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IGNORED

Rote nur für vor 1900?


Gast

Empfohlene Beiträge

Tja, ich habe da vor kurzem etwas gelesen und das will mir nicht in die Rübe. Es heißt, Waffen jünger 1900 wären nicht mehr historisch genug und daher is nix mit roter WBK. Ich dachte bisher immer, die Grenze läge bei 1945.

Hieße ja dann auch, dass 08 und PPk zu jung wären, abgesehen von 1911ern, ob jetzt von Ithaca oder Kongsberg oder so.

Stimmt das, war das mal, wird es noch?

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Grenze ist normal bei 1945 anzusiedeln.

Und weil auch das jetzt schon historisch ist, beginnen sich die Grenzen nach 1950 zu verschieben... abr nur gaaaaaanz laaaaangsaaam...

Heinrich

Geil! Ist das amtlich? Gibts sowas wie ne 60-Jahre Klausel oder so?

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Bei Ausstellung einer Roten wird erst eine Beschränkung eingetragen z.B. bis 1945, wenn ein Grundstock vorhanden ist kann ein Nachtrag für neuere Waffen kommen. Das Mindestalter ist da müsste ich meinen Schützenbruder nochmal fragen glaube ich bei ihm auf 20 oder 30Jahre festgelegt worden. Aber es gibt auch ausnahmen ich habe schon die Rote eines Steyr-Sammler´s gesehen. Seine Sammlung bestand fast nur aus SSG´s sogar ein SSG04 hatte der auf der Karte.

Es gibt aber Institutionen die sich damit beschäftigen wie z.B. der VDWhier ist seine Homepage

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Bei Ausstellung einer Roten wird erst eine Beschränkung eingetragen z.B. bis 1945, wenn ein Grundstock vorhanden ist kann ein Nachtrag für neuere Waffen kommen. Das Mindestalter ist da müsste ich meinen Schützenbruder nochmal fragen glaube ich bei ihm auf 20 oder 30Jahre festgelegt worden. Aber es gibt auch ausnahmen ich habe schon die Rote eines Steyr-Sammler´s gesehen. Seine Sammlung bestand fast nur aus SSG´s sogar ein SSG04 hatte der auf der Karte.

Es gibt aber Institutionen die sich damit beschäftigen wie z.B. der VDWhier ist seine Homepage

Puuuuhh! Dann war das ja doch keine so bescheuerte Frage, wie ich ursprünglich dachte. Außerdem bin ich erleichtert. Ja, ich hatte auch schon mal 1945 gelesen, aber gute Regelungen haben hie und da geringe Halbwertzeiten...

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Tja, ich habe da vor kurzem etwas gelesen und das will mir nicht in die Rübe. Es heißt, Waffen jünger 1900 wären nicht mehr historisch genug und daher is nix mit roter WBK. Ich dachte bisher immer, die Grenze läge bei 1945.

Hieße ja dann auch, dass 08 und PPk zu jung wären, abgesehen von 1911ern, ob jetzt von Ithaca oder Kongsberg oder so.

Stimmt das, war das mal, wird es noch?

Der historische und technikgeschichtliche Wert ist auch so subjektiv, daß vieles von der Geschicklichkeit und Überzeugungskraft des Antragstellers, dem Befinden der Leute die den Antrag bearbeiten, und, ja, auch vom sozialen Status und den Beziehungen des Antragstellers abhängen wird. Die meisten Waffen auf Rote sind ja keine Unikate, deren immenser historischer Wert gegenüber anderen Waffen vollkommen offensichtlich ist (sagen wir, die Pistole, die George Patton 1912 bei den olympischen Spielen geschossen hat, oder eine der (ohnehin genehmigungsfreien) Pistolen, mit denen Attentate auf Bismarck verübt wurden). Damit ist die Begründung für die Rote eigentlich "will haben", und welchem "will haben" stattgegeben wird oder eben nicht läßt sich schwer objektiv festlegen. Eine schöne Antragsbegründung (immenser historischer Wert weil...), eine wohlgesonnene örtliche Behörde, und eben auch sozialer Status (Landtagsabgeordneter oder auch Geschichtsprofessor funktioniert besonders bei einer Sammlung eher moderner Waffen wohl besser als Bauarbeiter) werden da vieles drehen können.

