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IGNORED

Waffentransport in/durch Österreich


Iggy

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Hallo,

ich werde mit einem Schützenkameraden dieses Jahr erstmals an der Int. SCW-Trophy 2009 teilnehmen.

Logischerweise haben wir unsere (eigenen) Waffen und Munition dabei.

Auf dem Rückweg von Wien möchten wir möglichst 2 Tage über div. Paßstraßen in den Bergen schippern und mal so'nen halben Tag Bergwandern, halt einfach einen minimalen Erholungsurlaub dranhängen.

Tja, allerdings haben wir dann natürlich unsere Kanonen im Kofferraum ...

Ist das in Österreich ein Problem? Isses schlichtweg verboten, isses nur Grauzone?

(Hintergrund der Frage ist, daß wir in Deutschland eigentlich mit Waffen im Gepäck ausschließlich mehr oder weniger ohne Umwege zwischen Wetkampfort und Zuhause verkehren dürfen.)

Ursprünglich war es so gedacht gewesen, daß andere Schützenkameraden aus unserer Nähe, die ebenfalls in Wien teilnehmen, die Waffen mit Leihschein/allen notw. Dokumenten in Verwahrung nehmen und wieder nach D transportieren, damit wir "den Ballast" los sind, nur die sind jetzt leider verhindert.

Grüße

Iggy

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Die Umwege solten nicht das Problem sein. Ein Zurücklassen von Kurzwaffen im Fahrzeug, allein schon zB. an einer Tankstelle zum Zahlen, ist unzulässig! In guten Hotels ist meist ein "Möbeltresor" vorhanden, der geeignet ist Waffen und Muni zu verstauen (Zur Not reicht auch sonst ein verschließbarer Kasten zu dem nur der berechtigte Zugang hat).

Ich würd dem Ungemach durch eine Postsendung zu entgehen versuchen - postlagernd, persönlich.

Daumen halt für Wettbewerb.

H.

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Die Umwege solten nicht das Problem sein. Ein Zurücklassen von Kurzwaffen im Fahrzeug, allein schon zB. an einer Tankstelle zum Zahlen, ist unzulässig!

...

Im Rucksack (natürlich in versperrtem Köfferchen) auf die Bergtour mitnehmen?!?

Ich glaub' nicht, dasses, wenn wir irgendwo auf unserer Tour im nächstbesten Gasthaus am Wegesrand absteigen, dort immer einen Möbeltresor gibt.

Grüße

Iggy

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Im Rucksack (natürlich in versperrtem Köfferchen) auf die Bergtour mitnehmen?!?

Ich glaub' nicht, dasses, wenn wir irgendwo auf unserer Tour im nächstbesten Gasthaus am Wegesrand absteigen, dort immer einen Möbeltresor gibt.

Grüße

Iggy

Du brauchst in Österreich kein verrsperrtes Köfferchen. Wenn die Waffe entladen ist kannst Du Sie in den Rucksack stecken und fertig. Der Rucksack ist ein geschlossenes Behältnis und das reicht. Magazine und Munition kann man ja im Auto lassen. Die 1-2 kg Ballast werden schon nicht so furchtbar sein.

Gruß,

Hans

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Auf dem Rückweg von Wien möchten wir möglichst 2 Tage über div. Paßstraßen in den Bergen schippern und mal so'nen halben Tag Bergwandern, .....

Ist das in Österreich ein Problem?

JA !

Weil im März absolut alle interessanten Paßstraßen Wintersperre haben.

Merke: In Österreich findet um die Jahreszeit Winter statt ! Von den Paßstraßen, die offen sind, kannst Schitouren machen - mit Bergwandern is da nix.

Bitte bedenke, daß wir seit heuer Winterreifenpflicht haben !

Ansonsten hat Q... völlig recht: Tu das Eisen in das weiche Inlet Deines Rangebags, und das steckst Du innen Rucksack, und gut is.

Wann schießt denn ?

Gruß und DVC

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Du brauchst in Österreich kein verrsperrtes Köfferchen. Wenn die Waffe entladen ist kannst Du Sie in den Rucksack stecken und fertig. Der Rucksack ist ein geschlossenes Behältnis und das reicht.

Achtung!

Die Regelung mit dem "im geschlossenen Behältnis transportieren" gilt aber nur für den Transport von Zuhause (Hotel in dem Fall) zum Schiesstand/Revier! Oder einem anderen Ort wo dir der Grundbesitzer das führen der Waffe erlaubt!

