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IGNORED

Ärger wegen Lufgewehres


smeith

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Geschrieben

hallo zusammen,

als jäger bin ich in besitz einer wbk und habe zwei kurzwaffen auf mich eingetragen. nach dem tot meines großvaters, hat meine oma sämtliche jagdwaffen meines großvaters geerbt. sie bekam eine eigene wbk, natürlich ohne munitionserwerbsberechtigung. dann gab es bei der zuständigen polizeibehörde einen personellen wechsel und plötzlich machte die neue sachbearbeiterin wegen des waffenbesitzes meiner oma riesen ärger, sie behauptete sogar, meine oma dürfe keinen schlüssel zu dem schrank haben, sondern nur ich, obwohl ich in diesem schrank keine meiner waffen oder munition aufbewahrte. es lebe der schwachsinn, geht aber noch weiter: ich sollte dann den bildlichen nachweis der sachgerechten unterbringung vorlegen, also schickte ich ein bild des waffenschrankes, leider in geöffnetem zustand!! Madame entdeckte nämlich auf dem bild ein uraltes luftgewehr meines opas, dass nicht in der wbk meiner oma eingetragen war und auch bei meinem opa nie eingetragen war. mal wieder ein gefundenes fressen. nun verlangt sie nämlich, das ich eine kostenpflichtige feststellung bei ihr durchführen lassen, damit ermittelt werden kann , ob das luftgewehr eintragungspflichtig ist. sie ließ sich von der schnappsidee nicht abbringen, doch blieb auch ich stur, bis nun ein briefchen ins haus flatterte mit der androhung eines zwangsgeldes bezüglich meiner person, wenn ich der sache nicht endlich nachgehe. immer wieder machte mir diese person auf grund ihres eindeutigen kompetenzmangels das leben schwer (auch bei ein und austragungen: katastrophal!!).

meine frage ist,ob mir diese frau überhaupt irgendwas kann, denn ich habe mit dem luftgewehr doch gar nichts zu tun, da es doch in besitz mein oma ist. außerdem dachte ich zu wissen, das nur neuerwerbungen bei luftgewehren eintragungspflichtig sind worunter diese erbfall nicht zählt. dieses gewehr ist seit über fünfzig jahren im besitz meines großvaters gewesen und plötzlich machen die ärger. im grunde sollte diese madame froh sein, dass das gewehr überhaupt in einem waffenschrank steht und nicht irgendwo unterm bett liegt. Also, wer kennt sich mit der rechtslage in diesem fall aus? für antworten wäre ich sehr dankbar!

noch kurz zur kompetenz dieser frau: ich hatte bereits eine s&w 357 magnum mit munitionserwerbsberechtigung in meiner wbk eingetragen und wollte nun noch ein s&w .38 special speciell für jaglich zwecke eintragen lassen. nach langer zeit kam dann die mitteilung, dass mein antrag nicht weiter bearbeit werden kann, weil ich für die 38er eine gesonderte munitionserwerbsberechtigung beantragen müßte, sonst dürfe ich die waffe nicht nutzen. is klar..

Geschrieben
Ab ins FWR und dann zum Fachanwalt.

Egal was man Dir hier rät: Der Weg zum Fachanwalt ist der einzig richtige und das sollte schnellstmöglich erfolgen, damit man noch was machen kann und nicht irgendwelche Fristen versäumt!

Gruß

EDIT: Da war ja jemand mit dem gleichen Gedanke unterwegs und schneller wie ich :D

Geschrieben
Egal was man Dir hier rät: Der Weg zum Fachanwalt ist der einzig richtige und das sollte schnellstmöglich erfolgen, damit man noch was machen kann und nicht irgendwelche Fristen versäumt!

Gruß

EDIT: Da war ja jemand mit dem gleichen Gedanke unterwegs und schneller wie ich :D

Aber natürlich erst zum Fachanwalt für Verwaltungsrecht und zwar einer, der sich auch mit Waffen auskennt.

Wenn ich mich recht erinnere, ist die Sache mit dem Luftgewehr auch irgendwo geregelt. Die Dinger brauchen kein F im Fünfeck, wenn sie vor einem bestimmten Datum, so Anfang 70er, erworben wurden. Irgendwer hier im Forum hatte nämlich mal Theater wegen einer alten Luftbüchse, die er zu Reparatur einem Büma überlassen hatte. Der hat dann irgendwas mit Beschuß o. ä. veranlaßt..... Auf jeden Fall ist er durch die Aktion des Büma rechtlich in Schwierigkeiten gekommen. Am besten mal hier im Forum suchen. Ist gar nicht so lange her.

Geschrieben
Madame entdeckte nämlich auf dem bild ein uraltes luftgewehr meines opas, dass nicht in der wbk meiner oma eingetragen war und auch bei meinem opa nie eingetragen war.

