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IGNORED

Combat Schiessen im Ausland verboten ?


Herr DrStockmann

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Und wie siehts mit Werbung im Ausland für Combat Schießen in Deutschalnd aus?

Ist die dann erlaubt?

Die Werbung wohl schon, die Umsetzung eher nicht, oder?

Duck und weg...

Geschrieben
Hallo,

Ist Combat schiessen für Deutsche Staatsbürger im Ausland verboten ?

Ist die Werbung in Deutschland für Combat Schiessen im Ausland verboten ?

Wer hat erfahrung mit Combat Schiessen in der EU ?

Es ist keine Combat schiessen, sondern Verteidigungsschiessen, bleiben wir doch mal korrekt.

Sonst kann der deutsche Staat absolut nichts im Ausland seinen Bürgern verbieten. Weiss ja das viele Politiker lieber Subjekte als Bürger hätten, ist aber noch nicht so weit, selbst wenn die EU kräftig daran bastelt.

Desweiteren gibt es Möglichkeiten, die meisten aber in der Schweiz, manche in F.

Joker

Geschrieben
Sonst kann der deutsche Staat absolut nichts im Ausland seinen Bürgern verbieten.

Doch er kann!

Die § 4 - 7 StGB definieren z. B. unter welchen Umständen Taten im Ausland durch die deutsche Justiz verfolgt werden.

Der Fall des Verteidigungsschießens wird davon allerdings nicht erfaßt. B)

Geschrieben

So einfach ist es nicht. Ich gehöre zu dem personenkreis, der regelmäßig im Ausland an Verteidigungsschießen teil nimmt und ich habe eine Ausnahmegenehmigung nach dem WaffG.

Es ist so, dass mit hier eine Waffe zu einem bestimmten Zweck genhemigt wurde, bspw. dem Sportlchen Schießen und genau dies ist der vom Bedürfnis umfasste Zweck. verteidigungsschießen gehört definitiv nicht dazu, folglich ist der Transport der Waffe in das Ausland zum Zweck des Verteidigungsschießens nicht von den Bestimmungen des § 12 WaffG gedeckt. Daher brauche ich eine Ausnahmegenehmigung nach § 12 WaffG.

Ich gehe mal davon aus, dass hier jetzt ein Aufschrei des Entsetzens durch dei Reihen geht, aber es ist mehrfach geprüft worden und auch so vom Reg. Präs. abgesegnet worden.

Geschrieben
verteidigungsschießen gehört definitiv nicht dazu, folglich ist der Transport der Waffe in das Ausland zum Zweck des Verteidigungsschießens nicht von den Bestimmungen des § 12 WaffG gedeckt.

Gut, dann hänge man sich eben vor dem Verteidigungsschießen eine DSB-Pistolenscheibe auf, gebe 5 sportordnungskonforme Trainingsschüsse auf dieselbe ab und schon ist dem §12 und dem "vom Bedürfnis umfassten Zweck" Rechnung getragen.

Who cares???

Geschrieben

er hat aber nicht gefragt ob verteidigungsschießen mit DER EIGENEN WAFFE im ausland verboten ist, sonder ob verteidigungsschießen für deutsche im ausland erlaubt ist!!!

da spielt das deutsche waffg überhaupt KEINE rolle!

Geschrieben
er hat aber nicht gefragt ob verteidigungsschießen mit DER EIGENEN WAFFE im ausland verboten ist, sonder ob verteidigungsschießen für deutsche im ausland erlaubt ist!!!

da spielt das deutsche waffg überhaupt KEINE rolle!

Exakt so ist es.

Geschrieben
...Ich gehe mal davon aus, dass hier jetzt ein Aufschrei des Entsetzens durch dei Reihen geht, ...

Wenigstens einer, der lesen kann. :appl: Der Aufschrei des Entsetzens kommt dann später. Wenn das SEK mal wieder einen Schießstand (nicht den eigenen) besucht. Oder mal eine waffr. Erlaubnis deswegen widerrufen wird. Wobei der Fredstarter ja nicht gesagt hat, daß er das mit der eigenen Waffe zu tun gedenkt.