Wenn du beim Sightseeing/Wandern/Tourengehen oder sonstigen Abstechern eine Waffe im Rucksack hast und du wirst erwischt bist du im A*rsch!

Das ist dann nämlich unerlaubtes Führen! Wenn du dann zusätzlich noch in einem Revier unterwegs bist, gibts gleich noch eine Anzeige wegen Wilderei obendrauf!! Egal ob die Waffe in einem geschlossenen Behältnis war!

Wenn du also wie angedacht auf dem Heimweg einen Abstecher in die Botanik machen willst, dann lass bitte die Waffe im Kofferraum!

Das ist Tagsüber bis zu 6 Stunden und Nachts bis zu 3 Stunden erlaubt. (nee, zusammenzählen auf 9 is nicht, nur entweder/oder)

Als Kofferraum in diesem speziellen Fall gilt aber nur ein rundum geschlossener Kofferraum, also keiner bei dem man reingreifen kann wenn man die Hutablage hochhebt/wegschiebt!

Schöne Grüsse, Martin

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echer in die Botanik machen willst, dann lass bitte die Waffe im Kofferraum!

Das ist Tagsüber bis zu 6 Stunden und Nachts bis zu 3 Stunden erlaubt. (nee, zusammenzählen auf 9 is nicht, nur entweder/oder)

Als Kofferraum in diesem speziellen Fall gilt aber nur ein rundum geschlossener Kofferraum, also keiner bei dem man reingreifen kann wenn man die Hutablage hochhebt/wegschiebt!

Schöne Grüsse, Martin

Das gilt aber nur, wenn du am Fahrzeug die "Achtung - Schusswaffe im Fahrzeug" Plakette angebracht hast. (Gibts bei der örtlichen BH, wird hinten rechts am Kofferraum angebracht).

ACHTUNG: völliger BLÖDSINN! Die Waffe darf niemals in einem leeren Fahrzeug aufbewahrt werden. Auch nicht für 5 min. Auch nicht nachts bei Mondfinsternis und auch nicht, wenn das an einem Freitag dem 13ten stattfindet.

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Achtung!

Die Regelung mit dem "im geschlossenen Behältnis transportieren" gilt aber nur für den Transport von Zuhause (Hotel in dem Fall) zum Schiesstand/Revier! Oder einem anderen Ort wo dir der Grundbesitzer das führen der Waffe erlaubt!

Wenn du beim Sightseeing/Wandern/Tourengehen oder sonstigen Abstechern eine Waffe im Rucksack hast und du wirst erwischt bist du im A*rsch!

Das ist dann nämlich unerlaubtes Führen! Wenn du dann zusätzlich noch in einem Revier unterwegs bist, gibts gleich noch eine Anzeige wegen Wilderei obendrauf!! Egal ob die Waffe in einem geschlossenen Behältnis war!

Wenn du also wie angedacht auf dem Heimweg einen Abstecher in die Botanik machen willst, dann lass bitte die Waffe im Kofferraum!

Das ist Tagsüber bis zu 6 Stunden und Nachts bis zu 3 Stunden erlaubt. (nee, zusammenzählen auf 9 is nicht, nur entweder/oder)

Als Kofferraum in diesem speziellen Fall gilt aber nur ein rundum geschlossener Kofferraum, also keiner bei dem man reingreifen kann wenn man die Hutablage hochhebt/wegschiebt!

Unsinn! Bitte verbreite keinen solchen gefährlichen Blödsinn!

Kat. B und Kofferraum = keine gute Idee! Deine Kofferraumlagerung bezieht sich auf Kat. C und D. Unser WaffG kennt weiters nur einen Transport, Schießsstand/Revier/... findet da nirgends Erwähnung. Wichtig ist das verschlossene Behältnis (das ist auch ein zugeknöpftes Plastiksackl) und das "entladen". Vermische also bitte nicht das deutsche WaffG mit dem österreichischen!

Generell zu dieser Sache: Ich würde als deutscher der die Waffe via EUFWP einführt evt. aufpassen, nicht dass dann daraus ein Problem konstruiert wird. Als Österreicher mit österr. WBK hätte ich bei der Passtour (abgesehen von den von Sniper erwähnten Winterproblemen) jedenfalls keine Bedenken.

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JA !

...

Wann schießt denn ?