Interessant wäre mal die Gegend (nicht der Ort), in der diese Person Ihren Dienst versieht....

Aber, falls das LG bereits vor 1970 (im Bananenland) hergestellt wurde, bzw. aus dem Vereinigungsgebiet -ExDDR- stammt (und dort vor 1991 hergestellt wurde), geht das Luftgewehr die SBin einen feuchten Kehricht an.

Insofern könntest Du sie auf Anlage 2, Abschnitt 2 und dann Unterabschnitt 2 Nr.1 (erlaubnisfreier Erwerb UND Besitz) lfd. Nr.1.2 des WaffG 2003 verweisen

Lesen soll ja die Intelligenz fördern.

Falls ein F auf dem Luftgewehr wäre, ginge es sie auch nichts an, wenn es nach dem o.a. Datum hergestellt wäre...

Muni

Geschrieben

Luftgewehre ohne F sind frei erwerbbar so sie vor dem 1. Januar 1970 in der BRD oder vor dem 2. April 1991 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR hergestellt und in den Handel gebracht worden sind (WaffG, Anlage 2, Abschnitt 1, Unterabschnitt 2, Nr. 1.2). Ist die Leistung grösser als 7,5 Joule darf nur auf Schiessstätten damit geschossen werden. War das Luftgewehr allerdings auf einer WBK eingetragen, so ist es (meine ich) auch weiterhin WBK-pflichtig, unabhängig des Herstellungzeitraumes. Aber wie gesagt, bei dem Wahn der Ämter bitte nur noch mit Fachanwalt!

Geschrieben
Fritzig war zwar schon schneller, aber hier noch mal der Link als weiterführende Literatur:Bitte schön

super vielen dank schon mal für eure antworten. da das lf kein f im 5eck hat, wäre jetzt natürlich interessant zu wissen, wie ich das alter des lf herausbekomme. kann ein büchsenmacher sowas?

Geschrieben
da das lf kein f im 5eck hat, wäre jetzt natürlich interessant zu wissen, wie ich das alter des lf herausbekomme.

Um welches Modell welcher Marke handelt es sich denn? Kannst Du eventuell auch ein Foto einstellen?

Geschrieben
Ab ins FWR und dann zum Fachanwalt.

So schön und einfach das ja alles wäre: wie bei jeder Versicherung nützt es auch beim FWR-Rechtsschutz nichts, wenn der Schadensfall vor dem Eintritt bereits passiert ist. Ein Fachanwalt ist tatsächlich unumgänglich bei derart geballtem Fachwissen auf Behördenseite, aber ich denke nicht, daß das vom Waffen-Rechtsschutz bezahlt würde.

Ich versuche auch immer, kostenlos Lotto zu spielen - die können meinen Einsatz ja später vom Gewinn abziehen...

Und sachlich ist auch schon alles gelaufen: Luftgewehre mit Baujahr vor 1970 (oder DDR-Modelle vor 1990) brauchen (unabhängig von ihrer Mündungsenergie) keinen F-Stempel. Also nicht die Oma erschrecken lassen, sondern andersherum die Sachbearbeiterin: sie möge ihre Anordnung doch bitte schriftlich zukommen lassen, damit man direkt Rechtsmittel einlegen (und den Sachverhalt ggf. auch veröffentlichen) kann. Und auch Sachbearbeiterinnen haben Vorgesetzte: Die Erbschaftsregelung im Waffengesetz ist eigentlich ziemlich eindeutig.

Geschrieben

Ganz ehrlich - bei solchem Unwissen der SB würde ich mich auf einen Prozess schon fast freuen. Die versucht ja längt per Urteil abgeklärte Sachen, wie die Geschichte 357 -38 oder die glasklare Sache mit Luftgewehr, siehe WaffG und genauso Erbenrecht. Besonders letzteres hat mich schon amüsiert.

Frage doch mal, wenn Ehefrau die Waffen des Verstorbenen nach § 20 erbt, wie sie das regeln würde, wenn kein weiterer Berechtigter im Haushalt lebt?

Nur in einem Punkt würde ich der Bitte der Dame nachkommen. Denn Sie könnte zu Recht den Nachweis der sicheren Einlagerung fordern (das verlangte Foto), wenn das vorher noch nicht geschehen ist.

Geschrieben
So schön und einfach das ja alles wäre: wie bei jeder Versicherung nützt es auch beim FWR-Rechtsschutz nichts, wenn der Schadensfall vor dem Eintritt bereits passiert ist. Ein Fachanwalt ist tatsächlich unumgänglich bei derart geballtem Fachwissen auf Behördenseite, aber ich denke nicht, daß das vom Waffen-Rechtsschutz bezahlt würde.

