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IGNORED

Zuverlässigkeit und Parteizugehörigkeit


Haselmaus1956

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Nur meine bescheidene Meinung zu dem Ganzen:

Auch wenn ich mit der besch...eidenen Politik der etablierten Parteien überhaupt nicht einverstanden bin, würde mir nie im Traum einfallen, eine Partei wie die NPD, DVU, usw. zu wählen. Das Gleiche gilt übrigens für linksradikale Parteien. :mad:

Wenn schon Protestwähler, dann eben Die "Partei der bibeltreuen Christen", eine Freie Wähler Vereinigung ... oder noch besser: Die Aktiven Wähler! :icon14:

Sorry, aber das musste raus!

Geschrieben

bei Angestelltenverträge, wenn aus landesmitteln bezahlt wird, ist das aber wohl üblich.

bei Hilfskraftverträgen wohl eher nicht. wie das aussieht, wenn diese direkt aus landesmittel bezahlt werden, kann ich nicht sagen. es wäre aber gut denkbar.

gruß alzi

Geschrieben
Wird die Partei zehn Jahre nach Deinem Austritt verboten, giltst Du immer noch als unzuverlässig.

Das lese ich aber anders: warst du vor weniger als 10 Jahren Mitglied in einer Partei, während sie verboten war, dann ist die Zuverlässigkeit nicht gegeben. Niemand kann rückwirkend für eine Tat bestraft werden, die zum Zeitpunkt der Ausführung nicht strafbar war.

Geschrieben
Das lese ich aber anders: warst du vor weniger als 10 Jahren Mitglied in einer Partei, während sie verboten war, dann ist die Zuverlässigkeit nicht gegeben. Niemand kann rückwirkend für eine Tat bestraft werden, die zum Zeitpunkt der Ausführung nicht strafbar war.

So kann man es auch lesen, stimmt. Das klingt auch sinnvoller.

Bin zur Zeit krank, vielleicht arbeitet da mein Kopf nicht so wie er soll...

Geschrieben

Dann wünsche ich Dir gute Besserung, Fjodor. (irgendwann kriege ich das auch mit den lächelnden Gesichtern hin, muß mir das mal von meiner Großen erklären lassen).

Danke auch Dir, Fritzig. Leider verstehe ich (siehe mein Mißverständnis ein paar Einträge vor diesem hier) als Laie solche Gesetzestexte nicht so gut.

Was Deine Meinung plausibel macht ist dieses: ich kann mich noch gut an die Zeit erinnern als 98er ab 18 (oder warens damals noch 21?) erhältlich waren. Irgendwann ging das dann nicht mehr, man brauchte ne WBK. Es wurde damals auch niemand "rückwirkend" bestraft. Anmelden und gut wars.

Anderes Beispiel: bestimmte Steuersparmodelle sind bis x-Datum legal, ab dann nicht mehr. Mir ist nicht bekannt daß jemand rückwirkend bestraft wurde.

Kennt jemand einen guten Anwalt (für Waffenrecht) im Nürnberger/Münchner Großraum? Dann holen wir uns dessen Rat ein.

Evtl. kann auch das Forum Waffenrecht Auskunft erteilen? Bin ja noch eines der Mitglieder mit Nr. im ganz niedrigen vierstelligen Bereich.

Geschrieben

Das würde mich auch interessieren. :o

Kann eigentlich erst aufgrund der zum 01.04.2008 in Kraft getretenen Änderung des § 5 WaffG der Fall sein (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG). In diesem Sinne durchaus nachvollziehbar.

Andererseits frage ich mich, woher die Behörde weiß, welcher Antragsteller in der NPD Mitglied ist. :confused:

Geschrieben
Anderes Beispiel: bestimmte Steuersparmodelle sind bis x-Datum legal, ab dann nicht mehr. Mir ist nicht bekannt daß jemand rückwirkend bestraft wurde.

Haselmaus, Du Glücklicher!

Leider ist die reale deutsche Steuerwelt grausamer, nämlich voll von "Rückwirkungen". (google hilft bei eventuellen Informationsbedürfnissen.)

Gruß Wenemar

Geschrieben

Berlin ==> LKA zuständig, 5er Abteilung, anderenorts sind die 5er angeblich auch für den Staatsschutz zuständig...

Geschrieben
(§ 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG)

...... woher die Behörde weiß ......

