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IGNORED

Neue Gelbe ist voll , wie weiter ?


Ordonanz

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Geschrieben

Die Neue Gelbe soll dem Sportschützen den erleichterten Erwerb eröglichen.

Meine hat keine Einschränkungen, alle in § 14.4 genannten "Waffenarten"

sind aufgeführt. Weiterhin heißt es im Gesetzestext, dass es keine mengenmäßige

Einschränkung beim Erwerb gibt.

Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Behörde mir in diesen Falle eine "Anschluss - WBK"

ausstellen muß ? Denn die Erlaubnis zum Erwerb der aufgeführten Waffen wurde ja bereits mit

dem ersten Ausweisdokument erteilt.

Besten Dank im Voraus für konstruktive Antworten!

Ordonanz

Geschrieben

Nun ja, die Anzahl von Waffen, die Du erwerben darfst ist tatsächlich nicht beschränkt. Daß auf der gelben WBK nur eine bestimmte Anzahl eingetragen werden kann ist eine rein praktische Angelegenheit (Format) und soll nicht etwa vorgeben dürfen, wie viele Waffen besessen werden sollten (obwohl als Mindestmaß ja die Karte voll werden sollte). Rein praktisch gesehen sollte einfach eine Folgekarte ausgeschrieben werden auf die das neue Spielzeug eingetragen wird!

Geschrieben

Mach es nicht komplezierter als es ist! Mit der "vollen" gelben WBK zum Händler. Die Waffe kaufen und "volle" gelbe WBK mit Kaufbeleg zur Eintragung beim Amt vorlegen. :s75:

Geschrieben

Hallo Ordonanz,

ich hatte keine Probleme mit meiner Behörde wegen einer neuen gelben WBK. Ich habe meinem Sachbearbeiter angesprochen wie es mit einer vollgeschriebenen WBK weiter geht. Die Antwort war folgende... Da mein Sportschützenbedürfnis noch gülltig und auch nachgewiesen ist, gibt es keine Probleme mit dem Antrag einer "Folge-WBK" (dauerte bei mir ca. 2 Wochen). Inzwischen besitze ich drei gelbe WBK´s.

Ich gebe Dir folgenden Rat: Rede zu erst immer mit Deinem Sachbearbeiter!

Gruß

SteyrM12

Geschrieben

Wie schon gesagt, die "Gelbe" ist lediglich das Formular, auf dem die nach § 14 Abs. 4 WaffG erteilte waffenrechtliche Erlaubnis wiedergegeben ist. Ist diese voll (ausgefüllt) und gilt die Erlaubnis weiter (sonst wäre sie ja zu widerrufen..),

dann gibt es eben das nächste Formular.

Am Papier soll's schließlich nicht scheitern.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

So isses.

Nur zur Klarstellung: die gelbe WBK ist zwar unbefristet, aber hinsichtlich der Waffenmenge nicht unbeschränkt, weil auch für diese das Erwerbsstreckungsgebot des § 14 Abs. 2 Satz 3 WaffG gilt. Ich glaube wir haben hier irgendwann schon mal über 2/6 diskutiert. :ninja:

Geschrieben
So isses.

hinsichtlich der Waffenmenge nicht unbeschränkt, weil auch für diese das Erwerbsstreckungsgebot des § 14 Abs. 2 Satz 3 WaffG gilt.

Hallo SB

wie immer gibst du hier eine falsche Aussage wieder. Wie verschiedene Gerichtsurteile bestätigen, besteht die 2/6 Regelung nicht für die Erlaubnis nach §14 Abs. 4. So ist auch der Wille des Gesetzgebers. Daran ändern auch die ständigen Wiederholungen deines Wunsches nichts.

Steven

Geschrieben
die gelbe WBK ist zwar unbefristet, aber hinsichtlich der Waffenmenge nicht unbeschränkt

Die Beschränkung ergibt sich aber nur durch die eigene Sterblichkeit. Wäre ich unsterblich, könnte ich unter Beachtung der 2/6-Regel (insofern sie denn irgendwann mal zweifelsfrei auch für die Gelbe gilt) auch mengenmäßig unbeschränkt Waffen erwerben.

Geschrieben
Daran ändern auch die ständigen Wiederholungen deines Wunsches nichts.

Steven

Es ist nicht mein Wunsch (der ist ein ganz anderer, tut aber hier nichts zur Sache).

Es steht so im Gesetz, für jedermann ganz leicht nachzulesen. Dass Gerichte manchmal anders entscheiden ist bekannt, ändert aber nichts an der Rechtslage, die in Kürze auch für Dich NOCH GENAUER klargestellt werden wird.

Du unterschlägst zudem, dass es auch anderslautende Gerichtsurteile gibt. Das VG Freiburg hat z.B. richtig entschieden. :heuldoch:

Die Beschränkung ergibt sich aber nur durch die eigene Sterblichkeit.

