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IGNORED

- Entzug der grünen WBK -


CHP

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Als ich als Selbständiger 4 Monate nicht mehr den vollen Unterhalt für meine minderjährige Tochter zahlen konnte, verknackte mich trotz meiner damaligen finanziellen Situation ein Gericht 2003 zu 3.600 Teuros Strafe (120 Tagessätze à 30 Teuros) wegen 900 Euro Rückstand. Was für ein Widersinn an sich.… Die Bank half mir aus der Patsche.

Monate später bekam ich von der Waffenbehörde des Landratsamtes eine Mitteilung, dass man zur "Kenntnis nahm", dass ich „strafrechtlich verurteilt“ sei.

Nun erreichte meine Eltern (weil ich z.Z. beruflich im Ausland bin) ein Einschreiben mit Rückantwort, dass ich aufgrund der „Tagessatzhöhe“ meine grüne WBK (1x Kurz + 1xLang) binnen 14 Tagen abgeben soll. Die „Vertrauenswürdigkeit“ soll nicht mehr gegeben sein……

Das ist doch der Hammer.

In §5 Abs. 2 (Zuverlässigkeit/Eignung) steht, dass 60 Tagessätze genügen.

Nun die alles entscheidenden Fragen:

Wird bei den „Delikten“ nicht mehr unterschieden ?

Es gibt doch Verjährungsfristen von jetzt neu 3 Jahren – oder ?

Oh Mann….. wer hat ähnliches erlebt ?

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Oh Mann….. wer hat ähnliches erlebt ?

Da wird sich schwerlich jemand finden, denn

bis zum Alter von 12 Jahren geht das Jugendamt in Vorleistung und holt sich dann das Geld wieder oder geht an die nächsten Angehörigen. (selbst erlebt)

Danach kann/muss Unterhalt auf zivilrechtlichem Wege eingeklagt werden.

120 TS für 900€ Zahlungsrückstände scheinen da doch etwas hoch, oder fehlt da etwa ein Stück an der Vorgeschichte ?

Pickett

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...oder fehlt da etwa ein Stück an der Vorgeschichte ? Pickett

Nö, ich wurde ja vom Jugendamt verklagt, wenige Monate vor der Volljährigkeit meiner Tochter logisch.

In Vorleistung sind die aber nicht gegangen.

Ich habe nur den Fehler gemacht der übereifrigen Dame mal richtig meine Meinung zu sagen, und die zog daraufhin alle Hebel der rechtlichen Mittel.

Innerhalb von 3 Wochen sass ich vor einer Richterin, die jünger war als ich.

Das Strafmass war deshalb so hoch, weil ich mich uneinsichtig zeigte, da mir jahrelang das Besuchsrecht von der Kindesmutter nicht gewährt wurde aber ich dieses einklagen sollte - welches ich (aufgewühlt und niedergemacht als Schwerverbrecher) als Behördenwillkür bezeichnete. Doof im nachhinein, klar.

Wollte dann noch Einspruch/Widerspruch einlegen, doch das hätte ich unmittelbar tun müssen.

Eine rechliche Vertretung hatte ich auch nicht dabei....

Aber zurück zum Thema.

Wer hat wegen soetwas (Strafmass und ggf. Anlass) schon seine WBK zurückgeben müssen ?

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Das ist wohl leider so. Es wurde ja auch der Fall eines verknackten Steuersünders beschrieben, der Jagdschein und WBK abgeben musste. Stand auch mal in irgendeiner Zeitschrift. Ab 60 TS ist Schluss mit lustig.

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...Ab 60 TS ist Schluss mit lustig.

So ist es leider. Hast Du mit Deinem SB gesproche, wielange die WBK weg ist? Obs Dir passt, oder nicht: WBK Besitzer sind nun mal die mit am besten in unserem Land regelmentierten und überwachten Bürger. Und wenn Du sogar 120 Tagessätze bekommen hast, ist die WBK zu Recht weg.

