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IGNORED

eGun: Frage nach illegalem Waffenkauf


confider

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich habe ein paar Waffen bei eGun drin und erhielt am Donnerstag zu einer Auktion (22er Selbstlader) die Frage eines

nunmehr gesperrten Mitglieds:

"Hallo ich zahle den doppelten Preis des Neuwertes wenn ich die OHNE Papiere kaufen kann Gruß (xxxxxxx)" (Zitat!)

Ich damit ans Telefon: Kripo, die nix zuständig, Polizeistation, die nix zuständig, Kripo Kreis zuständig. Kripo Kreis nix zuständig, Waffenbehörde zuständig. Waffenbehörde, damit war ich bei meinem Leiter SB: Der nix zuständig, ich solle Anzeige auf meiner Polizeistation machen. Ich dahin, alles hübsch dokumentiert. Ratlose Blicke, dumme Fragen "Wo ist denn die Waffe nun?... Ist die denn gefährlich?" usw., die Dame ab zum Chef. Der kommt und fragt, was ich denn genau wolle.

Naja, Anstiftung zu einer Straftat, da will einer bewusst illegal kaufen, weil dopp. Preis usw.

Der mit 3 Sternen sagte dann, "es läge ja noch keine Straftat vor, da könne man nichts machen". Aber die Dame "würde einen Hinweis schreiben und er hoffte (!) die Kollegen würden sich nach dem Wochenende darum eventuell kümmern". Ich fragte ihn, wie sich seine Kollegen auf einer Waffenbörse verhalten würden, wenn da einer rumliefe mit Bargeld in der Hand und eine ohne Papiere kaufen würde. Keine Antwort...

Die Dame hat den Hinweis geschrieben, das wars. Also hab ich alle Infos danach an das LKA geschickt und die kümmern sich jetzt, hoffe ich!!!

Ich wollte das nur mal mailen, weil wir ja soooo dringend eine Verschärfung des WaffG brauchten...

Lächerlich und :peinlich: für unseren Staat!

Geschrieben
Ich habe ein paar Waffen bei eGun drin und erhielt am Donnerstag zu einer Auktion (22er Selbstlader) die Frage eines

nunmehr gesperrten Mitglieds:

"Hallo ich zahle den doppelten Preis des Neuwertes wenn ich die OHNE Papiere kaufen kann Gruß (xxxxxxx)" (Zitat!)

Ich damit ans Telefon: Kripo, die nix zuständig, Polizeistation, die nix zuständig, Kripo Kreis zuständig. Kripo Kreis nix zuständig, Waffenbehörde zuständig. Waffenbehörde, damit war ich bei meinem Leiter SB: Der nix zuständig, ich solle Anzeige auf meiner Polizeistation machen. Ich dahin, alles hübsch dokumentiert. Ratlose Blicke, dumme Fragen "Wo ist denn die Waffe nun?... Ist die denn gefährlich?" usw., die Dame ab zum Chef. Der kommt und fragt, was ich denn genau wolle.

Naja, Anstiftung zu einer Straftat, da will einer bewusst illegal kaufen, weil dopp. Preis usw.

Der mit 3 Sternen sagte dann, "es läge ja noch keine Straftat vor, da könne man nichts machen". Aber die Dame "würde einen Hinweis schreiben und er hoffte (!) die Kollegen würden sich nach dem Wochenende darum eventuell kümmern". Ich fragte ihn, wie sich seine Kollegen auf einer Waffenbörse verhalten würden, wenn da einer rumliefe mit Bargeld in der Hand und eine ohne Papiere kaufen würde. Keine Antwort...

Die Dame hat den Hinweis geschrieben, das wars. Also hab ich alle Infos danach an das LKA geschickt und die kümmern sich jetzt, hoffe ich!!!

Ich wollte das nur mal mailen, weil wir ja soooo dringend eine Verschärfung des WaffG brauchten...

Lächerlich und :peinlich: für unseren Staat!

