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IGNORED

Flobert, Eintrag auf gelbe WBK ?


challi

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Geschrieben

Moin,

vor einiger Zeit kaufte ich von einem Jäger ein 9 mm Flobert mit glattem Lauf. Mir wurde versichert, man benötigt nur eine Erwerbsberechtigung in Form einer gelben oder grünen WBK. Die Waffe müsse nicht eingetragen werden. Genau so habe ich die Waffe auch wieder verkauft. Heute bekam ich Post von meiner Behörde mit Androhung eines Bußgeldes da ich die Waffe nicht ein- und ausgetragen hätte. Der neue Besitzer ist anscheinend sofort zum Amt gelaufen und hat die Eintragung vornehmen lassen. Meine Behörde möchte nun von mir eine genaue Darstellung des Vorganges, eine Ein-und Austragung in der gelben WBK. Natürlich gegen entsprechende Gebühren.

Wat nun? Lag ich blauäugig total daneben oder hat man noch eine Möglichkeit, am Bußgeld vorbei zu kommen?

challi :confused:

Geschrieben
Moin,

vor einiger Zeit kaufte ich von einem Jäger ein 9 mm Flobert mit glattem Lauf. Mir wurde versichert, man benötigt nur eine Erwerbsberechtigung in Form einer gelben oder grünen WBK. Die Waffe müsse nicht eingetragen werden. Genau so habe ich die Waffe auch wieder verkauft. Heute bekam ich Post von meiner Behörde mit Androhung eines Bußgeldes da ich die Waffe nicht ein- und ausgetragen hätte. Der neue Besitzer ist anscheinend sofort zum Amt gelaufen und hat die Eintragung vornehmen lassen. Meine Behörde möchte nun von mir eine genaue Darstellung des Vorganges, eine Ein-und Austragung in der gelben WBK. Natürlich gegen entsprechende Gebühren.

Wat nun? Lag ich blauäugig total daneben oder hat man noch eine Möglichkeit, am Bußgeld vorbei zu kommen?

challi :confused:

soviel ich weiss, waren die teile früher mal frei zu erwerben, aber wirklich früher. mittlerweile müssen die auf die gelbe wbk eingetragen werden. wenn du dies nun nicht gemacht hast, würde ich mich nun schnellst möglichst ans amt wenden und die ein- sowie austragung vornehmen lassen, nimm die kosten dafür auf dich, eh du noch größeren ärger bekommst. nun ist aber die frage, was mit dem jäger ist, von dem du die gekauft hast, hatte der sie denn eingetragen oder weisst du das garnicht ??

grüße

K-D-W

Geschrieben
... Meine Behörde möchte nun von mir eine genaue Darstellung des Vorganges, eine Ein-und Austragung in der gelben WBK. Natürlich gegen entsprechende Gebühren...

Sei froh, wenns dabei und dem Bußgeld bleibt.

Wie immer, so gilt auch hier: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das ist insbesondere der Fall, wenn man ohnehin sachkundig sein muss.

Geschrieben
Ein ganz dummer Spruch der sich leider im Volke eingeschlichen hat (wie so vieles) Nenne mal einen Paragraphen unter dem das steht :peinlich:

Wie käme ich dazu, Forentrollen wie Dir Rede und Antwort zu stehen?

Falls Beratungsbedarf besteht, kann ich Dir eine erstklassige Kanzlei empfehlen, die gegen eine Erschwerniszulage selbst Querulanten wie Dich aufklärt.

In diesem Sinne: Troll Dich!

Geschrieben
Wer einen WSK Kurs und die Prüfung abgelegt hat, kann sich NICHT unwissend stellen.

:peinlich:

:icon14: und dieser Punkt wird von einigen Vertretern der hier grasierenden "möglichst schnell, kostenlos und ohne lernen"-Fraktion sehr gerne komplett ausgeblendet.

JEDER Richter wird genau diesen Spruch "aber Sie haben doch die WSK..." anbringen und dann nachfragen, bei wem.

Übrigens K., können kann er schon, aber abnehmen wird`s ihm keiner, es sei denn, er heißt tschorsch -

Geschrieben
Zahle und freue dich wenn nicht mehr passiert.

