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IGNORED

Schuss auf eigenes Auto(Reifen), um Diebstahl zu verhindern


Schwarzwälder

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Dieser Satz steht dort so drin?

:angry2:

JA

Außerdem geht es hier nicht um den Schußwaffengebrauch bei der Bundeswehr! Ich glaube nicht, daß sich die Wachvorschriften auf das Zivilleben übertragen lassen...

Da hast Du Recht, aber ich beziehe mich auf die Kommentierung des § 32 StGB , der für Dich, Mich, und Max Mustermann gilt!

Ich bin ziemlich sicher, daß die Gerichte den Wert eines 6000,- Busses nicht höher als Leben/Gesundheit eines Menschen stellen werden...

Sei Dir da nicht so sicher

Geschrieben
Was ein Angriff ist haben wir alle ja bei der Sachkunde gelernt, und Diebstahl eines Kzf fällt da sicher nicht drunter, zumal ja zusätzlich noch -durch versuchtes Wegfahren des Fahrzeuges- sich der (vermeintliche) Angreifer von einem wegbewegt ...

Offensichtlich hat da jemand in der Sachkunde nicht aufgepaßt. Ein rechtswidriger Angriff im Sinne des § 32 StGB ist jede rechtswidrige (d.h. strafbewehrte) Handlung, durch die du in deinen individuellen Rechtsgütern eingeschränkt oder geschädigt wirst. Auch ein Diebstahl gehört dazu, und ein Sachwert von 6000,- Euro (bzw. mehr) ist meiner Ansicht nach nicht mehr soooo geringfügig, daß ein Schußwaffengebrauch außer Verhältnis stünde.

Der Knackpunkt ist aber, daß in der gegenwärtigen Ausgangssituation ein Einsatz der Schußwaffe nicht wirklich das geeignete Mittel darstellt. Ich empfehle Bewegungsmelder, Beleuchtung, phantasievoll gestaltete Warnschilder und eine Alarmanlage im Auto. Wenn du die Jungs wirklich verschrecken willst, leg dir einen Gaser neben das Bett, mach im Bedarfsfall das Fenster auf und produzier viel Lärm ;)

Geschrieben

Ich glaube hier wird ein ganz entscheidender Aspekt nicht beachtet.

Ganz egal, wie man das Gesetz an dieser Stelle auslegen kann, wer in oben beschriebener Situation von der Schusswaffe gebrauch macht wird auf jeden Fall vor Gericht landen.

Und kein Richter der seinen Job behalten möchte wird einen Angeklagten in diesem Falle allumfassend frei sprechen.

Dafür ist der "Druck der Öffentlichkeit" und der der Politik zu groß.

Die Option, das Auto zusätzlich zu sichern wäre also eher anzuraten. (Was nicht heisst dass ich mit der aktuellen Rechtsauffassung einverstanden bin)

Hier wurden ja schon einige Möglichkeiten genannt.

Im Autoinneren: z.B. über einen kleinen verdeckten Schalter, der bei nichtbetätigung einen Mechanismus mit CS-Gas, Pfeffer, Vogelschreck oder wie auch immer auslöst, wenn man den Schalter nicht nach soundsoviel Sekunden nach dem Türöffnen betätigt.

Vermutlich die billigste Lösung, denn dies könnte man mit einer relativ einfachen Schaltung realisieren, bei der die Zeitverzögerung über ein Relais mit vorgeschaltetem Kondensator geschieht. Das ganze wird vom Stromkreis für die Innenbeleuchtung gespeist, die ja auch beim Türe öffen anspringt.

Oder wenn Du einen festen Stellplatz hast: Kontaktschleife/Drucksensor in den Boden und diesen an eine Alarmanlage koppeln.

Oder die Einfahrt mit einer Kette zuhängen, wenn die Kette abgenommen wird (Kontakte), wird Alarm ausgelöst.