Diesen philosophischen Ansatz sollte man natürlich nicht unter den Tisch fallen lassen und mit großem Respekt betrachten. :s2:

:rotfl2:

Geschrieben
Du unterschlägst zudem, dass es auch anderslautende Gerichtsurteile gibt. Das VG Freiburg hat z.B. richtig entschieden. :heuldoch:

:rotfl2:

Hallo SB

dieses Urteil konnte nur zustande kommen, weil in diesem einen Einzelfall der Richter den Willen des Gesetzgebers nicht berücksichtigt hat. Oder er hat sich nicht die Mühe gemacht, diesen Willen zu erforschen.

Steven

Geschrieben

Ja klar. So muss es gewesen sein. :rotfl2:

Lies Dir einfach mal die Argumentationskette in diesem Urteil durch. Meines Erachtens einfach nur perfekt ! :icon14:

Vielleicht solltest Du fairerweise auch mal dran denken, dass das Weglassen eines ursprünglich angedachten Satzes auch daran liegen kann, dass man etwas nicht doppelt regelt bzw. deutlicher formulieren möchte. ;)

Geschrieben
...

dieses Urteil konnte nur zustande kommen, weil in diesem einen Einzelfall der Richter den Willen des Gesetzgebers nicht berücksichtigt hat. Oder er hat sich nicht die Mühe gemacht, diesen Willen zu erforschen.

Das Problem ist, dass alle anderslautenden Urteile für den Abort sind, wenn demnächst (wie im Arbeitspapier enthalten) explizit 2/6 auf Gelb im Gesetz verankert wird, womit der Gesetzgeber einem gegenteiligen Willen Ausdruck gibt.

In dieser Situation ist auch das Anstrengen von Klagen gegen eine etwaige, eingetragene 2/6-Beschränkung zum jetzigen Zeitpunkt nicht wirklich tragfähig.

Unabhängig von der Situationsbeschreibung halte ich das, was da kommen soll für alles andere als prickelnd…

Geschrieben
wenn demnächst

Hallo

ich halte mich an die Gesetze, die z. Z. Gültigkeit haben.

Das haben die Sachbearbeiter gefälligst auch zu tun.

Also, Neue Gelbe WBK = keine Anwendung der 2/6 Regelung. = Wille des Gesetzgebers.

Steven

Geschrieben

Hallo SB

du bist, deiner Aussage nach, Beamtin. Scheinbar meint ihr es wirklich nicht böse wenn ihr die Wirtschaft schädigt. Betrifft ja nicht euch. Eure Gehälter sind sicher und so ein BüMa, der zusehen muß wie er über die Runden kommt, kann man schon mal durch falsche Anwendung des § 14 Abs. 4 (Korrektur nicht nötig, denn bei einem Gesetzestext, der nicht eindeutig ist, zählt der Wille des Gesetzgebers. Man muß sich natürlich die Mühe machen, diesen zu ergründen.) in den Ruin treiben. Interessiert so manchen Beamten recht wenig.

Ich bin es im übrigen leid, mit dir ständig über die Auslegung des 14/4 zu diskutieren. Ich schreibe nur noch zu diesem Thema, da du Fragen, die von Neuzugängen bzgl. dieses Gesetzestextes gestellt werden, aus deiner falschen Sicht beantwortest. Könnten ja einige der Meinung sein, daß dein hochtrabender Nickname ein Zeichen für Richtigkeit darstellt. Dies ist der einzige Grund, der mich zum korrigieren bewegt. Ich habe nämlich nicht so viel Zeit bei meiner Arbeit, tausende von Antworten zu schreiben und permanent während meiner Arbeit bei WO anwesend zu sein. Muß tagsübert effektiv arbeiten, da ich in der freien Wirtschaft beschäftigt bin.

Steven

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Hier meine Anfrage ans LRA:

Sehr geehrter Herr xxx,

ich besitze eine WBK gelb Neu Nr. xxx/xxxx vom xx.xx.xx die mittlerweile "voll" ist. Der Händler von dem ich eine Waffe erwerben möchte ist der Meinung ich könnte die Waffe bei ihm kaufen (mit der vollen WBK) und dann beim LRA anmelden, da die WBK unbefristet ausgestellt ist und bekäme dann vom LRA ein Folgedokument ausgestellt. Ist diese Verfahrensweise so richtig, oder soll ich mir vor dem Kauf ein Folgedokument ausstellen lassen. Bitte um kurze Rückinfo.

Mit freundlichen Grüßen

und die dazugehörige Antwort:

Sehr geehrter Herr xxxx,

wenn der Händler solche Aussagen macht, finde ich das sehr bedenklich und wäre eigentlich ein Grund, seine Zuverlässigkeit bezüglich des Waffenhandels zu überprüfen.

