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IGNORED

Munitionserwerb mit WBK-gelb ohne Eintrag


k98

Empfohlene Beiträge

Nein.

Ohne einen Waffeneintrag und der daran geknüpften Munitionserwerbsberechtigung auf der "gelben" WBK darf im Geschäft gar keine Munition verkauft werden, weder .22 lfB noch .50 BMG ...

Ausnahmen für "typische" Sportschützenkaliber gibt es rechtlich nicht.

Ja, der Verkäufer meint, für typische Sportschützenkaliber (nur die beiden genannten) sei das zulässig.

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Ja, der Verkäufer meint, für typische Sportschützenkaliber (nur die beiden genannten) sei das zulässig.

Hurra,

hoffentlich kaufen da viele......

Dann gibt es dem nächst wieder billige Waffen und/oder Deko-Waffen bei Egun........

so bekloppt kann doch eigentlich keiner sein oder???

die haben die sachkunde wohl morgens in den Haferflocken gefunden............

Sachen gibts.............

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die haben die sachkunde wohl morgens in den Haferflocken gefunden............

:rotfl2:

Der war gut, ich schmeiss mich weg!

Aber mal folgendes:

Wenn ich mit ner gelben WBK bei nem Händler ne Repetierbüchse kaufe,

darf der mir dann dazu passende Munition verkaufen?

Wahrscheinlich geht er einfach davon aus, daß ohnehin jeder Sportschütze über mindestens eine Waffe in diesen Kalibern verfügt... er handelt damit aber falsch und grob fahrlässig!

Bei mir trifft das nämlich gar nicht zu.

Und was soll ich dann mit KK und Schrot anfangen???

[ironie]

Ich bin eher dafür dass man 9mm Para und .223 Rem ohne passenden MES kriegt.

[/ironie]

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Wahrscheinlich geht er einfach davon aus, daß ohnehin jeder Sportschütze über mindestens eine Waffe in diesen Kalibern verfügt... er handelt damit aber falsch und grob fahrlässig!

Wenn nix eingetragen ist, dürfte er von nix ausgehen.

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... Ohne MES (der bei der gelben WBK automatisch mit dabei ist) [...

Du hast es doch selbst geschrieben, wenn ich auf gelb eine Waffe kaufe, MUSS mir der Händler die zugehörige Muni verkaufen, nix mit dürfen.

Und bring jetzt bitte nicht das Argument, ich hätte bei ihm meine letzte Rechnung nicht bezahlt, deswegen muß er nicht, das ginge am Thema vorbei. :rolleyes:

mfg

Ralf

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Kein Händler ist verpflichtet, Dir irgendwas zu verkaufen. Er hat das Hausrecht und entscheidet, ob im Deine Nase gefällt oder nicht. Also darf er Dir die Mun verkaufen.

Deshalb heißt das ja auch MunErwerbsErlaubnis und nicht MunErwerbsVerpflichtung :P.

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Du hast es doch selbst geschrieben, wenn ich auf gelb eine Waffe kaufe, MUSS mir der Händler die zugehörige Muni verkaufen, nix mit dürfen.

Und bring jetzt bitte nicht das Argument, ich hätte bei ihm meine letzte Rechnung nicht bezahlt, deswegen muß er nicht, das ginge am Thema vorbei. :rolleyes:

mfg

Ralf

Super Aussage!!!!!!! :peinlich: :peinlich:

müssen muss kein Händler, er darf, er kann, ob er auch wird entscheidet er alleine.....

verkaufen müssen muss er nicht!!!!!!!!

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so bekloppt kann doch eigentlich keiner sein oder???

die haben die sachkunde wohl morgens in den Haferflocken gefunden............

Vorsicht ! So bekloppt ist das gar nicht, wie es auf den ersten Blick scheint. Lies mal genau folgenden Wortlaut des § 14 Abs. 2 WaffG: :excl:

"Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern..."

Da vom Verband also nicht nur ein Bedürfnis zum Waffenerwerb, sondern eben auch eines zum Munitionserwerb bescheinigt worden ist, kann man auch auf die leere gelbe WBK Munition kaufen (sofern diese für nach Sportordnung des Schießsportverbandes für eine Sportdisziplin zugelassene und erforderliche Waffen bestimmt ist).

Ich kann nicht erkennen, dass der Gesetzgeber eine Reihenfolge vorgibt, was zuerst zu erwerben ist bzw. dass jemand zum Waffenerwerb gezwungen ist, wenn er vielleicht nur die Munition dafür (z.B. zum Gebrauch für eine Leihwaffe) haben möchte.

Nur die Flinte selbst war noch nicht gekauft. Ist das richtig?

Aus dem o.g. Grund ist das nicht richtig.

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-snip-

Ich kann nicht erkennen, dass der Gesetzgeber eine Reihenfolge vorgibt, was zuerst zu erwerben ist bzw. dass jemand zum Waffenerwerb gezwungen ist, wenn er vielleicht nur die Munition dafür (z.B. zum Gebrauch für eine Leihwaffe) haben möchte.