Geschrieben

Zur Verhältnismäßigkeit eines Schusswaffeneinsatzes hat der BGH einmal entschieden,

dass der Einsatz der großen Kugel eines Jagdausübungsberechtigten gegen einen Wilderer,

der dabei war ein bereits erlegtes Reh wegzuschaffen, verhältnismäßig ist.

Es wurde darauf erkannt das der Wert des Wildprets so erheblich ist, dass der Schusswaffeneinsatz geboten war.

Anmerkung:

Es ging um einen Schuss in die Hüfte (garnicht lecker)

Die Vorinstanzen haben den Schützen noch wegen Körperverletzung verurteilt.

Das Urteil ist alt, die Werteabwägung könnte heute anders ausfallen.

frogger

Geschrieben
Offensichtlich hat da jemand in der Sachkunde nicht aufgepaßt. Ein rechtswidriger Angriff im Sinne des § 32 StGB ist jede rechtswidrige (d.h. strafbewehrte) Handlung, durch die du in deinen individuellen Rechtsgütern eingeschränkt oder geschädigt wirst.

Ach was - das haben wir auch gelernt! Allerdings geht es mir nicht darum, was man uns bei der Sachkunde beigebracht hat, sondern, daß ich bei unserer Justiz Zweifel habe, daß diese einen Schußwaffeneinsatz beim Diebstahl eines Autos ebenfalls als gerechtfertigt ansieht! Wäre ja schön, wenn es so wäre... aber...

Die gefährdeten Rechtsgüter dürfen nämlich nicht in einem krassen Missverhältnis zueinander stehen: Wert des Wagens gegen Leben und Gesundheit des Diebes

Wobei sich hier die Frage stellt, ab welcher Grenze (Wert) ein Richter die Unverhältnismäßigkeit der Rechtsgüter sieht.

Allerdings gebe ich Dir Recht, was die Wahl der zur Verfügung stehenden Mittel angeht...

Vor Gericht und auf hoher See... Für möglich halte ich bei unserer aktuellen Rechtsprechung nämlich alles (siehe Richter Riehe...)

Geschrieben
Zu dem Fall Einbruch/ Diebstahl hat mir mal ein "legaler" Waffenbesitzer folgende Geschichte erzählt: "Also ich habe für den Fall der Fälle eine fabrikneue Schreckschusswaffe im Schrank, die drücke ich den Tätern dann in die Hand......"

...die Geschichte hat man uns auch erzählt! :00000733:Scheint bei den Aspiranten ja echt der Renner zu sein...

Vielleicht waren wir ja sogar im gleichen Kurs?

Geschrieben

@ Resi & trichter: Ist ja besonders schlau soetwas in einem bis jetzt noch relativ sachlichen Post zu bringen! Ich sehe schon die Schlagzeile auf SpOn

Geschrieben
Du begibst Dich auf sehr dünnes Eis!

Bist Du sicher, daß ein Gericht den Diebstahl eines Autos als Angriff wertet?

Noch besser ist Punkt 2: "Dieb fährt weg" - ist in Deinen Augen ein gegenwärtiger Angriff?

Schön wärs, wenns in Deutschland so wäre... Und ein Auto stellt in den Augen der Justiz gegenüber der Gesundheit und Unversehrtheit eines Menschen (auch des Täters) eher ein gering lächerlichen Wert dar!

Will mich in diesem Punkt nach einiger Recherche mal selbst zitieren, korrigieren und muss @ddi Recht geben:

Laut Rechtsaufassung wird ein Diebstahl, solange er andauert, als ein rechtswidriger und gegenwärtiger Angriff gewertet! Man lernt eben nie aus...

Geschrieben
@ Resi & trichter: Ist ja besonders schlau soetwas in einem bis jetzt noch relativ sachlichen Post zu bringen! Ich sehe schon die Schlagzeile auf SpOn

Hätte ich vielleicht alles grün einfärben sollen?

Die Ironie in meinem Beitrag hast Du verstanden, mhh? Und sonst bin ich eigentlich immer sachlich geblieben, oder etwa nicht?