Falls eine gelbe WBK voll ist, muss eine neue über den Landesverband beantragt werden. Eine "Folge-WBK" gibt es nicht. Sebstverständlich ist normalerweise eine gelbe WBK unbefristet, das berechtigt jedoch nicht, mit dieser vollen WBK Waffen zu erwerben.

wie man sieht ist es immer besser VORHER mit dem SB zu sprechen, gut man kann es drauf ankommen lassen und bis vors werweisswas Gericht ziehen, ist aber nunmal nicht mein Ding,........

gruß emmi

Geschrieben

Nein, es waere ein Grund, das naechste Mal mit einem Anwalt zu sprechen, wenn ein SB mal wieder mit seinem Job ueberfordert ist und falsche Auskuenfte gibt.

Dein Dealer hat Recht, die neugelbe WBK wird einfach "verlaengert", indem bei ueberfuellung eine weitere (Folgekarte) ausgestellt wird.

Und nun mal mein Wort zum Sonntag:

Genau weil das vor Gericht ziehen nicht euer Ding ist, habt ihr die Anwendung des WaffG die ihr verdient! Weil jede noch so absurde und abenteuerliche, vom Gesetz nicht gedeckte Sicht eines Amtsbuettels als Wort G*ttes angesehen und bloss nicht mal kritisiert, geschweige denn mit den Mitteln des Rechtsstaats (und nebenbei des Dienstrechts) korrigiert wird. Nur deswegen koennen solche Zustaende einreissen. SELBER SCHULD!

Geschrieben
Sehr geehrter Herr xxxx,

wenn der Händler solche Aussagen macht, finde ich das sehr bedenklich und wäre eigentlich ein Grund, seine Zuverlässigkeit bezüglich des Waffenhandels zu überprüfen.

Falls eine gelbe WBK voll ist, muss eine neue über den Landesverband beantragt werden. Eine "Folge-WBK" gibt es nicht. Sebstverständlich ist normalerweise eine gelbe WBK unbefristet, das berechtigt jedoch nicht, mit dieser vollen WBK Waffen zu erwerben

Diese Aussage müsste mir mein SB schriftlich und rechtsverbindlich geben. Würde ihm imho schwer fallen. Wenn die alte voll ist hat er eine neue Ausszustellen, vom mir aus ein paar Euro fürs Papier und seine Arbeit zu verlangen , und gut isses. Da brauchts auch keine 2 Wochen dafür. Schrank gehen, WBK holen, Ausfüllen sollte schneller möglich sein. Bin mal gespannt wie meiner reagiert, wenn meine gelbe mal voll ist, leider habe ich immo noch 6 Plätze drin frei :traurig_16:

Greetz

Peter

Geschrieben

Moin

Der Händler muß sich vergewissern das eine gültige Erwerbsberechtigung vorliegt.

Er muß nicht prüfen ob alle Zeilen, der (gelben) WBK, "zugekleistert" sind.

Der WBK Inhaber verfährt, wie gehabt, indem er die "Krachlatte" erwirbt und

den Erwerb anzeigt. Er muß, diese folge WBK, nicht Beantragen.

Gruß

Opa686

Geschrieben

Meine Gelbe war auch voll. Musste einen Fragebogen ausfüllen, ähnlich wie der, den man beim Erstantrag ausfüllen muss.

Zwischen 50 und 60 Euronen gelöhnt, neues Formular bekommen.

War alles eine Sache von einer Woche.

Aber das neue Formular (gelbe WBK) gähnt noch vor Leere......

Gruß Habakuk

im FWR

Geschrieben
und die dazugehörige Antwort:

Sehr geehrter Herr xxxx,

wenn der Händler solche Aussagen macht, finde ich das sehr bedenklich und wäre eigentlich ein Grund, seine Zuverlässigkeit bezüglich des Waffenhandels zu überprüfen.

Falls eine gelbe WBK voll ist, muss eine neue über den Landesverband beantragt werden. Eine "Folge-WBK" gibt es nicht. Sebstverständlich ist normalerweise eine gelbe WBK unbefristet, das berechtigt jedoch nicht, mit dieser vollen WBK Waffen zu erwerben.

Au weia ! Ist das :peinlich: so einen Schmarrn auch noch schriftlich rauszugeben. :angry2: Die Gutsherrenart erkennt man schon im ersten Satz "... finde ich...". :icon13:

Geschrieben
Au weia ! Ist das :peinlich: so einen Schmarrn auch noch schriftlich rauszugeben. :angry2: Die Gutsherrenart erkennt man schon im ersten Satz "... finde ich...". :icon13:

Auf dem Stand war mein zuständiges RP auch bis genau 22.12.2005

Kurz vor knapp sind die Herrschaften aber wieder auf den rechten Weg

gekommen, und haben grosszügig auf ein neues Antragsverfahren

verzichtet.

Den Unterschied zwischen "Erlaubnis" und "Urkunde" kennen sie seitedem auch :eclipsee_gold_cup:

Archiviert

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