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IGNORED

Waffe unter dem Kopfkissen


Glock19

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wie ich es verstanden ist doch jederzeit die tatsächliche Gewalt über die Waffe vorhanden und es

ist zudem in seinem "befriedeten Besitztum". Wo soll es dann ein Problem geben.... Wenn er

natürlich eines Tages mit der Wumme einen ehemals abgewiesenen Discobesucher umnietet muss

die passende Erklärung parat sein.... Aber das ist ja wieder ein anderer Fall.....

Wobei sich DIES alles innerhalb der Wohnung abspielt. Ich für meinen Teil habe ein ziemlich großes

Gelände um mein Haus... Also MEIN eigenes befriedetes Besitztum. Wenn ich also nun mein 98er

Schätzchen mit Murmeln fülle und jeden Abend vorm schlafen gehen meine Grenzen abschreite,

was ist dann ? Ein auf dem Gehweg laufender Passant meldet das der Polizei... die kommt und

stellt mir Fragen....Nimmt mir womöglich die Wumme weg und meldet es dem Amt. Die denken

der hat einen an der Waffel und entzieht mir die Zuverlässigkeit.... Ich gehe nun natürlich den

Klageweg und berufe mich darauf, dass ich für das führen auf meinem befriedeten Besitztum

KEINE Genehmigung brauche. Abgesehen davon, dass es unüblich ist sowas zu machen, können

die mir doch nix? ODER seht Ihr das anders....

Überdies mach ich so einen Unsinn ja nicht. Und wenn ich draussen im Garten sitze und Waffenreinige

kommen höchstens die Nachbarn um mal zu staunen und mal halten zu dürfen..... so gesehen hab

ich also keine Probleme....

Grüße.

ToBo

Geschrieben
Die Anfrage in diesem Forum ist allerdings der erste Schritt zur Katastrophe.

Ein wahres Wort.

Ich verstehe nicht - und es bringt auch nichts - dass hier so ein Wind um das Thema gemacht wird.

Man kann sich Probleme auch förmlich herbeireden.

Waffenrechtlich ist die Lage klar, und sie wird so auch in jeder Sachkundeausbildung vermittelt.

Das reicht doch.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
... Nachsuche.. ... Nachsuche...

Die gibt es nur bei der Jagd, alles andere ist Phantasie.

... d.h. Polizei klingelt überraschend, weist sich aus und gibt an die ordnungsgemäße Aufbewahrung kontrolieren zu wollen... man ist verpflichtet sie in die Wohnung zu lassen und auf direkten wege ( alles andere ausser dem Waffenschrank/Munitionsspind geht sie nichts an und dürfen sie NICHT begutachten bzw. andere Räume betreten) zu den untergebrachten Waffen/Muntion zu führen.

Zum jetzt dritten, vierten oder fünften Mal: Das ist absoluter Käse.

Geschrieben
Wo steht das denn??

§36(3): Bestehen begründete Zweifel an einer sicheren Aufbewahrung, kann die Behörde vom Besitzer verlangen, dass dieser ihr zur Überprüfung der sicheren Aufbewahrung Zutritt zum Ort der Aufbewahrung gewährt.

Noch mal zum Mitlesen: „...Zutritt zum Ort der Aufbewahrung gewährt.“

D.h. Du lässt sie in den Raum, in dem der Tresor steht. Sonst nichts!

All die Goldbarren, luxemburgische Kontoauszüge, Pornohefte, also all das was man sonst noch üblicherweise im Tresor aufbewahrt, geht die Behörde nichts an.

Hallo boatpeople,

genau das meinte ich im Beitrag #50

MfG

Pirol 2

Geschrieben
hallo jungs,

ich wohne alleine und darf meie waffe doch solange ich zuhause bin rumliegen ( auf dem wohnzimmertisch oder unter dem kopfkissen etc. ) haben oder ?

was mache ich wenn die polizei routinehalber bei mir klingelt ?

wegen ruhestörung oder wasserschaden beim nachbarn oder was weiß ich was ...

oder die behörde kommt und will die ordnungsgemäße unterbringung meiner waffe kontrollieren !

p.s. das ist erst meien 2 frage hier , also bitte nur fachliche und ernst gemeite antworten. leute die dan ganzen tag nichts anderes zu tun haben als sich über fragen anderer lustig zu machen verschonen mich bitte mit ihrem kommentar ... DANKE

Hallo Zusammen,

warum um alles in der Welt wird so eine Frage hier überhaupt gestellt? Blödsinniger gehts ja kaum noch. Wenn Du deine Waffe unbedingt unter dem Kopfkissen haben willst, dann mach es einfach und tritt nicht eine sinnlose Endlos-Diskussion hier im Forum los. Sollte jeder selber Wissen ob er sich nicht ausversehen selbst die Rübe wegbläßt.