So würde ich auch sagen. Zahle und hoffe das nichts mehr vom Amt her kommt.

Noch ein guter Tip für die Zukunft:

Traue niemandem nicht mal dir selber!!!

Der Spruch hat mir schon viel Unheil erspart.

Gruß Christian

Geschrieben

Hallo

wenn ich das richtig sehe, hat challi

eine Langwaffe von einem Jäger gekauft, die er dann nicht eingetragen hat. Der Jäger erklärte ihm, daß das Gewehrchen nicht eingetragen werden muß. Da die Behörden überprüfen, ob das ausgetragene Gewehr auch wieder angemeldet wurde, und dies scheinbar nicht erfolgte, kann man davon ausgehen, daß der Flobert nicht angemeldet war. Also war die Langwaffe illegal und es handelt sich um einen illegalen Waffenerwerb. Gibt mit Sicherheit einen heiden Ärger und nur mit Hilfe eines guten Anwalts kommt man da mit einem blauen Auge raus. Die einzige Argumentationslinie, die denkbar ist, ist die, daß erklärt wird, ich war so doof und dachte wirklich die Kanone muß nicht angemeldet werden. Beweis: Ich hab sie ganz offiziell verkauft.

Steven

Geschrieben
Also war die Langwaffe illegal und es handelt sich um einen illegalen Waffenerwerb.

neee, Du kannst eine illegale Waffe erwerben und anmelden. Es steht nirgens im WaffG dass die Waffe die Du erwirbst, wenn du dazu berechtigt bist, bereits eine registrierte und damit legale Waffe sein muss. Im Gegenteil, Fundwaffen und in den 70ern vergessene Waffen etc können ausdrücklich an berechtigte überlassen werden.

Geschrieben

Hallo m1collector

du hast vollkommen recht. Man sollte jedoch vorher mit dem SB sprechen. Eine nichtangemeldete Waffe kaufen, sie eine Weile bei sich parken und dann weiterverkaufen riecht aber nach Ärger.

Steven

Geschrieben

Moin,

bevor Du was falsche sagst, ein Beratungsgespräch beim Fachanwalt sollte helfen.

Ansonsten schreibst Du zwar, das die Waffe länger bei Dir war. Aber was bedeutet das? 1, Woche, 2 Wochen oder 3 Jahre? Wenn Du die Waffen innerhalb der Anmeldefrist (2 Wochen) verkaufts hast - oder vorrechnen kannst, das durch postalische Übergabe Deiner Meinung diese Frist nicht überschritten war - könnte das vielleicht bei der Argumentation helfen.

Geschrieben
Ungefähr so.

Zahle und freue dich wenn nicht mehr passiert.

ohne die rechtslage im detail zu kennen - aber die strategie hat sich schon oft als fataler irrtum herausgestellt. die kleinigkeit zu gestehen und zu bezahlen wird dann von der behörde gerne als perfektes schuldeingeständnis herangezogen um anschliessend wegen größerer dinge zu belangen, und dann sitzt du richtig ohne ausweg in der tinte. so nach dem motto - erst den kleinen finger, dann den ganzen arm...

rechtsberatung ist absolut unumgänglich sobald ärger vermutet werden kann und bis dahin gilt "ich sage nichts ohne meinen anwalt".

lg

martin

Geschrieben

es ist eben mal so, daß (wie jedes Kind weiß) ein Flobert WBK-pflichtig ist.

Ich würde auf jeden Fall mit der Behörde kooperieren (dumm stellen und zahlen).

Wenn die Behörde ein Strick drehen will gehts das auch ohne Zahlung. Am besten nicht unnötig

provozieren.

Svenni

Geschrieben

Eben, könnte ja auch sein, dass der zuständige SB hier eigentlich konziliant sein will (ja, es gibt auch solche).

Nach dem Motto: Bußgeld (dann kann niemand dem Amt eine Untätigkeit vorwerfen), Darstellung des Sachverhalts und Gebühreneinforderung - damit sind weitaus schlimmere Folgen vermieden.

Wir können hier allerdings nur darüber spekulieren, der TE sollte aber grundsätzlich wissen, wie seine Behörde zu ticken pflegt.