Ja und Nein. Was liegt vor? Eine schriftliche Anfrage. Strafbar? Nein! Du kannst die Frage ja verneinen, der Frager kennt sich offensichtlich :rolleyes: mit dem WaffG nicht aus. Vielleicht ein U-Boot? Wenn du ja sagst, hast du die Anzeige am Backen. Der Versuch, eine Waffe illegal zu verkaufen IST strafbar. Die Frage danach nicht!

ALSO: Was soll gemacht werden? Den Frager fragen ob er was illegales machen will? Antwort: "ja klar doch -will ohne Papier eine Waffe kaufen!"

Solange er es nicht getan hat - NIX. Höchstens, bei der Antwort auf die Frage ob er wolle, eine Einweisung ins Land des ewigen Lächelns wegen absoluter Blödheit.

Ist so eine Sch..situation, bei der bestimmt jemand was machen möchte, aber eigendlich nicht so richtig darf. Die Waff-Behörde könnte natürlich mal prüfen, ob bereits bei dem Frage eine Waffenrechtliche Genehmigung vorliegt. Dann könnte die Anfrage die Tatsache sein, die die Annahme rechtfertigt, er werde mißbräuchlich.... und dann die Zuverlässigkeit aberkennen.

Aber nach dem WaffG ist nur der illegale Erwerb oder die Veräußerung strafbar, nicht die Frage danach. Und einen Versuch in dem Stadium zu begründen fällt auch sehr sehr schwer.

Geschrieben

Der versuchte Erwerb eines Halbautomaten wäre nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 b WaffG ein Vergehenstatbestand, also der Versuch wäre hier strafbar.

Hier wäre jedoch vorerst der Versuch zum Versuch zu sehen.

:00000733:

Clever wäre es gewesen zum Schein auf das Angebot einzugehen und gleichzeitig die Polizei hiervon in Kenntnis zu setzen.

Somit wärst Du abgesichert, falls es sich um einen "Lockvogel" gehandelt haben sollte.

Die geschilderte Ratlosigkeit der angesprochenen Polizeidienststellen zeigt deutlich die Unkenntnis der Beamten zum Thema WaffG. :peinlich:

Geschrieben
Clever wäre es gewesen zum Schein auf das Angebot einzugehen und gleichzeitig die Polizei hiervon in Kenntnis zu setzen.

Hallo uwewittenburg

das nennst du clever? Soll hier jemand künstlich die Verstöße gegen das WaffG hochtreiben? Die einzig richtige Antwort ist ein klares N E I N und gut ist.

Steven

Geschrieben
Der versuchte Erwerb eines Halbautomaten wäre nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 b WaffG ein Verbrechenstatbestand, also der Versuch wäre strafbar.

Es ist ein Vergehen, kein Verbrechen.

Entsprechend WaffG § 52 Absatz 2 ist der Versuch trotzdem strafbar.

Geschrieben
Hallo uwewittenburg

das nennst du clever? Soll hier jemand künstlich die Verstöße gegen das WaffG hochtreiben? Die einzig richtige Antwort ist ein klares N E I N und gut ist.

Steven

Gebe ich Dir vollkommen Recht.

Aber hast Du eine Ahnung was die Leute alles anzeigen, seit dem es Internetwachen gibt?

Die schreiben gleich Anzeigen, wenn sie auf irgendeiner Hompage Personen mit Waffen abgebildet sind.

Und das sind nicht einmal alles ehemalige DDR-Bürger :traurig_16:

Geschrieben
Also hab ich alle Infos danach an das LKA geschickt und die kümmern sich jetzt, hoffe ich!!!

Oh Herr wirf Hirn runter!

Der ganze Müll liegt beim LKA hoffentlich schon im Rundordner!

---

Tom

Geschrieben
Es ist ein Vergehen, kein Verbrechen.

Entsprechend WaffG § 52 Absatz 2 ist der Versuch trotzdem strafbar.

