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IGNORED

Messer geschenkt - Verstoß gegen Führverbot...


IMI

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Und was, wenn der Chef uns allen eine Taschenlampe mit Fermschalter und Halterung schenkt?

Ich als Jäger weis nichts vom Inhalt, weil ich versprochen habe es erst Heiligabend zu öffnen, komme zuhause an und da ist gerade eine Hausdurchsuchung im Rahmen der 3-jährigen Regelüberprüfung im Gange.

Bisher ohne Befund und dann fällt das Augenmerk der Beamten auf das Paket in meinen Händen....

Es wird von einem fernbedienten Roboter geöffnet, und schon habe ich 100 Punkte.

Ja, ja. Das Leben kann voller Tücken sein.

Schreibt man als Jäger Heiligabend eigentlich mit "a"?

Geschrieben
...

Ein Küchenmesser ist auch erst ein Werkzeug, wenn zum ersten mal

etwas in der Küche geschnitten wird. Vorher ist es eine Waffe.

...

Kann ich daraus ableiten, daß ich mit meinem Japanischen Wischiwaschi nur einmal in der Küche zum Tomaten schneiden muß damit es permanant zum Küchenmesser wird?

Geschrieben
Ich frage mich gerade:

Was passiert, wenn eine Firma ihren Mitarbeitern ein Weihnachtspäckchen zusammenschnürt, also jedem Mitarbeiter ein Geschenk überreicht und in diesem Päckchen ist, neben vielen anderen Leckereien, ein Messer mit ca. 20cm Klingenlänge...

Das Paket ist nicht verschlossen, es hat nur einen Klappdeckel...

Und nun gehen Tausende Mitarbeiter mit ihrem Paket nach Hause...

Fahren U-Bahn, nutzen Busse, fahren S-Bahn, oder bummeln einfach noch ein wenig durch die Stadt...

Manche wissen, was im Paket ist, andere wollen sich überraschen lassen und tragen, ohne dies zu wissen, ein solche Messer durch die Gegend...

Würd nix passieren.

Geschrieben
Ein Küchenmesser ist auch erst ein Werkzeug, wenn zum ersten mal

etwas in der Küche geschnitten wird. Vorher ist es eine Waffe.

:rotfl2: :rotfl2: :rotfl2:

Ich krieg' mich nicht mehr ein.

Wer hat dir denn das beigebracht?

(oder fehlte da etwa das Grün...)

Geschrieben
Und was, wenn der Chef uns allen eine Taschenlampe mit Fermschalter und Halterung schenkt?

Ich als Jäger weis nichts vom Inhalt, weil ich versprochen habe es erst Heiligabend zu öffnen, komme zuhause an und da ist gerade eine Hausdurchsuchung im Rahmen der 3-jährigen Regelüberprüfung im Gange.

Schreibt man als Jäger Heiligabend eigentlich mit "a"?

Würde ich als Mobbing werten und zum Personalrat rennen! :021::s82::rotfl2:

Geschrieben

Also ich hab zu Weihnachten einen Glock Feuerwahlhebel, ein Einhandmesser und eine Wurfaxt vom Chef bekommen. Was soll ich nun tun? Letztes Jahr war es noch ein Teleskopschlagstock und ne Flasche Abflussfrei.... :rolleyes:

Geschrieben
:rotfl2: :rotfl2: :rotfl2:

Ich krieg' mich nicht mehr ein.

Wer hat dir denn das beigebracht?

(oder fehlte da etwa das Grün...)

Hi Karlyman,

war hier im Forum in nem Messerthread.. frag mich aber ned wo.

Habs auch nochmal irgendwo gesehen....

Wenn ich das falsch im Kopf hab....

Auch gut, ändert aber nix an den schwachsinnigen Gesätzen.....

Gruß

Stephan

Geschrieben
ändert aber nix an den schwachsinnigen Gesätzen.....

Vergiss das mal ganz schnell.

Eine Werwolf-Rückverwandlung von Waffen in Werkzeuge durch Tomatensaft gibt es nicht. Nicht daß sich das hier noch jemand einprägt. Es gibt sicher Messer, die nicht als Werkzeug gebaut sind, sondern als Waffe. Parierstange, Doppelseitiger Schliff, Griff mit Fingerösen/Bügel, Form...

Die Grenze ist aber ganz klar fließend, ein K-Bar ist ein prima Fahrtenmesser. Weil's aber sein Leben als böses, sündiges "Kampfmesser" begonnen hat, sind die Besitzer heute ordnungswidrig, wenn Sie es weiterverwenden.

Und andererseits werden viele Morde mit Küchenmessern begangen, die nicht als Waffe konstruiert waren.

