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IGNORED

Rechte eines Mieters in Mehrfamilenhaus


Beretta_92

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi,

mich interessiert mal folgender (zum Glück noch theoretischer) Fall:

Nehmen wir an ein freundlicher Zeitgenosse (in Zukunft abgekürzt mit: Ar*ch)klingelt an meiner Tür (2. OG, Mehrfamilienhaus). Der Ar*ch möchte mir eine Versicherung verkaufen, die GEZ Gebühren einsammeln oder mein kleines Kind beleidigen, whatever.

Jetzt möchte ich, dass der Ar*ch verschwindet (um den Waffenbezog herzustellen: ich überrede Ihn, indem ich ihm meine pöze, pöze Pumpgun zeige. Zeige, nicht erschieße!).

Jetzt meine Frage: wie weit darf ich den Ar*ch vertreiben:

Aus meiner Tür hinaus?

Aus dem Gebäude hinaus?

Vom Grundstück herunter?

Wie weit darf ich Ihm Hausverbot erteilen (Wohnungtüre, Gebäude, Grundstück?)

Was gibt es hier noch so zu beachten?

(z.B. wie weit darf ich dann meine Waffe "Führen"? Darf ich sie in Zukunft wieder im Hof putzen? Oder brauch ich da eine Erklärung vom Vermieter / allen anderen Parteien?)

Danke im Voraus

Gruss

B

Geschrieben

Rechne mal einfach mit einer Anzeige wegen Bedrohung! Der Rest findet sich dann von selbst. Nämlich Deine Waffen im Gewahrsam der Polizei, ebenso WBK, Jagdschein etc. Das ganze geht dann vor Gericht. Denn, um jemanden davon abzubringen, Versicherungen zu verkaufen, Gebühren einzusammeln oder Dir den Wachtturm zu verkaufen, reicht es, die Tür energisch zu schließen, oder überhaupt nicht erst aufzumachen. Ich öffne grundsätzlich Unbekannten niemals die Tür. Das haben mir meine Eltern schon immer geraten und im 44. LJ fahre ich noch immer hervorragend damit. Gäste sind gerne willkommen, auch wenn sie ungebeten sind. Das ist aber in der Regel jemand aus dem Freundeskreis oder der Verwandtschaft oder aber im äußersten Fall der Postbote.

Noch eine Bitte: Handle doch bitte einmal so wie von Dir beschrieben und geplant und teile uns dann Deine JVA mit, damit wir Dir Päckchen schicken können.

Geschrieben
Rechne mal einfach mit einer Anzeige wegen Bedrohung!

OK, ich gebs zu... ich hätte es etwas besser beschreiben sollen.

Fall A ) der Ar*ch geht nach Aufforderung freiwillig (Problem beseitigt)

Fall B ) der Ar*ch geht nach Aufforderung nicht freiwillig. zumindest aus meiner Wohnungstüre darf ich ihn wohl "hinauskomplementieren" (mit oder ohne Waffe dürfte hier ja egal sein, wg. Hausfriedensbruch)

Dass ich jemanden erst freundlich bitte, zu gehen, dann etwas direkter werde und den Stock / die Kanone erst zum Schluss raushohle um meinen Hausfrieden zu sichern war für mich so klar, dass ich es nicht extra dazu geschrieben habe...

Gruss

B

Geschrieben

@Beretta:Kieper hat es schon recht anschaulich beschrieben. Ein Versicherungsvertreter o.ä. ist in unseren Breiten in der Regel nicht unbedingt als "gegenwärtiger Rechtswidriger Angriff" zu verstehen, der Waffengewalt rechtfertigen würde. Vielleicht bekommst du sogar vor dem Bundesgerichtshof am Ende Recht - nachdem Du pleite (Gerichtskosten, Rechtaanwalt...), arbeitslos und von deiner Frau verlassen bist und alle deine Waffen bis hin zum Küchenmesser alle ein freundliches rehbraunes Finish bekommen haben, weil die Polizei ihre Asservatenkammer nicht ausreichend entfeuchtet hat.

Grundsätzlich endet dein Refugium, in dem du Waffen tragen darfst (da ist es eben nicht "führen") an deiner Wohnungstür im Mehrfamilenhaus, am Gartentor bei einem Einfamilienhaus, wenn das Grundstück "befriedet" ist, ansonsten an der Haustür. Nur für diesen Bereich kannst du auch (Haus-)Verbot verhängen.Waffen im Hof putzen ist bei einem MFH ebenfalls einer der sichersten Wege, dei ollen Waffen schnellstmöglich aus dem Haus zu bekommen, sie werden dann sogar problemlos abgeholt und einer Verwertung zugeführt. Echter Service unserer Freunde und Helfer!

