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IGNORED

Messer geschenkt - Verstoß gegen Führverbot...


IMI

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich frage mich gerade:

Was passiert, wenn eine Firma ihren Mitarbeitern ein Weihnachtspäckchen zusammenschnürt, also jedem Mitarbeiter ein Geschenk überreicht und in diesem Päckchen ist, neben vielen anderen Leckereien, ein Messer mit ca. 20cm Klingenlänge...

Das Paket ist nicht verschlossen, es hat nur einen Klappdeckel...

Und nun gehen Tausende Mitarbeiter mit ihrem Paket nach Hause...

Fahren U-Bahn, nutzen Busse, fahren S-Bahn, oder bummeln einfach noch ein wenig durch die Stadt...

Manche wissen, was im Paket ist, andere wollen sich überraschen lassen und tragen, ohne dies zu wissen, ein solche Messer durch die Gegend...

Geschrieben
Ich frage mich gerade:

Was passiert, wenn eine Firma ihren Mitarbeitern ein Weihnachtspäckchen zusammenschnürt, also jedem Mitarbeiter ein Geschenk überreicht und in diesem Päckchen ist, neben vielen anderen Leckereien, ein Messer mit ca. 20cm Klingenlänge...

Das Paket ist nicht verschlossen, es hat nur einen Klappdeckel...

Und nun gehen Tausende Mitarbeiter mit ihrem Paket nach Hause...

Fahren U-Bahn, nutzen Busse, fahren S-Bahn, oder bummeln einfach noch ein wenig durch die Stadt...

Manche wissen, was im Paket ist, andere wollen sich überraschen lassen und tragen, ohne dies zu wissen, ein solche Messer durch die Gegend...

IMI ... zur Mittagszeit trinkt ihr in Bayern doch gern mal ein Maaaaaas ......

Wie viele ware es heute .... ?

:s75:

Geschrieben
IMI ... zur Mittagszeit trinkt ihr in Bayern doch gern mal ein Maaaaaas ......

Wie viele ware es heute .... ?

:s75:

Also ich finde dir Frage gar nicht mal so abwegig und würde es nicht als reines Phantasiedenken abtun. Gut, es kommt sicher selten vor, dass eine Firma all ihren Mitarbeitern ein vom Führverbot belegtes Messer schenkt, aber es kann durchaus vereinzelt vorkommen.

Geschrieben

Die Frage ist wirklich nicht abwegig. Sie weist nur mal wieder auf eine "abwegige" gesetzliche Regelung hin...

Allerdings ist es sehr unwahrscheinlich, dass aus dem geschilderten Szenario in der Praxis irgend etwas

resultieren würde.

Geschrieben
Die Frage ist wirklich nicht abwegig. Sie weist nur mal wieder auf eine "abwegige" gesetzliche Regelung hin...

Nein, abwegig ist die Frage wirklich nicht!

Letztes Jahr haben meine Kollegen und ich zur Weihnachtsfeier jeweils ein Taschenmesser von unserem Chef geschenkt bekommen. Dieses Messer fällt zwar nicht unter das Führverbot, das damals ohnehin noch nicht galt, aber im Waffengesetz nachgesehen hat mein Chef unter Garantie vorher nicht!

Geschrieben

... bräuchten ja eigentlich nur Kochmesser zu sein. Ich bin öfters in einem Laden die viel Kochzubehör verkaufen. Da habe ich mal nachgefragt was sie mit Kunden machen denen sie ein z.B. 20 cm Kochmesser verkaufen. Verschlossen übergeben ?

Antwort: Gar nichts. Wie bisher. Die warten noch darauf, dass die Polizei oder sonstige Rechtsträger dem Kunden in die Tüte schauen und dann ein Verfahren einzuleiten.

Bleibt mal unten: Zumindest der Justizminister von BaWü hat gesagt, dass es nicht um die Hobbyköche, Camper, Motoradfahrer oder sonstige Gruppen geht. Sie wollten nur eine Handhabe gegen die Gruppen die das Springmesser oder Butterfly gegen ein Einhandmesser oder so ausgetauscht haben.

Ich hätte keine Bedenken mit ein Fahrtenmesser, Kochmesser o.ä. mit über 12 cm Klingenlänge in der Tüte durch die Stadt noch etwas zu bummeln. Ich denke, da wird der Ball schon flach gelassen......

