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IGNORED

Waffen geerbt - was tun?


Gast iseeyou

Empfohlene Beiträge

Hallo.

Ich habe mich hier einmal ganz frisch angemeldet, da ich Infos bezüglich Erbwaffen benötige.

Mein Vater hat der Familie einiges an Flinten, Büchsen, Pistolen und Revolvern vermacht. Alle sind schon ein paar Jahrzehnte alt.

Wir wollen sie nicht.

Wie lange kann man sie bei sich behalten ohne irgendwelche Berechtigungsscheine oder dergleichen...?

Wo kann man sie meißtbietend verkaufen?

Wäre schön, wenn Ihr ein paar Tipps für mich hättet.

Vielen Dank.

Winchester94 & co.

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Gast God of Hellfire

Mach doch einfach mal Bilder von den guten Stücken und stell sie hier ein, am besten mit Angabe von Hersteller und Modell.

Ggfs. findet sich hier ein Interessent, der bereit ist einen fairen Preis zu zahlen.

Eine schnelle Veräußerung an einen Händler bringt meistens einen nur geringen Erlös, teilweise wird man auch extrem verarscht.

Auf jeden Fall musst Du den Erbfall unverzüglich Deiner Behörde melden. Mit denen solltest Du dann das weitere Vorgehen abklären.

Gruß

GOH

Edit

Die beste Lösung ist natürlich behalten und mit dem Schießsport anfangen. ;-)

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also ich würde ebenfalls empfehlen, so zeitig als nur möglich kontakt mit der waffenbehörde aufzunehmen und das mit denen zusammen abzuklären.

bevor man ans verkaufen denken kann muss man das eh mit der behörde abgeklärt haben und es sollte rechtlich alles in ordung sein, wie z.B. Erbschein vorliegen.

wenn sowieso beabsichtigt ist die waffen möglichst schnell zu verkaufen, kommt eine erben-WBK sowieso ( zumal hinsichtlich der blockiersysteme und des finanziellen aufwands hierzu ) nicht in betracht.

der verstorbene war doch sicherlich mitglied in einem verein. sich mit den leuten in verbindung setzen, die sind sicherlich bereit beim verkauf von munition und waffen zu helfen. die haben in der regel auch kontakte zu interessenten und es lassen sich so bestimmt bessere verkauferlöse erzielen als über einen händler.

gruß alzi

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Hallo.

Ich habe mich hier einmal ganz frisch angemeldet, da ich Infos bezüglich Erbwaffen benötige.

Mein Vater hat der Familie einiges an Flinten, Büchsen, Pistolen und Revolvern vermacht. Alle sind schon ein paar Jahrzehnte alt.

Wir wollen sie nicht.

Ein Sofortverkauf bring grundsätzlich weniger Geld, als ein bischen zu warten, egal ob bei Waffen oder anderen Gegenständen.

Wie lange kann man sie bei sich behalten ohne irgendwelche Berechtigungsscheine oder dergleichen...?

Sind waffen in der Erbschaft vorhanden, hat man unverzüglich die zuständige Behörde zu informieren, d.h. natürlich nur unverzüglich nach finden der Waffen.

Der Gesetzgeber verlangt, das binnen einen Monats nach Annahme der Erbschaft die Waffen angemeldet werden müssen, wenn man diese über Erbenprivilig behalten will.

Da ich von Deiner Erbschaft nichts weiß - Guthaben oder Schulden - mach Dich hier schlau, da eine Erbschaft auch ohne explizite Erklärung angenommen werden kann, also z.B. durch warten (Fristen gemäß Erbrecht) oder durch entsprechneden handeln!!

Wo kann man sie meißtbietend verkaufen?

z.B. www.egun.de

Wäre schön, wenn Ihr ein paar Tipps für mich hättet.

Vielen Dank.

Winchester94 & co.

Mein Tipp: wenn das Erbe angenommen werden soll, beantrage erstmal die Erben-WBK, mach Dich schlau und verkaufe die Waffe erst danach. Vorteil: Du kannst jetzt in Ruhe entshceiden was Du machen willst. Du hast nur eine Chance die Waffen zu behalten.

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Hallo

evtl. sind ja ein paar interessante Stücke für Sammler dabei. Liste doch mal auf.

Steven

MODERATIVER HINWEIS

Bevor das hier noch so weitergeht:

WAFFENANGEBOTE SIND IN WAFFEN-ONLINE NUR

HIER

ERLAUBT.

und nur unter den dort genannten gesetzlichen Grundlagen.

User die sich nicht daran halten oder halten wollen werden wir im Forum sperren.

Grüße

Robert

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Nur so nebenbei....

