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IGNORED

Wieso bekomme ich keine weitere Pistole?


Sportler35

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Freunde,

ich hätte da eine Frage an Euch. Ich besitze folgende Waffen eine Walter P38, eine Walther P99, eine Colt Governement, eine 08, und eine Pistole Kaliber .22lfb.

Nun wollte ich mir noch eine Walther Pistole zulegen, und zwar eine PP oder PPK.

Ich bin Mitglied im BDMP, und der Vorstand unserer SLG sagte mir dass wir uns einen Antrag sparen können, weil mein Regelbedürfnis angeblich erfüllt sein soll und es keine weitere Kurzwaffe, sprich Pistole mehr geben würde. Könnt Ihr mir vielleicht sagen ob sich das so richtig verhält? Danke für Eure Antworten.. Viele Grüße an Euch.

Geschrieben

Naja, für welche Disziplin würdest denn die PP einsetzen wollen???

Wenn die schon mit einer Deiner andern Pusten schießbar wäre, dann hat es sich halt gehupt.

Aber andere Kurzwaffen, für andere Disziplinen wären noch drin, bei ensprechedem Trainings und ggf. Wettkampfnachweis, Supermagnum oder Dienstrevolver usw.

Geschrieben
Naja, für welche Disziplin würdest denn die PP einsetzen wollen???

Wenn die schon mit einer Deiner andern Pusten schießbar wäre, dann hat es sich halt gehupt.

Aber andere Kurzwaffen, für andere Disziplinen wären noch drin, bei ensprechedem Trainings und ggf. Wettkampfnachweis, Supermagnum oder Dienstrevolver usw.

Danke für Deine Antwort. Ich würde sie in der Disziplin DP1 einsetzen wollen. Gibt es denn keine Möglichkeit sie noch zu erwerben?

Viele Grüße

Geschrieben
Danke für Deine Antwort. Ich würde sie in der Disziplin DP1 einsetzen wollen. Gibt es denn keine Möglichkeit sie noch zu erwerben?

Viele Grüße

Brauchst ein Bedürfnis, dass mit Deinen anderen Schätzken nicht zu befriedigen ist. :AZZANGEL:

Geschrieben

für die DP1 hast Du doch wahrscheinlich die P38 und auch die P99 ist dort zugelassen. D.h. Du hast schon zwei Waffen mit denen Du DP1 schießen kannst...

Gruß

otelo

Geschrieben
D.h. Du hast schon zwei Waffen mit denen Du DP1 schießen kannst...

Nein, er hat bereits vier Kurzwaffen, mit denen er DP 1 schiessen kann:

- Colt Govt.,

- P 99,

- P 38 und

- P 08

Vielleicht sollte er mal über eine rote WBK nachdenken.

CM

Geschrieben
...

Vielleicht sollte er mal über eine rote WBK nachdenken.

CM

Sammelgebiet: "Waffen mit denen man DP1 schießen kann" :chrisgrinst:

Geschrieben

Mit der PP oder PPK wird es beim vorhandenen Waffenbestand, wie geschildert, beim BDMP nichts werden.

Ein Single Action Revolver oder eine Kurzwaffe für SuperMagnum wären - wenn er mit den vorhandenen Sportwaffen aktiv ist - ergänzend noch möglich.

Aber was die PP(K) angeht, hilft wohl nur Cartridgemasters Ratschlag weiter...

Geschrieben
Sammelgebiet: "Waffen mit denen man DP1 schießen kann" :chrisgrinst:

Sammelgebiet: Alle Kurzwaffen, für die man kein Bedürfnis mehr bekommt

Geschrieben

Für welche Disziplinen werden die vorhanden Pistolen verwendet?

Nach oben wäre der Weg noch offen, entsprechende Trainings- und Wettbewerbsteilnahme vorausgesetzt. Etwa "Super Magnum"

Geschrieben
Dann sollte man aber auch wirklich nachhaltig einer entsprechenden Geschäftstätigkeit nachgehen, sonst ist die WHE schnell wieder weg. :rolleyes:

mal eine frage, wie bekommt man überhaupt eine waffenhandelslizenz?? muss man da auch so ne art sachkundeprüfung ablegen ??

grüße

K-D-W

Geschrieben
Hehe, der war gut... Aber eigentlich ist das schon korrekt, nur dass die "Sachkunde" hier "Fachkunde" heißt und einen geringfügig höheren Schwierigkeitsgrad aufweist.

Nur ganz wenig....... :00000733::00000733:

Geschrieben

Welche Disziplin schiesst Du denn mit den anderen Waffen? (d.h. für was wurden die beantragt?)

Geschrieben
Welche Disziplin schiesst Du denn mit den anderen Waffen? (d.h. für was wurden die beantragt?)

Also die anderen bereits vorhandenen Waffen wurden für DP1 und DP2 beantragt und wurden auch genehmigt. Nur bei der Walther PP oder PPK da stellen sie sich jetzt so an:-) Und dabei möchte ich noch so gerne ein kleines Walther Schätzchen. Ich habe schon mit der Waffe meines Kollegen geschossen der ist Jäger. Ich war absolut zufrieden damit. Vielen Dank für Eure bisherigen Antworten. lg

Geschrieben

Meinen Senf dazu:

So schnuckelig das Waltherchen auch ist, zum sportlichen schießen ist sie denkbar ungeeignet - zu klein, zu kurz, zu giftig, nur rudimentäre Visierung. Außerdem ist die Mun teuer.

Wenn Du so was streicheln willst, beantrage rote WBK. Schlage das Thema "deutsche Polizeipistolen bis 1945" vor.

Frage Deinen SB, ob der unbedingt ein Gutachten will und verweise auf §17 WaffG, wonach ausdrücklich kein Gutachten gefordert ist.

Ein Versuch ist es wert und das wäre sicherlich die bessere Lösung.

Geschrieben
...Frage Deinen SB, ob der unbedingt ein Gutachten will und verweise auf §17 WaffG, wonach ausdrücklich kein Gutachten gefordert ist.

Ein Versuch ist es wert und das wäre sicherlich die bessere Lösung.

Woraus folgerst Du, dass kein Gutachten erforderlich ist?

Allein aus der Tatsache, dass im §17 nichts von einem Gutachten steht?

Kennst Du jemanden, bei dem es ohne Gutachten ging?

Geschrieben
Woraus folgerst Du, dass kein Gutachten erforderlich ist?

Allein aus der Tatsache, dass im §17 nichts von einem Gutachten steht?

Kennst Du jemanden, bei dem es ohne Gutachten ging?

Ohne Gutachten sicher nicht, aber ohne Gutachter. Das Gutachten kann man auch selbst schreiben.

Geschrieben
Ohne Gutachten sicher nicht, aber ohne Gutachter. Das Gutachten kann man auch selbst schreiben.

Genau, im meinem Falle ging es.

Wobei das von der "Lust und Laune" des SB abhängt.

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