Geschrieben

Hallo und vielen Dank für die Beiträge.

Die Idee mit der Warnanlage, Bewegungsmelder etc. ist gut und irgendwas in der Richtung werde ich unternehmen (müssen).

Allerdings ist es das letzte Haus in der Straße (gegenüber wohnt keiner) und die Chance, dass andere ausser wir selber die Anlage dann hören, die ist eher gering. Daher bezweifle ich, dass die dann sofort reißaus nehmen und somit bleibt die Frage, wie ich mich selber verhalte (Polizeiposten ist 7-8 km weg).

@Trooper: Darf ich denn mit einem Gaser rumschiessen? Wenn die (schnell) spitz kriegen, dass ich da nix echtes habe, krieg ich vielleicht richtig Besuch. Aber ein Versuch wäre es wert.

@all: Mir geht es NICHT darum, die Diebe zu verletzen. Ich würde ausschliesslich auf meinen eigenen Reifen zielen um zu verhindern, dass mein Eigentum geklaut wird und dabei würde ich auch nicht illegal führen, weil ich vom eigenen Grundstück/Fenster aus schiesse. Wenn die dann trotzdem abfahren, habe ich eben Pech gehabt. Hinterherschiessen ist nicht.

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben
Dieser Thread ist ja wieder nen Armutszeugnis auf ganzer Linie. Ganz schön runtergekommen das Land wo man sich schon beklauen lassen muss weil man Angst hat vorm Richter zu landen.

:peinlich:

Zu dem Fall Einbruch/ Diebstahl hat mir mal ein "legaler" Waffenbesitzer folgende Geschichte erzählt: "Also ich habe für den Fall der Fälle eine fabrikneue Schreckschusswaffe im Schrank, die drücke ich den Tätern dann in die Hand......"

Garnit mal so dumm, im Rechtsstaat BRD muss man halt nur kreativ sein.

Super Idee, ich wollte auch immer mal jemanden abknallen können.

Jetzt weiss ich es wie es machen muss, alles offenlassen, warten das jemand einbricht und dann der grosse Orgasmus.

Joker

Geschrieben
Antwort: "Nein. (Bei der Gefahr des Verlustes geringwertiger Gegenstände ist Schusswaffengebrauch keine durch Notwehr gebotene Verteidigungshandlung.)"

Das bezieht sich hier vermutlich eher auf "Apfeldiebstähle". Wenn mir ein Apfel von meinem Grundstück geklaut wird, ist das keine durch Notwehr gebotene Verteidigungshandlung wenn ich dann schieße.

Geschrieben
Ein Auto stellt schon einen enormen Wert dar, im Gegensatz zu ein paar Äpfeln von Opas Gartenlaube. Ein Angriff darauf, hier Diebstahl, darf mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit mit einem Schusswaffeneinsatz auf den Dieb, nicht blos auf den Reifen abgewehrt werden.

1. Angriff liegt vor (Diebstahl)

2. Angriff ist gegenwärtig ( Dieb will gerade mit dem Kfz wegfahren)

3. Angriff ist rechtswidrig § 242 , § 248b StGB

4. Abwehr ist erforderlich, da sonst mein schöner T4 weg vom Fenster ist

Die Schusswaffe ist ein geeignetes Abwehrmittel, und er hat kein mit Gewissheit wirksameres Mittel zur Verfügung

Ob der Schusswaffeneinsatz gegen den Dieb gegen das Übermaßverbot verstößt lässt sich streiten, meiner Meinung nach nicht!

Gruß @ddi

Du hast durchaus recht :eclipsee_gold_cup:

Allerdings bleibt es offen, ob du auch Recht bekommst. Ein Klagen durch alle Instanzen bis zum BGH dürfte mehr kosten, als der Wagen wert ist. :rolleyes: Wenn du ein neues Hobby suchst und Geld lockermachen kannst, ist es allerdings eine Überlegung wert.