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Wird bei den „Delikten“ nicht mehr unterschieden ?

Ich schließ mich meinen Vorgängern an:

Die WBK ist wahrscheinlich weg!

Die Gesetzesregelung ist trotzdem alles andere als "fair".

Letztendlich erfolgt immer eine Doppelbestrafung für Waffenbesitzer in Straftatbeständen, die mit Waffen nichts zu tun haben.

Wenn Waffen im Spiel sind: keine Frage, dann geht die Regelung mit 60 Tagessätzen i.O.

Aber bei anderen Vergehen?

Würde man konsequent sein, dürfte jeder Polizist seinen Beruf nicht mehr mit der Waffe ausüben, der mit einer Verurteilung von mehr als 60 Tagessätzen beglückt wird.

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§ 5 Zuverlässigkeit

....

(2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die

1. a) wegen einer vorsätzlichen Straftat,

B )wegen einer fahrlässigen Straftat im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen, Munition oder Sprengstoff oder wegen einer fahrlässigen gemeingefährlichen Straftat,

c) wegen einer Straftat nach dem Waffengesetz, dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, dem Sprengstoffgesetz oder dem Bundesjagdgesetz

zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind oder bei denen die Verhängung von Jugendstrafe ausgesetzt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind,

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..... was hat den eine aufgeschobene Unterhaltszahlung mit den Besitz von Sportwaffen zu tun ?

Dann kann ich ja auch gleich den Führerschein abgeben, weil ich nicht mehr geeignet bin ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehr zu bewegen - und einen Massenunfall mit zig Toten verursachen könnte ?

Mit was für einer Behördenwillkür leben wir denn ??

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meiner Meinung eine bodenlose Unverschämtheit und Ungerechtigkeit. Ist das eine Straftat? Was hat das mit den Sportwaffen zu tun?

Und bezüglich dem Führerschein, der wird immer mehr als Druckmittel benutzt. Auch bei Sachen die nichts direkt damit zu tun haben.

Ich frage mich echt wo das hier alles hinführen soll!

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meiner Meinung eine bodenlose Unverschämtheit und Ungerechtigkeit. Ist das eine Straftat? Was hat das mit den Sportwaffen zu tun?

Deine Meinung ist sicher keine Straftat, die ausgebliebenen Unterhaltszahlungen hat das Gericht zumindest mit einer Strafe "bewertet", die doppelt so hoch ist, wie das WaffG als Grenze für die Vermutung der fehlenden Zuverlässigkeit festlegt.

Und bezüglich dem Führerschein, der wird immer mehr als Druckmittel benutzt. Auch bei Sachen die nichts direkt damit zu tun haben. Ich frage mich echt wo das hier alles hinführen soll!

Der Staat hat offensichtlich festgestellt, dass Strafe als Abschreckung am besten wirkt, wenn sie da trifft wo es richtig wehtut. Da sind Hobby und Mobilität sicher besser geeignet, als der Geldbeutel. Ob das gut ist will ich nicht beurteilen - aber es scheint ja (insbesondere bei Waffenbesitzern) ganz gut zu wirken.

Ich würde folgendes Vorgehen vorschlagen:

1.) Mitteilung an die Behörde, dass Du im Ausland bist, und wann Du wieder da sein wirst.

2.) Termin bei der Behörde (ob auf SB oder Vorgesetztenebene würde ich von den bisherigen Erfahrungen abhängig machen). Thema besprechen und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen. Wenn seit der Verurteilung der Unterhalt immer pünktlich bezahlt wurde, lässt sich die Behörde evtl. auf den Nachweis der Eignung zum weiteren Waffenbesitz über ein psychologisches Gutachten ein. Ein Fall, bei dem eine Behörde dies als Nachweis akzeptiert hat, stand kürzlich glaube ich in der WuH. Versuch ist es zumindest wert.