Sinn im Waffengesetz zu suchen, ist zweckfrei. Und undurchsetzbar. Man hat der Polizei mit dem §42a eine wunderbare, riesengroße Keule geschnitzt, die nicht gebraucht wurde. Und die nicht gleichmäßig angewandt werden kann. Weil dann nämlich offenbar wird, gegen wen sich unsere Gesetze richten. Stattdessen räumt man Willkürbefugnisse ein, die dann nur gegen "Intensivstraftäter" gerichtet sind, ehrlich. Ein cleverer Verteidiger, kann jede Maßnahme aushebeln, indem er darauf hinweist, daß Gesetze allgemein, gegen Jedermann angewendet werden sollen, ohne Ansehen der Person, sonst ist es Diskriminierung.

Ich reg' mich schon wieder auf..

Geschrieben
Ja, genau hier liegt der Grund für die Eröffnung meines Threads. Was Dir fehlt, lieber SWJ, ist die Feinsinnigkeit, die Fragestellung zu erkennen, die hinter meinem Thema steht...

Ganzes Posting nochmal lesen und nicht gleich mir fehlende Feinsinnigkeit unterstellen! Dann würdest Du nämlich merken, dass ich Deine Argumentationslinie unterstützt habe. Allerdings auch aufgezeigt habe, dass es seit Verabschiedung des neuen WaffG, viel konkretere Probleme, als die von Dir abstrakt konstruierten gibt.

Gruss

SWJ

Geschrieben
...viel konkretere Probleme, als die von Dir abstrakt konstruierten gibt.

Gruss

SWJ

Mann, Du willst es wohl nicht kapieren! :gaga:

Wir haben ein Messer mit 20 cm Klingenlänge geschenkt bekommen!!! :heuldoch:

Einzig allein deshalb fragte ich, wie sich das nun rechtlich verhält.

NIX abstrakte Konstruktion, Messer liegt nun vor mir!

Schön scharf :00000733:

Geschrieben
Nicht-WBK-Inhabern könnten eventuell mit Bewährungsstrafen davonkommen, abhängig davon ob Sie nur mit dem Messer auf dem direkten Weg nach Hause gegangen sind, also keine Umwege, keine öffentlichen Verkehrsmittel oder ob Sie mit dem Aggressionsmittel Messer andere Bürger genötigt haben. Davon ist in der Regel auszugehen, wenn das Messerpäckchen durchsichtig ist und so friedfertige Menschen erschreckt oder gar Heranwachsende in Ihrer Entwicklung gestört wurden.

Kodjak[/color]

Der ist gut, Bewährung bei ner OWI! :confused::021::rotfl2::s2:

Geschrieben

Wie nett, ein typisch deutscher WO-Verfolgungswahn Thread. Passend zur Jahreszeit diesmal verweihnachtlicht... :gaga:

Bisserl spät vielleicht, Lebkuchen gibt´s ja auch schon seit 3 Monaten.

Die Lösung zur Frage: Man wird sowieso belangt wenn man damit erwischt wird. - Die Annahme von Geschenken ist Korruption und daher nur Politikern erlaubt.

Einen Spaten zum Messer dazu wär noch was... <_<

Geschrieben

Typische WO-Manier: Jeder gibt seinen vergammelten Senf dazu, und kaum einer geht auf die Umstände ein, die für die Situation entscheidend sind. :bad:

Nochmal: http://forum.waffen-online.de/index.php?s=...t&p=1071977

Es gab vom Chef u.a. ein Messer mit 20 cm Klingenlänge geschenkt. Daher ist der Thread ja wohl berechtigt. <_<

Ich wollte ja einfach wissen, wie man am besten mit der Situation umgeht - mittlerweile ist das Chefmesser ja nach Hause transportiert, der Thread also gerne schließbar, kommt eh nur noch Blubb, Blubb. :icon13:

Geschrieben
Es gab vom Chef u.a. ein Messer mit 20 cm Klingenlänge geschenkt. Daher ist der Thread ja wohl berechtigt. <_<

Ich wollte ja einfach wissen, wie man am besten mit der Situation umgeht - mittlerweile ist das Chefmesser ja nach Hause transportiert, der Thread also gerne schließbar, kommt eh nur noch Blubb, Blubb. :icon13:

Man kann davon ausgehen, daß man nicht einfach so als unauffälliger Passant durchsucht wird. Und selbst wenn, die meisten Polizisten sind auch nur Menschen.

Auch wenn also formal etwas nicht in Ordnung ist, die Wahrscheinlichkeit daß man dafür bestraft wird halte ich persönlich für sehr gering. Zumal das Nach-Hause-Transportieren eines Geschenkes doch wohl irgendwie ein allgemein anerkannter Zweck ist, oder?

Geschrieben

OMMM Ra Padma OMMM....

