RubaSon Posted November 4, 2008 Posted November 4, 2008 Hallo, bin hier ganz neu und hab mal eine Frage: Ich hab den Dachboden meines verstorbenen Großvaters entrümpelt und bin über diese Gewehr gestolpert. Unter dem Verschluß ist "Z 57" eingestanzt sonst nichts! Weiß jemand wer der Hersteller ist, Kallieber, eventuell Baujahr und was so etwas Wert ist?
schoenauer Posted November 4, 2008 Posted November 4, 2008 Hallo Rubason. Du solltest Bilder zu Verfügung stellen, die die Mündungspartie und den Bereich des Verschlußes (das ist der Teil oberhalb des Abzuges - sozusagen das hintere Ende des Laufes / der Läufe?) zeigen. Falls möglich öffne die Waffe und zeige auch ein Bild von der geöffneten Waffe. Falls du auf der Waffe irgendwelche Stempel siehst, wären die ebenfalls hilfreich. Viele Grüße Schönauer
Guest wagner79 Posted November 4, 2008 Posted November 4, 2008 Ich kríeg Augenkrebs! Hast du nichts besseres als eine Handykamera? Im Zweifel: Flex klarmachen. Ich nehme an du hast einer ERwerbsberechtigung für das Ding?
ThomasFHH Posted November 4, 2008 Posted November 4, 2008 ... Ich nehme an du hast einer ERwerbsberechtigung für das Ding? Für mich sieht die sehr 'vorderladerig' aus, vermutlich also 'frei ab 18', weshalb er wohl auch Probleme beim Öffnen haben könnte.
Fyodor Posted November 5, 2008 Posted November 5, 2008 Im Zweifel: Flex klarmachen. Ich nehme an du hast einer ERwerbsberechtigung für das Ding? Die EWB kann er eventuell noch bekommen, falls es sich nicht um einen Vorderlader handelt.
alarmfunk Posted November 5, 2008 Posted November 5, 2008 Hallo,ich sehe da einen Vorderlader bzw. ein Steinschlossgewehr,um den Hersteller oder das Alter zu bestimmen erfordert es bessere Bilder.Vorderlader sind frei. Klaus
Hermes Posted November 5, 2008 Posted November 5, 2008 hmmm.... Vorderlader mit innenliegendem Schloß? Steinschloßgewehr ohne Pfanne und Batterie?
Guest sammler Posted November 5, 2008 Posted November 5, 2008 Für mich sieht die sehr 'vorderladerig' aus, vermutlich also 'frei ab 18', weshalb er wohl auch Probleme beim Öffnen haben könnte. Nix Vorderlader: Auch wenn das Bild grottenschlecht ist: Es dürfte eher ein (in Deutschland) WBK-pflichtiger Hinterlader mit Warnant-Verschluß sein. Die Schrauben, die den Verschluß halten, sind relativ gut zu erkennen. Auch die Form des Hahnes passt dazu.
Guest Posted November 5, 2008 Posted November 5, 2008 Kann man schlecht erkennen, aber nach Steinschloss oder Perkussion sieht mir das nicht aus. Ich tippe auf eine Art Fallblockverschluss oder ähnliches.
Hermes Posted November 5, 2008 Posted November 5, 2008 Scheint tatsächlich ein Warnantsystem zu sein: http://psmilitaria.50megs.com/images/175b.jpg http://psmilitaria.50megs.com/images/175c.jpg
Guest Posted November 5, 2008 Posted November 5, 2008 schönes Beispiel des Forums für eine sachliche Klärung einer Frage innerhalb 24h.
jrg4143 Posted November 5, 2008 Posted November 5, 2008 Ich kríeg Augenkrebs! Hast du nichts besseres als eine Handykamera?Im Zweifel: Flex klarmachen. Ich nehme an du hast einer ERwerbsberechtigung für das Ding? Was ist denn das für eine Antwort? Da sucht einer Hilfe in einem Waffenforum und bekommt eine solche Antwort !? Ob er die Flex klarmacht ist seine Sache und Dir kanns ja egal sein, ob er eine Erwerbsberechtigung hat bzw. benötigt oder sonstwas. Als hätten wir Schützen nicht schon genug Vorschriften am Hals. Überflüssige Belehrungen müssen nicht noch aus den eigenen Reihen kommen
Asgard Posted November 5, 2008 Posted November 5, 2008 In jedem Thread taucht über kurz oder lang einer auf der seine Umgangsformen nach einschalten des PC an der Garderobe abgelegt hat. Zum Glück sind solche Leute nicht repräsentativ für WO.
alzi Posted November 5, 2008 Posted November 5, 2008 @jrg4142: wagner79 hat recht mit ALLEN von dir zitierten anmerkungen! des weiteren kann er nicht unbedingt ( anders als du wohl ) davon ausgehen dass es sich bei dem TE um einen schützen handelt. und zum thema "überflüssige belehrungen... aus den eigenen reihen" brauchts dann ja auch nix weiter anzumerken morgendlichen gruß alzi ( der im übrigen auch an dieser internetspeziefischen form des augenkrebses leidet... leider allzu oft und unnötiger weise ) PS an den TE: würde umgehend abklären lassen wie das mit der besitzübernahme bzw. einer erwerbs-/besitzerlaubnis für diese waffen aussieht. bei derlei funden und unbedarftem umgang mit selbigen ist der mensch schnell in der illegalität. zumal es ja nun hier schon veröffentlicht wurde, dass das teil existiert und es jemand in seiner gewalt hat. im internet ist KEINER anonym. PS an ALLE: vielleicht kann ja einer der fachleute hier noch was zur erlaubnispflicht für diese art waffen sagen. wie das ding funktioniert, mit was es geladen wird und womit es noch am ehesten vergleichbar ist. evtl. mit fallblockbüchsen? würd mich auch interessieren.