Zu den Fristen: kurz unter den 60 Tagessätzen steht im WaffG "wenn seit der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind." Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass dannach eine neue Erlaubnis sofort erteilt werden muß. Zu dem Thema hat sich SBine schon ziemlich oft und ausdauernd geäußert.

Und was auch immer Du unternimmst: Halte Dich an das alte Swayze-Zitat aus Roadhouse: "Be Nice!" und vermeide vor allem das Wort "Behördenwillkür". Denk vor allen Dingen daran, dass ein Entgegenkommen der Behörde den Mitarbeitern dort deutlich mehr Arbeit macht, als der Stempel "WBK gem. WaffG §5 eingezogen".

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...nur den Fehler gemacht der übereifrigen Dame mal richtig meine Meinung zu sagen, und die zog daraufhin alle Hebel der rechtlichen Mittel.

Innerhalb von 3 Wochen sass ich vor einer Richterin, die jünger war als ich.

Das Strafmass war deshalb so hoch, weil ich mich uneinsichtig zeigte, da mir jahrelang das Besuchsrecht von der Kindesmutter nicht gewährt wurde aber ich dieses einklagen sollte - welches ich (aufgewühlt und niedergemacht als Schwerverbrecher) als Behördenwillkür bezeichnete. Doof im nachhinein, klar.

....

Hallo CHP

Wenn ich das jetzt richtig lese wurdest du zwar im Zusammenhang mit rückständigen Zahlungen verurteilt,

aber doch wohl nicht allein deswegen zu 120 TS.

"Mal richtig die Meinung gesagt", "uneinsichtig gezeigt" und "Behördenwillkür" , das hört sich nach mehr an.

Hilft dir herzlich wenig, aber die Obergrenze von 60 TS steht nun mal.

Weswegen sie überschritten wird ist nebensächlich, zumindest in den Augen unserer gesetzgebenden Organe.

Gruss,

Pickett

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Ja, aber mir gehts doch ums Prinzip:

Verdammt, was hat unser Sport damit zu tun ??????

Wenn es Körperverletzung oder Raub o.ä. wäre, dann ist es absolut verständlich... aber so.

... auch die Sache mit der angesprochenen Steuerhinterziehung > Was hat das mit dem Jagdhobby zu tun ? Was ?

Langsam verachte ich dieses Land... und seine Bürokraten und Ämter mit der immer grösser werdenden Bevormundung.

Jens

5906 S&W Inox

.375 Rossi Unterhebel Inox

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... auch die Sache mit der angesprochenen Steuerhinterziehung > Was hat das mit dem Jagdhobby zu tun ?

Der Staat argumentiert so: Waffenbesitzer A hält sich nicht an Recht und Gesetz. Wenn er das nicht im Bereich X tut, besteht auch kein Grund zu der Annahme, dass er das in Bereich Waffenrecht tut. Um das ganze nicht auf die Spitze zu treiben, hat man gewisse Grenzen eingezogen - z.B. die 60 Tagessätze.

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Ja, aber mir gehts doch ums Prinzip:

Verdammt, was hat unser Sport damit zu tun ??????

Hallo CHP,

ich versuch mal Dir in anderen WOrten zu Sagen was die andern Meinen.

Wenn jemand ein Vergehen jedweder Art begeht, deutet das nicht gerade auf die Zuverlässigkeit des

Betreffenden hin. Für solche Vergehen ist ein Höchstmaß von 60TS vorgesehen. Was darüber geht lässt

auf eine "Regelunzuverlässigkeit" schliessen.

Wie diese 60TS zusammengekommen sind, steht hierbei auf einem anderen Blatt.

Meine persönliche Meinung als jemand, der zusammen mit seiner Frau auch dem Kindsunterhalt nachrennt

ist, dass gerade geschuldeter Unterhalt durchaus ein Verbrechen ist. Gegen de n Vater der kleinen der sich in England aufhält

besteht in Deutschland Haftbefehl !!