Gruß und DVC

Wenn alles läuft, wie geplant, dann Fr. ab Mittag schießen und Sa., um das Grauen perfekt zu machen, die erste Schicht ROen. :chrisgrinst:

Ansonsten bin ich nu' als völliger Nichtkenner des österreichischen Waffenrechts etwas verunsichert.

Zusammenfassung der untersch. Antworten:

- Waffe vorübergehend (paar Stunden) im leeren Auto lassen: "O.K." und "nicht O.K."

- Waffe verschlossen im Rucksack: "O.K." und "nicht O.K."

Statement zur Sicherheit: Wir wolln's weiß Gott nicht darauf anlegen, uns in eine zwielichtige Situation zu bringen; lieber lassen wir dann die Aktion nach dem Match ...

Darum frag' ich ja VORHER, damit nicht hinterher das große Heulen und Zähneklappern ansteht (und wir ham auch keinen Bock, einen österreichischen Knast von innen kennenzulernen). ;-)))

Danke erstmal für die bish. Antworten!

Grüße

Iggy

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Servus.

Mach es so wie ich es geschrieben habe. Entladene Waffe in den Rucksack und los gehts. Es ist KEIN VERschlossenes sondern nur ein GEschlossendes Behältnis notwendig! Waffe nicht im Auto lassen.

Das, was "maaaddin" geschrieben hat bezieht sich auf Jagdwaffen der Kategorie C und D und ist trotzdem noch Fehlerhaft.

Also viel Erfolg und sorgt bitte nicht für die Schlagzeile "Deutsche Touristen mit mangelnder Ausrüstung von der Bergrettung geborgen" :00000733:

Gruß, Hans

Bearbeitet von Q..
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Wenn alles läuft, wie geplant, dann Fr. ab Mittag schießen und Sa., um das Grauen perfekt zu machen, die erste Schicht ROen. :chrisgrinst:

Ansonsten bin ich nu' als völliger Nichtkenner des österreichischen Waffenrechts etwas verunsichert.

Zusammenfassung der untersch. Antworten:

- Waffe vorübergehend (paar Stunden) im leeren Auto lassen: "O.K." und "nicht O.K."

- Waffe verschlossen im Rucksack: "O.K." und "nicht O.K."

Statement zur Sicherheit: Wir wolln's weiß Gott nicht darauf anlegen, uns in eine zwielichtige Situation zu bringen; lieber lassen wir dann die Aktion nach dem Match ...

Darum frag' ich ja VORHER, damit nicht hinterher das große Heulen und Zähneklappern ansteht (und wir ham auch keinen Bock, einen österreichischen Knast von innen kennenzulernen). ;-)))

Danke erstmal für die bish. Antworten!

Grüße

Iggy

Das alte Problem mit dem Internet: alle sind Experten aber du weisst natürlich nicht, wer "Experte" und gleichzeitig Volldepp ist...

Die Waffe im Auto ist 100%iges No-Go. Dazu gibt es mittlerweile mehrere Urteile des VwGH. Das musst du mir nicht glauben, das lässt sich mit etwas Geduld und Mühe auch auf www.ris.bka.gv.at raussuchen.

Die Sache mit dem Transport... Grundsätzlich ist laut Gesetzestext der Transport der Waffe erlaubt. Beim Transport darf die Waffe nicht geladen sein (egal wie sie verpackt ist: ist sie geladen ist es führen!). Transport erkennt man daran, dass dabei der Unterschied zum Führen aus der Methode erkennbar sein muss. (Bauchtasche ist demnach führen, Waffenkoffer ist definitiv nicht führen!)

Es ist mir keine Entscheidung bekannt, die definiert, wo transportiert werden darf. Grundsätzlich wäre also nichts gegen eine Bergtour mit der Waffe im Rucksack und daneben das geladene Magazin einzuwenden. Dennoch ist aber bei der Interpretation des Gesetzes die Intention des Gesetzgebers heranzuziehen. Möglicherweise ist hier also eine teleologische Reduktion geboten, die den Transport nur zwischen A und B, jedenfalls nicht auf tageweiten Umwegen erlaubt... das müsste man aber wohl vor Gericht "rausfinden".

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Mach es so wie ich es geschrieben habe. Entladene Waffe in den Rucksack und los gehts. Es ist KEIN VERschlossenes sondern nur ein GEschlossendes Behältnis notwendig! Waffe nicht im Auto lassen.

@ Iggy:

genauso ist es. Glaubs Q., Predator82 und mir ....