Natürlich ist es nicht rechtskonform, aber wo kein Kläger da kein Richter. Ob die Polizei ihr Entschließungsermessen dahingehend ausübt nicht einzuschreiten - ich glaube schon.

Geschrieben

Da passiert letztlich gar nichts. Es fehlt ja schließlich am Vorsatz.

Geschrieben
Da passiert letztlich gar nichts. Es fehlt ja schließlich am Vorsatz.

Wieso? Brauchts den für OWIs? Wäre mal was Neues.

@IMI: Wenn der Frühschoppen vorbei ist: wer gar nicht weiss, daß in dem Päckchen ein großes Brotzeitmesser ist, sollte auch kein Problem haben, der Amtsrichter versteht das dann vielleicht :confused:

Geschrieben

Zu dem Thema kan ich nur sagen :peinlich:

ABER NICHT ZUM THREAD ERÖFFNER, sondern zu den kranken Gesetzen

die zu solchen berechtigten Gedanken führen.

Als ich mein Mutter gesagt habe, dass Sie wenn Sie ein Messer über

12cm kauft und locker flockig oben auf den Einkaufskorb packt eigentlich

straffällig nach dem WaffenGesetz ist, hat sie mich angeschaut wie einen

Alien.....

Ein Küchenmesser ist auch erst ein Werkzeug, wenn zum ersten mal

etwas in der Küche geschnitten wird. Vorher ist es eine Waffe. Die

Veränderung das Messer da erfährt kann ich nicht nachvollziehen.

Mit einem Schnitt bekommen weder meine Frau, noch meine Mutter

ein Messer kaputt...... :00000733:

Bei diesen Auswüchsen von willkürlichen Gesetzen fehlt mir echt die

Fantasie die Hintergründe in irgendeiner Form nachzuvollziehen.

Naja.. hauptsache wir leben alle wieder etwas sicherer.......

Kopfschüttelnde Grüße

Stephan

Geschrieben
Ich frage mich gerade:

Was passiert, wenn eine Firma ihren Mitarbeitern ein Weihnachtspäckchen, ein Messer mit ca. 20cm Klingenlänge...

Das Paket ist nicht verschlossen, es hat nur einen Klappdeckel...

Und nun gehen Tausende Mitarbeiter mit ihrem Paket nach Hause...

@Imi: Sehr gute Überlegung! Kommt gleich nach den polnischen Pfadfindern, die bei bei Feldspielen unbeabsichtigt die Grenze überschritten haben und aufgrund ihrer Fahrtenmesser dann einen Weltkrieg ausgelöst haben ...

Alle die sich mit dem WaffG nur Ansatz weise beschäftigt haben, wissen um die hanebüchenen sich daraus ergebenden Rechtsvorschriften. Macht doch mal ne Umfrage unter "normalen" Bürgern, unter Jägern, die sich ständig mit der Rechtslage beschäftigen und die sich nicht in solchen Forem, wie hier rumtreiben, hier braucht es kein 20cm-Weihnachtsgeschenk, die sind seit dem 1.10. kriminalisiert, weil sie es nicht mitbekommen haben, dass man den seit 20 Jahren im Schrank stehenden Wechsellauf hätte inzwischen eintragen hätte müssen. Sie habe es nicht getan, weil sie es nicht wussten. IMI das sind Probleme und nicht so ein konstruiertes 20cm-Weihnachtsmann-Problem.

Die Liste, die sich seit dem 1.4. oder spätestens nach dem 31.9. in der Illegalität bewegen, und das nicht mit Weihnachtsgeschenken, sondern mit Schusswaffen, bzw. deren Bestandteilen, könnte ich noch fortsetzen. Was ist mit diesen Menschen - denkt mal nach.

Gruss

SWJ

P.S. habe gestern in Stuttgart ein Weihnachtsgeschenk gekauft,ein Lachsmeser von WMF, Klingenlänge 34cm und es ist nichts passiert. Habe dass ganze dann noch durch eine öffentliche Veranstaltung geführt, und es ist nicht passiert. Hätte ich jetzt die Verkäuferin schräg anmachen müssen, die mir das ganze nicht WaffG-konform verpackt hat oder den Polizisten, der zufällig kein 20 Meter in Richtung Schloßplatz vor dem Laden stand, darauf aufmerksam machen sollen, dass ich hier in der Tüte ein nicht orbungsgemäßes Messer in der Tüte hätte - er hätte mich vermutlich nach der Diskussion in eine Anstalt verwiesen.

welche Firma mit tausenden von Mitarbeitern

Geschrieben
Wieso? Brauchts den für OWIs? Wäre mal was Neues.