Mal überprüfen ob ALLE vorhandenen Schätzchen auch in der WBK des

verstorbenen stehen.... Da kann es schon manchmal zu netten

Überraschungen kommen, wenn der gute Mann schon älter war :rolleyes:

... was allerdings kein Problem wäre, da Waffen aus illegalem Besitz im Erbfall vom Erben verwertet werden dürfen - auch wenn mancher SB erst einmal die Verschrottung anordnet und § 46 WaffG übersieht oder "ignoriert". Und wenn ich den Fred-Anschubser richtig verstehe oder interpretiere, geht es um den Verkauf.

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... was allerdings kein Problem wäre, da Waffen aus illegalem Besitz im Erbfall vom Erben verwertet werden dürfen - auch wenn mancher SB erst einmal die Verschrottung anordnet und § 46 WaffG übersieht oder "ignoriert". Und wenn ich den Fred-Anschubser richtig verstehe oder interpretiere, geht es um den Verkauf.

Hmmm.... ist das jetzt eine Möglichkeit eine jahrzehntelang im Kleiderschrank des Opas gehütete 08

zu legalisieren ???

Mal sehr neugierig ist :-)

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Gast God of Hellfire
Hmmm.... ist das jetzt eine Möglichkeit eine jahrzehntelang im Kleiderschrank des Opas gehütete 08

zu legalisieren ???

...nicht solange Opa den Kleiderschrank noch selber hüten kann.

*GGG*

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...nicht solange Opa den Kleiderschrank noch selber hüten kann.

*GGG*

So isses - zwar kann die Behörde die Prüfung der Fundstücke (als solche sind sie nämlich zu betrachten) durch die Kriminaltechnik anordnen, doch ist der Erbe wie der Finder zu behandeln. Und weil Opa selig trotz fehlender Besitzerlaubnis als Eigentümer zu betrachten war, bleibt mangels lebendem Täter die Strafverfolgung.

@ iseeyou: Der einschlägige Punkt ist § 46 III WaffG, falls der SB fragen sollte. Mach Dir also keine Sorgen, Opas Schätze werden, sofern sie wertvoll sind, Deinen Reichtum mehren, ob er sie nun besitzen durfte oder nicht.

Na, ja, erstaunlicherweise tauchen oft noch Monate nach dem Erbfall weitere Erbwaffen auf (die nicht durch eine WBK erfasst waren). ;)

Und selbst dann wäre man mit § 37, dem Fund, noch in der Sonne ;-)

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Gast God of Hellfire
Na, ja, erstaunlicherweise tauchen oft noch Monate nach dem Erbfall weitere Erbwaffen auf (die nicht durch eine WBK erfasst waren). ;)

...Du meinst doch nicht etwa illegal besessene Waffen, die jahrzehntelag die öffentliche Sicherheit gefährdet haben?

;-)

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Nicht das jetzt jemand falsch versteht.... Meine Opas, Gott hab sie seelig sind beide

schon lange auf der anderen Seite und haben mir leider keine 98K, 08 oder ähnliche

Schätzchen hinterlassen.....

Aber.....

Ich kenne jemanden, der hat einen Onkel, der einen Freund hat und der hat mal gehört,

dass einer mindestens zehn Leute kennt, die so einige Schätzchen aus dem letzten

Krieg im Kleiderschrank stehen haben und darunter sollen wirklich sehr sehr gute

Schätzchen sein......

Was kann man nun, falls ich den jenigen, der einen Onkel hat, der wiederum einen Freund hat,

der mal von jemanden gehört hat das es sowas gibt sagen ?

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Nicht das jetzt jemand falsch versteht.... Meine Opas, Gott hab sie seelig sind beide

schon lange auf der anderen Seite und haben mir leider keine 98K, 08 oder ähnliche

Schätzchen hinterlassen.....

Aber.....

Ich kenne jemanden, der hat einen Onkel, der einen Freund hat und der hat mal gehört,

dass einer mindestens zehn Leute kennt, die so einige Schätzchen aus dem letzten

Krieg im Kleiderschrank stehen haben und darunter sollen wirklich sehr sehr gute

Schätzchen sein......

Was kann man nun, falls ich den jenigen, der einen Onkel hat, der wiederum einen Freund hat,

der mal von jemanden gehört hat das es sowas gibt sagen ?

Schnell sterben damit seine Nachfahren sie legal finden dürfen?

*nichtduckhauptsachschnellweg*

Gott zum Gruss david

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... was allerdings kein Problem wäre, da Waffen aus illegalem Besitz im Erbfall vom Erben verwertet werden dürfen - auch wenn mancher SB erst einmal die Verschrottung anordnet und § 46 WaffG übersieht oder "ignoriert". Und wenn ich den Fred-Anschubser richtig verstehe oder interpretiere, geht es um den Verkauf.

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_20...R397010002.html

Wo steht das denn bitte?

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Wie ist denn nun der Stand ins Sachen illegale Waffe vom Opa beim Erbe entdeckt?