Tut mir leid, aber solche Fragen bringen mich auf 180

:icon13:

Gruß

Flo

Geschrieben
NE ! die können nen Termin machen! Wo steht das ich die unangemeldet reinlassen muss? Oder hab ich jetzt überlesen das hier Gefahr im Verzug war?

nein.. die müssen für die Nachsuche KEINEN Termin machen!

Geschrieben

Ich schreibe mal hier dazu um nicht einen neuen Thread aufzumachen.

Geht so in die selbe Richtung.

Kurzer Hintergrund, Mehrfamilienhaus mit 6 Parteien. Wir wohnen unten und alle vertragen sich recht gut, zumindest wir mit allen aus dem Haus.

Heute Nacht bin ich aufgewacht weil um 01:10 jemand sich an den Kellerfenstern unter unserem Schlafzimmer zu schaffen machte.

Also normalerweise ist zu der Zeit kein Bewohner mehr dort im Waschkeller.

Ich hab lange überlegt ob ich mich anziehe und mit Gerümpel in den Keller gehe und mal nachschaue.

Aber ich wäre in den allgemeinen Teil des Hauses gegangen und evtl. in den Vorgarten.

Auf der einen Seite wäre es ganz klar Führen gewesen.

Auf der anderen Seite, gehört es schon zur Notwehr/Notstand ?

Weil ich geh sicher nicht so runter bei Verdacht auf einen Einbrecher.

Sicher hätte sich auch ein Nachbar gefreut wenn ich mit dem AR15 vor ihm gestanden hätte. :00000733:

Ich hab aber auch keine Lust mich rumzudrehen, einzuschlafen und am nächsten Morgen ist meine Wohnungstür auf und mein LCD TV und Compi weg.

Letztlich bin ich nicht runter weil ich nicht mehr gehört habe , auch nicht das jemand durch den Flur gelaufen ist oder unten noch irgendeine Tür ging.

Dennoch war ich ganz knapp davor aufgerödelt da mal runter zu gehen.

Geschrieben
Ich schreibe mal hier dazu um nicht einen neuen Thread aufzumachen.

Geht so in die selbe Richtung.

Heute Nacht bin ich aufgewacht weil um 01:10 jemand sich an den Kellerfenstern unter unserem Schlafzimmer zu schaffen machte.

.

Dennoch war ich ganz knapp davor aufgerödelt da mal runter zu gehen.

Vor Gericht ganz miese Karten... die erste Frage wird sein : " haben sie kein Telefon oder Handy ".. bei der wahrscheinlichen Antwort " hab ich" nächste Frage " warum rufen sie dann nicht die Polizei an? "

ganz schlechte Karten!

Geschrieben
...

Selbstverständlich darfst Du Deine Waffe innerhalb deines befriedeten Besitzes nach Lust und Laune führen, mach ich oft ...

Nur eben nicht geladen.

Konkreter Fall der vor einiger Zeit durch die Magazine kursierte.

Durch Unfall Schuß gelöst. Ein Leichtverletzter.

Unfall in Verhandlung bestätigt.

Trotzdem unzuverlässig basierend auf Verstoß gegen UVV mit allen daraus resultierenden Konsequenze.

Und schon darfst Du alles was Du hast billig abgegeben...

Soviel zu Theorie und Praxis.

Geschrieben

Muss ich noch mal blättern.

Meine mich zu erinnern, daß ihm eine geladene Waffe aus der Hand gefallen war und seinem Sohn einen Streifschuß verpasst hatte.

Man kann nun lange diskutieren wie hohl der wohl war und das man selbst über so etwas erhaben ist.

Fakt ist, daß man eine ungeladenen Waffe stundenlang gegen die Wand werfen kann.

Genau betrachtet kann eine Einlieferung in die Pychatrie auch Folgen haben. Also den Selbstversuch auf einige wenige Male abkürzen....

Geschrieben
toll und wenn dann eine im waffenschrank fehlt weil sie unterm kopfkissen liegt?

ist es denn nicht so das ich auf meinem befriededem besitztum meine waffe auch führen darf?

lasse mich gerne eines besseren belehren aber bitte sachlich

Ich hatte mal einen Polizisten als Nachbarn, der hat in Zivil mit umgeschnallter Dienstwaffe mit seinen Kindern Fußball gespielt - und das war nicht sein Grundstück; er war Mieter wie wir. :peinlich:

Geschrieben
Ich hatte mal einen Polizisten als Nachbarn, der hat in Zivil mit umgeschnallter Dienstwaffe mit seinen Kindern Fußball gespielt - und das war nicht sein Grundstück; er war Mieter wie wir. :peinlich:

Das darf er.