Daß die Leute mit ihren grenzwertigen Aktionen immer so angeben müssen :gaga:

Geschrieben

Lieber Herr Doktor,

wie Du ja sicher weißt, sind bestimmte Schießübungen auf deutschen Ständen verboten. Welche das genau sind, ist der AWaffV zu entnehmen. Das setzt auf auf dem Verbot des Kampfmäßigen Schießens aus dem WaffG.

Anders als für Filme, die durch die BuPrStfJuGSchr indiziert werden, darf für solche Veranstaltungen (im Ausland) geworben werden. Somit zum Teil 2: Ja, es darf dafür geworben werden.

Das WaffG hat als bundesdeutsches Gesetz im Ausland keine Wirkung/Gültigkeit außerhalb der Landesgrenzen. Es ist dabei gleichgültig, wer dort (bundes-)waffenrechtlich relevante Dinge tut. Dazu gehört neben hierzulande verbotenen Schießübungen auch das Schießen von Voll-Automaten, um mal einen weiteren beliebten "Verstoß" (gegen die Beschränkungen des deutschen WaffG) zu nennen.

Also Teil 1: Es ist für einen deutschen Staatsbürger nicht strafbar (und vor allem nicht rechtswidrig) im Ausland an dort erlaubten Veranstaltungen teilzunehmen.

Was saß Dir denn quer ? Die Bannerwerbung für SSS ? IPSC-Wettbewerbe in Italien/Tschechien/Amerika ?

BTW: @Gun Buff

Wo liegt das Problem ? Wahrscheinlich ist Zwerg Sicherheitsbeamter und möchte im Ausland trainieren. Weil seine Dienstwaffe hier verschlossen wird, muß er für's Training die private "sportliche" Pistole nutzen. Nicht immer das Schlimmste annehmen...

Geschrieben

Dann mal für alle zum nachdenken.

Was ist wenn ich ins Ausland zu einem IPSC Wettkampf fahre und dort Stages sind welche nach WaffG hier verboten wären ??

Was ist wenn ich zu einem Kurs fahre der als IPSC Training angepriesen wird und , zu meinem Entsetzen, dann Übungen abgehalten werden die mit dem WaffG oder Sportordnung nicht konform sind ??

Was ist wenn ich nach Holland auf einen Stand fahre und dort mit meiner Waffe nicht nach Sportordnung trainiere ??

Und das ganze auch mit meiner eigenen Waffe.....

Z.B.5 x 30er Magazine aus meinem AR rausrotze um zu sehen ob es Störungen bekommt ??

Geschrieben
So einfach ist es nicht. Ich gehöre zu dem personenkreis, der regelmäßig im Ausland an Verteidigungsschießen teil nimmt und ich habe eine Ausnahmegenehmigung nach dem WaffG.

Es ist so, dass mit hier eine Waffe zu einem bestimmten Zweck genhemigt wurde, bspw. dem Sportlchen Schießen und genau dies ist der vom Bedürfnis umfasste Zweck. verteidigungsschießen gehört definitiv nicht dazu, folglich ist der Transport der Waffe in das Ausland zum Zweck des Verteidigungsschießens nicht von den Bestimmungen des § 12 WaffG gedeckt. Daher brauche ich eine Ausnahmegenehmigung nach § 12 WaffG.

Ich gehe mal davon aus, dass hier jetzt ein Aufschrei des Entsetzens durch dei Reihen geht, aber es ist mehrfach geprüft worden und auch so vom Reg. Präs. abgesegnet worden.

Naja jeder kann noch päpstlicher als der Pabst sein.

Er wird eingeladen zum sportlichen schiessn im Ausland. Ende der Sache, was man unter sportschiessen zb in der Schweiz verstehen kann geht die deutschen Behörden nichts an. Brauch ja eh diese Einladung um die Waffe in das jeweilige Land einführen zu können.

Joker

Geschrieben
BTW: @Gun Buff

Wo liegt das Problem ? Wahrscheinlich ist Zwerg Sicherheitsbeamter und möchte im Ausland trainieren. Weil seine Dienstwaffe hier verschlossen wird, muß er für's Training die private "sportliche" Pistole nutzen. Nicht immer das Schlimmste annehmen...

