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IGNORED

Trapflinte erwerben


Dieterk

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute

Ich war heute bei meiner Dame vom Amt und hatte mal nachgefragt ob ich mir so ohne weiteres eine Bockdoppelflinte kaufen kann, da ich beabsichtige mit den Kumpels Trap schiessen zu gehen und nicht nach einer Flinte zum ausleihen beteln möchte.

Ich habe eine gelbe WBK die nach §14 abgestempelt wurde und bin schon seit 27 Jahren Sportschütze.

Ich schieße seit ca. 10 Jahren nur noch Kurzwaffen, hatte aber davor nur Langwaffen geschossen.

Nun verklickerte mir die Dame daß ich über einen Zeitraum von einem Jahr nachweisen müßte daß ich mit der beantragten Waffe regelmäßig geschossen habe.

Ich solle ein Schießbuch führen in dem ich die Trainingseinheiten eintrage und vom 1. Vorsitzenden des Vereins in dem ich Trap schieße (als Gastschütze)abstempeln und unterschreiben lassen solle.

Mindestens 18 Einheiten seinen erforderlich und mindestens über einen Zeitraum von einem Jahr.

Meine Nachfrage wo denn das so stehe beantwortete sie mir mit dem §14 Waffengesetz.

Was ich aber bisher in Erfahrung bringen konnte steht davon nix in diesem §14.

Dort steht, soweit ich das gelesen habe nur drin daß ein SPortschütze mindestens 1 Jahr Schießsport betrieben haben muß, da steht aber nichts von einer bestimmten Disziplin oder ähnliches.

Nun meine Frage an die Experten hier im Forum

Ist die Aussage rechtens und wie sollte ich mich Eurer Meinung nach verhalten.

Achso, nur daß Ihr einen Eindruck habt wie die Dame gestrickt ist - sagte die mir doch mit einem hintervotzigen Lächeln - Ich vertrete die Meinung, SO WENIG WAFFEN WIE MÖGLICH UNTERS VOLK

Darauf meine Antwort - DDR,STASI, DANKE FÜR DAS GESPRÄCH

Dann bin ich aufgestanden und gegangen bevor ich event. noch andere Dinge gesagt hätte.

Ich danke schon mal für Eure Hilfe

Gruß Dieter

Geschrieben

Es ist natürlich ein Schmarrn, daß man das geschossen haben muß, was man kaufen möchte.

Du übst länger als ein Jahr DEN SCHIESSPORT aus und sogar mit erlaubnispflichtigen Waffen.

Das ist mehr als das Gesetz fordert.

Daß sich die Dame hinter blöden Anscheinspolitikersprüchen versteckt, sollte man ignorieren.

Welches Landratsamt?

Heinrich

Geschrieben

So, Frage: Was steht denn genau bei Dir in der WBK? Was haben sie reingestempelt?

Wie ich die Situation jetzt verstehe, hast Du eine alte gelbe WBK gehabt, welche dann in eine neue umgewandelt wurde.

Rein rechtlich bräuchtest Du dann nicht einmal nachfragen, sondern könntest alle entsprechenden Waffe frei kaufen und dann eintragen lassen. In Deinem Spezialfall würde sich aber das vorherige Abschließen einer Rechtsschutzversicherung anbieten....

Geschrieben

...wobei erst drei Monate vergehen müßten bis der RS eintritt.

In so einem Fall traue ich mich das auch ohne RS durchzuziehen.

Das ist so glasklar, da zahlt am Ende wieder der berühmte Steuerzahler. :peinlich:

Heinrich

Geschrieben
Darauf meine Antwort - DDR,STASI, DANKE FÜR DAS GESPRÄCH

...wenig hilfreich.

Ich habe eine gelbe WBK die nach §14 abgestempelt

Was steht in deiner Gelben denn bitte ganau drin?

Gruß Gromit

Geschrieben
Ist die Aussage rechtens und wie sollte ich mich Eurer Meinung nach verhalten.