Ob er`s machen sollte - andere Baustelle.

Geschrieben
Nur eben nicht geladen.

Quark, in der eigenen Wohnung, eigenen Geschäftsräumen oder des eigenen befriedeten Besitztums darfst Du die Knifte herumschleppen, wie es Dir beliebt. Das fällt noch nicht einmal unter den Begriff des Führens!!! Dass Du bei Blödsinn für den leichtfertig bzw. (grob) fahrlässig angerichteten Schaden geradestehen musst, steht auf einem anderen Blatt und versteht sich wohl von selbst. Du darfst mit einem Führerschein auch autofahren, wenn Du einen Unfall verschuldest bist Du trotzdem der Mops.

und das war nicht sein Grundstück; er war Mieter wie wir. :peinlich:

Mal unanhängig davon wie man das Fußsballspiel bewerten will, WTF hat es damit zu schaffen ob jemand eine Liegenschaft gemietet hat, oder ob man der Eigentümer ist?

Muss wohl wirklich am Wetter liegen…

Geschrieben
Vor Gericht ganz miese Karten... die erste Frage wird sein : " haben sie kein Telefon oder Handy ".. bei der wahrscheinlichen Antwort " hab ich" nächste Frage " warum rufen sie dann nicht die Polizei an? "

ganz schlechte Karten!

Schon mal die Polizei gerufen?

Kommen viele Fragen, so z. B. ist es windig, steht das Fenster offen?

Hat natürlich damit zu tun, ob ein gegenwärtiger oder nichtgegenwärtiger Einbruch vorliegen könnte.

Hatte schon persönliche negative Erfahrungen.

1. Vor mir wird ein Motorradfahrer von einem Linksabbieger umgefahren.

- 1. Hilfe organisiert

- 110 gerufen, Sachverhalt geschildert, (wohne zwar in Berlin, aber dicht an der Brandenburger Grenze)

- Unfall war natürlich in Brandenburg, Notruf kam vom Handy in Berlin an

- nach einer Weile, äh, wir sind nicht zuständig, da müsssen Sie Brandenburg anrufen

- hat ne kurze diskussion mit geschwollenem Hals gebraucht, bis derjenige begriffen hatte, dass er den Notruf

weiterleiten muß :peinlich:

2. als ich noch in der Plattensiedlung wohnte, kam ich vom Dienst nach Hause und wurde von meiner Familie aufgeregt

empfangen, dass von einem Balkon gegenüberliegend die Flammen rausschlagen

- 110 angerufen

- Rückfrage. Können Sie mal nachschauen gehen, ob es tatsächlich Flammen sind?

- Ich: Hallo, ich wohne gegenüber, mein Eingang liegt auf einer anderen Seite, der Balkon ist in einem anderen

Wohnblock! Ich kenne Flammen, war bei der Freiwilligen Feuerwehr!!!!

- danach lief es.

Ich könnte die Pallette hier noch ewig weiterführen, wer schon einmal 110 gewählt hat, weiß was ich meine.

Zur Verständnis, ich möchte die Kollegen dort nicht negativ bewerten, man muß natürlich auch die Notrufmißbräuche beachten, das sind nicht wenige!

Geschrieben
Schon mal die Polizei gerufen?

Kommen viele Fragen, so z. B. ist es windig, steht das Fenster offen?

Es geht hier nicht um deine oder meine Bewertung, sondern um die vor Gericht... und da kannst du davon ausgehen, das diese Frage kommen wird... und das du, falls du nicht die Polizei verständigt hast in den meisten Fällen, bei den meisten Richtern äusserst schlechte Karten hast!

Geschrieben

Komische Herangehensweisen gibts hier...

Ich sehe das so: Freies Land-> Jeder kann machen was er will, solange er andere nicht gefährdet, belästigt usw.

Waffenrecht-> Fordert Erlaubnis zum führen ausserhalb des Privateigentums, definiert das erlaubnisfreie Führen.

Von Erlaubnispflicht in den eigenen vier Wänden steht da nix.

Da es nicht definiert ist ist es erlaubt. Genauso wie es erlaubt ist mit dem Strom aus der Steckdose im Rahmen von VDE und schießmichtot das zu machen, was man will.

Also->

Waffe ausm Schrank nehmen-> Ja.

Waffe laden-> Ja.

Waffe inst Holster->Ja.