Bei einem EFH ist es zwar grundsätzlich legal, auf dem Hof/der Terasse/dem Garten die Waffen zu reinigen, aber trotzdem höchst unklug - wie schnell fühlt sich der Nachbar, der sich gerade über deine gestrige Grillparty geärgert hat - oder andersrum - von dir und deinen Waffeleisen bedroht! auch in diesem Fall kommt dann ggf. der freundliche Abholservice unserer Exekutive bei dir vorbei.

Ergänzung:Im Falle, der Vertreter geht nicht freiwillig und drückt gegen deine Tür - wie willst du dann an deine Waffen rankommen, wenn du gerade mit drücken auf der anderen Seite beschäftigt bist?

Geschrieben

Und die "Pressebegleitung" zu der

"außerordentlich gefährlichen und nur Dank der Entschlossenheit der Ordnungsbehörden unblutig durchgeführten Polizeiaktion gegen den durchgeknallten Sportschützen",

(So ungefähr wird die Schlagzeile aussehen)

wenn Deine Waffen abgeholt werden fällt uns allen auf die Füße.

Wenn Du meinst nicht anders klar zu kommen, würde ich mir ein gutes Pfefferspray (oder Haushaltsreiniger?) neben die Tür stellen.

Geschrieben

Mach einfach die Tür zu, lass ihn vor der Tür weiterlabern mit wem immer er will und setz Dich wieder vor den Fernseher um die nachmittäglichen Talkshows weiterzuschauen, da ist das Thema glaub ich bald bei den Gerichtsshows dran.............

gruß emmi

Geschrieben

Moin,

beware of darkness...

Schon die Hand, welche Du auf den Griff Deiner Pistole im Holster legst wird Dir im Zweifelsfall als Drohung mit der Schußwaffe ausgelegt. Das dürfte immer schief gehen. Auch würde ich nie auf die Idee kommen die Waffe ausserhalb geschlossener Räume zu reinigen bzw. zu handhaben. Es haben auch schon Passanten und Anwohner die Polizei gerufen, nur weil der Sportschütze in seiner Wohnung Zielübungen gemacht hat.

Geschrieben

Hallo Beretta 92,

bei unserer Rechtssprechung und unseren Gestzen bist DU am Ende der Ar*ch!

Also lass das - in Deinem Interesse.

Gruß Habakuk

im FWR

Geschrieben

MannOMann

wenn ich nachts aufwache weil ein Einbrecher gerade meine Wohnung leerräumt, selbst dann darf ich ihn nicht mit einer Waffe bedrohen.Ich kann eine Waffe in der Hand halten um mich zu schützen während ich die Polizei anrufe,

aber selbst wenn Einbrecher in aller Seelenruhe den Fernseher und die Stereoanlage aus der Wohnung tragen darf ich

keine Waffengewalt anwenden.

Und es kommt noch schlimmer, ich darf noch nichteinmal den GEZ-Mann durch Schüsse in die Luft vertreiben.

Geschrieben

profilaktische Absenz vom TV könnte weitere Exzesse der floridanischen Bedrohungskultur mildern.

Allerdings ...nach dem hier schon der bewaffnete Gang zum eidgenössischen Briefkasten unter Feuerschutz von Klein Heidi und die Aufruhrbekämpfung vom Balkon des Plattenbaus ernsthaft diskutiert wurde....nun da sollte doch auch der putative Notwehrakt gegen den Mann aus Mannheim oder den Schlächter von der GEZ mal näher betrachtet werden.

Und wenn mans recht bedenkt...schon die alten Rittersleut,schließlich die Gründer des christlichen Abendlandes, klopptem so manchem unliebsammen Wandersmann erst mal auf die Glocke bevor er standesgemäß verfeuert wurde...selber schuld der Troll wenn er Ritter Kuno ausdem Mittagsschlaf weckt und Kunigunde das Töchterlein beleidigt.

Tja und als wahre einzigen Erben und Statthalter dieses edlen Wesens darf man doch unsere Freunde unter dem alllerchristlichsten Ritter "George dem entwöhnten",bezeichnen.

Der und seine psalmensingenden Kohorten samt ihrer Medienbeauftragten Dany Crane , John McClane,Riggs und Murtaugh,samt Homer Simpson würden alle das gleiche tun... bam bam thank You mom !