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...

Und was natürlich auch hilft:

es überhaupt erst einmal zu versuchen und den Antrag auch zu stellen!

Viele werden nämlich schon im Vorfeld abgeschreckt, nachdem der SB gesagt hat:

"Ne, kriegen Sie nicht! Das wird sowieso nicht genehmigt!" etc..

Dies ist meiner Ansicht nach die größte Hürde...

Hinterher kann man über alles reden und auch über Jahreszahlen verhandeln.

Der Hinweis auf andere erteilte WBK mit diesem Thema ist auch nicht hinderlich.

Und wenn es dann an einigen Jahren hapert, dann nimmt man es eben hin und beantragt später

eine Erweiterung oder man sagt:

"Naja, sehen Sie mal, Sie gestatten mir bis 1920 und ich will bis 1945...In den paar Jahren

hat es doch gar nicht soooo viel neue Waffen gegeben... Ich habe es dann auch leichter auf Börsen

und bin auch flexibler, wenn ich eine ganze Sammlung kaufen will.

Und außerdem könnte ich mir ja 20 08 von 1918 kaufen und keine von 1941... Das ist doch albern und

auch nicht im Sinne des Gestzgebers..."

Man glaubt es kaum, aber es wirkt... :)

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Hallo

vergesst mal wieder die 45. Das ist zwar eine Jahreszahl, die gerne von den Behörden genommen wird, aber sie bedeutet heute nicht mehr allzuviel. In den neuen VWV steht, daß eine Sammlung, die ÜBERWIEGEND aus Waffen der letzten 20 Jahre besteht, nicht mehr kulturhistorisch bedeutsam sein kann. Ergo, 1987 ist OK.

Zufällig habe ich heute meine Verhandlung über eine neuzeitliche Sammlung vor dem VG. Der SB bietet mir 1980 an, ich will oben offen. Mal sehen, wie es ausgeht.

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Und was natürlich auch hilft:

es überhaupt erst einmal zu versuchen und den Antrag auch zu stellen!

Viele werden nämlich schon im Vorfeld abgeschreckt, nachdem der SB gesagt hat:

"Ne, kriegen Sie nicht! Das wird sowieso nicht genehmigt!" etc..

Dies ist meiner Ansicht nach die größte Hürde...

Bei manchen mag das eine große Hürde sein aber unser SB wollte uns schon öfters überzeugen das es doch besser sei wir würden eine Rote beantragen. Er hat uns sogar Adressen gegeben an die wir uns wenden könnten. Es giebt eben so SB´s und solche. Es muss eben eins ersichtlich sein das es dir als Sammler ums kulturhistorische Sammeln geht und nicht um die planlose Waffenbeschaffung.

Lass dich auch nicht von anderen Sammlern abschrecken und ich glaube das ist die größte Hürde. Manch ein Sammler möchte prahlen welche Hürden er schaffen musste um Sammeln zu dürfen wie z.B.:

-Mir wurde gesagt das ein Sammler erst sein Einkommen und auch sein Vermögen offen darlegen müsste und ein Barvermögen speziell für die Sammlung von mindestens 20000Mark haben müsste. >Schwachsinn, hat mein Schützenbruder definitiv nicht gebraucht.

- Du musst ein Buch übers Sammelgebiet schreiben meins hatte über 400 Seiten und musste ich binden lassen. >Stark übertrieben es muss ersichtlich sein das du dich mit dem Thema befasst hasst. Du wirst schriftlich (dein Ausarbeitung des Sammelgebietes) und mündlich über dein Sammelgebiet abgefragt.