Hallo Dieterk

du hast eine neue Gelbe WBK. Wenn keine Einschränkungen darin enthalten sind sondern der Erwerb der Waffen nach §14 Abs. 4 damit erlaubt wurde, kauf dir eine BDF und melde sie innerhalb 14 Tagen bei deiner SBin an. Vordruck ausfüllen und mit WBK abgeben oder hinschicken oder beim Pförtner abgeben. Damit hast du deine Pflicht getan. Wenn deine SBin dir den Eintrag verweigert, verstößt sie gegen das Waffengesetz und wird in argumentative Probleme geraten. Mit so einer untergeordneten Nudel, die ihrer Meinung ausdruck verleiht, ist eine Einigung wenig wahrscheinlich.

Steven

Geschrieben
...Mit so einer untergeordneten Nudel, die ihrer Meinung ausdruck verleiht, ist eine Einigung wenig wahrscheinlich.

Steven

Du ordnest lieber mit Deiner Nudel unter...? :sla::tramp4::sla:

Geschrieben

Hallo Leute

Ich habe eine "Waffenbesitzkarte für Sportschützen gem. §14 Abs. 4 WaffG" (so stehts genau oben drauf) ausgestellt vom Landkreis Sankt Wendel - Kreispolizeibehörde - am 04.05.2004

Es ist keine alte gelbe WBK die nachträglich nach §14 gestempelt wurde (habe mich da vertan) sondern sie wurde nach §14 Abs4 ausgestellt.

Bisher waren schon 5 Einträge gemacht welche aber alle wieder veräußert wurden, es ist also zur Zeit keine Waffe eingetragen.

Klar, war meine Antwort wenig hilfreich aber bei so nem dämlichen Spruch geht mir der Hut hoch.

Gruß Dieter

Geschrieben

Spinnen die da auch? Ist das ansteckend...?

Würd' ich machen wie steven beschreibt: kaufen und melden.

Wenn die da auch nur einen Funken Hirnschmalz haben kriegst Du Deinen Eintrag.

Vielleicht mit der blöden Bemerkung "Ausnahmsweise..." oder so, aber das kann Dir ja wurscht sein.

Nicht mal ignorieren, sowas.

Heinrich

Geschrieben

Du hättest nicht fragen sondern kaufen sollen! Sie hätte die Bockflinte dann eintragen oder dir einen schriftlichen Bescheid geben müssen. Genau genommen kannste immer noch so verfahren (Vorrausgestzt du hast eine gelbe WBK ohne Einschränkungen!).

Geschrieben

Also bei meiner WBK steht folgendes auf der Vorderseite

Herrn.......... wird hiermit die Erlaubnis erteilt, Einzelladerwaffen mit einer Länge von mehr als 60cm zu erwerben und die tatsächliche Gewalt darüber auszuüben sowie die dafür bestimmte Munition zu erwerben.

Ich denke mal daß dies auf jeder nach §14 Abs.4 ausgestellten WBK so aufgedruckt ist.

Irgendwelche sonstigen Einträge, Vermerke oder gar Beschränkungen sind nicht eingetragen.

Wird eine Trapflinte eigentlich als Einzellader akzeptiert?

Ich hae mal bei Frankonia in Bexbach angerufen, die meinten es dürfte mit meiner WBK normalerweise keine Probleme geben, aber bei der Behörde weiss man nie was Denen so alles durch den Kopf geht.

Die meinten ich solle kaufen und den Eintrag verlangen.

Ehrlich gesagt geht mir diese Sachbeareiterin in St. Wendel echt auf die Nüsse.

Sieht man's mal wieder - gib einer Frau Macht und Du hast ein Problem :-)

Geschrieben
Wird eine Trapflinte eigentlich als Einzellader akzeptiert?

Was heißt akzeptiert? Eine (Bock)Doppelflinte ist immer ein Einzellader und hat schon immer auf der gelben WBK gepasst. Da gibt es noch nicht mal an dessen sportlichen Eignung zu deuteln. Wurfscheibenschießen ist eine sportliche Disziplin.

Geschrieben

Ich denke mal daß ich das auch so machen werde.