Ich habe den Sachbearbeiter meiner Rechtschutzversicherung als sehr kulant kennengelernt. Bei der (eindeutigen) Sachlage dieses Falls ist ein Versuch daher unbedingt ratsam. Auch wenn es hierbei nicht klappt, Schaden kann die Mitgliedschaft im FWR für die Zukunft auf keinen Fall. Schade dass Du das anders siehst.

Ich versuche auch immer, kostenlos Lotto zu spielen - die können meinen Einsatz ja später vom Gewinn abziehen...

Naja, ich würde das FWR nicht als Glückspiel betrachten und ich bin nicht Mitglied weil es da was zu gewinnen gibt. Ein "Indieschrankenweisen" der unfähigen Sachbearbeiterin von smeith würde schliesslich auch anderen Waffenbesitzern aus seiner Region helfen.

Geschrieben

ist eigentlich ganz simpel:

oma hat geerbt

oma hat wbk

schrank steht ( doch wohl) bei oma

oma ist adressat für alle diesbezüglichen fragen / maßnahmen der behörde.

luftgewehr über 50 jahre alt - keine erlaubnispflicht / nix eintragung,

siehe waffg - anlage 2 / waffenliste, abschnitt 2, unterabschnitt 2 , nr. 1 / 1.2 : wenn hergestellt vor 1970

Geschrieben
Schaden kann die Mitgliedschaft im FWR für die Zukunft auf keinen Fall. Schade dass Du das anders siehst.(...)

Naja, ich würde das FWR nicht als Glückspiel betrachten und ich bin nicht Mitglied weil es da was zu gewinnen gibt.

Sorry, nicht alles durcheinanderwerfen. Gegen die Mitgliedschaft im Förderkreis Forum Waffenrecht kann ich als Mitglied Nr. 000001 ja wohl schlecht sein, das habe ich auch nachlesbar nicht behauptet. Erst recht nicht, daß es ein Glücksspiel sei - es ging darum, daß man den Beitrag nicht erst nach dem Ereignis zahlen kann.

Die Rechtsschutzversicherung für FWR-Mitglieder kostet extra und schließt eindeutig Fälle vor dem Eintritt aus. Andere Rechtsschutzversicherungen (bei ÖRAG weiß ich es auswendig nicht) haben sogar eine Karenzzeit, daß in den ersten x Monaten nach Eintritt kein Schadensfall übernommen wird. Daß generell ein Anwalt benötigt wird, habe ich ja auch deutlich geschrieben. Meinetwegen kann man es ja auch so versuchen, je nach Sachbearbeiter bei der Versicherung mag es ja auch klappen (manche datieren da dreist zurück). Ich bin nur dagegen, jemandem zuviel Hoffnung zu machen.

Und ganz ehrlich wäre eine derart gute Versicherung wie die ÖRAG (zumindest für unsere Waffenzwecke) nie so günstig zu betreiben, wenn alle erst nach Eintritt eines Schadens beitreten würden und bis dahin den Beitrag "sparen".

Aber laß mal, ich klinke mich wieder aus. :rolleyes:

Geschrieben

Ich muss hier mal was klarstellen. Das FWR ist keine Rechtschutzversicherung.

Ich wurde von denen außerdem heftig enttäuscht – nicht weil es keine Rechtschutzversicherung ist, sondern weil die monatelang für eine Antwort brauchen, bzw. weil es monatlang dauert, bis Streitberger sich zu einer Sache äußert.

Nein, das ist nicht mein Ding, ich werde da wieder austreten.

Geschrieben

Ich höre immer nur Anwalt!

Wozu??

Oma hat geerbt. alles klar

Oma hat eine WBK in Folge des Erfalles beantragt. auch alles klar

Der Oma wurde die WBK ausgestellt. schon wieder alles klar

Die Oma hat die ordnungsgemäße Unterbringung der ererbten Waffen nachgewiesen.

Zur Erbmasse gehört ein altes Luftgewehr, Baujahr vor 1970, für deren Besitz es keiner besonderen Erlaubnis bedarf und welches ebenfalls im Tresor gelagert wird. Es ist also immer noch alles im grünen Bereich!

Nun versucht die nette Tante vom Amt, kraft der Ihr übertragenen Befugnisse, ein wenig ungerechtfertigten Wirbel zu veranstalten.

Warum möchten einige, denn schon zu diesem Zeitpunkt einen Anwalt einschalten?

Der Forunkel ist noch gar nicht reif zum Ausdrücken!

Lass die Dame erst mal machen, lehne Dich gemütlich zurück und erfreue Dich an einer Tasse guten Tee.

Der weitere Ablauf könnte folgendermaßen ausschauen:

Die nette Dame im Amt wird nun in Ermangelung weiterer Informationen des Enkels ein Wiederrufsverfahren der WBK einleiten und evt. den Sofortvollzug anordnen.

