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Trony

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  1. Danke für die rege Teilnahme, um eine Antwort auf meine Frage hin zu finden. Es war sehr interessant zu lesen.
  2. Habe jetzt Anwort erhalten von der Behörde. Die Prüfung ergab das es wohl nicht möglich sei es aufzuheben. Der Sachbearbeiter meinte, die Behörde hat damals sehr scharf reagiert und man hätte es auf 10 oder 15 Jahre befristen können, aufgrund meines damaligen Alters. Da ich damals kein Einspruch einlegte, ist jetzt der Zug abgefahren, so meinte er. Was ich sehr krass finde, ich darf Theoretisch noch nicht mal auf der Kirmis mit einen Luftgewehr schiessen, so sagte er. Ich könne mich aber anwaltlich nochmal beraten lassen ob es eine möglichkeit gäbe. In seinen Augen gibt es die nicht. Nun ja ich danke allen die sich rege hier beteiligt haben. Vieleicht werde ich mal ne anfrage beim Anwalt sellen und es mal prüfen lassen wenn es nicht den Kostenrahmen sprengt. Die Behöre hat nun mal ihren Spielraum solche Entscheidungen zu treffen.
  3. Habe heute mit der Behörde geredet. Der SB sagte es wird schwer ein unbefristetes Waffenbesitzverbot aufzuheben, aber er wolle sich der Sache annehmen und prüfen.
  4. Vielen Dank für Deine Hilfe! Ich hatte schon viel im Netz recherchiert, hatte mir hier aber eventuell erhofft, dass jemand mit ähnlichen Erfahrungen, mir schonmal Näheres erklären kann.Natürlich werde ich mich zunächst postalisch mit der Behörde in Verbindung setzen. Und keine Angst, mittlerweile habe ich dazu gelernt und bin ein "ehrhafter" Bürger. Ich poste nicht oft in Foren und finde es schon befremdlich, wenn man mit einem persönlichen Anliegen hierher kommt und gleich einige vermuten, man wäre ein Troll/Journalist oder sonst etwas. Dies war eine ordentlich gestellte Frage, auch wenn mein Schreibstil etwas salopp daher kommt, bleibt es immer noch eine Frage, die man einfach und sachlich beantworten kann. Von daher: Vielen Dank Tyr13.
  5. Ich werde einen Brief an die damalige Behörde schreiben um zu prüfen ob eine Aufhebung möglich ist. Dann werd ich es Schwarz auf Weiss bekommen. Im Urteil sind keine weiteren bestimmungen enthalten gewesen nur 3 Monate auf Bewährung
  6. Unerlaubter Waffenbesitz war mein vergehen ich hatte eine P38 aus den zweiten Weltkrieg die noch schussfähig gewesen war. Diese ich nicht hätte haben dürfen.
  7. Hallo Liebe Gemeinde! Ich wolte hier mal eine Frage an euch stellen zum Waffenbesitzverbot, das von der Behörde ausgesprochen wurden ist. Ist es möglich ein unbefristetes Waffenbesitzverbot was im Jahr 2000 ausgesprochen wurde, aufheben zu lassen (zu dem Zeitpunk war ich 24 Jahre)? Es sind nun bald 10 jahre wo dies mir ausgesprochen wurde, wo ich eine Verfehlung begangen hatte, oder wie der Gesetzgeben sagen würde eine Straftat begangen habe, wegen einen unerlaubten Besitz einer Waffe. Die Strafe die ich dafür erhielt waren 3 Monate auf 3 Jahre Bewährung. Von der zuständigen Waffenbehörde wurde ein unbefristetes Waffenbesitzverbot erteilt. Kann mir da jemand etwas seiner Erfahrung mitteilen? Es ist natürlich auch die Frage, ob man einen Menschen sein lebenlang mit einen Verbot bestrafen sollte. Jetzt im Rückblick auf diese Zeit muss ich natürlich sagen: was für eine Dummheit! Nun möchte ich nicht Waffen in dem Sinne erwerben, sondern gerne der Paintball- und Softairgemeinde beitreten. Ich denke mal, dass das Verbot mich daran hindert Paintball- oder Softairwaffen zu besitzen. Als erstes hatte ich vor, aufjedenfall mein BZR abzufragen beim Amtsgericht, auch das Behördliche. Ich muss sagen, dass nach meinen Recherchen nichts mehr in meinem BZR stehen müsste, da ich auch keine weiteren Verfehlungen gehabt habe, oder in irgend einer Weise in Konflikt mit dem Gesetz stand. So, ich hoffe Ihr könnt mir sagen, ob da eine Chance besteht, dieses Waffenbesitzverbot aufheben zu lassen.
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