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IGNORED

Trapflinte erwerben


Dieterk

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Ich hab so das Gefühl, dass bei der gelben WBK nur die Überschrift mit "nach § 14 Abs. 4 WaffG" versehen worden ist und dann (gehen wir mal davon aus nicht absichtlich) vergessen wurde, den Text entsprechend anzupassen.

Im Prinzip reicht meines Erachtens aber bereits der obige Zusatz aus, um darin ganz klar eine "neue" gelbe WBK sehen zu können. Wenn die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist, würde ich aber aus Gründen der Rechtsklarheit auf entsprechende Klarstellung pochen.

Die großen Hämmer DAB oder FAB sollte man erst rausholen, wenn man klar im Recht ist und die Behörde gar nicht mit sich reden lässt.

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Hallo,

ich würde zunächst davon ausgehen, dass die Sachbearbeiterin nicht vergegenwärtigt hat, dass mit der Erlaubnis nach §14 Abs.4 WaffG alle dort genannten Waffenarten erworben werden können. Deshalb würde ich noch einmal das klärende Gespräch suchen, bevor ich erwerbe. Einfach versuchen, den Irrtum aufzuklären und so die Möglichkeit der Gesichtswahrung geben.

Wenn dann keinerlei Einsicht vorhanden ist, kann man die Rechtsmittel immer noch ausschöpfen.

Gruß

Spopi

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Na, ja, eigentlich bin ich ja auch immer fürs reden und Gespräche-führen.

Aber in dem Fall scheinen die richtigen Charaktere aufeinanderzutreffen... weshalb es mir besser erscheint, daß man so wenig Kontakt wie nur möglich hat.

Der TE scheint sich mit lockeren Sprüchen auch nicht unbedingt zurückhalten zu wollen...

Heinrich

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...mit dieser Gelben WBK hat deine SBin dich aber ganz schön reingelegt. Die ist ja sowas von kastriert. Lt WaffNeuregG kannst du dir auf die "Neue Gelbe" Einzelladerlangwaffen, Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen, einschüssige Einzelladerkurzwaffen und mehrschüssige Vorderladerwaffen kaufen....

Steven

Auf meiner gelben steht vorne auch nichts anderes als bei ihm. Auf der Rückseite sind dann die von Dir genannten 'Erweiterungen' aufgedruckt. Evtl. ist es bei Dieter ja auch so.

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Irgendwelche sonstigen Einträge, Vermerke oder gar Beschränkungen sind nicht eingetragen.

Also der Vordruck scheint wohl nicht an § 14 Abs. 4 WaffG angepasst worden zu sein. Wenns sauber gemacht wird, ist das mit den EL-Waffen auf der ersten Seite amtlich durchgestrichen und auf der Rückseite steht genau drauf, welche Waffenarten und die zugehörige Munition damit erworben werden können.

Bei unter 21-jährigen kann dieser Text natürlich etwas abweichen.

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Man könnte aber auch zusätzlich noch in einem entsprechenden Verband Schießsport betreiben und dann, nach einem Jahr mit Schießbuch, eine Pumpe und eine Selbsladeflinteflinte holen.

Dann freut sich die Frau vom Amt bestimmt, daß man folgsam war :eclipsee_gold_cup:

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In meinem Verein haben viele mit der guten Frau zu tun. Einige loben sie, man könne auch mit ihr reden. Andere haben ein problem mit ihr, letztens auch einer wegen einer Trapflinte. Die wurde dann aber eingetragen. Ein anderer Kollege wollte neben seiner SpPi noch eine, vom Verband bewilligte , 9mm Pistole voreintragen lassen. Dies wurde mit der Aussage, er hätte im letzten Jahr keine 85 % in den Rundenkämpfen erreicht, verweigert. Einen ablehnenden Bescheid hat sie bis dato nicht ausgefertigt, muss aber sagen, das der Kollege das ganz schön schleifen lässt.

Die SBin ist m.W. Jägerin, also von Haus aus nicht ganz " Themenfremd" , aber manchmal........