Tyr13, ich glaube zu wissen, wie bei "Zwerg" die Karten gemischt sind, da ist alles im grünen Bereich (nettes Wortspiel in dem Zusammenhang) Habe gerade Dein edit gelesen.

Bezog sich auf die anderen Damen und Herren. Wer im Ausland Verteidigungsschießen, Bauerncombat oder was weiß ich treiben will, kann das wegen mir tun solange er will oder bis ihm die Kohle ausgeht. Aber das öffentlich rauszuhängen, ist dumm und provoziert die Gegner des Legalwaffenbesitzes vollkommen unnötig. Beklagt Euch nicht hinterher!

Geschrieben
Wo in der EU wird es den betrieben ?

Österreich, Tschechien, England tlw. aber da müßte ich genau nachsehen wie die Kurse lauten (eigene Waffen usw.)

Das würde mir so auf die Schnelle einfallen.

Geschrieben
Österreich, Tschechien, England tlw. aber da müßte ich genau nachsehen wie die Kurse lauten (eigene Waffen usw.)

Das würde mir so auf die Schnelle einfallen.

England garantiert nicht, dort sind nur Vermittlungsfirmen.

Joker

Geschrieben
England garantiert nicht, dort sind nur Vermittlungsfirmen.

Joker

Jaein.

In England sind die Firmen ansässig. Vor allen Dingen machen die auch wohl nur das große 4 Wochen Programm.

Die eigentlich Ausbildung scheint aber wohl auch im Ostblock stattzufinden.

Und teuer sind die da drüben. Da lohnt eher Urlaub ind den USofA inkl. Kurs

Geschrieben

Nun mal zur Klarstellung. Wie einige richtig vermutet haben, komme ich aus dem Bereich der dienstlichen Waffenträger. Ich darf zwar unter bestimmten Umständen meine Dienstwaffe auch außerdienstlich führen, aber dies bedeutet nicht damit schießen. Der primäre Zweck des außerdienstlichen Führens ist das sich in Dienst versetzen können oder die schnelle Herstellung der Einsatzbereitschaft und genau darauf ist dieses "Privileg", dass keines ist, beschränkt.

Richtig ist, dass man im Ausland zum Verteidigungsschießen, wenn man nicht mit der eigenen Waffe dort schießt, keine Genehmigung braucht. Meine Ausführungen bezogen sich auf die Teilnahme an solchen Veranstaltungen im Ausland mit der eigenen Waffe. Die meisten Kameraden, die an so etwas teilnehmen, wollen auch mit der eigenen Waffe starten, daher meine Erklärung. Dürfte auch für jeden interessant sein es zu wissen.

Noch ein Wort zu der Aussage "Päpstlicher als der Papst". Diese Aussage trifft den Nagel auf den Kopf, genauso ist es. Bei uns Deutschland ist man in Sachen WaffG recht humorlos und versteht keinen Spaß. Sobald ich mit meiner Waffe mich in das Ausland bewege, muß ich auch den Grund nachweisen und der sollte nicht vorgeschoben sein, sondern der Wahrheit entsprechen. Heute kann man über die ganzen Verbindungsstellen, zumindest im Bereich der EU, ziemlich schnell nachprüfen, ob die Angeben richtig sind und es die betreffende Veranstaltung auch tatsächlich gibt und um was es sich dabei handelt.

Rechtlich gesehen hat die Sache Brisanz. Wird festgestellt, dass die Freistellungskriterien hinsichtlich des Führens der Waffe bzw. die Angaben zum Grund des Transports nicht stimmen, befinden wir uns recht schnell im Bereich des unerlaubten Führens einer Schußwaffe und dann wird es eklig.

Aus diesem Grunde kann ich nur davor warnen, hier zu tricksen, dies kann ganz schnell ins Auge gehen.

Noch etwas zur Klarstellung, ich halte diese Regelungen für absoluten Schwachsinn, aber es ist nun mal so und wir können nur langfristig versuchen an diesem tollen Gesetz etwas zu ändern, aber mit der entsprechenden Weitsicht. Offensives Auslegen führt garantiert nicht zum Ziel sondern bringt uns selbst nur in Schwierigkeiten.