Ich bin zwar normalerweise kein Zankapfel aber in dem Fall leg ich's, wenn's denn sein muß drauf an.

Meine Rechtschutzversicherung hat bisher noch nicht einspringen müßen, vielleicht wird's ja das erste mal - dafür bezahl ich die schließlich.

Ich werde auf alle Fälle berichten.

Würde mir schon gut gefallen wenn diese Möchtegerngöttin auf'm Amt mal eine übergebraten bekommt, indem Sie dann doch eintragen müßte.

Mann wär das ein Fest :D das würd ich dann bei der Dame so was von raushängen lassen, so nach dem Motto - na, Frau ..... geht doch :D

Geschrieben
Also bei meiner WBK steht folgendes auf der Vorderseite

Herrn.......... wird hiermit die Erlaubnis erteilt, Einzelladerwaffen mit einer Länge von mehr als 60cm zu erwerben und die tatsächliche Gewalt darüber auszuüben sowie die dafür bestimmte Munition zu erwerben.

Hallo Dieterk

mit dieser Gelben WBK hat deine SBin dich aber ganz schön reingelegt. Die ist ja sowas von kastriert. Lt WaffNeuregG kannst du dir auf die "Neue Gelbe" Einzelladerlangwaffen, Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen, einschüssige Einzelladerkurzwaffen und mehrschüssige Vorderladerwaffen kaufen. Aber die Einschränkung auf EL Langwaffen hast du wahrscheinlich an der Backe, es sei denn, die Erteilung der Gelben liegt noch nicht länger als 1 Monat zurück und du kannst noch Widerspruch einlegen. Ich gehe davon aus, daß eine Rechtsmittelbelehrung auf dem Genehmigungsschreiben aufgedruckt war und die Jahresfrsit damit geknickt ist.

Steven

Geschrieben

Hi,

auch ein Kollege von mir hatte mit der Trappflinte in St.Wendel probleme, hat sie aber eingetragen bekommen. Die gute Frau ist normalerweise sehr umgänglich, manche Sachen sieht sie aber etwas eng. Den Spruch "sowenig Waffen ins Volk..... " traue ich ihr aber nicht zu. War es Frau Diewald ?

Greetz

Peter

Geschrieben
Sieht man's mal wieder - gib einer Frau Macht und Du hast ein Problem :-)

Bei so einer Aussage geht mir der Hut hoch. :angry2:

Ansonsten muss Dir die Bockflinte natürlich eingetragen werden (und die WBK "richtig" bzw. vollständig auf § 14 Abs. 4 WaffG angepasst werden). Aber mit DDR, Stasi etc. solltest Du etwas zurückhaltender sein...

Geschrieben
...

Mann wär das ein Fest :D das würd ich dann bei der Dame so was von raushängen lassen, so nach dem Motto - na, Frau ..... geht doch :D

Genau DAS würd' ich lassen.

Was bringt Dir das?

Nicht aus Untertanengeist.

Sondern weil es sinnlos ist sich mit blöden Sprüchen gegnseitig das Leben schwerzumachen.

Weil sie dumm rumgequakt hat, mußt Du das nicht auch tun.

Melde den Erwerb und gut.

Heinrich

Geschrieben
Sondern weil es sinnlos ist sich mit blöden Sprüchen gegnseitig das Leben schwerzumachen.

Weil sie dumm rumgequakt hat, mußt Du das nicht auch tun.

Melde den Erwerb und gut.

Würde ich so unterschreiben, weil eine Retourkutsche die Fronten nur verhärtet.

Wenn Du das nächste mal von der Dame etwas willst, was vielleicht auch von ihrem Ermessenspielraum abhängig ist, sieht es mit solchen "Revanchen" plötzlich zappenduster aus.

Jeder quakt mal dumm herum, das kann durchaus auch darauf zurückzuführen sein, dass die Dame an dem Tag schon anderweitigen Ärger hatte, den sie dann an Dir ausgelassen hat.

Das ist zwar nicht korrekt, aber menschlich und nachvollziehbar.

Ob die SBine dort beratungsresistent und ein ständiges amtliches Ärgernis für ihre Kundschaft ist, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen.