Ganz abgesehen davon sind Rucksackkontrollen von Bergwanderern in .at nun wirklich nicht üblich. Von Schitourengehern gleich erst recht nicht, die können noch nicht mal von den Latschentschetniks verdächtigt werden, geschützte Pflanzerln ausgerissen zu haben.

Du dürftest eine C - oder D - Waffe vorübergehend im Auto belassen, aber auch nur, wenn dieser ein funktionsrelevanter Teil entnommen wurde. Eine B - Waffe niemals ! Egal, wie sie verpackt ist.

Übrigens ist ein Funny-bag eine gute (und häufig praktizierte) Lösung, die ungeladene Waffe zu transportieren (!), wenn keine andere sichere Aufbewahrungsmöglichkeit besteht (also das Hotel z.B. doch keinen Zimmertresor hat). Bedenke, daß Du die Waffe nicht in den Hotelsafe legen darfst, wo dann auch andere, Unberechtigte, darauf Zugriff hätten. Nirgendwo steht, daß Du nach dem Wettkampf schnurstracks heimfahren mußt, ohne z.B. essen zu gehen.

Ich schieße übrigens Sa und RO-e So. Gib Dich mal - per PN - zu erkennen, dann :s75: .

Gruß

Bearbeitet von Sniper
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  • 5 Jahre später...

Ich hänge mich hier mal dran:

Im August ist Western-Europameisterschaft in Italien. Da muß ich irgendwie hin, und da mir der Umweg über die Deutsch-Italienische Grenze zu weit ist ;), werde ich wohl über Österreich fahren müssen.

Dort darf man als Sportschütze mit dem Europäischen Feuerwaffenpass 3 Waffen mitnehmen, sofern man über eine Bewilligung verfügt.

Meine Probleme: Ich brauche als Western-Schütze vier Waffen, und wo bekomme ich diese Bewilligung her? Ist es möglich für die reine Durchfahrt auch eine Bewilligung für eine Pumpflinte zu bekommen? Ich habe in Österreich selbst ja gar nichts vor, ich muß nur durch.

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Ich hänge mich hier mal dran:

Im August ist Western-Europameisterschaft in Italien. Da muß ich irgendwie hin, und da mir der Umweg über die Deutsch-Italienische Grenze zu weit ist ;), werde ich wohl über Österreich fahren müssen.

Dort darf man als Sportschütze mit dem Europäischen Feuerwaffenpass 3 Waffen mitnehmen, sofern man über eine Bewilligung verfügt.

Meine Probleme: Ich brauche als Western-Schütze vier Waffen, und wo bekomme ich diese Bewilligung her? Ist es möglich für die reine Durchfahrt auch eine Bewilligung für eine Pumpflinte zu bekommen? Ich habe in Österreich selbst ja gar nichts vor, ich muß nur durch.

hi

durchfahrt mit 3 im EUFWP eingetragenen waffen ist kein problem

vier ist eigentlich in AT nicht vorgesehen

es muss aber wohl eine loesung geben

dein ansprechpartner ist die waffenbehoerde jener bezirkshauptmannschaft in der du vor hast die grenze nach oesterreich zu ueberqueren

ruf dort an und frag was zu tun ist

du kannst dort selbetverstandlich auch eine verbringungserlaubnis (unabhaengig vomn EUFWP) zur durchfuhr beantragen

das geht jedenfalls, kostet aber geld ...

evt geht es ja auch einfacher

pumpgun ..?

dazu traue ich mir nix zu sagen

ich weiss dass es fallweise von auslaedischen schuetzen praktiziert wird

meine info seitens der behoerde ist aber dass die einfuhr einer pumpgun (oder eines nicht auf austria version umgebauten selbstladers) NICHT zulaessig ist, auch dann nicht wenn er in EUFWP eingetragen ist

ist wohl ein aehnliches thema wie 9x19 in italien ..

aber auch das kann dir die BH des grenzuebertrittsortes beantworten

WICHTIG:

schreib dir auf mit wem du gesprochen hast und mach dir ein ungefaehren mitschrieb vom gespraech!

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  • 3 Wochen später...