Greetz

Peter

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Dies wurde mit der Aussage, er hätte im letzten Jahr keine 85 % in den Rundenkämpfen erreicht, verweigert.

Vielleicht sollte man der Frau einfach mal ihr Aufgabengebiet erklären. Sie hat Schießleistungen nicht qualitativ zu beurteilen. Bedürfnisse prüft und bescheinigt der Verband. Bei der Frau wäre nicht nur eine Nachschulung, sondern eine generelle Schulung zu empfehlen...

:peinlich:

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Ich höre immer wieder, dass die Erlaubnisbehörden zur Bedürfnisprüfung Schießleistungen des Antragstellers heranziehen, und dieses auch trotz Verbandsbescheinigung. Das sollte ein Verband nicht mit sich machen lassen. Er hat das Bedürfnis bescheinigt, diese Aufgabe ist ihm gesetzlich zugeschrieben worden. In solchen Fällen sollte man eben auch den Verband informieren.

Gruß

Spopi

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Angewiesen?

Die Amtler sind auf UNS, die Buerger angewiesen, WIR zahlen deren Gehalt!

Sie haben keine persoenlichen Vorlieben oder Abneigungen auszuleben, sondern das Gesetz anzuwenden. Tun sie das nicht, wird aber nicht gemeckert, sondern einfach geklagt, garniert mit DAB.

Allerdings wurden hier schon mehrere Fehler im Vorfeld gemacht:

1. Ueberhaupt zu fragen, ob man mit Neugelb eine Trapflinte kaufen darf. Ja, das darf man und das sollte man wissen. Man fragt ja auch nciht den Schupo, ob man bei Gruen ueber die Ampel gehen darf.

2. Die Beschraenkungen, die in der gelben WBK stehen, klingen nicht nach Neugelb, sondern nach Altgelb. Wurde die WBK nach dem aktuellen WaffG ausgestellt ($14...) deutet darauf hin), sofort zusehen, dass die rechtswidrige Beschraenkung auf Einzellader-LW rauskommt. Hoffentlich sind hier noch keine Fristen verstrichen.

Sonst hast Du ne kastrierte gelbe trotz einst rechtswidriger Beschraenkung und musst zusehen, wie Du eine normale gelbe bekommst.

Fuer den Fall der Doppelflinte ists aber egal, die ginge auch auf Altgelb, bzw auf Deine kastrierte gelbe.

Dem SB nachweisen, dass Du damit schon ein Jahr geschossen hast, musst Du auch nicht.

Also kaufen, eintragen lassen und wenn die nicht spurt, freundlich laechelnd erst mal einen rechtsmittelfaehigen Bescheid und dann den Chef verlangen. Wenn dann immer noch kein Stempel auf der WBK ist, geht man zum Anwalt und laesst den machen.

Dann WIRD eingetragen.

Hallo

Wollte mich nochmal mit einer frage anschließen. Wie ist es denn, wenn bei der damaligen Bedürfnisbescheinigung nur Einzellader angekreuzt war. Kann es sein, das deswegen die Gelbe so aussieht? Kann es sein das da jeder irgendwie anders informiert ist. Habe auch eine neue Gelbe. Auch nur für Einzellader. Ist aber schon aus 2005.

Damals war in meiner Bescheinigung nur Einzellader angekreuzt. Hätte man das schon was machen sollen??

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In solchen Fällen sollte man eben auch den Verband informieren.GrußSpopi
:appl: (und die vorgesetzte Behörde am besten noch dazu...)
... Hätte man da schon was machen sollen??
Oje. :o Sagen wir mal so: die Bedürfnisbescheinigung für die gelbe WBK wird normalerweise für die in § 14 Abs. 4 WaffG aufgeführten Waffen ausgestellt. Mir fällt kein vernünftiger Grund ein, warum man die nicht deliktrelevanten Waffenarten noch weiter einschränken sollte... :confused:
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:appl: (und die vorgesetzte Behörde am besten noch dazu...)Oje. :o Sagen wir mal so: die Bedürfnisbescheinigung für die gelbe WBK wird normalerweise für die in § 14 Abs. 4 WaffG aufgeführten Waffen ausgestellt. Mir fällt kein vernünftiger Grund ein, warum man die nicht deliktrelevanten Waffenarten noch weiter einschränken sollte... :confused:

Hatte das hier schonmal irgendwann geschildert.