-Ich dachte des wäre bis ultimo durchgekaut, dass man in solcheiner situation die waffe nicht legalisieren kann?? oder täusche ich mich da?

andere Frage:

Sehe ich das richtig, dass es,weil es keine Zentrales Register gibt, jede Erbwaffe illegal ist, wenn die Erben keine WBK finden und das Amt keine Unterlagen hat, der Erblasser aber sicherlich die Waffen legal besass, z.B. Jäger??

Edit: meine Opas erfreuen sich bester Gesundheit, also lieber Rollstuhlfahrer, SEK Überfall absagen!

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Wie ist denn nun der Stand ins Sachen illegale Waffe vom Opa beim Erbe entdeckt?

-Ich dachte des wäre bis ultimo durchgekaut, dass man in solcheiner situation die waffe nicht legalisieren kann?? oder täusche ich mich da?

Auf der Erbschiene gibts keine Möglichkeit, illegale Waffen zu behalten. Möglich ist jedoch die Überlassung an ANDERE Berechtigte zur Eintragung in deren WBK, sofern die Waffe natürlich nicht irgendjemand anders gehört bzw. sie bei der Polizei zur Sachfahndung ausgeschrieben ist.

andere Frage:

Sehe ich das richtig, dass es,weil es keine Zentrales Register gibt, jede Erbwaffe illegal ist, wenn die Erben keine WBK finden und das Amt keine Unterlagen hat, der Erblasser aber sicherlich die Waffen legal besass, z.B. Jäger??

Die Frage versteh ich jetzt nicht. Wenn das Amt keine Unterlagen hat, kann der Erblasser sie nicht berechtigt besessen haben.

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Die Frage versteh ich jetzt nicht. Wenn das Amt keine Unterlagen hat, kann der Erblasser sie nicht berechtigt besessen haben.

Darf ich das um den Einschub ... und der Erblasser keine WBK besaß ... ergänzen?

Es soll schon mal Behörden mit unvollständigen Unterlagen gegeben haben :rolleyes:

Gruß

Michael

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Reines Wunschdenken von " zum_zweiten" , sobald er §20 (2) mal liest und versteht wird er seiner Theorie abschwören :s82:

Niemals - denn es geht nur um die Verwertung. Um Erwerb und Besitz geht es doch gar nicht - und nun schaust Du mal schon in den § 46 III. Zusammen mit § 37 ergibt sich dann nämlich genau jenes Konstrukt, das zumindest die Verwertung ermöglicht.

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Antworten über Antworten...

Oh jemineh.. fürchte, wir müssen uns da noch genauer schlau machen....

Mein Vater hat vor Urzeiten den Jagdschein gemacht.... Er ist aber nie zur Jagd gegangen, geschweigen denn ist er einem Verein beigetreten. so lange wie ich denken kann, gab es die Waffen. Stellten nie eine Gefahr für uns Kinder dar, die Waffen lagen separat von der Muniton. Die war unter Verschluß. Wir kannten die verstaubten Dinger, hat uns nicht wirklich interessiert. Es wurde nie ein gesicherter Waffenschrank angeschafft. Schon da haben wir Befürchtungen, daß die Amtsmänner uns was können.

Wir hoffen nur, daß wir genug Zeit haben (vom Gesetzgeber), daß wir die Dinger verbimmeln können. Und das zu einem guten Kurs, ist ja mal klar, gell?

Das Erbe werden wir nicht ausschlagen, er hat gottseidank keine roten Zahlen vermacht...

Denke, wir werden wirklich einmal ein paar Fotos mit genaueren Angaben machen und hier ordnungsgemäß einstellen.

Waidmannshei. Waidmannsdank. Oder so ähnlich :rolleyes:

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Wir hoffen nur, daß wir genug Zeit haben (vom Gesetzgeber), daß wir die Dinger verbimmeln können.

Als Richtwert nimm 4 Wochen bzw. einen Monat nach Erhalt des Erbscheines.

Ich kann dich aber beruhigen: Ich habe schon mehrere Nachlasse für Erben, die in der Sache keine Ahnung hatten und um Hilfe baten, abgewickelt.

Kein einziger Nachlass war nach einem Monat erledigt.

Das geht realistisch auch gar nicht.

Nach Sondierung und Veröffentlich der angebotenen Waffen braucht man mehrer Tage um die eingehenden Angebote zu vergleichen oder Nachfragen zu bearbeiten.

Danach braucht der Käufer oftmals mehrere Wochen um seinerseits die behördliche Genehmigung für den Kauf vorweisen zu können - speziell wenn es eine Waffe für die grüne WBK ist.

Das einzige was zu beachten wäre ist, dass der SB vom Sachstand informiert wird. Bisher waren alle damit einverstanden – unter einer Bedingung: die Waffen mussten bis zum Verkauf sicher verwahrt werden, entweder bei mir oder bei einem anderen Berechtigten.

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