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Das ganze Thema ist absolut SB- und RP-abhängig. Was an einem Ort durchgeht und reine Formsache ist, darum muss man in einem anderen Landkreis oder Bundesland eventuell jahrelang prozessieren. Sicher ist, dass das Gesetz nirgendwo vorschreibt, was historisch oder kulturhistorisch bedeutsam ist und was nicht. Es gibt keine allgemein anerkannte Definition. Dazu kommt dann noch, dass nicht die Behörde die Gründe für eine Ablehnung wissenschaftlöich belegen muss, sondern der Antragsteller nachweisen muss, dass sein Sammelgebiet WBK-würdig ist und sich die Vertreter der Obrigkeit einfach zurücklehen können mit der simplen Ablehnungsformel: "Da könnte ja Jeder kommen!"

Es herrscht im Grunde genommen freie Willkür.

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... und sich die Vertreter der Obrigkeit einfach zurücklehen können mit der simplen Ablehnungsformel: "Da könnte ja Jeder kommen!"

Es herrscht im Grunde genommen freie Willkür.

Nicht ganz, wenn Du einen Sachverständigen um Rat bittest. Er wird Dir im Vorfeld in jedem Fall sagen können, was nicht möglich ist.

Gruß

ruestow

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Nicht ganz, wenn Du einen Sachverständigen um Rat bittest. Er wird Dir im Vorfeld in jedem Fall sagen können, was nicht möglich ist.

Gruß

ruestow

Ich besitze eine rote WBK, hatte damals auch ein Gutachten vorlegen müssen. Das selbe Thema war so auch schon zigfach an anderen Orten genehmigt. Trotzdem wurde es erst mal abgelehnt und ich habe mich noch 2 Jahre mit den Behörden herumärgern müssen, wobei lächerliche Gründe für die Ablehnung angeführt wurden, bis es dann letztlich fast unverändert genehmigt wurde. Die Beamten tragen ja nicht das geringste Risiko, wenn sie etwas mit einer völlig unhaltbaren Begründung erst mal ablehnen, und manche lassen ihrer Antiwaffenhaltung eben freien Lauf und entscheiden absolut willkürlich.

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Die Beamten tragen ja nicht das geringste Risiko, wenn sie etwas mit einer völlig unhaltbaren Begründung erst mal ablehnen...

Na ja, so kann man das nicht sagen. Ein Widerspruch, dem die nächsthöhere Behörde stattgibt, kann bei haltlosen Versagungsgründen schon recht unangenehm für den Betroffenen werden. Vor allem, wenn sich solche Fälle - vielleicht auch mal zwischendurch mit Dienstaufsichtsbeschwerden vermengt - häufen. Ich kenne jemanden, der sich im Archiv nicht mehr so wohl fühlt wie zuvor... :rolleyes:

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Also was als Sammelgebiet zählt und welche Einschränkungen getroffen werden ist immer unterschiedlich. Ich habe einen UHR von einer Roten gekauft Sammelthema "Waffen des Wilden Westens Nachtrag "und deren Nachbauten".

Ich hatte mal ein Wechselsystem gekauft das war (noch als ganze Pistole) auf einer Roten mit dem Thema "Dienstpistolen im Kaliber 9X19 bis 1945" Erweitert auf "dessen Bauart dienstlich geführt wurde" Erweitert auf "Entwicklungjahr bis 1981". Die Pistole wurde von einem Büma zerlegt und ich habe das Wechselsystem bekommen. Gut das Wechselsystem war fürs IPSC gedacht . Ich hatte mich nicht so stark mit beschäftigt. Ein Gespräch mit Experten und ich wusste ich darf die komplette Pistole nicht für´s IPSC nehmen. Das WS habe ich dann wider verkauft. Der hatte auch eine Glock 17 (erstes Modell) auf seiner Roten drauf drauf, er wollte sie mir verkaufen dar er auf seinen Jagdschein eine Mini-Glock kaufen wollte.