Eines steht jedoch fest, selbst wenn wir für uns günstige Änderungen im WaffG erreichen, der Punkt Verteidigungsschießen wird mit Sicherheit nicht geändert, da er einfach politisch nicht zu verkaufen ist.

Geschrieben
Nun mal zur Klarstellung. Wie einige richtig vermutet haben, komme ich aus dem Bereich der dienstlichen Waffenträger. Ich darf zwar unter bestimmten Umständen meine Dienstwaffe auch außerdienstlich führen, aber dies bedeutet nicht damit schießen. Der primäre Zweck des außerdienstlichen Führens ist das sich in Dienst versetzen können oder die schnelle Herstellung der Einsatzbereitschaft und genau darauf ist dieses "Privileg", dass keines ist, beschränkt.

Richtig ist, dass man im Ausland zum Verteidigungsschießen, wenn man nicht mit der eigenen Waffe dort schießt, keine Genehmigung braucht. Meine Ausführungen bezogen sich auf die Teilnahme an solchen Veranstaltungen im Ausland mit der eigenen Waffe. Die meisten Kameraden, die an so etwas teilnehmen, wollen auch mit der eigenen Waffe starten, daher meine Erklärung. Dürfte auch für jeden interessant sein es zu wissen.

Noch ein Wort zu der Aussage "Päpstlicher als der Papst". Diese Aussage trifft den Nagel auf den Kopf, genauso ist es. Bei uns Deutschland ist man in Sachen WaffG recht humorlos und versteht keinen Spaß. Sobald ich mit meiner Waffe mich in das Ausland bewege, muß ich auch den Grund nachweisen und der sollte nicht vorgeschoben sein, sondern der Wahrheit entsprechen. Heute kann man über die ganzen Verbindungsstellen, zumindest im Bereich der EU, ziemlich schnell nachprüfen, ob die Angeben richtig sind und es die betreffende Veranstaltung auch tatsächlich gibt und um was es sich dabei handelt.

Rechtlich gesehen hat die Sache Brisanz. Wird festgestellt, dass die Freistellungskriterien hinsichtlich des Führens der Waffe bzw. die Angaben zum Grund des Transports nicht stimmen, befinden wir uns recht schnell im Bereich des unerlaubten Führens einer Schußwaffe und dann wird es eklig.

Aus diesem Grunde kann ich nur davor warnen, hier zu tricksen, dies kann ganz schnell ins Auge gehen.

Noch etwas zur Klarstellung, ich halte diese Regelungen für absoluten Schwachsinn, aber es ist nun mal so und wir können nur langfristig versuchen an diesem tollen Gesetz etwas zu ändern, aber mit der entsprechenden Weitsicht. Offensives Auslegen führt garantiert nicht zum Ziel sondern bringt uns selbst nur in Schwierigkeiten.

Eines steht jedoch fest, selbst wenn wir für uns günstige Änderungen im WaffG erreichen, der Punkt Verteidigungsschießen wird mit Sicherheit nicht geändert, da er einfach politisch nicht zu verkaufen ist.

OK dann mietet halt die Waffen, ist meistens möglich und man findet auch die üblichen Waffen

Joker

Gast We are Borg
Geschrieben
OK dann mietet halt die Waffen, ist meistens möglich und man findet auch die üblichen Waffen

Genau!

Watt se broblem? :gutidee:

Geschrieben

Ei jei jei!

Nicht päpstlicher als der Past sondern dümmer als die Polizei erlaubt!

Ich meine was scheißts euch alle miteinandern dauern so an? Was kratzt es die deutsche Eiche, wenn sich die Wildsau an ihr reibt?

Wenn ich dort hinfahren will, fahre ich hin. Genehmigung hin - Genehmigung her. Was keiner weis macht bekanntlich auch gleichermaßen keinen heiß.

Wegen so nem Dummfug fange ich gleich mal gar nicht an irgendwo hin zu rennen bzw. schon gar nicht um irgendjemanden um Erlaubnis zu fragen...

Europ. FW-Pass einpacken, Pseudoeinladung und schon fertig. Wenn ich ganz lustig sein will stelle ich dort eine DSB xyz Scheibe auf, ballere 5x drauf und alles ist schon mehr als nur legal.