Soviel zu dem, was laut meinem Rechtsempfinden machbar wäre. Jetzt kommen die DO NOT Sachen:

Fahrlässig hantieren (Richtung Fenster, Menschen usw richten) Lernt jeder Hein-Daddel bei der Sachkunde bzw. im Verein oder wenn er sich mit dem Thema beschäftigt.

Leute bedrohen (Ist wohl klar. Definitiv NEIN!)

Die Kanone unzulänglich/falsch aufbewahren. (Logisch. Die Schublade tut's nicht)

Aber ansonsten: Hört doch auf euch irre zu machen. Schaltet den Kopf ein und handelt danach. Und solange keiner mit seiner 44 Magnum ein Loch bis in Nachbars Wohnung bläst ist doch alles OK- Und das wird sich ja vermeiden lassen...

Allgemein denke ich eh, daß es den meisten Nachbarn schnurz wäre- So dämlich sind die nämlich meistens garnicht. Die wissen auch, das vom Nachbarn nebenan weniger Gefahr ausgeht, als vom Dauersparkurs, der bei der Polizei abgehalten wird.

Grüße

-Matthias-

Geschrieben
Ich schreibe mal hier dazu um nicht einen neuen Thread aufzumachen.

Geht so in die selbe Richtung.

Kurzer Hintergrund, Mehrfamilienhaus mit 6 Parteien. Wir wohnen unten und alle vertragen sich recht gut, zumindest wir mit allen aus dem Haus.

Heute Nacht bin ich aufgewacht weil um 01:10 jemand sich an den Kellerfenstern unter unserem Schlafzimmer zu schaffen machte.

Also normalerweise ist zu der Zeit kein Bewohner mehr dort im Waschkeller.

Ich hab lange überlegt ob ich mich anziehe und mit Gerümpel in den Keller gehe und mal nachschaue.

Aber ich wäre in den allgemeinen Teil des Hauses gegangen und evtl. in den Vorgarten.

Auf der einen Seite wäre es ganz klar Führen gewesen.

Auf der anderen Seite, gehört es schon zur Notwehr/Notstand ?

Weil ich geh sicher nicht so runter bei Verdacht auf einen Einbrecher.

Sicher hätte sich auch ein Nachbar gefreut wenn ich mit dem AR15 vor ihm gestanden hätte. :00000733:

Ich hab aber auch keine Lust mich rumzudrehen, einzuschlafen und am nächsten Morgen ist meine Wohnungstür auf und mein LCD TV und Compi weg.

Letztlich bin ich nicht runter weil ich nicht mehr gehört habe , auch nicht das jemand durch den Flur gelaufen ist oder unten noch irgendeine Tür ging.

Dennoch war ich ganz knapp davor aufgerödelt da mal runter zu gehen.

Völlig unabhängig der rechtlichen Lage.

Es ist das Dümmste mit einer Waffe mal schauen zu gehen. Genau genommen entspricht das SEK im alleingang spielen zu wollen und dies auch noch ohne die leiseste Ausblidung in SV.

Man sollte die Waffe dafür behalten wofür sie da ist, nämlich als Notwehr Instrument, und dies auch so organiseren das man Möglichst im Vorteil ist.

Praktisch, Telefon holen und Polizei anrufen. Wenn das Etwas sich deiner Richtung bewegt, sich in einem Zimmer verschanzen und unmissverständlich erklären, dass man bewaffnet ist und schiessen wird und ausserdem die Polizei benachrichtigt hat.

Für die 0.0001% der Fälle die übrig bleiben wo jemanden dein Zimmer trotzdem stürmt, wirst du aus der stärke heraus agieren, anstatt im Halbdunkeln im Keller mit Schatten kämpfen zu müssen.

Joker

Geschrieben
Völlig unabhängig der rechtlichen Lage.

Es ist das Dümmste mit einer Waffe mal schauen zu gehen. Genau genommen entspricht das SEK im alleingang spielen zu wollen und dies auch noch ohne die leiseste Ausblidung in SV...................Praktisch, Telefon holen und Polizei anrufen. Wenn das Etwas sich deiner Richtung bewegt, sich in einem Zimmer verschanzen und unmissverständlich erklären, dass man bewaffnet ist und schiessen wird und ausserdem die Polizei benachrichtigt hat.

...................

Joker

:icon14:

Geschrieben
Mal unanhängig davon wie man das Fußsballspiel bewerten will, WTF hat es damit zu schaffen ob jemand eine Liegenschaft gemietet hat, oder ob man der Eigentümer ist?

Es macht bei vermieteten Objekten einen Unterschied. Um "eigenes befriedetes Besitztum" handelt es sich nur wenn man die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Der Mieter einer Immobilie übt die tatsächliche Gewalt darüber aus, der Vermieter (Eigentümer) dagegen nicht.

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