...

Guter Einwand, hatte ich gar nicht mehr dran gedacht. Aber wie sollen die Beschenkten in dem Beispiel fahrlässig handeln? Ich möchte mal sehen wie du da selbst eine unbewusste Fahrlässigkeit hinein subsumierst.

Geschrieben
...

P.S. habe gestern in Stuttgart ein Weihnachtsgeschenk gekauft,ein Lachsmeser von WMF, Klingenlänge 34cm und es ist nichts passiert. Habe dass ganze dann noch durch eine öffentliche Veranstaltung geführt, und es ist nicht passiert. Hätte ich jetzt die Verkäuferin schräg anmachen müssen, die mir das ganze nicht WaffG-konform verpackt hat oder den Polizisten, der zufällig kein 20 Meter in Richtung Schloßplatz vor dem Laden stand, darauf aufmerksam machen sollen, dass ich hier in der Tüte ein nicht orbungsgemäßes Messer in der Tüte hätte - er hätte mich vermutlich nach der Diskussion in eine Anstalt verwiesen...

Ja, genau hier liegt der Grund für die Eröffnung meines Threads. Was Dir fehlt, lieber SWJ, ist die Feinsinnigkeit, die Fragestellung zu erkennen, die hinter meinem Thema steht...

Stephan Muc hat hingegen genau erkannt um was es mir geht:

Zu dem Thema kan ich nur sagen :peinlich:

ABER NICHT ZUM THREAD ERÖFFNER, sondern zu den kranken Gesetzen

die zu solchen berechtigten Gedanken führen.

Als ich mein Mutter gesagt habe, dass Sie wenn Sie ein Messer über

12cm kauft und locker flockig oben auf den Einkaufskorb packt eigentlich

straffällig nach dem WaffenGesetz ist, hat sie mich angeschaut wie einen

Alien...

...Bei diesen Auswüchsen von willkürlichen Gesetzen fehlt mir echt die

Fantasie die Hintergründe in irgendeiner Form nachzuvollziehen.

Naja.. hauptsache wir leben alle wieder etwas sicherer.......

Kopfschüttelnde Grüße

Stephan

Geschrieben
Guter Einwand, hatte ich gar nicht mehr dran gedacht. Aber wie sollen die Beschenkten in dem Beispiel fahrlässig handeln? Ich möchte mal sehen wie du da selbst eine unbewusste Fahrlässigkeit hinein subsumierst.

Wenn das Geschenkpäckchen noch zu ist! Wenn Du gar nicht weißt, daß Du was verbotenes hast/führst, klappt das auch nicht mit der Straftat. Bin zwar kein Rechtsverdreher, habe dee Tip aber schon mehrere male an selbige oder an Beschuldigte weitergeben dürfen, jedes mal: bingo!

Geschrieben
Wenn das Geschenkpäckchen noch zu ist! Wenn Du gar nicht weißt, daß Du was verbotenes hast/führst, klappt das auch nicht mit der Straftat. Bin zwar kein Rechtsverdreher, habe dee Tip aber schon mehrere male an selbige oder an Beschuldigte weitergeben dürfen, jedes mal: bingo!

Der Tipp ist gut - danke!

Aber schützt Unwissenheit wirklich vor Strafe... :rolleyes: ?

Nochmal zu dem von mir angesprochenen Weinachtspaket: Es handelt sich um einen Klappkarton, der NICHT als verschlossen zu werten ist, da lediglich zwei Papierlaschen "eingerastet" sind.

Somit ist das "Führen" als gegeben zu werten...

Geschrieben
Wenn das Geschenkpäckchen noch zu ist....

Dann "transportierst" Du ja gesetzeskonform in "verschlossenem Behältnis". Naja, eigentlich nicht, wie wir mehrfach ausdiskutiert haben, aber für die allgegenwärtige Messerlängenkontrolle reicht's wohl zur Ausrede.

Fakt ist: Mit dem §42a werden ganz normale Leute bei ganz normalen Tätigkeiten kriminalisiert. "Im Namen der Sicherheit" wird das Volk, von dem alle Gewalt ausgehen soll, gegängelt. Wunschziel der Obrigkeit ist mal wieder, daß wir morgens aufstehen, uns vor den Spiegel stellen und sagen: "MÄÄÄÄÄHHHH". Hat ja aber immerhin gut 50 Jahre gedauert.