STAR9mm Posted November 5, 2008 Posted November 5, 2008 Was immer wieder auffällt sind die selbsternannten Blockwarte, die sofort nach einer EWB krakehlen... "Hast du eine EWB?" "Ist die denn eingetragen?" ...und 90% Panikmache...... Manches sollte man einfach etwas gelassener sehen und vieles nicht so kompliziert machen. Ich gehe von der Rechtsschaffenheit der Leute aus, vor allem hier! UND Hilfsbereitschaft sieht diesbezüglich anders aus, solche Kommentare sind schlichtweg für den Anus.....
jrg4143 Posted November 5, 2008 Posted November 5, 2008 brauchts dann ja auch nix weiter anzumerken Hast Recht.........kommt nicht wieder vor Konnte es mir lange genug verkneifen hier teilzunehmen.......warum also nicht auch weiterhin
RubaSon Posted November 5, 2008 Author Posted November 5, 2008 Respekt! Hatte nicht mit so einer große Resonaz gerechnet! Danke euch! Das Bild das Hermes hier verlinkt hat kommt genau hin! allerdings ist meine mit gravuren verziert! Müßte dann also eine belgische Flobert Shotgun 9mm sein Ein Bekannter von mir hat gemeint das man dafür keinen Schein benötigt da es keine Patronen für diese Waffe gibt und sie rein als Dekoration dienen kann? Was meint Ihr?
blauweiss Posted November 5, 2008 Posted November 5, 2008 Hallo, ich habe genau so eine alte Büchse im Schrank bzw. in meiner "alten Gelben" stehn. Mit Sicherheit ein Hinterlader. Bei meiner steht hinten links am Lauf 6mm Flobert, das Gewicht für die Rundkugel und nur noch sehr schlecht lesbare Stempel. Hat einen gezogenen Lauf. Funktion: Hammer in Laderaste wie beim Single-action ziehen, Verschluss nach oben klappen, Murmel auf den Auszieher einlegen, beim Einschieben des Ausziehers kommt der Verschluss wieder mit runter. Hammer ganz spannen, abdrücken. Auf 15 Meter ist damit ein Bierdeckel zu halten mit Rund- oder Spitzkugel. Schrot kann man wegen gezogenen Lauf vergessen, auch die alten Doppelschrot. Bj. sagte man mir mal so um die 1900, Wert des Gewehres liegt sicher weit unter der Geldstrafe für illegalen Waffenbesitz. Und solange man durch den Lauf sehen kann benötigt man auf jeden Fall eine WBK. Hoffe ich konnte helfen.
Fyodor Posted November 5, 2008 Posted November 5, 2008 Ein Bekannter von mir hat gemeint das man dafür keinen Schein benötigt da es keine Patronen für diese Waffe gibt und sie rein als Dekoration dienen kann? Was meint Ihr? Das ist falsch! Die Tatsache daß es keine Patronen mehr dafür gibt hat nichts mit der Erlaubnispflicht zu tun. Du wirst Dich schnellstens um eine Erben-WBK kümmern müssen, wenn Du das Teil behalten willst. Andernfalls bleibt leider wirklich nur die Flex, da diese Waffe erlaubnispflichtig ist.
piffpaff Posted November 5, 2008 Posted November 5, 2008 Hallo RubaSon! Zunächst mal willkomen im Forum! Da Du ja nun die Waffe identifiziert hast, stellt sich die Frage nach dem weiteren Vorgehen. Dazu wäre es gut zu wissen, ob die Waffe durch den Vorbesitzer auf eine Waffenbesitzkarte eingetragen wurde oder nicht. Ich vermute mal, du bist (jedenfalls noch ) kein Jäger, Waffensammler oder Sportschütze? Zur ersten Orientierung hier mal ein paar ähnlich gelagerte Fälle: http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=346810 http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=332314 http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=350970 und evtl. besonders dieser: http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=333112 Zusätzlich wäre es für dich sicherlich für ein wichtiger Punkt, was diese Waffe (neben dem ideellen) für einen Wert hat - dies als Aufforderung an die Experten, ungefähr den Wert dieser Waffe zu schätzen.
RubaSon Posted November 5, 2008 Author Posted November 5, 2008 Keine Ahnung was ein EWB bzw WBK ist! Hab das ding einem Bekannten zur Aufbewahrung gegeben der ist Jäger. Was kann ich tun? Ich will ja nicht damit schießen fals das überhaupt noch möglich ist, möchte mich aber nicht von meinem Erbstück trennen!
ThomasFHH Posted November 5, 2008 Posted November 5, 2008 EWB = Erwerbsberechtigung WBK = Waffenbesitzkarte Wenn's ein Erbstück ist besteht für den Erben die Möglichkeit über eine 'Erben-WBK' die Waffe(n) legal zu erwerben.
Fyodor Posted November 5, 2008 Posted November 5, 2008 EWB = ErwerbsberechtigungWBK = Waffenbesitzkarte Wenn's ein Erbstück ist besteht für den Erben die Möglichkeit über eine 'Erben-WBK' die Waffe(n) legal zu erwerben. Aber Du darfst Dir dabei nicht zu viel Zeit lassen. Sonst kann es Ärger geben. Wie sieht es eigentlich mit der Legalisierung ehemals nicht eingetragener Waffen aus? Ist das noch möglich, oder ist es politisch so gewollt daß diese Waffen in der Illegalität verschwinden?
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