Kindermörder ,Terroristen,Tuppervertreter,Stromableser und die Herren in den weißen Gummischuhen... :17: Teufel auch ! geladen und entsichert! :aug:

A: es gibt Konfliktlösungen ohne Gewalt und deren Androhung :00000733:

B: Verfolgungswahn in Zusammenhang mit Waffenbesitz macht mich nervös :mega_shok:

C: wär ich Journalist und hier stiller Besucher...Mann gäb das ne schöne Story

B

Gast God of Hellfire
Geschrieben

Ihr seid drauf Jungs...

Ich sag mal lieber nix.

Gruß

GOH

Geschrieben
wär ich Journalist und hier stiller Besucher...Mann gäb das ne schöne Story

Stimmt, Hab lang nix mehr von unserem Franz ? ( Nachnahme hab ich gerade vergessen ) gelesen

B)

Geschrieben
Stimmt, Hab lang nix mehr von unserem Franz(*) ? ( Nachnahme hab ich gerade vergessen ) gelesen

B)

Pst: Der wird doch durch August Hanning vertreten :crazy:

(*) Solms-Laum- oder -Laubach, ist ja auch wurscht wie der Kasper heißt, wir wissenn wer gemeint ist.

Geschrieben
Pst: Der wird doch durch August Hanning vertreten :crazy:

(*) Solms-Laum- oder -Laubach, ist ja auch wurscht wie der Kasper heißt, wir wissenn wer gemeint ist.

Dr. Solms- Laubach.

Soviel Zeit muß sein ;)

Geschrieben

Ich bekomme also schon Ärger wenn ich in einem Mehrfamilienhaus auf meinem Balkon meine Waffen reinige?

Ich bin bisher davon ausgegangen das der Balkon zu meiner Wohnung gehört. Das macht mich jetzt nicht Glücklich :confused:

see you ...

Geschrieben
wenn ich nachts aufwache weil ein Einbrecher gerade meine Wohnung leerräumt, selbst dann darf ich ihn nicht mit einer Waffe bedrohen.Ich kann eine Waffe in der Hand halten um mich zu schützen während ich die Polizei anrufe,

aber selbst wenn Einbrecher in aller Seelenruhe den Fernseher und die Stereoanlage aus der Wohnung tragen darf ich

keine Waffengewalt anwenden.

Und es kommt noch schlimmer, ich darf noch nichteinmal den GEZ-Mann durch Schüsse in die Luft vertreiben.

Hab ich die Abschaffung der Notwehr-, Notstandrechte & Selbsthilferechte (§32, 34, 35 StGB, 127 StPO, 227, 228, 229, 859, 904 BGB) verpennt?

Wenn ein Einbrecher meinen Fernseher klaut darf ich sogar richtig viel machen. Ich frag mich langsam woher die Auffassung von "ausgehöhlten" Notwehrrechten kommt!?

Geschrieben
Hab ich die Abschaffung der Notwehr-, Notstandrechte & Selbsthilferechte (§32, 34, 35 StGB, 127 StPO, 227, 228, 229, 859, 904 BGB) verpennt?

Wenn ein Einbrecher meinen Fernseher klaut darf ich sogar richtig viel machen. Ich frag mich langsam woher die Auffassung von "ausgehöhlten" Notwehrrechten kommt!?

Jo. Wie war das noch mit der Besitzwehr und -kehr?

Geschrieben

Hey die Story erinnert mich doch glatt an die Szene hier. Man muss sich den Jungen nur als GEZ Gesandten vorstellen :lol:

Geschrieben

Leute, das mit der Notwehr ist ein ganz heißes Eisen und ruckzuck hat man vor Gericht selbst ein Problem, weils dazu eine Menge zu beachten gilt wie z.B. die Bewertung verschiedener Rechtsgüter. Auf dieser Seite hier wird das wesentliche sehr gut zusammengefasst.

Im übrigen noch ein nicht ganz ernst gemeinter Spruch zum Abschluss:

"Wer vor Gericht auf Notwehr plädieren will, sollte dafür sorgen, dass der Tote KEINEN Einschuss im RÜCKEN hat" :D

Geschrieben

Îch wollte auch nur mal darauf hinweisen, dass es diese Rechte nach wie vor gibt.

Häufig ist es so das eine Situation angenommen wird in der Notwehr gerechtfertigt ist man sich dann aber dummerweise darüber irrt und ein Merkmal gar nicht vorliegt bzw. Gebotenheit etc. nicht beachtet wurde -dann bekommt man auch leicht Ärger. Aber den Einbrecher brauche ich trotzdem nicht mit meinem 15j alten Loewe-Fernseher ziehen lassen. Obwohl...wenn er den tragen kann hat er ihn auch irgendwie verdient.

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