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IGNORED

Alte gelbe WBK


dx2

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Richtig !

...und im Gegensatz zur Neuen ist die Alte Gelbe NICHT an eine Sportordnung gebunden.

Das "Umstempeln " der Alten auf die Neue Gelbe hätte ich auf jeden Fall verhindert !

Geschrieben
Richtig !

...und im Gegensatz zur Neuen ist die Alte Gelbe NICHT an eine Sportordnung gebunden.

Das "Umstempeln " der Alten auf die Neue Gelbe hätte ich auf jeden Fall verhindert !

JuergenG hat vollkommen Recht!

1. Mit der alten gelben WBK kannst Du ALLE Einzellader kaufen, auch z.B. in .50 BMG!

2. Soweit ich weiss - das mag aber nicht jedes Gericht so sehen - gilt auch die 2/6 Regelung nicht, zumindest bis zum 1.4.2008 galt sie nicht fuer alte gelbe WBKs.

3. Es sind auch Konstellationen denkbar, wo Du aus einer SLG austrittst und dann streng genommen (selbst bei weiterer Verbandszugehoerigkeit) Dir kuenftig bei Neuerwerben auf WBK gelb neu Probleme gemacht werden, auch wenn Du im Verband (BdMP) noch weiter Mitglied bist. Die WBK alt ist da problemloser.

Ich werde auf jeden Fall unsere WBK gelb alt (hab ich als gemeinsame WBK mit meiner Frau ausgestellt bekommen) NICHT umschreiben lassen.

Gruesse,

Schwarzwaelder

Geschrieben
Ich frage mich nur warum er die BDF nicht auf die alte bekommen hat.

Weil der selten dämliche Mitarbeiter bei Frank&Monika sie ihm nicht verkauft hat.

Manchmal ist es für das Gesamtverständnis hilfreich, wenn man den thread von Anfang an liest.

CM :)

Geschrieben
Weil der selten dämliche Mitarbeiter bei Frank&Monika sie ihm nicht verkauft hat.

Vielleicht solltest du dir das ganze noch mal durchlesen. Darüber habe ich mich doch auf Seite 1 mit aufgeregt.

Meine Frage, warum er die BDF nicht auf die alte bekommen hat, ist damit nicht beantwortet. Eventuell war der Mitarbeiter noch nicht lange dabei und hat gemeint die BDF ist ein Mehrlader?

Wenn ich als Kunde zu Franlonia gehe dann bekomm ich die BDF auf die Gelbe, ob er will oder nicht. Erstmal hätte ich nach dem Geschäftsführer gerufen. Damit wäre das Problem sicher erledigt gewesen und er hätte die alte gelbe behalten können.

Manchmal ist es für das Gesamtverständnis hilfreich, wenn man den thread von Anfang an liest.

Dann lese mal schön, Manuel..... :rolleyes:

Geschrieben
.... Damit war ich eben bei Frankonia und habe mir eine BDF gegönnt. Der Mann hinter dem Thresen meinte auf den Hinweis mit dem Stempel, den hätte ich doch nicht gebraucht. Da weiß die linke nicht was die rechte tut. Jedenfalls alles ein wenig durcheinander .....

dx2

Das kann ich nur bestätigen....

Geschrieben
Die alte Gelbe behält man, sie hat Bestandschutz. Für die Neue Gelbe wird ein neues Formular (der alten Gelben) genommen und dementsprechend umgeschrieben.

Exakt so wird es bei uns gemacht.

Und das ist (s.o.) auch gut so .

Geschrieben
JuergenG hat vollkommen Recht!

2. Soweit ich weiss - das mag aber nicht jedes Gericht so sehen - gilt auch die 2/6 Regelung nicht, zumindest bis zum 1.4.2008 galt sie nicht fuer alte gelbe WBKs.

Gruesse,

Schwarzwaelder

Gilt jetzt auch für die alte gelbe WBK. Leider!

Gruß

Jens

Geschrieben
Steht wo ?

einschlägige gerichtsentscheidung(en), die - glaube ich - hier schon mehrfach diskutiert wurden

für die neue gelbe gilt es ja seit der letzten gesetzesänderung sowieso.

ich hoffe ich erzähle jetzt nix falsches

gruß alzi

Geschrieben

Hab´s auch nur am Rande mitbekommen, aber es gab wohl kurz vor der Novelle noch ein zwar nicht höchst- aber hochrichterliches Urteil darüber: 2/6 auch auf alte gelbe WBK.

Geschrieben
Hab´s auch nur am Rande mitbekommen, aber es gab wohl kurz vor der Novelle noch ein zwar nicht höchst- aber hochrichterliches Urteil darüber: 2/6 auch auf alte gelbe WBK.

Mir nicht bekannt, aber auch irrsinnig unlogisch wegen § 58 Abs. 1 WaffG ! :o

Geschrieben

Das Urteil zum Erwerbsstreckungsverbot (2/6) wurde ja bekanntlich im November letzten Jahres gefällt. Es gilt leider für alle WBK´s zusammen, außer der roten WBK. D.h. man darf, wenn man kein Sammler ist, maximal zwei Waffen im Halbjahr erwerben.

Geschrieben
Das Urteil zum Erwerbsstreckungsverbot (2/6) wurde ja bekanntlich im November letzten Jahres gefällt. Es gilt leider für alle WBK´s zusammen, außer der roten WBK. D.h. man darf, wenn man kein Sammler ist, maximal zwei Waffen im Halbjahr erwerben.

habs zufällig gefunden

hier der LINK dazu

gruß alzi

Geschrieben
VG Frankfurt hat letztes Jahr so entschieden.

Richtig. Außerdem wurde die Berufung beim OVG nicht zugelassen. Ein entsprechender Antrag beim OVG wurde ebenfalls abgelehnt. Man hat sich strikt an die Vorgaben aus dem RP Darmstadt gehalten.

Sollten andere Ordnungsbehörden die Erwerbseinschränkung (2/6) bei der "alten Gelben" nicht anwenden, ist das für die Betroffenen sehr erfreulich. Auf einen Rechtsstreit würde ich es jedoch nicht mehr ankommen lassen.

Ein weiterer Trugschluß ist die Annahme auf "alt Gelb" auch Waffen, die nicht in einer Sportordnung zugelassen sind, zu erwerben. Grundsätzlich ist das zwar richtig - man wird aber bei einigen Ordnungsämtern eine entsprechend zugelassene Schießstätte nachweisen müssen. Allein der Hinweis auf die Existenz von z.B. "Schneckengrün" und der "GSG Schwaben" (um hier nur zwei Stände zu benennen) reicht für manchen SB aber nicht aus. Wenn er nur die letzten 2, 3 Gastschützenquittungen sehen will, bekämen viele schon "kalte Füße".

Manfred

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