Ja. Aber das unmittelbare Ansetzen zur Tat sehe ich bei der reinen Frage noch nicht, ich würde den Versuch bejahen, wenn ein konkretes Gespräch/Mail mit der Äußerung " für das Geld würde ich Kaufen, wie machen wir es" stattgefunden hat.

Aber: meine Meinung, juristisch ist das diskutabel.

Aber egal wie - eine Gefahr für die öSuO stellt er (versuchter Versuch-Käufer)auf jeden Fall dar, denn bei einem IQ unterhalb der Schrittgeschwindigkeit ist Vorsicht geboten.

Geschrieben

Ich finde das Verhalten von confider voll und ganz in Ordnung und richtig !

Falls mich jemand fragen sollte, ob ich ihm ohne Erwerbsberechtigung eine Waffe oder Munition überlasse, halte ich das schon für sehr bedenklich.

Vielleicht mag es im Einzelfall genügen mit einer Mail wie tschorsch vorgeschlagen hat das Angebot höflich aber bestimmt abzulehnen. Aber wenn einer es nur oft genug versucht, vielleicht geht ein Verkäufer ( könnte ja aus dem Ausland und WaffG unkundig sein ) einmal auf so ein Angebot ein. Besser finde ich den Hinweis an die Behörde und das Internetauktionshaus über den Vorfall. Über die Intensität der Meldung mag man sicherlich streiten können.....

Folgen könnte ein nettes Gefährdergespräch sein und gut ist.

Sonst heißt es noch wenn der "X" doch noch zu seiner Plempe kommt und Unheil anrichtet: "Der hat es immer mal wieder versucht und keiner hat was gesagt........." Und dem confider fahren wir auch mal präventiv an die Karre von wegen nichtanzeigen geplanter Straftaten und so.........

Nicht so schön finde ich den Umstand dass confider hier eine Art Übereifer unterstellt wird, auch wenn er sich redlich bemüht hat.... :rolleyes:

Ich fragte ihn, wie sich seine Kollegen auf einer Waffenbörse verhalten würden, wenn da einer rumliefe mit Bargeld in der Hand und eine ohne Papiere kaufen würde. Keine Antwort...

Genau das spiegelt ja das Verhalten des potentiellen Käufers wieder.

Dazu eine kleine Anmerkung:

Kürzlich "durfte" ich einer Verhandlung beiwohnen: Angeklagter wurde verurteilt wegen des unerlaubten Besitz von ZWEI Patronen .38 Spl. 60 Tagessätze; rechtskräftig. Ersttäter, Fundmunition aber nicht abgegeben oder angemeldet. Das zeigt ja wie restriktiv das WaffG z.T. gehandhabt wird.

Gruß Inst200

Geschrieben
Oh Mann,

wie viel Langeweile muss man haben um wegen so einer Kinderk.... so einen Aufwand zu betreiben, und das bei dem Wetter?

:appl:

Bei solchen Anfragen antworte ich noch nichtmal, das wird gelöscht und fertig. Es muss grausam sein, soviel Freizeit zu haben.

Geschrieben

Ich habe leider bereits mehrfach ähnliche Fragen gestellt bekommen, mal via EGON, und sogar im Kollegenkreis.

Vom etwas barschen Tipp, lieber zu Yugo-Hugo zu gehen und mich nicht mit irgendwelchen illegalen Anliegen zu nerven bis hin zum dezenten Hinweis, daß das nicht erlaubt ist und ich da leider nichts machen kann, waren verschiedene "Ablehnungsstrategien" praktiziert, und jedesmal war Ruhe danach.

Ich glaube, daß da einfach viel Unwissen dabei ist, und mach einer es sich einfacher vorstellt als es ist.

Es muß nicht immer der professionelle Gangster mit bösen Absichten dahinter sein, denn mancher Mitmensch hätte gerne einfach ein Eisen, und wer kann das besser verstehen als meiner- oder unsereiner.

Gast Nightingale
Geschrieben
Lächerlich und :peinlich: für unseren Staat!