Geschrieben
Zur Verhältnismäßigkeit eines Schusswaffeneinsatzes hat der BGH einmal entschieden,

dass der Einsatz der großen Kugel eines Jagdausübungsberechtigten gegen einen Wilderer,

der dabei war ein bereits erlegtes Reh wegzuschaffen, verhältnismäßig ist.

Es wurde darauf erkannt das der Wert des Wildprets so erheblich ist, dass der Schusswaffeneinsatz geboten war.

Anmerkung:

Es ging um einen Schuss in die Hüfte (garnicht lecker)

Die Vorinstanzen haben den Schützen noch wegen Körperverletzung verurteilt.

Das Urteil ist alt, die Werteabwägung könnte heute anders ausfallen.

frogger

So ist es!

Das Urteil ist Fakt und bindet auch untere Gerichte. Beim Amtsgericht gibt es halt oft Freistieljura, aber na ja.

Ich hatte über ein solches Thema letztes Jahr eine ausführliche Unterhaltung mit einem Richter.

Solange der Angriff auf mein Eigentum nicht beendet ist und der Einsatz der Waffe geeignet ist den Angriff abzuwenden, ist er auch zulässig, solange kein erhebliches Missverhältnis besteht. Mit dem Gewehr sicher einen Autoreifen zu treffen, sollte eigentlich überhaupt kein Problem sein.

Dass es Ärger gibt ist aber klar und ob bereist die erste Instanz die Notwehr anerkennt ist nicht immer sicher, aber das ist auch nicht sicher, wenn dich einer mit einer Maschinenpistole beschießt und die schießt zurück.

Aber im Prinzip wurde dieses Grundlage auch dazu genutzt, den Lehrer frei zu sprechen, der mal im Raum München vor vielen Jahren von seinem Wohnzimmer aus einen Dieb, der das Autoradio seines Bruders geklaut hat, erschoss. Irgendwie hat er dennoch 2000 Mark bekommen, aber nur weil ein anderer, der dabei war, ebenfalls schwer verletzt wurde. Aber die Details kenne ich nicht mehr so.

Es ist nicht wirklich so, dass man sich in Deutschland alles gefallen lassen muss. Es ist aber so, dass viele glauben, dass es so ist.

Gruß

Makalu

Geschrieben
Probleme? erzähls dem Onkel!

Ja ich habe Probleme, mit Leuten die keine eigene Waffe haben wegen Vorstrafe und öffentlich vorschlagen kaltblütig jemanden abzuknallen und hinterher die ganze Sache noch zu vertuschen. :peinlich:

Wenn du keine Problem damit hättest jemanden nur wegen einem Diebstal umzunieten, hast du Probleme und ganz gewaltige, die dich in eine Richtung bringen die ich weiter nicht erläutern werde aber die ganz klar in die Richtung geht einen Vorwand zu finden jemanden eine Kugel ins Gehirn zu setzten (am besten natürlich einem Migranten)

Aber im Gegensatz zu dir, besitze ich Waffen, konnte diese während 20 Jahren tragen, betreibe mindestens 1 mal pro Woche Verteidigungsschiessen und gedenke diese Waffen auch in einem Notwehrfall einzusetzen. Und ja ich habe geladene Waffen Zuhause.

Aber nie könnte ich es mit meinem Gewissen vereinen jemanden umgebracht zu haben, der mir nicht ans Leder wollte und nur etwas klauen wollte.

Joker

Geschrieben
Ich würde mir was anderes überllegen.

Radau (>>120 dB), Licht, Feuer, Rauch, CS-Gas (große Flasche mit Funkfernbedienung).

Und besser- wenn's möglich wäre: Eine Kralle wie gegen Falschparker eingesetzt.

Kann man sowas überhaupt privat kaufen?

Eine solche Überlegung wäre angebracht bei einem wertvollen, ansonsten ungesichertem Fahrzeug (nicht in der Garage).

Archiviert

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