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IGNORED

Waffen, die ma nicht führen darf. (neues Recht)


Bloody Soul

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Geschrieben
Verboten sind nach der neuen Regelung weder Einhand-Klappmesser, noch als Waffen eingestufte Messer.

Verboten werden soll nach der neuen Regelung deren Führen;

und da sind wiederum bestimmte Ausnahmen (für die "Nicht-AnscheinsWaffen") vorgesehen.

Sorry für die Korrektur.

Beim Führen von Hieb- und Stichwaffen sowie beim Führen von "bösen" nicht-Waffen-Messern gibt es die in §42a Absatz3 aufgeführten Ausnahmen. Die Pöhsen Softairs sind immer vom Führverbot erfasst.

Ich denke auch, daß das Führen von Werkzeugen wie dem Leatherman Wave durch den "allgemein anerkannten Zweck" erlaubt ist. Kann man aber bestimmt drüber streiten.

Geschrieben
Sieht ja wirklich toll aus...aber was bringt das ? Ausser das man sich selber verletzt wenn es keine Sicherung/Arretierung gibt ?

Hallo Herr Dr. !

Das Tool hat eine Arretierung!!!!

Geschrieben
Sieht ja wirklich toll aus...aber was bringt das ? Ausser das man sich selber verletzt wenn es keine Sicherung/Arretierung gibt ?

zum eine arretiert das Wave alle Werkzeuge, also auch die Klinge. Zum anderen ist das sehr wohl nützlich. Im Haus und im Garten verwende ich sehr viel ein Tool (Victorinox und Wave), immer dann, wenn sich der Gang zum Werkzeugschrank nicht lohnt. Und obwohl das Victorinox das bessere Tool ist (IMHO), nehme ich wegen der Einhandklinge öfter das Wave.

Geschrieben
Hallo Herr Dr. !

Das Tool hat eine Arretierung!!!!

Entschuldigung.

Aus dem Video kann ich nicht erkennen das die Klinge arretierbar ist. Nur dann macht es ja Sinn. Wenn man die Klinge einhändig öffnen kann und die Klinge dann gesichert ist.

Aber im Clip, öffnet er das Messer und drückt es wieder zu. Ich kann immer noch keine arretierung sehen. Erklär mal bitte.

Geschrieben
Nö tut mir leid, zum "rausposaunen meiner geistigen Winde" frage ich dich auch nicht ich tu es einfach!

freies land - jeder darf sich in dem maße der lächerlichkeit preisgeben, wie er willens ist, dies zu ertragen!

ich stelle fest: deine leidensfähigkeit ist immens!

grüße

Geschrieben
Entschuldigung.

Wofür? Ist OK!

Aber im Clip, öffnet er das Messer und drückt es wieder zu. Ich kann immer noch keine arretierung sehen. Erklär mal bitte.

Er, ist in diesem Fall ich! :rolleyes:

Wenn Du Lautsprecher hast, dreh mal die Lautstärke hoch, da hörst Du es klicken, wenn die Klinge einrastet.

Beim schließen drücke ich die Arretierung mit dem Daumen herunter.

Geschrieben
Wie man die Klinge eines Leatherman mit einer Hand rausbringt mußt Du mir unbedingt mal vorführen.

Bei einigen Leatherman-Modellen, wie z.B. dem charge ALX geht das sehr gut. Ich habe eins mit Alu-Griffschalen und das Messer ist als Einhandmesser konzipiert.

lg

SF

Geschrieben
Wofür? Ist OK!

Er, ist in diesem Fall ich! :rolleyes:

Wenn Du Lautsprecher hast, dreh mal die Lautstärke hoch, da hörst Du es klicken, wenn die Klinge einrastet.

Beim schließen drücke ich die Arretierung mit dem Daumen herunter.

Habs gesehen. Es ist eine arretierung vorhanden. In dem Fall wird es wohl leider ab dem 1.4 verboten werden...das führen zumindest...

Geschrieben
Es gibt genau dazu ebenfalls eine Änderungen, ganz hinten bei den Strafvorschriften. Wenn ich es richtig mitbekommen habe sind die Rechtsfolgen beim Verstoß gegen 42a etwas schieflastig.

- Die Beschlagnahme (nicht Sicherstellung!) der Gegenstände ist möglich

- Es wird als Ordnungswidrigkeit behandelt (wohl um es aus dem Strafrecht rauszuhalten)

- Als Geldstrafe sind wohl 60 TS vorgesehen.

Ist im Entwurf-Stadium. Der endgültige Gesetzestext kommt erst noch.

Waffenrechtliche Konsequenz ist schwer zu beurteilen.

- Wo kein Kläger, da kein Richter, wo kein Polizist, da keine OWi.

- Wenn sich eine solche OWi nicht häuft, dringt das kaum bis zur Waffenbehörde durch.

- Wenn mal wieder bei der Überprüfung der Zuverlässigkeit (Wegen neuer Erlaubnis o.Ä.) der Pol. Dienst befragt wird und die sagen dann: "Ständig sammeln wir bei dem Messer ein..." Wär's schlecht.