(Die Oma sollte schnellstmöglich, an den im Tresor befindlichen Waffen, alle Zielfernrohre, Gewehrriemen und Magazine abnehmen und diese vorübergehend in einer Schuhschachtel im Kleiderschrank zwischenlagern. Dererlei Anbau- und Zubehörteilen wachsen schon mal Beine oder sie verdunsten einfach.)

In der nächsten Zeit wird die Oma dann unverhofft, von mehreren Personen, Besuch bekommen. Diese Personen werden ein Schriftstück dabei haben in deren Kopfzeile das Wort „Durchsuchungsbeschluss“ zu lesen ist. Weiter unten wird auf jeden Fall das Wort „Luftgewehr“ zu lesen sein und noch einige andere Waffenarten mit Modellbezeichnung, Hersteller und Seriennummer.

Diese Personen werden die Herausgabe der auf dem Schriftstück näher bezeichneten Gegenstände verlangen.

Oma wird selbstverständlich die besagten Gegenstände den Personen aushändigen, im weiteren aber einer Sicherstellung oder Beschlagnahme wiedersprechen. Die Oma wird den Personen ebenfalls ein Durchsuchungs- sowie ein Sicherstellungs / Beschlagnahmeprotokoll abverlangen.

Nun hat der Ermittlungsrichter das Wort, der muß nun innerhalb weniger Tage entscheiden ob eine Sicherstellung der Gegenstände überhaupt geboten und rechtmäßig war.

Ich würde nun behaupten, daß der Forunkel mit Beendigung der Durchsuchungsaktion insoweit reif und zum Ausdrücken bereit ist. Jetzt wäre die Zeit gekommen den Anwalt einzuschalten. Munition ist genug da; Feuer aus allen Rohren; jedes Register ziehen und keine Gefangenen machen.

Die Trickkiste mit der Aufschrift „fies“ und „gemein“ darf dazu ebenfalls geöffnet werden.

Keine einfache „Einstellung des Verfahrens“ hinnehmen, Anwaltskosten und Auslagen müssen in jedem Fall der anderen Seite auferlegt werden. Eine Einstellung bedeutet einen Freispruch zweiter Klasse, je nach RS-Versicherung bleibt man dann auf den Kosten hocken.

Die Kirsche für auf das Sahnehäubchen der Torte, hebt man sich bis zum Zeitpunkt des Abschlußes des Verfahrens auf: Strafantrag nach §344 StGB und ggf. §339 , Eine Dienst- sowie Fachaufsichtsbeschwerde sollte obligat sein.

Ein derartiger Eintrag in der Personalakte, und sei es nur das Ermttlungsverfahren, verschafft ungeheuren Respekt bei der Fachaufsichtsbehörde.

Gruß

Frank

Geschrieben

:icon14:

Anwalt einschalten (sich vorher nach einem umzuschauen, schadet nichts..), wenn ein rechtsmittelfähiger Bescheid vorliegt. Dieser muss konkret festlegen, welches Tun/Dulden/Unterlassen denn nun von Oma verlangt wird.

Alle Einlassungen einer Behörden-Sachbearbeiterin im Vorfeld sind formal rechtlich bestenfalls als Anhörung vor Erlass einer Anordnung (und auch erstere muss schon konkretisiert sein) zu verstehen.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Druck der Tante vom Amt eine Ausgabe des aktuellen Waffengesetzes aus (inklusive Verwaltungsvorschrift), lasse das ganze schön binden, und bringe es ihr mit einem Strauß Blumen ins Büro. Dazu legst Du ein Schreiben, in dem Du Deine Sicht der Dinge (wie hier geschildert) ausbreitest, und bittest sie darum, nochmal ein paar Tage über ihrer neuen Bettlektüre darüber nachzudenken.

WaffG drucken und binden 20,-€

Strauß Blumen 10,-€

Ihr blödes Gesicht unbezahlbar

Geschrieben
WaffG drucken und binden 20,-€

Strauß Blumen 10,-€

Ihr blödes Gesicht unbezahlbar

Das ist allerdings :eclipsee_gold_cup::00000733::s82:

Und ein Foto für WO nicht vergessen!

Geschrieben
...

Frank,

willst Du das einer alten Dame (ich unterstelle mal, die Witwe ist tatsächlich im sog. Witwenalter) wirklich zumuten?

Ich würde meine Mutter und Schwiegermutter jedenfalls im Vorfeld vor einer Hausdurchsuchung und Beschlagnahme samt nachfolgendem Presseartikel ("Illegales Waffenlager ausgehoben - Polizei beschlagnahmte Schusswaffen bei xx-jähriger Witwe") schützen und das Ganze vorher lösen, notfalls mit einem Fachanwalt.

Gruß

Michael

Archiviert

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