Ist etwas komisch. Der Antrag wurde zu Zeiten der neuen gelben gestellt. Mache mal Bilder von den Anträgen und verlinke sie. In der Beführwortung ist nämlich nur ein Punkt angekreuzt.

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Also so sah meine Befürwortung aus. Sehe ich das richtig, das die zu der Zeit schon überholt war? Hat alles mein Verein ausgefüllt. Habe Namen mal unkenntlich gemacht.

Bilder

Das ist ja ein selten blödes Formular. Selten blöd, weil derjenige, der das Formular entworfen hat, von sich aus schon die Stolpersteine gelegt hat. Das ist eine selten blöde Steilvorlage... :icon13:

Wie einfach es aussehen kann, zeigt zum Beispiel ein anderer Landesverband :

http://www.hess-schuetzen.de/download/Beduerfnis_Waffe.pdf

Da gibt es DAS Problem erst gar nicht, weil nur ein Kreuzchen gemacht wird. :icon14:

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Also dazu muss ich sagen, dass ich es zu der Zeit noch nicht besser wusste. War in einem kleinen Verein, der nur KK und LG schiesst. Der Vorsitzende hatte bestimmt 5 Jahre keine Beführwortung mehr ausgefüllt. In der Sachkunde haben wir 2004 noch nach altem Waffenrecht gelernt. Naja und als ich mal über den tellerrand geschaut habe ist mir halt bewusst geworden, das da was nicht stimmt. Da war es auch schon zu Spät. Habe den Sachbearbeiter darauf angesprochen. Er meinte nur er hat das Eingetragen, was meine Befürwortung hergibt. Habe vor nem halben Jahr ne Gelbe von nem Kameraden gesehen da war das genauso. Und das passiert nur beim Ordnungsamt der Stadt. Im Landkreis geht das alles. Ob ich da mal mit nen paar Gerichtsurteilen nochmal hingehen soll.?

Ergänzung: habe gerade mal nachgesehen das Formular ist beim NSSV noch aktuell.

Naja werde wohl über den Reservistenverband ne neue beantragen. Hoffe das Formular ist besser. :mad: Und wenns wieder nix wird muss ich wohl mal aktiv werden.

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Hol Dir fachanwaltlichen Rat und dann lass den Anwalt mit ALLEN, wirklich A L L E N Moeglichkeiten, die der Rechtsstaat gegen solche Beamte aufweist, dagegen angehen. In solchen Fallen hilft nur noch kompromissloser Rechtsstreit, der den Bematen auch persoenlich angehen und dessen Karriere treffen muss. Daher Anwalt nehmen, der sich darin auskennt und dann alle Register ziehen lassen. Irgendwann verschwinden solche Leute dann aus ihrem Sessel. Anders gehts nicht.

Und ruf mal bei Deinem Verban an, ob sie sie noch alle haben und tritt notfalls halt in nen anderen Verband ein, wenn die meinen, ihr eigenes WaffG ausleben zu muessen.

Doch, wir sind alle selber schuld, wenn wir uns so einen Bullshit gefallen lassen.

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WARUM LASST IHR EUCH DAS GEFALLEN?????

......... ich tippe mal, weil die meisten es sich mit ihrem Sachbearbeiter "nicht verderben" wollen. Nach meiner Erfahrung ist jedoch das freundliche aber bestimmte und von der Rechtslage wissende Auftreten bei der Behörde der beste Garant für ein gedeihliches Miteinander. In den allermeisten Fällen ist der Ermessensspielraum für die Verwaltung eher gering, das allermeiste ist gesetzlich geregelt. Und wenn es nun doch einmal zu Verhandeln gilt, mache ich so etwas jedenfalls lieber aus einer Position der gelassenen Bestimmtheit und Freundlichkeit, welche bis dahin meinen Umgang mit der Verwaltung geprägt hat.