Gebetsmühlenartig ist zu wiederholen:

- Ein schönes Geschenk

- Nach dem Aprilscherz leider etwas unpraktisch.

- Die wunderbare Gesetzeslage sorgt für Verunsicherung und der Normalbürger macht Stepp-Tanz in die Gefilde der Ordnungswidrigkeit. Jetzt bin ich legal, jetzt nicht...

- Wahrscheinlich wird nix passieren. Da haben wir aber Glück gehabt, daß ein Gesetz diskriminierend angewandt wird.

Blöder, Unnötiger §42a !

Geschrieben
... bräuchten ja eigentlich nur Kochmesser zu sein. Ich bin öfters in einem Laden die viel Kochzubehör verkaufen. Da habe ich mal nachgefragt was sie mit Kunden machen denen sie ein z.B. 20 cm Kochmesser verkaufen. Verschlossen übergeben ?

Antwort: Gar nichts. Wie bisher. Die warten noch darauf, dass die Polizei oder sonstige Rechtsträger dem Kunden in die Tüte schauen und dann ein Verfahren einzuleiten.

Ich war letzte Woche in einem Fachgeschäft für Fleischereibedarf und habe u.a. ein Messerset gekauft.

Das haben die mir in eine Plastiktüte getan und gut war's. Nix mit verschlossenen Behältnis (z.b. eingeschweisst o.ä.).

Die machten mir auch erwatungsgemäß eher den Eindruck, sich mit Schlachterbedarf auszukennen als mit dem WaffG.

Was habe ich also gemacht? Die Tüte ins Heckabteil meines Kombis gelegt und das Abdeckrollo zugezogen.

Gruß

Michael

Geschrieben
....wer erkennt dies als "allgemein anerkannt" an?

Hi lobo, das ist ja der Knackpunkt in der Geschichte!

Dies soll ja der Beamte vor Ort nach pflichtgemäßen Ermessen tun.

Hat er keinen Grund zum Einschreiten, hat er auch keinen Grund zur Kontrolle der mitgeführten Gegenstände (Durchsuchung).

Wenn ich allerdings bedenke, dass hier ein Beamter auf der Kreuzung den Verkehr regelt und dabei im Schaufenster eines Tabakwarenhändlers einen Zigarrenabschneider als Schlagring identifiziert und dann diesen im Laden beschlagnahmt, kriege ich langsam einen "Harry"!

Geschrieben
Wenn ich allerdings bedenke, dass hier ein Beamter auf der Kreuzung den Verkehr regelt und dabei im Schaufenster eines Tabakwarenhändlers einen Zigarrenabschneider als Schlagring identifiziert und dann diesen im Laden beschlagnahmt, kriege ich langsam einen "Harry"!

Das wäre aber ein ziemlich schmerzhafter Schlagring. Wo Cutter doch immer so scharf sind und so... :00000733:

Kilian, dessen Cutter zwar einhändig bedienbar, aber nicht festellbar ist.

Geschrieben
...Man kann davon ausgehen, daß man nicht einfach so als unauffälliger Passant durchsucht wird. ...

Unauffällige Passanten, die zum Beispiel als Touristen im Hafen der Hansestadt Hamburg zum sightseeing unterwegs sind, um mal zu sehen, wo der Länderfinanzausgleich versickert :confused:

...Wenn ich allerdings bedenke, dass hier ein Beamter auf der Kreuzung den Verkehr regelt und dabei im Schaufenster eines Tabakwarenhändlers einen Zigarrenabschneider als Schlagring identifiziert und dann diesen im Laden beschlagnahmt,...

:rotfl2: :rotfl2: Der Mann wäre doch was für die Visier - Birne! Oder schlag ihn zum Bundesverdienstkreuz vor wegen seines heldenhaften Einsatzes, die Sch* die dann an ihm klebt, wird er so schnell nicht wieder los. Vielleicht sollte ich vorsichtshalber zukünftig meine Cohibas abbeißen, wie in schlechten Western :gaga:

Geschrieben
Ich war letzte Woche in einem Fachgeschäft für Fleischereibedarf und habe u.a. ein Messerset gekauft..

Die machten mir auch erwatungsgemäß eher den Eindruck, sich mit Schlachterbedarf auszukennen als mit dem WaffG.

Das gilt nach meiner Erfahrung für viele Messer- und Schneidwaren-Fachgeschäfte.

Man kann den Leuten dabei nicht mal einen großen Vorwurf machen. Mit normalem Menschenverstand sind viele der Regelungen ja gar nicht mehr zu begreifen...

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Unauffällige Passanten, die zum Beispiel als Touristen im Hafen der Hansestadt Hamburg zum sightseeing unterwegs sind, um mal zu sehen, wo der Länderfinanzausgleich versickert

Der war Klasse - Treffer versenkt!

:rotfl2:

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