Und wenn ich nach einem Wettkampf anstatt zu Wandern nach Wien fahre und dort ein paar nette Tage verbringe? Muss ich die Waffe dann immer im Rucksack bei mir haben (angenommen das Hotel hat keinen adäquaten Safe)?

nein

verwahrung im hotelzimmer ist ok

alle zur verfuegung stehenden sicherungsmoeglichkeiten muessen genuetzt werden

wennst den zimmersafe mieten kannst musst ihn mieten, auch wenns 2,- am tag extra kostet

wenn kein safe dann in einen kasten sperren

wenn kein versperrbarer kasten dann so gut wie moeglich in abwesenheit sichern

mindestanforderung ist ein eigener versperrbarer raum

damit faellt also folgendes fuer ordnungsgemaesse verwahrung aus:

- zelt am campingplatz

- matratzenlager auf einer berghuette

oder aehnliches

wie schon mehrfach geschrieben wurde:

verwahrung von kat B waffen im auto ist IMMER unzulaessig, egal wie kurz ...

quelle:

".....

9.Welche Vorkehrungen muss ein
Inhaber einer genehmigungspflichtige
Schusswaffe hinsichtlich der Verwahrung bei Reisen treffen?
9.1.Unter welchen Umständen ka
nn ein Urkundeninhaber seine
genehmigungspflichtige Schusswaffe be
ispielshaft zum Bezahlen an der
Tankstelle im Fahrzeug zurück lassen?
Der VwGH hat judiziert (vgl. Erkennt
nis vom 5.6.1996, Zl. 95/20/0156), dass
Behältnisse in die der Besitzer eine
Faustfeuerwaffe einschließt, wenn sie
allgemein zugänglich sind, je nach Art
des Behältnisses einer entsprechenden
Bewachung bedürfen, um
Unbefugten die Möglichkeit zu nehmen, diese
Behältnisse aufzubrechen und sich die Wa
ffe anzueignen. In einem solchen Fall
kann der Besitzer der Faustfeuerwaffe
zwar die Bewachung auch anderen
Personen, und zwar auch solchen, die
über keine waffenrechtliche Urkunde
verfügen (Bewacher eines Parkplatzes, Safe
im Büro), überlassen, wobei aber die notwendige Intensität der Bewachung von der Sicherheit des Behältnisses abhängt. Ausgehend von dieser Judikatur er
scheint es vertretbar, dass der
Urkundeninhaber
die entladene
genehmigungspflichtige Schusswaffe kurzfristig
im Fahrzeug zurücklässt, wenn sie in einem massiven versperrten
Transportbehälter
(z.B. Pistolenkoffer) verwahrt is
t und eine erwachsene Person
(z.B. Ehefrau), die keine Gelegenheitsperson
ist (z.B. Autostopper), sich im
Fahrzeug
befindet.
9.2.Unter welchen Umständen ka
nn eine genehmigungspflichtige
Schusswaffe als sorgfältig verwahrt be
trachtet werden, wenn beispielshaft
während des Besuches einer Raststätte
der Urkundeninhaber kurzfristig
den Tisch verlassen muss?
Es scheint vertretbar, dass
der Urkundeninhaber die entladene
Schusswaffe der
Kategorie B kurzfristig
im Lokal zurücklässt, w
enn sie in einem massiven
versperrten Transportbehälter
(z.B. Pistolenkoffer)
verwahrt ist und eine
erwachsene Person
(z.B. Ehefrau), die keine Gelegenheitsperson
ist (z.B.
Kellnerin), die Aufsicht
über den Pistolenkoffer übernimmt
.
9.3.Wie muss eine genehmigungspflicht
ige Schusswaffe im Hotel oder in
einer Privatpension verwahrt werden?
In diesem Zusammenhang wird
auf die Ausführungen zu §
3 Pkt. 1 (siehe oben)
verwiesen, wonach es der Lebenserfahr
ung entspricht, dass es keine absolut
sichere Verwahrung von Gegenständen gibt,
die verhindert, dass sich Unbefugte
– bei entsprechendem Aufwand – dieser
Gegenstände bemächtigen können. Es
wird daher sinnvoller weis
e nur auf einen zumutbaren
Aufwand abzustellen sein,
wenngleich dieser an objektiven
Kriterien zu me
ssen sein wird.
Insb. eine
Verwahrung in einem Hotelsafe oder in
einem vom Hotel zur Verfügung gestellten
Raum, der nur dem Urkundeninhaber für
die Dauer der Verwahrung zugänglich......"
Bearbeitet von abo
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  • 3 Jahre später...

Hallo Zusammen. Ich recherchiere gerade, was aktuell (2018) bei der Mitnahme von Feuerwaffen nach Österreich zu beachten ist. Der Thread hier ist zwar uralt, aber das Thema passt gut. Ich habe auch hier jedoch auch noch nichts über die Vorbedingungen zur Waffenmitnahme gefunden.