Geschrieben
Fakt ist: Mit dem §42a werden ganz normale Leute bei ganz normalen Tätigkeiten kriminalisiert. "Im Namen der Sicherheit" wird das Volk, von dem alle Gewalt ausgehen soll, gegängelt.

Das ist das wirkliche Problem.

Faktisch wird noch lange Zeit nichts (wenn überhaupt..) passieren, wenn Otto Normalbürger das Einhandmesser in der Jackettasche eingeclipst und Lieschen Müller das 20cm-Kochmesser in der Einkaufstüte hat. Dem Pol.vollzugsdienst - und der ist nun mal das erste Glied in der bußgeldrechtlichen "Anzeigekette" - dürfte es schlicht zu blöd (und auch im Sinne seines Auswahl- und Einschreitensermessens deutlich zu nachrangig...) sein, hier die "Normalos" zu erfassen. Wir wissen, in welche Richtung bzw. auf welche Klientel hin die Messerregelung vom 01.04.2008 zielt.

Aber das ändert nichts an der Tatsache, dass eine Einschreitens- bzw. Ahndungsmöglichkeit nun jederzeit da wäre.

Und für jemanden, der sich grundsätzlich rechtstreu verhalten will, liegt dadurch dann schon eine Beschränkung seiner Rechte vor.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
P.S. habe gestern in Stuttgart ein Weihnachtsgeschenk gekauft,ein Lachsmeser von WMF, Klingenlänge 34cm und es ist nichts passiert. Habe dass ganze dann noch durch eine öffentliche Veranstaltung geführt, und es ist nicht passiert. Hätte ich jetzt die Verkäuferin schräg anmachen müssen, die mir das ganze nicht WaffG-konform verpackt hat oder den Polizisten, der zufällig kein 20 Meter in Richtung Schloßplatz vor dem Laden stand, darauf aufmerksam machen sollen, dass ich hier in der Tüte ein nicht orbungsgemäßes Messer in der Tüte hätte - er hätte mich vermutlich nach der Diskussion in eine Anstalt verwiesen.

Der Polizist hätte sich ja vielleicht auch mit Deinem falsch geparkten Fahrzeug beschäftigen können. Du hast vielleicht einen schlechten Tag und beginnst eine, wenn auch unnötige, Diskussion. Der Polizist ist auch nicht so gut drauf. Er hasst unnötige Diskussionen mit Parksündern. Du gehst Ihm richtig auf die Nüsse. Er sieht das Messer in der Tüte.... Was passiert?

Ich nehme an, dass die meisten Polizisten sich nicht dazu hinreissen lassen würden, dem Gegenüber richtig eine "reinzuwürgen". Ich würde es aber nicht für alle ausschliessen.

Gruß Tauschi

Geschrieben
Ich frage mich gerade:

Was passiert, wenn eine Firma ihren Mitarbeitern ein Weihnachtspäckchen zusammenschnürt, also jedem Mitarbeiter ein Geschenk überreicht und in diesem Päckchen ist, neben vielen anderen Leckereien, ein Messer mit ca. 20cm Klingenlänge...

Das Paket ist nicht verschlossen, es hat nur einen Klappdeckel...

Und nun gehen Tausende Mitarbeiter mit ihrem Paket nach Hause...

Fahren U-Bahn, nutzen Busse, fahren S-Bahn, oder bummeln einfach noch ein wenig durch die Stadt...

Manche wissen, was im Paket ist, andere wollen sich überraschen lassen und tragen, ohne dies zu wissen, ein solche Messer durch die Gegend...

mach doch unseren lieben Polizisten da draussen nicht solch eine Angst, wir haben bald Weihnachten und in der Stadt trägt fast jeder ein Päckchen durch die gegend :lol:

Geschrieben

Hallo,

Unser Chef hat dieses Jahr für die Herren zu Weihnachten ein Messer bestellt

mit Gravur limitierte Auflage mit Furz und Feuerstein…… :clapping: ein EINHANDMESSER!!!

Und nu???? :traurig_16:

Haben will........ Tragen will...... Benützten will......