Gruß

Spopi

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Hol Dir fachanwaltlichen Rat und dann lass den Anwalt mit ALLEN, wirklich A L L E N Moeglichkeiten, die der Rechtsstaat gegen solche Beamte aufweist, dagegen angehen. In solchen Fallen hilft nur noch kompromissloser Rechtsstreit, der den Bematen auch persoenlich angehen und dessen Karriere treffen muss. Daher Anwalt nehmen, der sich darin auskennt und dann alle Register ziehen lassen. Irgendwann verschwinden solche Leute dann aus ihrem Sessel. Anders gehts nicht.

Und ruf mal bei Deinem Verban an, ob sie sie noch alle haben und tritt notfalls halt in nen anderen Verband ein, wenn die meinen, ihr eigenes WaffG ausleben zu muessen.

Doch, wir sind alle selber schuld, wenn wir uns so einen Bullshit gefallen lassen.

Recht hast du ja. Definitiv. Momentan kann ich mir aber einen Rechtsstreit nicht erlauben. Weder finanziell noch Zeitlich. Werde da noch mal mit nen paar liebgemeinten hinweisen in Form von Urteilen anlanden. Ansonsten werde ich wohl den weg über den anderen Verband gehen. Wenn das nicht hinhaut, dann werde ich in die vollen gehen. Mist das ich das alles nicht vorher wusste. Jetzt hat es ja mit der alten Befürwortung auch keinen Sinn mehr. Da haben SB und Verband sich nicht mit Ruhm bekleckert. Und ich habs nunmal verpasst.

Die Bescheinigung vom Verein war wohl wirklich noch die vom ganz alten Waffengesetzt. Naja die ganzen Vordrucke haben wir so noch 2004 in der Sachkunde gekriegt. Mich würde mal interessieren ob die immernoch ausgegeben werden.

Naja werde wohl dem Verband auch bald den Rücken kehren, die Sportordnung trifft eh nicht mehr wirklich meinen Geschmack. Gibt intressantere Disziplinen.

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Also so sah meine Befürwortung aus. Sehe ich das richtig, das die zu der Zeit schon überholt war? Hat alles mein Verein ausgefüllt. Habe Namen mal unkenntlich gemacht.

Bilder

...........so etwas habe ich auch noch nicht gesehen. Eine Erlaubniss nach §14 Abs 4 WaffG ist eine unbefristet Erlaubnis zum Erwerb und Besitz aller darin genannten Waffenarten. (Ausnahme: Alterserfordernis) Warum ein Teilverband hier das Bedürfnis in einzelne Waffenarten ausgliedert, verstehe ich nicht.

Meine Meinung: soetwas muß schnellstens geändert werden. Entweder durch den angegliederten Teilverband oder durch den DSB direkt.

Gruß

Spopi

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Das was die Tusse da vom Stapel läßt ist völliger Blödsinn!

Punkt 1:

Du hast eine Gelbe WBK schon, damit fällt das ERSTE Bedürfniss für die ERSTE Waffe auf der gelben weg!

Du kannst also Mehrlader, Einzellader und auch deine BDF darauf kaufen!

Punkt 2:

Für Waffen auf der gelben Brauchst du KEIN Schießbuch nachweisen,

da du sowieso ohne Bedürfnis Waffen auf die gelbe kaufen kannst!

Punkt 3:

Das mit dem Nachweis für die Kaliber ist nur von belange, wenn du vorher

KK geschossen hast und nun eine .308 Win willst.

Das steht aber NICH TIM WAFFENGESETZ!

Damit ist es auch nicht bindend!

Ich rate dir eine Rechtsschutzversicherung für solche Waffen- und Behördlichen

Dinge dir zuzulegen.

Ich habe das Landratsamt (damals in Thüringen, die behandeln die Gelbe WBK aber seit neusten korrekt)

in Thüringen auch mal vor den Kadi gezerrt.

Du musst dich wehgren und der Tusse klar machen das dieser Unsinn in keinem

Waffengesetz steht und damit auch von dir nicht verlangt werden kann.

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