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Na ja, so kann man das nicht sagen. Ein Widerspruch, dem die nächsthöhere Behörde stattgibt, kann bei haltlosen Versagungsgründen schon recht unangenehm für den Betroffenen werden. Vor allem, wenn sich solche Fälle - vielleicht auch mal zwischendurch mit Dienstaufsichtsbeschwerden vermengt - häufen. Ich kenne jemanden, der sich im Archiv nicht mehr so wohl fühlt wie zuvor... :rolleyes:

Kann schon sein, gesetzt den Fall es gibt Beschwerden. Das ist aber meist nicht der Fall, weil das zu einer noch weiteren Verzögerung führt. In meinem Fall war das z. B. so, dass mein Gutachter mir empfohlen hat, geringfügige Änderung an der Formulierung vorzunehmen und den Antrag nochmal vorzulegen. Damit konnten die Herren vom RP das Gesicht wahren. Andernfalls hätte ich mich auf einen langen Prozess mit unsicherem Ausgang und hohem Kostenrisiko einstellen müssen. Dem Rat bin ich dann eben gefolgt.

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Und was natürlich auch hilft:es überhaupt erst einmal zu versuchen und den Antrag auch zu stellen!...
Ja, aber erst wenns Schweinderl gut gfüllt is!
Hallooben offen
Open Top?
Also was als Sammelgebiet zählt und welche Einschränkungen getroffen werden ist immer unterschiedlich. Ich habe einen UHR von einer Roten gekauft Sammelthema "Waffen des Wilden Westens Nachtrag "und deren Nachbauten". Ich hatte mal ein Wechselsystem gekauft das war (noch als ganze Pistole) auf einer Roten mit dem Thema "Dienstpistolen im Kaliber 9X19 bis 1945" Erweitert auf "dessen Bauart dienstlich geführt wurde" Erweitert auf "Entwicklungjahr bis 1981". Die Pistole wurde von einem Büma zerlegt und ich habe das Wechselsystem bekommen. Gut das Wechselsystem war fürs IPSC gedacht . Ich hatte mich nicht so stark mit beschäftigt. Ein Gespräch mit Experten und ich wusste ich darf die komplette Pistole nicht für´s IPSC nehmen. Das WS habe ich dann wider verkauft. Der hatte auch eine Glock 17 (erstes Modell) auf seiner Roten drauf drauf, er wollte sie mir verkaufen dar er auf seinen Jagdschein eine Mini-Glock kaufen wollte.
Für welches Modell genau war denn das WS?
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Für meine FN-HP, von einer Vigilante aber ich hätte es behalten sollen nun könnte ich mir wieder in den A. beißen. Ich hatte auch ein paar Sorten Muni sowie wiedergeladene. Sie hat (beide Systeme) leider gerade so den 10er (ein paar neuner waren auch dabei bei der Serienmuni) auf 25m aufgelegt gehalten. Die wiedergeladenen waren mit der Lee geladen und zwar mit der verstellbaren Pulverdisk. Das hat das Ergebnis wohl leider auch stark verfälscht. Mittlerweile habe ich Munition die geht richtig gut geht. Jetzt werde ich wenn ich mal wieder genug Geld habe wieder schauen wo ich zummindes einen gescheiten Schlitten herbekomme (momentan habe ich ein festes Korn). IPSC geht halt nicht aber ich habe auch bis dato noch nicht den Regeltest.

Ich habe auch irgendwie mittlerweile keine Lust mehr. Ich müsste mir nun eine Pistole kaufen damit ich mitmachen darf, mit meinem Revolver S&W MD.19-3 4´´ habe ich schon mal probiert aber keine Chance. Der Revolver eines Schützenbruders war nicht schlecht nur das mit den Speedloadern bekomme ich nicht so hin. Meinen so zu überarbeiten wäre sehr teuer und auch dumm den den benutze ich für den DSB. Eine dritte Pistole in 9mm zu kaufen wird wohl auch Fragen aufwerfen verkaufen werde ich auch nichts. Meine ersten Pistolen und Revolver habe ich mir von meinem Lehrgehalt gekauft ( Egun war da noch nicht so populär), die waren halt nicht neu und auch nicht unbedingt das beste aber ich habe mir die hart erspart. Zu dem Zeitpunk hatte ich auch immer leichte Waffen gewählt dar ich Probleme hatte mit schweren Modellen. Heute sind die Preise auch für alle diese Pistolen und Revolver voll im Keller. Zudem werden immer mehr auch Revolver bei Westernschiessen eingesetzt und da werde ich mir bald auch einen zulegen müssen.

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