, jedoch unter 7,5 J.

3.) Denk daran, daß seit dem 1. April 08 diese Waffen nicht mehr außerhalb des eigenen Grundstücks führen darfst. Einzige Ausnahme: in einem verschlossenen Behältnis.

Ich hoffe, daß Du Deine damalige Verfehlung mittlerweile bereust und heute nicht mehr begehen würdest. Sonst rate ich Dir dringend von jeder Art Waffenbesitz ab. Waffen und Du passen dann nicht zusammen. Meine Meinung.

Schönes Rest-WE

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Hi und Willkommen im Forum.

ich versuche Dir mal weiterzuhelfen.

1.) Wenn ein Besitzverbot gegen Dich ausgesprochen wurde, dann kann das immer noch Bestand haben. Der richtige Ansprechpartner ist die Behörde, die dieses Verbot ausgesprochen hat. Anzumerken ist, daß im Waffengesetz Sperren für die Erteilung einer Waffenrechtlichen Erlaubnis vorgesehen sind. Allerdings nicht unbefristet, sondern für 5 bzw. 10 Jahre mindestens.

2.) Wenn Du lediglich Softair oder Paintball-Waffen erwerben willst: Die sind von der Erlaubnispflicht teilweise ausgenommen. Du musst lediglich nachweisen, daß Du über 18 Jahre alt bist, wenn die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,5 J liegt, jedoch unter 7,5 J.

3.) Denk daran, daß seit dem 1. April 08 diese Waffen nicht mehr außerhalb des eigenen Grundstücks führen darfst. Einzige Ausnahme: in einem verschlossenen Behältnis.

Ich hoffe, daß Du Deine damalige Verfehlung mittlerweile bereust und heute nicht mehr begehen würdest. Sonst rate ich Dir dringend von jeder Art Waffenbesitz ab. Waffen und Du passen dann nicht zusammen. Meine Meinung.

Schönes Rest-WE

Vielen Dank für Deine Hilfe! Ich hatte schon viel im Netz recherchiert, hatte mir hier aber eventuell erhofft, dass jemand mit ähnlichen Erfahrungen, mir schonmal Näheres erklären kann.

Natürlich werde ich mich zunächst postalisch mit der Behörde in Verbindung setzen.

Und keine Angst, mittlerweile habe ich dazu gelernt und bin ein "ehrhafter" Bürger.

Ich poste nicht oft in Foren und finde es schon befremdlich, wenn man mit einem persönlichen Anliegen hierher kommt und gleich einige vermuten, man wäre ein Troll/Journalist oder sonst etwas. Dies war eine ordentlich gestellte Frage, auch wenn mein Schreibstil etwas salopp daher kommt, bleibt es immer noch eine Frage, die man einfach und sachlich beantworten kann.

Von daher: Vielen Dank Tyr13.

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@Tyr13: Meines Wissens gilt ein Waffenverbot für alle Waffen im Sinne des WaffG, auch für erlaubnisfreie!

HI shooter,

es ist gerade andersrum: Die Waffenverbote sind für erlaubnisfreie Waffen, zumindestens das aktuelle WaffG, so wie ich das verstehe:

§ 41 Waffenverbote für den Einzelfall

(1) Die zuständige Behörde kann jemandem den Besitz von Waffen oder Munition, deren Erwerb nicht der Erlaubnis bedarf, und den Erwerb solcher Waffen oder Munition untersagen, ...

Ich würde einfach bei Deiner Behörde den Antrag auf Aufhebung stellen und dann mal sehen.

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Wurde nicht unterschieden? Hieb und Stichwaffen dann wohl auch nicht.

Ist ein Verstoß eigentlich eine Straftat? - Sollte er z.B. einen Dolch, Schwert, was weiss ich haben?

Es gibt hier keine Unterscheidung, das Verbot beinhaltet alle Waffenarten, erlaubnispflichtige und erlaubnisfreie.

Dazu gehören natür lich auch die Hieb- und Stoßwaffen!

Also alle Waffen, die auch im WaffG in den Anlagen benannt sind!

Ein Verstoß gegen das Waffenbesitzverbot ist eine Straftat!

Ich würde mich an die Wafenbehörde wenden und die Aufhebung des Waffenbesitzverboten beantragen!

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Es gibt hier keine Unterscheidung, das Verbot beinhaltet alle Waffenarten, erlaubnispflichtige und erlaubnisfreie.

Dazu gehören natür lich auch die Hieb- und Stoßwaffen!

Also alle Waffen, die auch im WaffG in den Anlagen benannt sind!

Ein Verstoß gegen das Waffenbesitzverbot ist eine Straftat!

Ich würde mich an die Wafenbehörde wenden und die Aufhebung des Waffenbesitzverboten beantragen!

Habe heute mit der Behörde geredet. Der SB sagte es wird schwer ein unbefristetes Waffenbesitzverbot aufzuheben, aber er wolle sich der Sache annehmen und prüfen.

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Habe heute mit der Behörde geredet. Der SB sagte es wird schwer ein unbefristetes Waffenbesitzverbot aufzuheben, aber er wolle sich der Sache annehmen und prüfen.

Ist doch schon mal was. Generell, so wie ich das sehe, liegt es im Ermessen des SB, dir etwas zu genehmigen oder nicht. Passiert "wieder" was mit dir im Bezug auf Waffen, muß der SB erklären, warum er dir rechtlich dazu verholfen hat.

Weiterhin meine ich, das du, wenn das Urteil rechtswirksam wurde, 10 Jahre warten mußt. D.h. in 2010 wirst du frühestens was (legal) kaufen und besitzen dürfen.

Ich bin hier aber rechtlich zu unerfahren, wollte dir aber mal meine Sichtweise mitteilen. Deshalb abschließend mein Rat: Eine Genehmigung bzw. Aufhebung geht nur in Zusammenarbeit mit deinem SB, also solltest du das Verhältnis mit ihm nicht durch "Besserwisserei" o.ä. verscherzen, wenn er nicht gleich so will wie du möchtest. Wenn er nicht dumm ist wird sich auch der SB an höherer Stelle rückversichern.

Grüße Hunnnter

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Ich muss sagen, dass nach meinen Recherchen nichts mehr in meinem BZR stehen müsste, da ich auch keine weiteren Verfehlungen gehabt habe, oder in irgend einer Weise in Konflikt mit dem Gesetz stand.

Großer Irrtum. Da steht alles, was du in deinem Leben ausgefressen hast und wo Urteile ergangen sind (ob mit oder ohne Konsequenzen, sprich auch eingestellte Verfahren). Das wird erst Jahre nach deinem Tot gelöscht. Einmal die weiße Weste beschmutzt, bleibt man ein Saubär ;)

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Großer Irrtum. Da steht alles, was du in deinem Leben ausgefressen hast und wo Urteile ergangen sind (ob mit oder ohne Konsequenzen, sprich auch eingestellte Verfahren). Das wird erst Jahre nach deinem Tot gelöscht. Einmal die weiße Weste beschmutzt, bleibt man ein Saubär ;)

Falsch.

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