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IGNORED

Dachbodenfund!


RubaSon

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Unabhängig von den sonstigen Aussagen: Die oben zitierte ist - so pauschal - falsch.

Selbstverständlich gibt es "freie" Perkussionswaffen, bei denen man durch den Lauf sehen kann.

Das ist aber keine freie Perkussionswaffe, sondern ein Hinterlader für patronierte Munition.

Blauweiss schrieb ja nicht über freie Perkussionswaffen, sondern nur von der, um die es hier geht. ;)

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Dieser Thread behandelt das Problem der Legalisierung- zwar aus der Perspektive von 2007, aber diesbezüglich hat sich doch nichts geändert, oder??

Keine Änderung.

Nicht registrierte Waffen dürfen (sofern sie nicht bei der Polizei zur Sachfahndung ausgeschrieben sind) einem anderen Berechtigten zur Eintragung überlassen werden.

Nur der Erbe solcher Waffen oder ein Finder darf die Teile nicht behalten. Ein Finder mit passendem Bedürfnis könnte das Fundstück aber nach Auslösung beim Fundbüro zunächst bei einem anderen Berechtigten eintragen lassen und die Waffe danach von diesem erwerben.

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Das ist aber keine freie Perkussionswaffe, sondern ein Hinterlader für patronierte Munition.

Solche Flobertgewehre sind WBK-pflichtig und in der Tat spielt es keine Rolle, ob man für die Waffe heute noch Munition beziehen kann, diese nicht mehr funktionsfähig ist oder ein wesentliches Teil daran fehlt.

Solange eine erlaubnispflichtige Waffe nicht nach den Bestimmungen des WaffG (und inzwischen auch dem damit verbundenen Prüfungs- und Zulassungsverfahren des Beschussamtes nach § 9 BeschussG) als unbrauchbar eingestuft worden ist, muss sie in einer WBK bzw. einem Waffenhandelsbuch eingetragen sein.

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Das ist aber keine freie Perkussionswaffe, sondern ein Hinterlader für patronierte Munition.

Blauweiss schrieb ja nicht über freie Perkussionswaffen, sondern nur von der, um die es hier geht. ;)

Dann ist aber die Aussage "solange man durch den Lauf sehen kann = WBK pflichtig" in diesem Zusammenhang

(d.h. als Abgrenzung) sinnlos.

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Weil es z.B. Sharps- oder Gallagher-Gewehre gibt, die mit Schwarzpulver in Form von Ladehülsen- oder Papierpatronen geladen werden. Da kann man durchaus durch den Lauf schauen und muss für den Erwerb und Besitz bloß Volljährig sein.

Achso,

na ich und "weissblau" sprachen doch nur von dieser Büchse, um die es hier geht.

Das mit dem "Wenn man durch den Lauf schauen kann" war doch nicht pauschal gemeint.

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Ich dachte, wir diskutieren hier nur über legale Waffen und nicht über illegale?

Weil fast alles was heute verboten ist. Früher legal zu erhalten war. Die Pistole im Nachttisch war in den 30igern noch völlig normal. Der wesentlich Einschnitt ergab sich nach dem 2ten WK erstmals in der Besatzungszeit und dann wieder in den 80igern (WaffG vom 8.März 1976). Seitdem wurde es ständig, besonders für Sportschützen schlechter.

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@ Huski, genau.

Wollte mich auch nur zur angefragten Büchse äusern. Aber vom Abschweifen kommt man auch immer wieder auf neue Fragen von denen dieses Forum lebt und auch lesenwert machen. Und wenn grad beim Abschweifen: Wann kommt mal wieder ein Troll zu besuch???

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Ich dachte, wir diskutieren hier nur über legale Waffen und nicht über illegale?

Weil ein solcher Dachbodenfund oftmals noch nirgends eingetragen ist. Als die Waffe gekauft wurde, gab es eine solche Pflicht oft noch nicht. Heute ist auch die Aufbewahrung auf dem Dachboden schon nicht mehr in Ordnung, man kann also davon ausgehen daß der Vorbesitzer es auch mit den Papieren nicht so genau genommen hat, wahrscheinlich weil er es einfach nicht besser wußte (oder das Gewehr schlicht vergessen hatte). Früher wurden solche Fundwaffen überprüft, ob sie schon einmal in einem Kriminalfall auftauchten, und wenn nicht hat der Erbe sie anstandslos auf eine Erben-WBK bekommen. Danach war die Waffe legal in seinem Besitz. Ob diese Möglichkeit heute noch besteht weiß ich nicht.