Wenn es tatsächlich so philanthropisch verhält wie hier einmal hypothetisch angenommen, dann kann man sich vorstellen, wie der SB sich in weiterer Folge sowie zukünftig allgemein verhält, sollte man bzgl. des Bußgelds noch den dicken Max markieren:

Der stetzt sich nen lustigen Hut auf, stößt dreimal in die Tröte, ärgert sich über sein Entgegenkommen und fährt fortan das "volle Programm".

Nur mal so in den Raum gestellt.

Geschrieben
Wenn es tatsächlich so philanthropisch verhält wie hier einmal hypothetisch angenommen, dann kann man sich vorstellen, wie der SB sich in weiterer Folge sowie zukünftig allgemein verhält, sollte man bzgl. des Bußgelds noch den dicken Max markieren:

Der stetzt sich nen lustigen Hut auf, stößt dreimal in die Tröte, ärgert sich über sein Entgegenkommen und fährt fortan das "volle Programm".

Nur mal so in den Raum gestellt.

Zum Anwalt rennen heisst ja nicht gleich, das der Anwalt mit der roten Karte vor der Tür der Behörde steht. Der Anwalt kann ja auch bei der sinnvollen Formulierung der Antwort an die Behörde helfen.

Geschrieben

Hallo Leute,

ich habe mir im August 2007 eine Flinte Kal. 9mm Flobert auf gelbe Wbk gekauft. Meine Behörde (Kreis ST) weigerte sich, diese Waffe einzutragen, obwohl der DSB bei den Flintendisziplinen vom Kaliber nach unten keine Grenze gesetzt hat. Vielmehr forderte meine Behörde eine Stellungnahme des DSB hierzu. Diese kam aber bisher wohl nicht. Da ich jetzt aber einen Jagdschein habe, wurde mir die Waffe im Mai nun endlich eingetragen.

Gruß

Chris

Geschrieben
[...]obwohl der DSB bei den Flintendisziplinen vom Kaliber nach unten keine Grenze gesetzt hat.[...] Stellungnahme des DSB hierzu. Diese kam aber bisher wohl nicht.[...]

Was wolltest Du denn im DSB damit schießen? Doppeltrap? :00000733: Sei froh, dass die Stellungnahme ausgeblieben ist - andererseits hätte ich die gerne gelesen...

Geschrieben

Ja, also einen Blumentopf hätte ich wohl nicht mit der Flinte gewonnen. :eclipsee_gold_cup: Ist natürlich Quatsch, das Teil zu sportlichen Zwecken einzusetzen. Aber rein rechtlich müsste es möglich sein.

Naja, jetzt steht der alljährlichen Rattentreibjagd nichts mehr im Wege :00000733::-)

Geschrieben
soviel ich weiss, waren die teile früher mal frei zu erwerben, aber wirklich früher. mittlerweile müssen die auf die gelbe wbk eingetragen werden. wenn du dies nun nicht gemacht hast, würde ich mich nun schnellst möglichst ans amt wenden und die ein- sowie austragung vornehmen lassen, nimm die kosten dafür auf dich, eh du noch größeren ärger bekommst. nun ist aber die frage, was mit dem jäger ist, von dem du die gekauft hast, hatte der sie denn eingetragen oder weisst du das garnicht ??

grüße

K-D-W

Moin,

die Dame auf dem Amt hat die Waffe weder ein- noch ausgetragen, da ich den Verkäufer nicht mehr nennen konnte.

Nun ist die Rede von illegalem Waffenbesitz und Handel. Im einfachsten Falle muß der Verkauf rückgängig gemacht werden und die Waffe wird eingezogen. Dann droht ein Bußgeld.

Ich bat eGun um Hilfe und bekam prompt Antwort, eine Kopie des gesamten Vorganges. Diesen übermittelte ich dann sofort der Behörde.

Nun ist der Verkäufer bekannt und benannt. Aber was nun? Wenn der gute Mann die Waffe auch nicht eingetragen hatte?

Kann mir jemand sagen, wann diese Waffen eintragungspflichtig wurden ?

challi :confused:

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