Wir leben in einem Staat wo Du mit Außnahme von Kapitalverbrechen alles mit Geld abgleichen kannst. Recht hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun sondern mit Staatseinnahmen.

Geschrieben

Ich finde das wahnsinnig.

Dieses "Anzeigen" und "Melden" ist für manche Menschen zum Hobby geworden,

meiner Ansicht nach ein recht infantiles Verhalten immer zu "Papi" Staat oder Polizei zu rennen

und ihn anzustacheln etwas gegen die bösen Buben zu tun, die doch so gemein waren...

In der DDR war es ähnlich, man hat garnicht so viele Stasi-Mitarbeiter gebraucht

weil die Bevölkerung sich andauernd gegenseitig denunziert hat zur Befriedigung

von Bedürfnissen zur (wenn auch indirekten) Machtausübung und dem Aufspielen

zum Hilfssherrif.

Also hab ich alle Infos danach an das LKA geschickt und die kümmern sich jetzt, hoffe ich!!!

Ich wollte das nur mal mailen, weil wir ja soooo dringend eine Verschärfung des WaffG brauchten...

Diese Aussage ist widersprüchlich falls du den letzten Satz ironisch meinst.

Geschrieben

Das erinnert mich immer an die "Bürger", die sonntags erst in die Kirche gehen, dann ins Wirtshaus und dann nach Hause, um ihre Frau zu verprügeln.

Kurzum: Der schlimmste Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant.

Geschrieben
In der DDR war es ähnlich, man hat garnicht so viele Stasi-Mitarbeiter gebraucht

weil die Bevölkerung sich andauernd gegenseitig denunziert hat zur Befriedigung

von Bedürfnissen zur (wenn auch indirekten) Machtausübung und dem Aufspielen

zum Hilfssherrif.

War das so?? Kann ich gar nicht bestätigen!! Bitte keine Verallgemeinerungen!!

Grüsse

xcalibur

Gast wagner79
Geschrieben
Kurzum: Der schlimmste Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant.

1000000% Zustimmung! :icon14: :icon14: :icon14: :icon14: :eclipsee_gold_cup:

Gast wagner79
Geschrieben
Ich habe ein paar Waffen bei eGun drin und erhielt am Donnerstag zu einer Auktion (22er Selbstlader) die Frage eines

......

Ich damit ans Telefon: Kripo...

Regelmäßig onanieren nimmt den Druck und vermindert den Stress. Glaub mir es hilft !

Geschrieben
I....

Aber wenn einer es nur oft genug versucht, vielleicht geht ein Verkäufer ( könnte ja aus dem Ausland und WaffG unkundig sein ) einmal auf so ein Angebot ein. ...

Weshalb sollte sich ein ausländischer Verkäufer um das bescheuerte dt. Waffenrecht Gedanken machen? Solange der Verkauf nach dem ausländischen Waffengesetz legal, ist liefert er Ware gegen Cash - alles andere ist Sache des Erwerbers.

Geschrieben

Aber auch der Käufer aus dem Ausland kann nicht ohne Papiere kaufen. Er braucht eine Erlaubnis zum Ausführen der Waffe, eine zum Einführen, evtl. eine Erlaubnis zum Erwerb. Und zumindestens die Ausfuhr geschieht nach deutschem Recht, mit Papieren.

Geschrieben
Ich habe ein paar Waffen bei eGun drin und erhielt am Donnerstag zu einer Auktion (22er Selbstlader) die Frage eines

nunmehr gesperrten Mitglieds:

"Hallo ich zahle den doppelten Preis des Neuwertes wenn ich die OHNE Papiere kaufen kann Gruß (xxxxxxx)" (Zitat!)