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Also wenn mein Großvater die Waffe bereits vor dem 2.WK besaß wäre sie legal, weil sie da frei war? Kann man doch gar nicht beweisen!

Nein. Sie war zum Zeitpunkt des Erwerbs frei, und wurde irgendwann erlaubnispflichtig. Das hätte er damals riechen müssen, und sich sofort um den Papierkram kümmern müssen. Dann hättest Du jetzt nicht den Ärger, das Gerät in Besitz zu nehmen.

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Seitdem wurde es ständig, besonders für Sportschützen schlechter.

Immerhin wurden die Erwerbsmöglichkeiten für die gelbe WBK kräftig erweitert, womit man kräftig Kosten für Erwerbserlaubnisse und Munitionserwerbserlaubnisse sparen kann.

Und im Gegensatz zu früher kann man sich seit dem 01.04.2003 auch eine strafrechtliche Verurteilung von bis zu 59 Tagessätzen nach Trunkenheitsfahrten erlauben. Ab 1,5 Promille muss allerdings ein fachärztliches Gutachten über die persönliche Eignung vorgelegt werden.

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Das hätte er damals riechen müssen, und sich sofort um den Papierkram kümmern müssen.

Gewusst hat es wohl so ziemlich jeder damalige Waffenbesitzer und es gab ja sogar zwei große Amnestien (1972 und 1976) und dann noch zumindest die "Kleine Amnestie" zum 01.04.2003 (nach § 58 Abs. 8 WaffG hatte man bis zum 30.09.2003 straffrei die Möglichkeit, sich illegaler Waffen zu entledigen).

Die Kriegsgeneration war allerdings naturgemäß sehr skeptisch, was solche Dinge angeht und hat es deshalb oftmals vorgezogen, den Waffenbesitz weiterhin geheimzuhalten. Nach Erbfall oder durch Fund (oftmals nach Hauskauf) tauchen die Teile dann spätestens auf und führen zu den hier bereits beschriebenen Problemen.

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und dann noch zumindest die "Kleine Amnestie" zum 01.04.2003 (nach § 58 Abs. 8 WaffG hatte man bis zum 30.09.2003 straffrei die Möglichkeit, sich illegaler Waffen zu entledigen).

Hallo SB

sorry, aber den Smily kann ich mir nicht verkneifen: :021:

Die von dir angesprochene Amnestie sagt ja nichts anderes, als daß Alle, die eine illegale Waffe besitzen, sie straffrei bei der Polizei abgeben durften. War wahrscheinlich ein voller Erfolg. Hunderttausende von Kaschis lagerten beim SB. Ede gab reumütig seine Uzi ab und der fesche Kalli übergab seine, aus den USA im Container importierten edlen 1911 dem zuständigen Sachbearbeiter. Denn man weiß ja nicht, ob so eine noble Gelgenheit noch mal kommt. Und nicht jeder hat den Rhein vor der Haustür.

Steven

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Gast God of Hellfire
Die Kriegsgeneration war allerdings naturgemäß sehr skeptisch, was solche Dinge angeht und hat es deshalb oftmals vorgezogen, den Waffenbesitz weiterhin geheimzuhalten. Nach Erbfall oder durch Fund (oftmals nach Hauskauf) tauchen die Teile dann spätestens auf und führen zu den hier bereits beschriebenen Problemen.

Ich frage mich grad, wieviele Leute schon auf diesem Weg eine Waffe gefunden, den Schnabel gehalten und die beschriebenen Probleme so vermieden haben. Oder stört es die Waffe, wenn sie nochmal 100 Jahre auf dem Dachboden liegt? Macht das Wissen um die Existenz der Waffe den Finder, der sie nicht meldet, jetzt zu einem blutgierigen Amokläufer? Wird er dadurch ein schlechterer Mensch? Wenn man den Antiwaffennarren glauben darf ist es ja so, aber was sagen Menschen dazu, die ihr Gehirn auch nutzen?

Nur mal so als Denkansatz. Ich will hier niemanden zu illegalen Handlungen anstiften.

Gruß

GOH

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