Also bei der was-wäre-wenn Fragestellung:

keine automatische Folge. Es kann bei ungünstiger Konstellation Folgen haben. Wahrscheinlich passiert in diesem Leben aber nix. Wenn's den Wirt bisher nicht gestört hat, wird's auch in Zukunft gehen. Und beim Hirschfänger hab' ich gelernt: "Brauchtum !" also: wenn Hirsch-Messer, dann nur mit Jäger-Loden.

Nix für ungut, aber Du lernst wirklich nichts dazu: Zweimalige OWi nach WaffG und Du bist Deine Zuverlässigkeit mit allen Konsequenzen los. Nachzulesen im derzeit gültigen WaffG...

Gruß, Ronald

Geschrieben
Nix für ungut, aber Du lernst wirklich nichts dazu: Zweimalige OWi nach WaffG und Du bist Deine Zuverlässigkeit mit allen Konsequenzen los. Nachzulesen im derzeit gültigen WaffG...

Gruß, Ronald

Auf wenn es sehr beliebt ist diesen Unfug zu verbreiten: Das stimmt so nicht.

In § 5 Absatz 2 Satz 5 Waffengesetz heist es:

Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die

....

wiederholt oder gröblich gegen die Vorschriften eines der in Nummer 1 Buchstabe c genannten Gesetze verstoßen haben.

Die seltsame Rechtsauslegung, dass zwei einfache Ordnungswidrigkeiten bereits "wiederholt" bedeuten und daher zum Verlust der Zuverlässigkeit führen ist haltlos. Die gesamte Rechtsliteratur geht davon aus, dass "wiederholt" ein hartnäckiges, unbelehrbares Ignorieren der Regeln definiert. Ein Erlaubnisentzug nach nur zwei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten hätte vor einem deutschen Gericht keinen Bestand.

Geschrieben

Nur so am Rande:

Ich hab' heute mal versucht, die (sich automatisch im geöffneten Zustand verriegelnde) Klinge meines Schweizer Taschenmessers(!!!) von Victorinox einhändig zu öffnen. Das geht sogar mit einigem Geschick!

Ich seh' dann im Extremfall folgende Situation: Der Richter sagt zum Angeklagten "jaja, tut mir leid, aber ich muß Sie trotzdem verurteilen weil es halt das Gesetz so verlangt".

(Genausoeinen Fall hatten wir mal vor Jahren irgendwo in Nordbayern, wo ein Rekrut bei der BW zum Andenken an die Dienstzeit EINE .308er Patrone hat mitgehen lassen, die dann jahrelang vergessen in einer Blechdose schlummerte; bei einer Durchsuchung wurde sie gefunden (nix anderes) und er wurde von einem sich für das Gesetz entschuldigenden Richter wg. Verstoßes gg. das KWKG verurteilt.)

Das Gesetz ist schon allein rein handwerklich, also von den Formulierungen her, unterirdisch.

Grüße

Iggy

Geschrieben
.... Ich hab' heute mal versucht, die .. Klinge meines Schweizer Taschenmessers(!!!) von Victorinox einhändig zu öffnen. Das geht sogar mit einigem Geschick!

ich hab es auch probiert - mein geschick reicht dafür nicht! ist aber de facto egal - deswegen wird aus dem schweizer noch lange kein einhandmesser.

.... zum Andenken an die Dienstzeit EINE .308er Patrone hat mitgehen lassen, ....
muss man ja auch nicht unbedingt so verständnisvoll sehen wie du.

grüße

Geschrieben

Ist das führen von Einhandmessern wirklich eine "geringfügige Ordnungswidrigkeit" wie Jennerwein schreibt?

So wie falschparken?

Wo anders hier hatte ich was von bis zu 60 TS gelesen.

Geschrieben
ich hab es auch probiert - mein geschick reicht dafür nicht! ist aber de facto egal - deswegen wird aus dem schweizer noch lange kein einhandmesser.

Eben.

Nichtsdestotrotz trifft die Bemerkung, das Gesetz sei schon rein handwerklich unterirdisch schlecht gemacht, den Nagel auf den Kopf. Zweifelsfragen, die bereits jetzt auftauchen (wie - aufgrund seltsam verklausulierter Formulierung - die zum Schweizermesser !) zeigen das.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Ist das führen von Einhandmessern wirklich eine "geringfügige Ordnungswidrigkeit" wie Jennerwein schreibt?

So wie falschparken?

Wo anders hier hatte ich was von bis zu 60 TS gelesen.

Richtig, etwa so wie Falschparken. Da wird beim zweiten Mal auch nicht gleich der Führerschein eingezogen.

Tagessätze gibt es nur bei Straftaten und das Führen von Messern und Anscheinswaffen wird nach der Beschlußlage eindeutig eine Ordnungswidrigkeit.

Geschrieben
Richtig, etwa so wie Falschparken. Da wird beim zweiten Mal auch nicht gleich der Führerschein eingezogen.

Tagessätze gibt es nur bei Straftaten und das Führen von Messern und Anscheinswaffen wird nach der Beschlußlage eindeutig eine Ordnungswidrigkeit.