Ich damit ans Telefon: Kripo, die nix zuständig, Polizeistation, die nix zuständig, Kripo Kreis zuständig. Kripo Kreis nix zuständig, Waffenbehörde zuständig. Waffenbehörde, damit war ich bei meinem Leiter SB: Der nix zuständig, ich solle Anzeige auf meiner Polizeistation machen. Ich dahin, alles hübsch dokumentiert. Ratlose Blicke, dumme Fragen "Wo ist denn die Waffe nun?... Ist die denn gefährlich?" usw., die Dame ab zum Chef. Der kommt und fragt, was ich denn genau wolle.

Naja, Anstiftung zu einer Straftat, da will einer bewusst illegal kaufen, weil dopp. Preis usw.

Der mit 3 Sternen sagte dann, "es läge ja noch keine Straftat vor, da könne man nichts machen". Aber die Dame "würde einen Hinweis schreiben und er hoffte (!) die Kollegen würden sich nach dem Wochenende darum eventuell kümmern". Ich fragte ihn, wie sich seine Kollegen auf einer Waffenbörse verhalten würden, wenn da einer rumliefe mit Bargeld in der Hand und eine ohne Papiere kaufen würde. Keine Antwort...

Die Dame hat den Hinweis geschrieben, das wars. Also hab ich alle Infos danach an das LKA geschickt und die kümmern sich jetzt, hoffe ich!!!

Ich wollte das nur mal mailen, weil wir ja soooo dringend eine Verschärfung des WaffG brauchten...

Lächerlich und :peinlich: für unseren Staat!

Hi,

was soll der Polizist auf der Wache machen, seine eigenen Kollegen vom PP, LKW oder BKA anzeigen. Die Herren machen andauernd solche Spielchen.

Hat man keine Erfolge vorzuweißen, baut man sich welche !

Neulich hatte ich bei E-Gun einen Laufschlüssel zum Ausbauen eines Gewehrlaufes für einen Freund der Büchsenmacher ist und nicht zu Ende steigern konnte weil die Auktion in seinen Urlaubsbeginn fiel gesteigert. Zwei Tage später kam ne Mail ob ich nicht für Geld einen Gewehrlauf ausbauen könnte.

Illegaler Waffenbesitz oder so Ähnlich

Gewerbliche Waffenherstellung

Steuerhinterziehung

Das wären die Strafbestände gewesen !!!

Mir tuen nur die Erben von Waffen odere alten Leute die nicht mehr schießen können ( altersbedingt ) leid die immer wieder von den Behörden gearscht werden mit fungierten Unterlagen oder billig gefälschten oder mit Phantasiestempeln beglaubigte Kopien der WBKs leid.

Willkommen im wahren Leben Leute !

Ein längjähriger Kumpel ( Polizist ) hat mir dies erzählt !

Alaska

Geschrieben

Heftige Antworten zwischendurch! Und heftige Anfeindungen und Unterstellungen... wo immer die Beweggründe liegen.

Nur um da was abzugrenzen:

Es ist die ERSTE Anzeige meines Lebens (>40 Jahre), die ich gemacht habe. Ich habe genug Toleranz und kann auch im Falle noch mit Dummheit umgehen, auch wenn es mir sehr schwerfällt, aber "doppelter Preis für OHNE Papiere"?

Ich wollte eben das vermeiden, was hier ein paar erkannt haben: Die Meldung abends, daß jemand was vorhatte, über eine Internet-Achsoböse-Waffen-plattform gesucht hat und fündig geworden ist, danach bumm. Ich wechsel auch nicht die Strassenseite, weil auf meiner das "Frauengeschrei" bestimmt nur ein harmloser Streit unter Eheleuten ist. Noch Fragen zur Zivilcourage? Oder zur Prävention? Dazu habe ich zu lange in Konferenzen zur Kriminalitätsprävention gegessen.

Und in der Rückmeldung des LKA, soviel darf ich sagen, waren die Worte "in diesem besonderen Falle sehr hilfreich" gefallen.

(das habe ich aber erst heute erfahren)

Ansonsten halte ich es im Regelfalle auch so: Klares "Nein" oder ein einfaches "Mach Dich weg!" reicht aus.

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