 

Für Österreich habe ich Folgendes aus unterschiedlichen Quellen zusammengesucht:

 

Bei der Einreise aud Deutschland nach Österreich können bis zu drei Waffen der Kategorie B, C, D und die dazugehörige Munition mitgenommen werden, wenn neben der/den deutschen WBKs auch ein EFA (Europäischer Feuerwaffenpass) existiert, in dem die mitgeführten Waffen auch eingetragen sind. Achtung Jäger dürfen keine AT:Faustfeuerwaffen, DE:Kurzwaffen einführen, sonden nur Langwaffen. Nicht eingeführt werden dürfen: Pumpflinten, alle AR-15 Varianten (außer in Österreich gekaufte/zugelassene), Waffen und Munition im Kaliber .50 BMG, .460 steyr und deren Derivate. Der reisende Sportschütze oder Jäger muss einen Nachweis der Jagd- oder Sportausübung als Anlass der Reise vorweisen können und bei der Einreise die Waffen beim Zoll vorstellen (Rotkanal)

 

Kann das hier so jemand bestätigen oder Fehler entdecken?

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In Österreich brauchen die Waffen ein Visum.

Du musst vorher anmelden welche Waffen Du mitnehmen willst, und das bei der Hauptmannschaft anmelden, bei der Du erstmals die Grenze überschreitest. Die brauchen vorab den EFP und kleben für diese Waffen ein Visum ein.

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...aha OK - das ist dann doch anders. Du hast da sicher mehr Ahnung, als ich. Oder ist das "Visum für Waffen" die Bewilligung im EFP nach §39 des österreichischen Waffengesetzes ?

 

Dann würden doch die Ausnahmen für jeweils drei Waffen für Sportschützen und Jäger gelten?

 

" ...Jäger und Sportschützen benötigen jedoch keine Bewilligung, sondern nur den Europäischen Feuerwaffenpass, sofern sie eine bestimmte Jagd- oder Sportausübung als Anlass der Reise nachweisen können. Bei Jägern gilt dies nicht für Faustfeuerwaffen. "

 

Quelle: Zoll.AT

 

Da würde ich das so verstehen, das ich nichts vorher anmelden muss...

 

 

Bearbeitet von BEG
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vor 12 Stunden schrieb Fyodor:

Als wir damals zur Western EM nach Italien gefahren sind, haben wir das gebraucht. Allerdings hatten wir da auch bis zu zehn Waffen pro Person dabei.

Ja, das macht Sinn.

 

Gestern habe ich vom Österreichischen Zoll per Email auf eine Anfrage im Zollportal (Formular) nochmal eine Auskunft bekommen, das es für Deutsche Sportschützen (oder Jäger) generell mehrere Wege gibt:

 

1. Europäischer Feuerwaffenpass mit eingetragener Waffe und vorab zu beantragender Bewilligung (Alle in Österreich legalen Waffen der Kategorie B, C)

2. Europäischer Feuerwaffenpass mit eingetragener Waffe (max. 3 Waffen) aber ohne Bewilligung, jedoch nur als Sportschütze oder Jäger mit Nachweis einer bestimmte Jagd- oder Sportausübung als Anlass der Reise (Alle in Österreich legalen Waffen der Kategorie B, C, jedoch keine Faustfeuerwaffen für Jäger)

3. Ohne Europäischen Feuerwaffenpass, jedoch mit deutschen Papieren, aufgrund des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Anerkennung von Dokumenten für die Mitnahme von Schusswaffen und Munition durch Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen und Sportschützen (explizit genannte Waffen (Auflistung) der Kategorie B und C, keine Selbstlader, keine Faustfeuerwaffen)

 

Edit: die waren echt fix...

Bearbeitet von BEG
Edit: die waren echt fix...
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@BEG

 

Du hättest deine "sichere" Quelle noch optional Fragen können wie es mit ner DE AR15 ausschaut

bezüglich "Transit" (Durchreise). Die "allgemein" komunizierte Sache dazu ist mir bekannt aber ggf gibts ja was

"Neues" dazu etc ... das wär wirklich schön ... man soll ja die Hoffnung bekanntlich nie aufgeben.

 

Zu Punkt 3 meine ich (das muß aber nix bedeuten) ... des wär ne Regelung spez. zw. BY und Ö.

Hatte da mal nachgeforscht .... und das orig. gesetzes PDF zur hand ... aber hier ein link innerhalb WO

Artikel 1

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  • 1 Jahr später...

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