Ich würde das aber gar nicht machen, sondern explizit die Einladung zum Combat-Shootout 2008 in Hintertuxing mitnehmen, da mir niemand verbieten kann, was ich in wo auch immer mache (Mord, Totschlag und ähnliches mal ausgeschlossen).

Das einzige was mir NIE in den Sinn kommen würde, wäre meine Dienstwaffe mitzunehmen - auch nicht mit der größten Supersondererlaubnis. Wenn mich mein Dienstgeber dort hinschickt - OK. Wenn es Privatvergnügen ist, ist es Equipment das nicht mir gehört. Das gehört sich einfach nicht. Ich nehme auch nicht meinen Firmenlaptop in Urlaub nach Südafrika mit, weil ich dann die Fotos gleich vor Ort speichern, bearbeiten etc. könnte.

Genau so wenig, wie ich Nachbar Rudis Hilti-Schlagbohrer nach dem ich fertig bin gesäubert zurückgebe - nicht dreckig und nicht 3 Wochen später.

Hausverstand halt.

Aber Selberdenken fällt halt scheinbar schwer.

Nix für ungut - just my .2 cents.

Geschrieben
Europ. FW-Pass einpacken, Pseudoeinladung ....

Gib's zu: Es gibt gar keine Pseudo-Einladung. Es gibt nur ein echtes ehrliches Sportmatch, zu dem Du hinfährst. Und vor Ort ergibt sich dann eine gute Gelegenheit, Schießübungen zu veranstalten, die in Deutschland verboten sind. Dort latürnich völlig egal.

Und auf dem Rückweg hast Du ein ganz schlechtes Gewissen, daß Du im Ausland Spaß hattest, weil das ja nicht in der deutschen Sportordnung steht.

:rolleyes: Pseudo-Einladung.... Hah !

Geschrieben

Also vooorsicht...

Am Vollautoschießen in F gibt es nix zu meckern.

Auch Combat in Polen geht wohl i.O.

Außerhalb der EU muß man differenzieren: Ein Kurs

in den USA wird hierzulande (zu Recht) anders bewertet

wie die gleiche Veranstaltung z.B. bei den Mullahs in Afghanistan. Da soll

aber noch eine Gesetzesentwurf kommen, der darauf abzielt

letzteres hier in D verfolgen zu können.

Geschrieben
Au Mann. Was ist eigentlich aus dem guten alten Grundsatz "Tue Gutes und sprich nicht darüber" geworden? :peinlich:

Hmmm, tue Gutes und sprich darüber um möglichst Viele für die Idee zu gewinnen ist doch besser.

Ich schreib noch etwas unten in Bezug dazu.

Also vooorsicht...

Am Vollautoschießen in F gibt es nix zu meckern.

Auch Combat in Polen geht wohl i.O.

Außerhalb der EU muß man differenzieren: Ein Kurs

in den USA wird hierzulande (zu Recht) anders bewertet

wie die gleiche Veranstaltung z.B. bei den Mullahs in Afghanistan. Da soll

aber noch eine Gesetzesentwurf kommen, der darauf abzielt

letzteres hier in D verfolgen zu können.

Also die Kurse heißen ja nun auch nicht "Trainiere Verteidungsschiessen auf Mannscheiben im Dunkeln hinter Hindernissen heraus" sondern einfach nur tactical carbine, Surgical Speed Shooting usw.

Offiziel wir es ja mit verbessern der Schießleistung usw. begründet. Nützlich für IPSC und eigentlich alle Schützen.

Mit dem drohenden Gesetz in Bezug auf Terrorcamps habe ich auch schon mal dran gedacht. Wo und wer zieht die Grenzezwischen Terrorcamp und "normales" Schießtraining. Ist der Blackwater Kurs in USA schon Terrorcamp für unsere Regierung oder Justiz oder muß das ganze einen islamischen Hintergrund haben.

Allerdings glaube ich kaum das einer aus unseren Reihen in ein Terrorcamp will.

Eher glaube ich das die Leut hier aus dem Forum welche diese Art den Schießtraining machen wollen , sich eher auf die drohende (hier einsetzen wovor man Angst hat Islam,Jugendkriminalität,Zombies usw.) Gefahr vorbereiten will.

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