Aus dem o.g. Grund ist das nicht richtig.

Nach deiner Rechtsansicht darf der Besitzer einer leeren gelben WBK also Munition sagen wir z. B. .22 lfB kaufen?

Grüße

Robert

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abgesehen davon, dass ich den sinn einer solchen handhabung nicht verstehe (sammler ausgenommen / was will ich mit muni, fuer die ich kein eisen habe... :confused: ) meine ich mich zu entsinnen (habe meine kaertchen gerade nicht bei mir), dass der wortlaut von neugelb besagt, dass die wbk mich berechtigt, (sinngemaess) "...waffen diesen und jenen typs sowie der dafuer bestimmten munition..." zu erwerben (man mag mich jetzt gerne berichtigen, aber so in etwa habe ich es im hirn).

ergo: wenn nix waffe, dann nix munition dafuer bestimmt.

obwohl ich auch jedwede 'erleichterung' begruesse, glaube ich nicht dass diese auslegung von frank & monika konform ist...

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§ 10 III WaffG "Erteilung von Erlaubnissen..."

"Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine WBK für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt. In den übrigen Fällen wird die Erlaubnis durch einen Munitionserwerbsschein für eine bestimmte Munitionsart erteilt."

An diesen Grundsatz muß sich sowohl der Regelungsinhalt der "grünen" als auch der "gelben" WBK halten, zumal der § 14 IV WaffG (die Regelungen zur "gelben" WBK) nur die Waffenarten und Fristen aufführt, jedoch keine weiteren Regelungen trifft.

Leere WBK (egal ob "grün" oder "gelb") = kein Munitionserwerb im Waffengeschäft.

§ 14 II regelt die Bedürfnisanerkennung bei Sportschützen und gilt deshalb auch wieder für "grün" und "gelb". Dann hat der WBK-Inhaber ein anerkanntes Bedürfnis zum Munitionserwerb. Schön. Ein anerkanntes Bedürfnis ist aber noch keine Erwerbsberechtigung. Der allgemeine Grundsatz zur Erteilung der Erwerbserlaubnis ist in § 10 III zu finden (oder obenstehend nachzulesen) und danach gilt die Munitions-Erwerbserlaubnis eben nur für eingetragene Schußwaffen.

In unserem Beispielsfall darf die "gelbe" WBK dann eben nicht leer sein !

So ist kein Munitionserwerb möglich.

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Hmmmmm......

wäre auch meine Auffassung. Eine gelbe WBK würde ja wirklich zur Munitionserwerbsberechtigung aller Art mutieren, wenn man SB's Interpretation folgte. Generell wird doch so gehandhabt, daß es Munition nur für eingetragene Waffen gibt. Macht auch Sinn.

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So, jetzt muss ich auch noch meinen Senf dazu abgeben :heuldoch:

Hab mir bei Frank und Monika nen 98er gekauft, wollte auch gleich ein Packung Mun mitnehmen - geht nicht, erst müsse ich mir die

Waffe eintragen lassen :gaga:

Also, ich zur Behörde und die Eintragung machen lassen, dann zu F&M - jetzt gab es Mun.

Da die Mun recht brauchbar war, wollte ich ne Woche später noch ein par Päckchen kaufen; das dumme dabei war nur ich hab meine WBK

im Handschuhfach liegen lassen (Tiefgarage nicht Firmenparkp.). Obwohl ich beim gleichen Verkäufer war, gab´s nix; der wiederum hatte die WBK

kopiert.

Da es ja theoretisch möglich sei, dass ich die Waffe wieder veräußert hätte, blieb mir nichts anderes übrig als quer durch die Stadt zu stapfen

und meine WBK zu holen.

Moral von der Geschichte - So macht man sich richtig gute Freunde :00000733:

Gruß Hülsenstopfer

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@huelsenstopfer:

kann und darf er aber.

in meinem falle ist es so:

eigentlich ist es (lediglich) ein entgegenkommen des "haus- und hof-waffen- und munitionsgeschaeftes", dass die mir das zeug (muni), das ich dort kaufe, auch ohne staendige (wieder-)vorlage meiner wbks geben; sie haben sich meine wbks kopiert.

waere ich ein boeser mensch, koennte ich eine plempe verkaufen, und wuerde mir immer noch muni dafuer kaufen (wofuer/womit ich die dann aber verwenden will, bliebe mein problem...).

und damit wiederum wuerde ich mich selber strafbar machen...

meingottistdaskompliziertundverquirlt....

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abgesehen davon, dass ich den sinn einer solchen handhabung nicht verstehe was will ich mit muni, fuer die ich kein eisen habe... :confused: )

Weil ich das Eisen am Abend von einem Schützenkollegen am Stand ausleihen werde und der Kollege nicht auch noch seine spezielle Mun opfern will?

Naja - die Ansicht von SB ist doch "sehr eigen" und wird wohl keiner weiteren Überprüfung bestehen...

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