Wenn nun ein Vater nicht odern icht in vollem Umfang zahlen kann, dann mus er sich drum kümmern und

dafür sorgen, dass die Sache nicht mit einer Strafe ausgeht. Diese Möglichkeiten gibt es !

Wenn Du mich nun fragst, ob ein Vater der keinen Unterhalt bezahlt und vor Gericht kommt unzuverlässig ist,

dann SORRY, aber genau das ist er !!

Stephan (der nun den nächsten Brief gegen den Vater schreibt und innerlich kocht) :diablo:

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...daß einer seinem Kind den Unterhalt entzieht habe ich keine Verständnis. Heinrich

Ja, hier sind viele gute Menschen, die nix verkehrt machen.

Die hätten mich gleich einbuchten sollen, geschieht mir ja ganz recht.

Danke Sportsfreunde.

:bb1:

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Was hast Du hier erwartet?

Doch wohl hoffentlich keine Unterstützung?

Heinrich

@Heinrich

lass gut sein, der begreift es nicht!!!

in meinem persönlichen Umfeld habe ich auch so 2 Kandidaten wo

der Streit und den Ärger, der Frust und alles mögliche auf dem Rücken der

Kinder und mit Hilfe des Nichtzahlens von Unterhalt ausgetragen wird

anstatt zu begreifen das die Kinder für den Scheiß der Eltern nichts können!!!!!!!!

gruß

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Ja, hier sind viele gute Menschen, die nix verkehrt machen.

Nein, zu denen zähle ich mich zumindest nicht. Ich mache auch genug Fehler. Aber es ist eine Gabe, daraus zu lernen, und auf Rat und Meinungen anderer

zu hören.

Die hätten mich gleich einbuchten sollen, geschieht mir ja ganz recht.

Zynismus bringt dir in deiner jetzigen Situation gar nichts. Beherzige den Rat, und sprich sachlich und vor allem ruhig mit deinem SB, wenn es eine

gütliche Lösung geben kann, dann nur wenn du deinen SB überzeugen kannst. Bereite dich darauf vor, das du auf Knien rutschen mußt und ihm evt. die

Füsse küssen mußt. Hört sich blöd an, aber der SB hat durch deinen Wunsch erstmal nur mehr Arbeit (!!!) als er hätte, wenn er dir nur die WBK wegnimmt.

Du mußt versuchen, das er sich freiwillig die Arbeit machen soll, damit du dein Hobby weiter leben kannst. So schaut´s nun mal aus. Sobald du

emotional so reagierst wie jetzt hier mit dieser Aussage

Danke Sportsfreunde.

disqualifizierst du dich sofort selbst. Und ich könnte den SB sogar verstehen. Und bedanken solltest du dich wirklich, denn nicht wenige haben durch ihre Beiträge versucht, dir die Augen zu öffnen, bzw. die Sichtweise eines außenstehenden zu vermitteln. Und das z.T. wirklich sachlich.

Es liegt bei dir, was du jetzt noch retten kannst.

Denn das zum einen der Unterhalt nicht gezahlt wurde ist das eine, aber du hättest auch Wissen müssen das du mit der gerichtlichen Geschichte

"fahrlässig" deine WBK auf´s Spiel gesetzt hast, indem du ohne Rechtsbeistand und ohne späteren Einspruch gegen das Urteil alles brav geschluckt hast.

Hierfür kannst du von uns keine Unterstützung finden, denn was falsch ist bleibt nach Menschenverstand auch falsch. Zumindest bei mir ist das so.

Trotzalledem wünsche ich dir, das du einen Weg findest, deine Waffen behalten zu können. Soviel Sportsgeist bekommst du zumindest von mir.

Grüße Hunnnter

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Auch wenn du hier andere Kommentare erwartest hast.