Geschrieben

Der Witz bei der ganzen Sache ist, daß selbst gut ausgebildete Polizeibeamte teilweise gar keine Ahnung vom neuen Waffengesetz haben. Habe mich neulich mit einem unterhalten. Aussage war: Ich kenn mich da gar nicht so gut aus, ich glaube Du bist da besser informiert :huh:

Also keine Panik, liebe Leute :) Wir können Beamte so mit Gesetzestexten zu reden, dasse uns alles glauben :rolleyes:

lg

dl

Geschrieben
Der Polizist hätte sich ja vielleicht auch mit Deinem falsch geparkten Fahrzeug beschäftigen können. Du hast vielleicht einen schlechten Tag und beginnst eine, wenn auch unnötige, Diskussion. Der Polizist ist auch nicht so gut drauf. Er hasst unnötige Diskussionen mit Parksündern. Du gehst Ihm richtig auf die Nüsse. Er sieht das Messer in der Tüte.... Was passiert?

Ohne Witz: wenn man's unbedingt drauf anlegt, kann man natürlich auch diesbezüglich eine "reingewürgt"bekommen.

Kleine Parallele: Autofahrer nimmt im Beisein von Polizeivollzugsbeamten einen eben ausgestellten Strafzettel (oder auch Mängelanzeige-Zettel) unter dem Scheibenwischer vor, fängt wutentbrannt eine Diskussion darüber mit dem Beamten an, an deren Ende er den Zettel zusammenknüllt und demonstrativ vor dem Beamten auf den Gehweg schmeißt.

Folge: Anzeige wegen Verstoßes gegen das Abfallgesetz...

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Kleine Parallele: Autofahrer nimmt im Beisein von Polizeivollzugsbeamten einen eben ausgestellten Strafzettel (oder auch Mängelanzeige-Zettel) unter dem Scheibenwischer vor, fängt wutentbrannt eine Diskussion darüber mit dem Beamten an, an deren Ende er den Zettel zusammenknüllt und demonstrativ vor dem Beamten auf den Gehweg schmeißt.

Folge: Anzeige wegen Verstoßes gegen das Abfallgesetz...

Das mußt Du an einem fremden Auto machen, nicht am eigenen!

Geschrieben
Da passiert letztlich gar nichts. Es fehlt ja schließlich am Vorsatz.

Das ist Quatsch, der Vorsatz ist hier überhaupt nicht gefragt.

Genauso, wie ein Fahrzeugführer unter seinem Fahrersitz eine SRS Waffe zu liegen hat, da kann er erklären was er will.

Als Fahrzeugführer hat er das Ding geführt!

Geschrieben
Ich frage mich gerade:

Was passiert, wenn eine Firma ihren Mitarbeitern ein Weihnachtspäckchen zusammenschnürt, also jedem Mitarbeiter ein Geschenk überreicht und in diesem Päckchen ist, neben vielen anderen Leckereien, ein Messer mit ca. 20cm Klingenlänge...

Das Paket ist nicht verschlossen, es hat nur einen Klappdeckel...

Interessante Frage.

Der Transport nach Hause ist ein vom Bedürfnis erfaßter Zweck.

Nun könnte man noch das Führen auf öff. Veranstaltungen kommen (jaja ich weiß, der § 42 WaffG greift nicht, sondern nur der § 42a WaffG)

Man könnte sich auch die verschiedensten Konstellationen "ausspinnen"!

Wer kontrolliert schon einen von einer Weihnachtsfeier kommenden, in seinem tollen neuen Anzug, oder im kleinen Schwarzen?

Es sei denn er fällt auf, indem er besoffen im Rinnstein liegt, oder stolz das Messer in der U-Bahn betrachtet.

Wir wollen das doch nicht übertreiben, befindet sich das Ding im Originalkarton betrachte ich dies als gesetzeskonformes Behältnis und den Transport als vom Bedürfnis erfaßter Zweck!

Geschrieben
Wer kontrolliert schon einen von einer Weihnachtsfeier kommenden, in seinem tollen neuen Anzug, oder im kleinen Schwarzen?

Es sei denn er fällt auf, indem er besoffen im Rinnstein liegt, oder stolz das Messer in der U-Bahn betrachtet.

Wo kein Kläger da kein Richter.

Aber: Die Handhabe wäre da. Das ist das Problem. Der gesetzestreue Bürger wird in seinen Rechten eingeschränkt. Wer sich nicht daran hält, muß zwar nicht mit Strafen rechnen, da auch Polizisten nur Menschen sind und sicher einiges durchgehen lassen was nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht richtig ist. Aber: Wie lange?

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