Die zuständige Behörde für Berlin ist das Landeskriminalamt LKA Berlin, Sachgebiet 522 573 (mit der Sonderstellung ein seltenes "Ermittlungs-LKA" zu sein).

edit: http://www.berlin.de/polizei/wir-ueber-uns...r/lka/lka5.html

"..... Diesen neuen Sicherheitsbedürfnissen trägt das LKA 5 mit seiner neu geschaffenen Struktur Rechnung.

Während die Dienststellen des Polizeilichen Staatsschutzes mit der Bekämpfung der politisch motivierten Straftaten beauftragt sind, befassen sich die Dienststellen des Ordnungsbehördlichen Staatsschutzes mit der Problematik des Versammlungswesens sowie den Belangen rund um das Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht. ....."

§ 5 Zuverlässigkeit

(2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die

.........

einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen oder unterstützen oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt haben, die

a ) gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder

b ) gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind, oder

c )durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,

In meiner Gegend ist ein aktiver Polizeibeamter Mitglied der Republikaner, Stadtrat und Kreisrat. Bis jetzt ist der selbst in Bayern noch nicht aus dem Dienst entfernt worden. .......
In Berlin bekommen Mitglieder der NPD keine WBK. Darauf wurde in der Sachkunde eingegangen.
Ein Schützenkolege von mir ist in der NPD. Es gibt aber keine Probleme .......
An meiner Uni (in Bayern) muss man vor einer Einstellung (z.B. als studentische Hilfskraft) einen Bogen zur Verfassungstreue ausfüllen. Dazu gibt es eine Liste extremistischer und extremistisch beeinflusster Vereinigungen. ..... Die Linke auch DVU, Republikaner, NPD auch viele ausländische Vereinigungen (kurdisch, türkisch, islamisch,...) sowie Scientology. Neben der Frage nach der Mitgliedschaft (auch ehemalig) muss auch eine Unterstützung (Spenden,...) angegeben werden.

:confused::rotfl2::gaga:

Gast God of Hellfire
Geschrieben

Zitat:

Pump Guns

Erstmals seit dem 01.04.2003 (nach „Erfurt“) wurden Vorderschaftsrepetierflinten (auch Pumpguns genannt), bei denen der Hinterschaft durch einen Pistolengriff ersetzt ist als verbotene Waffen eingestuft. Nunmehr sind auch solche Pumpguns verboten, deren Gesamtlänge < 95 cm ist oder die Lauflänge < 45 cm beträgt. Dieses Verbot gilt jedoch nicht für Vorderschaftsrepetierbüchsen.

Dieses Verbot tritt allerdings erst ab 01.10.2008 in Kraft, so dass bis dahin noch eine straffreie Abgabe bei der Polizei oder die Vernichtung erfolgen kann.

Zitatende

Das ist Demokratie und Freiheit pur. Du wirst enteignet, aber wenigstens nicht dafür bestraft.

Geschrieben

Hmm, das ist aber ein schmaler Grat, den die Behörde dort geht.

Es ist nämlich - wenn in diesem Fall wohl schwierig nachweisbar - für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis nicht zulässig, neben den vorgeschriebenen Anfragen eigene polizeirechtliche Ermittlungen vorzunehmen. Dabei gehe ich auch davon aus, dass der dortige Bearbeiter für das Waffenrecht nicht unmittelbaren Zugriff auf die besonderen Karteien hat, die er auch nur bei konkreten Verdachtsmomenten im Einzelfall haben darf (andere Behörden können dann auch mal beim Verfassungsschutz anfragen).

Abgesehen davon wird auch das LKA nicht vollständig wissen, wer alles NPD-Mitglied ist. Dort sind wohl nur die polizeibekannten Störer verzeichnet (die in aller Regel wohl schon aus anderen Gründen Probleme mit der Zuverlässigkeit haben dürften B) ).

Geschrieben
Das ist Demokratie und Freiheit pur. Du wirst enteignet, aber wenigstens nicht dafür bestraft.

Wenn Du die Verbotseigenschaft rechtzeitig beseitigst, kannst Du die Waffe ja behalten. Ist das auch Enteignung ? :confused:

Geschrieben

Das Bild, was sich hier zeichnet, hat absolut nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, sondern mit Willkür und Obrigkeitsdenken.

(Vergl. z.b. http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsstaat )

Solange eine Partei nicht verboten ist, ist die Mitgliedschaft in ihr ein verfassungsmäßig garantiertes Recht. (sh. Art. 9 GG)

Solange dies nicht erfolgt ist, muß die Unschuldsvermutung gelten.

Also bitte, wenn schon, dann Nägel mit Köpfen machen, NPD, Linke, KPDML usw. usf. verbieten.

Dann herrscht (halbwegs) Rechtssicherheit.

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