Die meisten Menschen wissen so ganz bei sich aber sehr wohl, wenn sie jemanden zu unrecht schikaniert haben.

Da brauchst Du der Tante durch eine emotional geleitete Revanche nicht das Gefühl geben, dass es im Grunde ja doch "adäquat" war, die "impertinente Kundschaft" kurz zu halten.

"DDR-" und "Stasi-" Sprüche würde ich dringend unterlassen (auch wenns schwerfällt) - es ist einfach wenig zuträglich das jemanden an den Kopf zu werfen, auf den man ab und an zwangsweise angewiesen ist.

Denk Dir im Zweifel einfach Deinen Teil.

Geschrieben

Angewiesen?

Die Amtler sind auf UNS, die Buerger angewiesen, WIR zahlen deren Gehalt!

Sie haben keine persoenlichen Vorlieben oder Abneigungen auszuleben, sondern das Gesetz anzuwenden. Tun sie das nicht, wird aber nicht gemeckert, sondern einfach geklagt, garniert mit DAB.

Allerdings wurden hier schon mehrere Fehler im Vorfeld gemacht:

1. Ueberhaupt zu fragen, ob man mit Neugelb eine Trapflinte kaufen darf. Ja, das darf man und das sollte man wissen. Man fragt ja auch nciht den Schupo, ob man bei Gruen ueber die Ampel gehen darf.

2. Die Beschraenkungen, die in der gelben WBK stehen, klingen nicht nach Neugelb, sondern nach Altgelb. Wurde die WBK nach dem aktuellen WaffG ausgestellt ($14...) deutet darauf hin), sofort zusehen, dass die rechtswidrige Beschraenkung auf Einzellader-LW rauskommt. Hoffentlich sind hier noch keine Fristen verstrichen.

Sonst hast Du ne kastrierte gelbe trotz einst rechtswidriger Beschraenkung und musst zusehen, wie Du eine normale gelbe bekommst.

Fuer den Fall der Doppelflinte ists aber egal, die ginge auch auf Altgelb, bzw auf Deine kastrierte gelbe.

Dem SB nachweisen, dass Du damit schon ein Jahr geschossen hast, musst Du auch nicht.

Also kaufen, eintragen lassen und wenn die nicht spurt, freundlich laechelnd erst mal einen rechtsmittelfaehigen Bescheid und dann den Chef verlangen. Wenn dann immer noch kein Stempel auf der WBK ist, geht man zum Anwalt und laesst den machen.

Dann WIRD eingetragen.

Geschrieben
Angewiesen?

Die Amtler sind auf UNS, die Buerger angewiesen, WIR zahlen deren Gehalt!

Sie haben keine persoenlichen Vorlieben oder Abneigungen auszuleben, sondern das Gesetz anzuwenden.

Du weisst selbst, dass das zwar rein theoretisch korrekt ist, in der Praxis jedoch...

Jaja, alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.

Tun sie das nicht, wird aber nicht gemeckert, sondern einfach geklagt...

So siehts aus; dazu sondert man aber keine unqualifizierten Bemerkungen (im Rahmen von Retourkutschen oder "DDR"-Bemerkungen) ab.

...garniert mit DAB

Im Zweifel ist die formlos - fristlos - fruchtlos.

Bringt i.d.R. nur dann etwas, wenn ein Behördenchef etwas gegen den betreffenden Untergebene hat - oder ein echt dicker Kalauer passiert ist.

Im vorliegenden Fall wäre eher eine FAB bei weiterer Uneinsichtigkeit der SBine das Mittel der Wahl.

Geschrieben

...oder in der Masse.

Wenn innerhalb kurzer Zeit jeder zweite, der mit dem Beamten zu tun hat, eine DAB absondert, wird er schon zitiert...

Aber dazu ist nach einem blöden Spruch kein Anlaß.

Anders wäre es nach rassistischen oder sexistischen Sprüchen.

So einer liegt aber eben nicht vor.

Daher: kaufen, eintragen lassen und Ruhe.

Heinrich

Archiviert

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