Ich gehe davon aus, das der zuständige Richter die Schnautze voll hat von den "heutzutage" vielen Strafanzeigen wegen Verletzung der Unterhaltspflicht. Schließlich muss in den Fällen die "Allgemeinheit" deiner Familie den Unterhalt finanzieren. Weil ich mal zu früh beim Gericht (als sachverständiger Zeuge) war, hatte ich den Rest eines Strafverfahrens mitbekommen. Da ist dann auch jemannd wegen Verletzung der Unterhaltspflicht (und anderer Delikte) verurteilt worden. Der Richter war richtig sauer. Die Verletzung der Unterhaltspflicht hatte er - weil die Allgemeinheit dadurch geschädigt wird - höher bewertet als eine ebenfalls angeklagte Unterschlagung.

Evtl. wird die Verwaltungsbehörde auch daruf abstellen, dass unterlassene Unterhaltszahlungen die Allgemeinheit schädigen!

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Ja, hier sind viele gute Menschen, die nix verkehrt machen.

Die hätten mich gleich einbuchten sollen, geschieht mir ja ganz recht.

Danke Sportsfreunde.

:bb1:

Das hat absolut NICHTS mit "gute Menschen" zu tun !!

Es ist ein Kind auf der Welt, das Bedürfnisse hat und auch ernährt werden muss.

DAS ist ein FAKT !!

Wenn nun ein Vater nicht zahlen KANN und sich darum bemüht, wird es nie zu einem Prozess

mit einer Geldstrafe kommen ! Wenn er aber nicht zahlt, sich nicht drum kümmert, oder

nicht zahlen will obwohl er es könnte ist die Sache anders.

VÄTER wie DU sind beispielsweise daran schuld, dass viele Kinder nicht vom Urlaub erzählen

können, weil der auf Balkonien stattgefunden hat.

VÄTER wie DU sind daran schuld, dass viele kleine Wünsche nicht erfüllt werden können.

Denk immer daran, du zahlst das nicht an deine EX, sondern an DEIN Kind !!

Und wenn nun mal einer dieser Väter eine verblättert bekommt und sein Spielzeug verliert,

dann Freut es mich, weil er dann sieht wie es ist, wenn plötzlich etwas nicht merh geht oder weg ist :heuldoch:

Ich beispielsweise verzichte zugunsten der Tochter, die meine Frau in die Ehe mitgebracht hat

auf VIELES (Beispielsweise GK schiessen)!! Die Kleine ist MIR wichtiger wie mein eigener Spaß !!

Denk drüber nach... oder lass es

Stephan, der nun endgültig zum K****n geht..... :bad:

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Der hatte nicht nur die Schnauze voll, Joe.

120 TS kassiert man net einfach mal eben so, da war richtig massiv was...

Heinrich

Stimmt! Selbst für massivste Steuerhinterziehung über mehrere Jahre hinweg bekommt man teilweise "nur" 60-90 Tagessätze.

Wobei natürlich Berücksichtigung finden muss, wie hoch die TS angesetzt sind.

IMI

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Stimmt! Selbst für massivste Steuerhinterziehung über mehrere Jahre hinweg bekommt man teilweise "nur" 60-90 Tagessätze.

Wobei natürlich Berücksichtigung finden muss, wie hoch die TS angesetzt sind.

IMI

IMI, willst Du damit andeuten, dass der Richter vllt absichtlich 120 kleine Tagessätze gemacht hat

und nicht 60 höhere ???? :acute:

:rotfl2:

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IMI, willst Du damit andeuten, dass der Richter vllt absichtlich 120 kleine Tagessätze gemacht hat

und nicht 60 höhere ???? :acute:

:rotfl2:

:rolleyes:

Manche verdienen es nicht anders. Und ein Kind finanziell nicht zu unterstützen ist schon eine Sauerei :angry2: !

Naja, zumindest kann man, um waffenrechtliche Probleme zu umgehen, weniger TS, die aber dafür höher sind aushandeln.

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