Aber der angedachte Strafrahmen fällt deutlich anders aus als beim Falschparken. War da nicht was von: "bis zu 10.000 Euro für das unerlaubte Führen einer Anscheinswaffe"?

Unabhängig davon, dass ich den Strafrahmen für deutlich überzogen halte, bin ich gespannt, wie hoch das OWiG für die ausfällt, die als erste nach in Kraft Treten der neuen Regelungen erwischt werden. Ich möchte fast eine Wette eingehen, dass an denen, je nach dem, in welcher Region sie erwischt werden, ein Exempel statuiert wird und ihnen deshalb der Orkan deutscher Judikativen mit voller Wucht ins Gesicht blasen wird.

Geschrieben

Man ist das idiotisch, ich habe nun beinahe 30 Jahre ab und

an die verschiedensten Messer geführt und würde mich in Zukunft strafbar machen.

Das ist eine Zumutung!

Für alle friedvolle Menschen ist so ein Gesetz ein Schlag ins Gesicht!

Die "Bösen" werden weiterhin solche unerlaubten Sachen führen.

GUT, ich bin mir sicher das ich auch in Zukunft nicht kontrolliert würde,

aber potentiell eine Ordnungswidrigkeit zu begehen - heisst beinahe

friedvolle Bürger zu kriminalisieren.

Man kann auch mit einem Messer mit 12cm Klingenlänge jemand killen.

Mit einem Hammer kann man jemand den schädel einschlagen.....

Verbote ändern doch nichts an der Kriminalität, sie schwächen auch

Aggressionen nicht ab.

Hier sollte man anderswo ansetzen.....

Ich als harmloser und braver Bürger fühle mich fast in den Grundrechten verletzt.

Damals als Handwerker hatte ich ein Butterfly Messer, weils einfach praktisch war,

um zBsp. Putzgewebe abzuschneiden, man hat da nur eine Hand frei, und der Mechanismus

war unempfindlich gegen Gips (einfach mit ner Stahlbürste abbürsten).....

Auch heute finde ich die Einhandmesser sehr praktisch... und nein ich bin kein

potentieller Messerstecher, oder Killer.

Geschrieben

"Tagessätze gibt es nur bei Straftaten und das Führen von Messern und Anscheinswaffen wird nach der Beschlußlage eindeutig eine Ordnungswidrigkeit." Ist also alles in Ordnung?

Die Begründung für diese Maßnahme zeigt wieder einmal die Absurdität der neuesten Waffenrechtsänderung. Die Messer müssen verboten werden, weil Jugendliche sie als Statussysmbol mit sich herumtragen würden, sagt dei Polizei. Dies wäre so, seitdem die Butterfly-Messer verboten sind. Und um denen die Messer wegnehmen zu können, muß nun das schwere Geschütz Waffenrecht aufgefahren werden.

Jetzt läuft jeder Jäger und jeder Angler auf dem Nachhauseweg mit einem Messer in der Hosentasche Gefahr gegen das Waffenrecht zu verstoßen. Auch wenn es (noch) nur eine Ordnungswidrigkeit ist, traue ich dem Frieden nicht. Hier werden grundlos breite Schichten der Bevölkerung, eben auch diese Jugendliche, die mit diesen Messern keine Straftaten begehen, kriminalisiert.

Außerdem haben wir seit Jahren einen schleichenden Personalabbau bei der Polizei. Dafür hat die Polizei immer mehr spannende Aufgaben: Handy-Verbot im Auto kontrollieren, Rauchverbote in Kneipen durchsetzen und jetzt auch noch Hosentaschen nach Böker- und Spyderco-Messer durchsuchen. Dieser Innenminister und der Bundestag werden zu einem Sicherheitsrisiko, jedefalls tun sie ncihts für die Innere Sicherheit.

Geschrieben
ich hab es auch probiert - mein geschick reicht dafür nicht! ist aber de facto egal - deswegen wird aus dem schweizer noch lange kein einhandmesser.

...

Nun ja, es heißt "Messer mit einhändig feststellbarer Klinge"; in Klammern dann noch "Einhandmesser". Wir kennen die kreativen Wortneudefinitionen unseres Gesetzgebers ja schon von 2003 von den pöhsen Pump-Guns als die solche mit Nur-Pistolengriff definiert worden sind (fachlich fraglos Schwachsinn).

Nachdem ich dem Gesetzgeber nun aus Erfahrung nur wenig bis null Kompetenz zutraue, wäre ich mir nicht allzu sicher, ob nicht einfach alle "Messer mit einhändig feststellbarer Klinge" zu Einhandmessern definiert werden - eben analog wie die Pump-Guns.

...

muss man ja auch nicht unbedingt so verständnisvoll sehen wie du.

grüße

Tja, glücklicherweise war sogar der Richter verständnisvoller als DU (sonst hätte er sich ja nicht für das Anwenden-müssen eines im Einzelfall völlig überzogenen Gesetzes ENTSCHULDIGT).

Grüße

Iggy

Archiviert

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